Dr. Cornell-Anette Babendererde

Historikerin CDU/CSU

Dr. Cornell-Anette Babendererde
Dr. Cornell-Anette Babendererde (© Dr. Cornell Babendererde/ Alexander Barwich)

Geboren am 1. März 1971 in Neumünster; evangelisch-lutherisch; verheiratet.

Ausbildung:
1991 Abitur am Gymnasium Holstenschule Neumünster; 1991 bis 1997 Studium der Germanistik und der mittleren und neueren Geschichte an den Universitäten Heidelberg und Greifswald; Abschluss (Magistra Artium); Promotionsstipendiatin des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie anschließend der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) am Graduiertenkolleg „Gesellschaftliche Symbolik des Mittelalters“, Universität Münster; 2003 Abschluss des Promotionsverfahrens zum Dr. phil. an der Universität Greifswald.

Beruf:
2003 bis 2006 Tätigkeit als Beraterin bei verschiedenen Personalberatungsunternehmen in Hamburg; 2006 bis 2010 Wissenschaftliche Referentin, zuletzt Pressesprecherin und persönliche Referentin des Fraktionsvorsitzenden in der CDU-Bürgerschaftsfraktion Hamburg; 2010 bis 2011 Referentin in der Präsidialabteilung der Wirtschaftsbehörde, Hamburg; 2011 bis 2013 Managerin bei der PMC International AG, Büro Hamburg; 2014 bis 2018 Büroleiterin der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden in der CDU-Bürgerschaftsfraktion Hamburg; 2018 bis zum Einzug in den Deutschen Bundestag 2025 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Hannover, zuletzt als stellv. Referatsleiterin Investitions- und Fördermanagement, EU-Angelegenheiten.

Ausschuss- und sonstige Mitgliedschaften:
Ordentliches Mitglied im Innenausschuss; Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Tourismus; Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen; Stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion

Politisches Engagement:
seit 2006 Ratsfrau im Rat der Stadt Winsen (Luhe); seit 2016 stellv. Bürgermeisterin der Stadt Winsen (Luhe);
Gesellschaftliches Engagement:
2015 bis 2019 Zweite Vizepräsidentin der Synode der Landeskirche Hannovers.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Stellvertretendes Mitglied

Wahlkreismandat

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.