Anette Kramme

Rechtsanwältin SPD

Anette Kramme
Anette Kramme (© Anette Kramme/ Yves Sucksdorff)

Geboren am 10. Oktober 1967 in Essen.

Abitur, Gymnasium a. d. Wolfskuhle in Essen. Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth, zwei Staatsexamina. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Mitgliedschaften bei Ver.di; AWO; Vdk; BRK; IG Metall; Deutscher Tierschutzbund; Tierschutzverein Bayreuth und Umgebung e.V. 1876.

Seit 1988 Mitglied der SPD; seit 1998 Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Bayreuth; 2007 bis 2019 Vorsitzende des SPD-Bezirks Oberfranken; 2007 bis 2017 Mitglied im Landesvorstand der BayernSPD; 2009 bis 2017 Mitglied im Präsidium der BayernSPD; Dezember 2011 bis November 2013 Mitglied im Bundesvorstand der SPD.

Mitglied des Bundestages seit 1998; 2009 bis 2013 Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales; von Dezember 2013 bis April 2025 Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin, ab März 2018 beim Bundesminister für Arbeit und Soziales (statusrechtlich Oktober 2017/März 2018 bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Tätigkeit im BMAS).

Seit Mai 2025 Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Parlamentarische Staatssekretärin der Justiz und für Verbraucherschutz

Gewählt über Landesliste

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  • Rechtsanwältin, Bayreuth


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

  • Rechtsanwältin (ruhend seit 17.12.2013), Bayreuth


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  • Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ), Bonn,
  • Präsidentin, ehrenamtlich, von Amts wegen (ab 07.07.2025)

  • Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland, Bayreuth,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

  • Tierschutzverein Bayreuth und Umgebung e.V. 1876, Bayreuth,
  • Erste Vorsitzende des Vorstandes, ehrenamtlich

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.