Nora Seitz

Fleischermeisterin CDU/CSU

Nora Seitz
Nora Seitz (© Nora Seitz/ Tobias Koch)

Geboren am 10. Mai 1984 in Karl-Marx-Stadt, jetzt Chemnitz; evangelisch-lutherisch; ledig.

1990 bis 1994 Grundschule am Stadtpark - Chemnitz; 1994 bis 1995 Oberschule „Otto Lilienthal“ - Chemnitz; 1995 bis 1997 Immanuel Kant Gymnasium - Chemnitz; 1997 bis 2001 Georgius-Agricola-Gymansium - Chemnitz; 2001 bis 2004 Ausbildung zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk - Schwerpunkt Fleischerei - Fleischerei Thiele, Chemnitz; 2004 bis 2006 Ausbildung zur Fleischergesellin, Fleischerei Göhler, Waldkirchen; 2007 bis 2009 Berufsbegleitende Meisterausbildung zur Fleischermeisterin; 2009 bis 2011 Ausbildung zur Betriebswirtin des Handwerks.

2008 bis 2012 Lehrlingswart der Innung Chemnitz/MIttelsachsen; 2012 bis 2020 Landeslehrlingswart des sächischen Fleischerinnungsverbandes; 2016 bis 2025 Vizepräsidentin des Deutschen Fleischerverbandes; seit 2020 Landesinnungsmeisterin des sächsischen Fleischerinnungsverbandes; seit 2022 Vorsitzende des Fördervereins der städtischen Theater Chemnitz.

2009 bis Eintritt in die CDU Chemnitz; seit 2023 Vorsitzende der sächsischen Mittelstands- und Wirtschaftsunion; seit 2023 Mitglied im Bundesvorstand der Bundesmittelstands- und Wirtschaftsunion.


[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Gewählt über Landesliste

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

  • Fleischerei Thiele, Chemnitz,
  • Fleischermeisterin


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

  • Fleischerei Thiele, Chemnitz,
  • Fleischermeisterin, monatlich, 660,00 EUR, Brutto (bis 31.12.2025); monatlich, 680,00 EUR, Brutto (ab 01.01.2026)


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

  • Deutscher Fleischer-Verband e.V., Frankfurt/Main,
  • Vizepräsidentin, ehrenamtlich (bis 19.10.2025)

  • Förderverein der Städtischen Theater Chemnitz e.V., Chemnitz,
  • Vorsitzende des Vorstandes, ehrenamtlich

  • Sächsischer Fleischer-Innungs-Verband, Borsdorf,
  • Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich

Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

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