Petitionen

Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses

Zeit: Montag, 23. März 2026, 12 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner zweistündigen öffentlichen Sitzung am Montag, 23. März 2026, befasst. Zunächst beriet er über die Forderung, im Meldewesen keine Führung eigener Register zur Erfassung von Transpersonen und nichtbinären Personen zuzulassen. In der zweiten Stunde ging es um die Einführung der persischen Sprache als zusätzliche Sprache für die Führerscheinprüfung.

Die vom Bundesinnenministerium (BMI) geplante Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz sorgt bei trans- und nichtbinären Menschen für Verunsicherungen und Ängste. Das machte Kai Alexander Cremers vor dem Petitionsausschuss deutlich. Cremers ist der Initiator einer Petition, die sich „gegen die Führung separater Register zur Erfassung von trans- und nichtbinären Personen“ richtet. Mehr als 41.000 Personen haben die Petition mitgezeichnet, die daher auch in öffentlicher Sitzung durch den Ausschuss beraten wurde.

„Anlasslose Erfassung einer klar definierten Personengruppe“

Die Verordnung sehe für alle Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz genutzt haben, das trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen die Möglichkeit bietet, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen, neue Datenblätter vor, sagte Cremers. Der frühere Vorname und der frühere Geschlechtseintrag sollen seiner Aussage nach ab dem 1. November 2026 „dauerhaft erfasst und automatisch an andere Behörden übermittelt werden“. Es gehe also um eine systematische anlasslose Erfassung einer klar definierten Personengruppe, sagte der Petent.

Problematisch sei das zum einen, weil bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes vom Parlament klargestellt worden sei, dass es diese Datenübermittlung nicht geben solle. Das BMI versuche dies nun „jenseits parlamentarischer Verfahren auf dem Verwaltungsweg“ wieder einzuführen. Diese Datenübermittlungen seien aber auch grundrechtlich, europarechtlich und datenschutzrechtlich „höchst bedenklich“. Geschlechtseinträge fielen nach Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unter besonders geschützte Datenkategorien. Es gebe zudem keinen nachgewiesenen Zweck, der diese Datenerfassung rechtfertigt, sagte Cremers.

„Verordnung regelt die Aktualisierung der Daten“

Das BMI plane „weder ein irgendwie geartetes spezifisches Register zur Erfassung von trans- oder nicht binären Personen zu erstellen noch irgendwelche Listen“, entgegnete die Parlamentarische Staatssekretärin im BMI, Daniela Ludwig (CSU). Das BMI setzte lediglich das von der Vorgängerregierung „unter sehr großem Beifall einer breiten Öffentlichkeit“ beschlossene Gesetz um, sagte sie. Aktuell gebe es schon ein automatisiertes Verfahren, das dazu diene, Verwaltungsregister immer aktuell zu halten. Die Verordnung regle nun die Aktualisierung der Daten im Hinblick auf Änderungen beim Geschlechtseintrag. „Und das ausschließlich auf Grundlage des Selbstbestimmungesetzes“, betonte Ludwig.

Die Verordnung gehe auch nicht über das hinaus, was für die Funktionsfähigkeit von amtlichen Registern erforderlich sei. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 des Selbstbestimmungsgesetzes normiere das ausdrücklich, in dem er fordere, dass der bisherige Geschlechtseintrag „historisiert“ werden solle also „bis auf Weiteres erhalten bleiben muss“, sagte die BMI-Staatssekretärin.

„Systemwechsel bei der Datenerfassung“

Die den Petenten begleitende Journalistin Julia Monro sprach von einem „Systemwechsel bei der Datenerfassung“. Aus einer anlassbezogenen Datenabfrage werde eine anlasslose Datenerfassung also eine Art Vorratsdatenspeicherung. „Das ist meines Erachtens ein ganz großer Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung“, sagte sie.

