14.10.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Ausschuss — hib 827/2026

Grünes Licht für CO2-Preisdeckel

Berlin: (hib/SAS) Vor der abschließenden Lesung am späten Donnerstagabend hat der Umweltausschuss am heutigen Mittwoch grünes Licht für die von der Bundesregierung geplante Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (21/7869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gegeben. Für den Gesetzentwurf in der zuvor vom Ausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme, während die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen die BEHG-Änderung(Interner Link) ablehnten. Mit der Änderung will die Bundesregierung den CO2-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas auch im kommenden Jahr auf dem gegenwärtigen Niveau deckeln.

Anders als von der Bundesregierung zunächst vorgesehen, soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen darauf verzichtet werden, für die Ermittlung der Gesamtversteigerungsmenge den bereinigten Zusatzbedarf für das Jahr 2026 im Umfang von 40 Millionen Emissionszertifikaten abzuziehen. Dadurch erhöht sich die Menge der zu versteigernden Emissionszertifikate im Jahr 2027 auf rund 234 Millionen Zertifikate.

Zudem soll der Überschussmengenpreis gemäß des Änderungsantrags gegenüber dem Regierungsentwurf von 73 Euro auf 71 Euro abgesenkt werden. Ebenfalls um zwei Euro soll der ab 2028 geltende Nachkaufsmengenpreis für 2027 von 75 auf 73 Euro reduziert werden. Ein Unionsmitglied erklärte im Ausschuss, dass es mit diesen Änderungen gelinge, den CO2-Preis für Emissionszertifikate exakt auf dem Niveau von 2026 zu stabilisieren.Das sei im Übergangsjahr 2027 richtig, bevor 2028 der Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) starte und der nationale CO2- Preis in einen europäischen Preis übergehe. Ein Mitglied der SPD-Fraktion betonte, die Bundesregierung halte so ihr Versprechen ein, Unternehmen und Verbraucher in Zeiten von Unsicherheit an den Energiemärkten und hohen Lebenshaltungskosten zu unterstützen - trotz der sehr angespannten Haushaltslage. Die Entlastungen bedeuteten Mindereinnahmen in Höhe von 400 Millionen Euro für den Klima- und Transformationsfonds (KTF).

In einem Entschließungsantrag dringen Union und SPD unter anderem darauf, im Zuge der Versteigerungen die „erhebliche Liquiditätsbelastung“ bietender Unternehmen durch die für die jeweilige Gebotsmenge zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen zu reduzieren. Zudem soll geprüft werden, inwieweit alternative Sicherheitsleistungen hinterlegt werden können. Die Koalition reagiert damit auf Empfehlungen, die einzelne Experten in einer öffentlichen Anhörung(Interner Link) geäußert hatten.

Von der Opposition kam Kritik: Die AfD-Fraktion monierte, dass der Preisdeckel in der Praxis nicht wirke. Auch mit den Änderungen schaffe es die Koalition nicht, die Preise innerhalb des gegenwärtigen Preiskorridors zu halten. Die Entlastung, von der die Koalition spreche, sei de facto eine Fortschreibung der hohen Belastung. Ändern lasse sich das nur durch eine Abschaffung des Emissionshandels, die seine Fraktion fordere, so ein Abgeordneter der AfD.

Die Grünen warfen Schwarz-Rot vor, völlig falsche Preissignale zu setzen. Durch das Einfrieren des Preispfades im Vergleich zu einem freien Marktpreis, der sich am ETS1 orientiert hätte, zementiere die Bundesregierung die Abhängigkeit von Öl und Gas. Die Mindereinnahmen im KTF, die das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft sogar auf vier Milliarden Euro schätzt, führten ausgerechnet zu Kürzungen bei den Mitteln, mit denen erneuerbares Heizen, Gebäudesanierung, Elektromobilität und Energieeffizienz gefördert würden.

Die Linke kritisierte insbesondere die soziale Schieflage der schwarz-roten Klimapolitik. Es sei zwar klimapolitisch richtig, CO2-Emissionen zu verteuern, jedoch falsch, Haushalte dadurch mit Mehrkosten zu belasten. Ein Fraktionsmitglied der Linken plädierte statt des Einfrierens des CO2-Preises für eine moderate Erhöhung und gleichzeitige Umwandlung der Mehreinnahmen in ein soziales Klimageld.