Petitionen

Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses

Zeit: Montag, 23. Februar 2026, 12 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 23. Februar 2026, befasst. Zunächst beriet er ab 12 Uhr über die Petition mit dem Titel „Deutsche Bahn AG – Neuberechnung des Deutschlandtakts mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit und einer Priorisierung des Bestandsnetzausbaus“ und dann ab 13 Uhr über die Petition mit dem Titel „Arzneimittelwesen – Geplante Änderungen des medizinischen Cannabis-Gesetzes stoppen“.

„Vom Tempowahn zur Bahnwende kommen“

Bei der ersten Petition ging es um die Ford. „Wir müssen vom Tempowahn zur Bahnwende kommen“, forderte die Petentin Sarah Brodowski vor den Abgeordneten. In ihrer mehr als 37.000-mal mitgezeichneten öffentlichen Petition (ID 180105) heißt es, der aktuelle Deutschlandtakt setze auf Hochgeschwindigkeits-Neubaustrecken, die immense Kosten verursachten, Natur- und Kulturlandschaften zerstörten sowie Wohn- und Gewerbegebiete zerschnitten. „Diese Planung widerspricht dem Klimaschutz“, urteilt die Petentin.

Eine Neuberechnung des Deutschlandtakts mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit und Priorisierung des Bestandsnetzausbaus würde ihrer Einschätzung nach die Investitionskosten und die CO2-Belastung deutlich senken sowie Engpässe schneller beseitigen. „Eine Bahnmodernisierung ist nötig aber ohne ökonomisch, ökologisch und sozial unverantwortliche Hochgeschwindigkeitsprojekte“, schreibt Brodowski in der Eingabe.

„Deutschlandtakt an die Realitäten anpassen“

Während der Sitzung wiederholte sie ihre Kernforderung: Der Deutschlandtakt für den Bahnverkehr in ganz Deutschland müsse neu berechnet und an die heutigen Realitäten angepasst werden. Die Zukunft der Bahn liege nicht in „Tempo 300“,sondern in Zuverlässigkeit, Kapazität und Regionalanbindung, sagte die Petentin. Es brauche daher eine Neuberechnung mit „realistischer Höchstgeschwindigkeit“ und eine Priorisierung des Ausbaus bestehender Strecken statt des Neubaus von Hochgeschwindigkeitstrecken.

Brodowski forderte zudem eine realistische Kosten-Nutzen Betrachtung: „Eine Verschwendung von Steuergeldern darf es nicht geben.“ Genau dazu führten aber die geplanten Großprojekte „unter dem Deckmantel des Klimaschutzes“, obwohl die realen Auswirkungen das Gegenteil bewirkten, sagte Brodowski mit Blick auf den Flächenverbrauch und den hohen CO2-Ausstoß bei der Produktion des für die Neubauten im großen Umfang benötigten Betons.

„Rückgang von Bahnangeboten in der Fläche“

Eine Folge von mehr Hochgeschwindigkeitsstrecken sei schon jetzt der Rückgang von Bahnangeboten in der Fläche, sagte der die Petentin begleitende Physiker Dr. Jan Hinrich Thies. Wolle man aber die Bürger, „gerade im ländlichen Bereich“, abholen, könne das nicht das Ziel sein. „Wenn wir uns auf die Metropolen konzentrieren, verlieren wir das Land“, so Thies. Das führe zu einer sozialen Ungerechtigkeit, „weil die Menschen schlichtweg abgehängt sind“.

Hochgeschwindigkeit sei ein Kriterium des Deutschlandtaktes, „aber nicht das einzige“, sagte Andreas Gehlhaar, Abteilungsleiter im Bundesverkehrsministerium (BMV) als Vertreter der Bundesregierung. Es gehe auch um die Themen Nachfrage, Bedarf, Marktgerechtigkeit, Kapazität und Knotenvernetzung, die in dem gesamten Konzept benötigt würden, „um zu einem Gesamtergebnis zu kommen“. So brauche es marktgerechte Lösungen bei der Reisezeit, um wettbewerbsfähig zum Flugzeug zu sein. Ansonsten werde es die gewünschten Verlagerungen nicht geben, sagte Gehlhaar.

„Hochgeschwindigkeitsstrecken sehr teuer“

Thies bemängelte, dass im Deutschlandtakt geplante Hochgeschwindigkeitsstrecken sehr teuer seien, aber später nur wenig Verkehr hätten, weil sie nicht für den Nahverkehr nutzbar seien. Seiner Auffassung nach muss dafür gesorgt werden, dass diese Strecken mit sehr viel Verkehr genutzt werden, „auch im Nahverkehr“. Dazu brauche es keine 100-Kilometer Neubaustrecke, sondern eher einzelne viergleisige Abschnitte und mehr Weichen. „Das sind kleine Maßnahmen, die große Wirkung haben, weil wir dann pünktlicher werden.“

BMV-Vertreter Gehlhaar sieht indes in den Hochgeschwindigkeitsstrecken einen Beitrag zur Stabilität des Netzes. Die Erfahrung zeige, dass Hochgeschwindigkeitszüge die Strecken deutlich stabiler fahren würden. Außerdem komme man so zu einer Entflechtung der Verkehre, „weil der Güterverkehr nicht mit 300 km/h fährt“. Durch die Konzentration auf die Hochgeschwindigkeitspersonenzüge bekomme man eine höhere Verlässlichkeit und höhere Robustheit in die Verkehre, sagte der Ministeriumsvertreter.