Zum Vorwurf, die Daten würden an alle möglichen Behörden weitergegeben, sagte BMI-Staatsministerin Ludwig, im Meldegesetz sei zum einen die Protokollierungspflicht bei Datenzugriff geregelt. Sobald ein rechtswidriger Zugriff passiere, werde das bemerkt und verfolgt, sagte sie. Es gebe zudem Auskunftsrechte für die Betroffenen darüber, „wer auf ihre Daten und warum zugegriffen hat“. Die nötige Transparenz und der Schutz jedes einzelnen Datensatzes sei durch das „sehr, sehr gute Meldegesetz“ gegeben.

Monro überzeugte diese Argumentation nicht. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 des Selbstbestimmungsgesetzes sei so zu verstehen, dass die alten Daten wie etwa im Grundbuch nach dem Verkauf eines Grundstücks abgelegt werden und damit erhalten bleiben. Für sie fühle es sich wie eine „Tatsachenverdrehung“ an, „dass da ein ganz anderer Zweck reininterpretiert wird und daraus ein Auftrag abgeleitet wird, um diese zusätzliche Datenerfassung zu ermöglichen“, sagte sie.

Persisch als zusätzliche Prüfungssprache der Führerscheinprüfung

Das Bundesverkehrsministerium (BMV) steht der Einführung der persischen Sprache als zusätzliche Prüfungssprache für die theoretische Führerscheinprüfung grundsätzlich offen gegenüber. Wenn es ein dahingehendes klares Signal aus dem Parlament gäbe, dass dafür ein Bedarf gesehen wird, „würden wir uns dem bestimmt nicht verschließen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im BMV, Christian Hirte (CDU), anlässlich der Beratung der zweiten Petition.

Aus Sicht des Petenten Yazdan Mehrdadmoghadam gibt es diesen Bedarf. Seine Petition, in der die Einführung der persischen Sprache als zusätzliche Prüfungssprache für die theoretische Führerscheinprüfung gefordert wird, hatte knapp 34.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden, wie er bei der Sitzung erwähnte. Zudem sei diese Forderung auch auf vielen Demonstrationen erhoben worden, sagte er.

Petent spricht von vielfältigen Vorteilen

Die Vorteile einer solchen Maßnahme „für Deutschland“ seien vielfältig, so der Petent. Verstünden Menschen die Inhalte einer Prüfung besser, könnten sie diese eher bestehen und stünden dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung beispielsweise im Speditionsbereich, wo es einen Fachkräftemangel gebe. Das stärke auch die Integrationschancen, die durch eine Arbeit mit deutschen Kollegen stiegen.

Mehrdadmoghadam verwies zugleich auf das Thema Verkehrssicherheit. Um die Prüfung zu bestehen, müssten diejenigen, die nicht ausreichend gut Deutsch verstünden, die Antworten auf die Prüfungsfragen auswendig lernen, was vielfach passiere und auch zum Bestehen der Prüfung führe. Besser aber wäre es, so der Petent, wenn die Prüflinge auch tatsächlich verstünden, um was es genau bei den Fragen geht. Mehrdadmoghadam machte deutlich, dass es ihm nur um die theoretische Prüfung geht. Bei der praktischen Prüfung müsse man schon in der Lage sein, Anweisungen wie „nach rechts“, „nach links“ oder „geradeaus“ auf Deutsch zu verstehen, sagte er.

Theoretische Prüfungen in einer Fremdsprache

Führerscheinprüfungen in einer Fremdsprache würden in Deutschland „gut angenommen“, machte BMV-Staatssekretär Hirte deutlich. Ganz praktisch sehe das so aus, dass die Unterlagen zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung wie auch die Fragen und Antworten zu Prüfung vom BMV „durch amtliche Übersetzungen zur Verfügung gestellt werden“. Pro Jahr gebe es etwa 1,7 Millionen theoretische Fahrerlaubnisprüfungen in einer der zwölf bisher zugelassenen Fremdsprachen.

Die meisten würden in Hoch-Arabisch, Englisch, Russisch und Türkisch absolviert. Zuletzt dazugekommen in den Katalog der Fremdsprachen sind seiner Aussage nach Ukrainisch und Komantschin, die am weitesten verbreitete kurdische Sprache. Zahlen, die einen Bedarf untermauern, auch die persische Sprache zuzulassen, gebe es derzeit noch nicht, sagte Hirte. (hau/23.03.2026)