Heinrich Koch

Diplom-Ingenieur AfD

Heinrich Koch
Heinrich Koch (© Heinrich Koch/ Hauser)

Geboren am 8. März 1962 in Mannheim; römisch-katholisch; verheiratet.

Hauptschulabschluss, Lehre zum Kraftfahrzeugmechaniker; zweiter Bildungsweg bis zum Abitur.

Grundwehrdienst bei der Bundeswehr, danach Ausbildung zum Reserveoffizier der Infanterie (u.a. langjährige Verwendungen beim Jäger-Btl. 1 Berlin);

seit 2007 Leiter des Kreisverbindungskommandos der Bundeswehr zur Stadt Mannheim; letzter Dienstgrad: Oberstleutnant.

Berufliche Abschlüsse: Diplom-Maschinenbauingenieur, Diplom-Wirtschaftsingenieur und Master of Engineering der Technischen Universität Graz. Verschiedene berufliche Stationen (u. a. in Washington D.C.); Inhaber eines Ingenieurbüros für Verkehrsunfallrekonstruktion, öffentlich bestellter Sachverständiger.

Seit 2024 Stadtrat in Mannheim, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion.

Seit März 2025 Mitglied des Deutschen Bundestages.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Gewählt über Landesliste

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  • Greß, Koch & Partner Ingenieurbürogemeinschaft, Mannheim,
  • Sachverständiger für Verkehrsunfallrekonstruktion und Prüfingenieur für Fahrzeugtechnik


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

  • Greß, Koch & Partner Ingenieurbürogemeinschaft, Mannheim,
  • Sachverständiger für Verkehrsunfallrekonstruktion und Prüfingenieur für Fahrzeugtechnik, freiberuflich


Funktionen in Unternehmen

  • GBG Unternehmensgruppe GmbH, Mannheim,
  • Mitglied des Aufsichtsrates (bis 31.12.2025)
  • jährlich, 2.000,00 EUR, Brutto


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

  • Stadt Mannheim, Mannheim,
  • Mitglied des Stadtrates
  • monatlich, 1.600,00 EUR, Brutto
  • Stellv. Fraktionsvorsitzender

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

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