„Öffentlichkeitsbeteiligung von hohem Nutzen“

Zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung sagte Gehlhaar, diese sei von „hohem Nutzen“ und finde über viele Formate statt. Der Deutschlandtakt sei im Übrigen Teil des Bundesverkehrswegeplans. Insofern sei er öffentlich diskutiert worden auch im Parlament. Gehlhaar machte zugleich deutlich, dass Simulationen, was etwa in Verspätungsfällen oder bei strenger Witterung passiert, stattgefunden hätten. „Diese Rechnungen sind Teil der Diskussionen, die wir im Deutschlandtakt haben.“

Gebe es einen solchen Stresstest, so entgegnete Thies, wären Fehler im aktuellen Deutschlandtakt aufgefallen. Aktuell kenne er Fälle, wo zwei Züge zur gleichen Zeit auf dem gleichen Gleis fahren sollen und wo es Anschlüsse gebe, die nicht erreichbar seien. Insofern sei eine Veröffentlichung dieser Stresstests interessant, sagte er. Sinnvoll ist aus seiner Sicht auch deren Betrachtung durch einen „unabhängigen Gutachter“.

Petent befürchtet „ungerechtes Zwei-Klassen-System“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Dr. Georg Kippels (CDU), hat die geplanten Änderungen des Medizinal-Cannabisgesetzes verteidigt. Dass künftig Verschreibungen von Medizinal-Cannabis nur noch nach einem persönlichen Arztbesuch möglich sein sollen, diene zum einen der zweifelsfreien Klärung der Identität des Patienten, sagte Kippels anlässlich der Beratung der zweiten Petition. Im Vergleich zu einer Erstkonsultation per Video sei bei dem Arztbesuch „Auge in Auge“ aber auch eine bestmögliche medizinische Exploration das Ziel. Die Ärzteschaft sei der Meinung, so der Staatssekretär, dass bei der Verordnung „mit einem Stoff dieser Tragweite“ ein Gesamteindruck gesammelt werden müsse, der nicht allein über einen Videokontakt erreichbar sei.

Aus Sicht des Petenten Henning Todt gefährdet das Vorhaben, das auch ein Verbot des Versandhandels von Medizinal-Cannabis vorsieht, die Versorgung vieler Patientinnen und Patienten vor allem in ländlichen Regionen und führe zu einem ungerechten Zwei-Klassen-System. In seiner der Sitzung zugrunde gelegenen Eingabe (ID 184070), die knapp 60.000 Mitzeichnungen verbuchen konnte, fordert er ein Stopp der Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes.

„Nicht alle Patienten und Ärzte unter Generalverdacht stellen“

Lange Arztbesuche seien für die Erkrankten stark belastend, sagte Todt während der Sitzung. Zudem sei es schwierig, selbst in dichtbesiedelten Gebieten wie dem Ruhrgebiet, Ärzte zu finden, die bereit sind, Cannabis als Therapeutikum zu verschreiben. In Essen etwa gebe es zudem nur eine einzige Apotheke, die medizinisches Cannabis führe. Daher brauche es die Möglichkeit des Versandhandels.

Das Ziel, den Missbrauch zu verhindern, teile er ausdrücklich, sagte der Petent. Es gebe in der Tat problematische Anbieter, die Cannabis leicht verschreiben würden. „Das muss unterbunden werden, keine Frage“, betonte er. Die Lösung könne aber nicht sein, alle Patienten und Ärzte unter einen Generalverdacht zu stellen. Schwarze Schafe bekämpfe man mit gezielter Aufsicht, klaren Qualitätsstandards und harten Sanktionen, nicht aber mit Pauschalverboten.

„Erheblicher Mengenanstieg bei Cannabis-Verschreibungen“

Staatssekretär Kippels erläuterte den künftigen Ablauf einer Behandlung. Einer Erstuntersuchung „in Präsenz“ könnten drei Online-Sprechstunden folgen, ehe wieder ein Arztbesuch vor Ort nötig sei. Kippels verwies zudem auf einen erheblichen Mengenanstieg bei Cannabis-Verschreibungen. Seit Inkrafttreten der Regelung am 1. April 2024 sei vom ersten Halbjahr 2024 zum ersten Halbjahr 2025 ein Anstieg von 400 Prozent zu verzeichnen gewesen, „von 19 Tonnen auf 80 Tonnen“, so der BMG-Vertreter. Im Jahre 2025 habe die importierte Menge bereits 200 Tonnen betragen.

Zur Frage der Indikationsspektren sei praktisch keine verlässliche Aussage möglich, sagte er. Die Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung sei nur mit neun Prozent gestiegen. „Wir haben also keine Abrechnungsdaten über die Behandlungen, auf deren Grundlage die Verordnung stattgefunden hat“, sagte Kippels. Er sprach von einem „unverändert unverständlichen Widerspruch“, dass es eine solch große Menge von Inanspruchnahmen von Privatrezepten plus des Erwerbs der Blüten auf eigene Kosten gebe, „obwohl bei einer ordnungsgemäßen Versorgung die GKV erstattungspflichtig wäre“. Dies legt aus seiner Sicht die Vermutung nahe, dass man die Kontrollen, die aus ärztlicher Sicht zwingenden Voraussetzungen für eine Verordnung seien, umgehen möchte.

„Privatverschreibung vielfach der einfachere Weg“

Der Petent sieht dafür jedoch andere Gründe als ausschlaggebend an. So sei es sehr aufwändig und langwierig, eine Erstattung durch die GKV zu erhalten. Viele Ärzte scheuten auch den Aufwand, die Patienten bei diesem Weg zu unterstützen. Für Patienten wie auch Ärzte sei daher eine Privatverschreibung vielfach der einfachere Weg, sagte Todt.

Nach Artikel 17 des Grundgesetzes kann sich jede und jeder mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden. Diese landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Dadurch hilft der Ausschuss festzustellen, ob beschlossene Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen. Dann kann noch einmal kritisch überprüft werden, ob das Parlament in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll. (hau/23.02.2026)