Christoph Naser

Pfarrer CDU/CSU

Christoph Naser
Christoph Naser (© Christoph Naser/ Benedikt Schweitzer)

Geboren am 29. Juli 1991 in Schwäbisch-Hall; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.

Mai 2011 Allgemeine Hochschulreife; August 2011 bis August 2012 entwicklungspolitischer Freiwilligendienst mit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Laos; Oktober 2012 bis Juli 2020 Studium der ev. Theologie und der Politikwissenschaften mit zwei Berufsabschlüssen, dem Kirchlichen Examen im Fach Ev. Theologie und dem Bachelor of Arts im Fach Politikwissenschaften.

Oktober 2016 bis März 2023 Mitarbeiter im Abgeordnetenbüro von Staatsministerin a.D. Annette Widmann-Mauz MdB; April 2023 bis August 2025 Vikar Stephanuskirchengemeinde Tübingen; September 2025 bis Mai 2026 Pfarrer Ev. Kirchengemeinde Bodelshausen-Hemmendorf-Hirrlingen.

Mai 2011 Eintritt in die CDU; seit November 2018 Beisitzer im Landesvorstand des Evangelischen Arbeitskreises der CDU Baden-Württemberg; Juli 2020 bis März 2023 CDU-Zweitkandidat im Landtagswahlkreis Tübingen; seit Januar 2021 Vorsitzender des CDU-Kreisverbands Tübingen; seit Dezember 2025 Beisitzer im Landesvorstand der CDU Baden-Württemberg.

Seit November 2012 Mitglied von Deutsch-Laotische Gesellschaft e.V.; seit Oktober 2014 Mitglied der Vereinigung der Freunde der Universität Tübingen e.V. (Universitätsbund); seit November 2021 Mitglied bei den Altstipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.; seit April 2025 Mitglied bei der Sektion Tübingen des Deutschen Alpenvereins e.V.; seit Juli 2025 Mitglied der Mitgliederversammlung des Deutschen Instituts für ärztliche Mission (Difäm) e.V. am Paul-Lechler-Krankenhaus in Tübingen; seit September 2025 Mitglied im Krankenpflegeverein Bodelshausen e.V. (Vorsitzender bis Mai 2026); seit Februar 2026 Mitglied im Beirat von Pro RegioStadtbahn e.V..


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.

Christoph Naser hat am 27. Mai 2026 für die ausgeschiedene Abgeordnete Ronja Kemmer, CDU/CSU(Interner Link), die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.]

Wahlkreismandat

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv (Interner Link) .