Sebastian Hartmann

Organisationsberater SPD

Sebastian Hartmann
Sebastian Hartmann (© Sebastian Hartmann)

Geboren am 7. Juli 1977 in Oberhausen; verheiratet.

Clara-Schumann-Gymnasium Bonn; Zivildienst in einer Bildungseinrichtung; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, FernUniversität Hagen; Bachelor of Laws, LL.B. (Universität zu Köln); Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Freiberufliche Tätigkeit als Personal- und Organisationsberater; 2011 bis 2013 Mitarbeiter des Europaabgeordneten und Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz; 2020 Rücknahme der Kriegsdienstverweigerung; 2024 Eintritt in die Bundeswehr als Offizieranwärter der Reserve (Luftwaffe).

Seit 1993 Mitglied der SPD; seit 2004 Vorsitzender der SPD in Bornheim und seit 2005 Vorsitzender der SPD im Rhein-Sieg-Kreis; 2014 bis 2018 Regionalvorsitzender der SPD Mittelrhein; 2018 bis 2021 Vorsitzender der NRWSPD; 1999 bis 2020 Mitglied im Kreistag Rhein-Sieg; 2007 bis 2014 Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion; 2014 bis 2018 stellvertretender Landrat des Rhein-Sieg-Kreises.

Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit Mai 2025 Parlamentarischer Staatssekretär bei dem Bundesminister der Verteidigung.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Parlamentarischer Staatssekretär der Verteidigung

Stellvertretendes Mitglied

Gewählt über Landesliste

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  • Bürger für Beethoven e.V., Bonn,
  • Mitglied des Kuratoriums

  • Die Bundeswehr Hilft Kindern Weltweit e.V., Bonn,
  • Vorsitzender (ab 21.11.2025)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin,
  • Stellv. Mitglied des Beirates Digitales, ehrenamtlich (bis 12.06.2025)

  • Wirtschaftsforum der SPD e.V., Berlin,
  • Mitglied des Politischen Beirates, ehrenamtlich

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.