Sachverständige für zügigen Ausbau von Frauenhausplätzen
Zeit:
Montag, 24. November 2025,
14.30
bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200
Am Vortag des Internationalen Aktionstages „NEIN zu Gewalt an Frauen“ fand am Montag, 24. November 2025, im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein öffentliches Fachgespräch unter dem Titel „Gemeinsam Gewalt gegen Frauen verhindern“ statt. Dabei forderten die geladenen Sachverständigen unter anderem einen zügigen Ausbau von Frauenhausplätzen, die Umsetzung des geplanten Gewaltschutzgesetzes der Bundesregierung, eine stärkere Beachtung der Gefahr durch frauenfeindliche Inhalte im Netz und eine Reform des Sexualstrafrechts entsprechend den Vorgaben der Istanbul-Konvention.
„Möglichst niedrigschwelliger Zugang zu Frauenhäusern“
Esther Bierbaum von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) forderte einen Zugang für alle, „der sicher, schnell, unbürokratisch und bedarfsgerecht ist“. Zudem müsse der Zugang zu Frauenhäusern möglichst niedrigschwellig sein. „24 Stunden 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr“, sagte Bierbaum. Die Gewährleistung von Schutz und Beratung müsse außerdem den Schutz für alle Frauen beinhalten, einschließlich trans-, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Personen sowie auch älterer Frauen und ebenso von Frauen mit Behinderungen.
Besonders berücksichtigt werden müsse dabei eine intersektionale Perspektive im Gewaltschutz, sagte die ZIF-Vertreterin, die zugleich einen zügigen Ausbau von Frauenhausplätzen, orientiert an den Empfehlungen der Istanbul-Konvention forderte. „Es bedarf an dieser Stelle keiner erneuten Bedarfsanalysen“, betonte sie. Es fehlten schlichtweg Frauenhausplätze.
„Gewalt gegen Frauen hat verschiedene Gesichter“
Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin beim Opferhilfeverein Weißer Ring, sagte, Gewalt gegen Frauen habe verschiedene Gesichter. Biwer benannte beispielhaft die häusliche Gewalt, Femizide und die digitale Gewalt. Bei der häuslichen Gewalt nenne das „Hellfeld“ 266.000 vom Bundeskriminalamt registrierte Fälle 2024. Gerade bei häuslicher Gewalt gebe es aber ein gewaltiges Dunkelfeld durch die Beziehung zu den Tätern, durch Scham und die Hürden für Betroffene. Gleichzeitig sei festzustellen, dass Verurteilungen bei Tätern häuslicher Gewalt selten seien und das Strafmaß milde sei.
Ein besonders gravierendes Problem für die betroffenen Frauen sei es auch, dass Familiengerichte im Falle einer Trennung meist urteilten, „dass der Täter regelmäßigen Umgang mit seinen Kindern haben darf“, sagte Biwer. Insofern müsse die Frau weiterhin Kontakt mit dem Kindesvater halten. Die im Gewaltschutzgesetz der Bundesregierung geplante bundesweite elektronische Fußfessel begrüßte sie ebenso wie weitere darin enthaltene Verschärfungen. Der Bundestag sollte der Regelung zustimmen, sagte Biwer.
„Vorrang für Schutz vor Gewalt“
„Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen findet mitten unter uns statt“, sagte Sibylle Schreiber vom Verein Frauenhauskoordinierung. Täter seien „Menschen wie unsere Nachbarn, vielleicht der Partner unserer alten Schulfreundin oder der nette Steuerberater“. Dass dies immer noch geschehe, liege in der Verantwortung aller. Habe eine Frau den Mut, sich Schutz und Beratung zu suchen, so werde sie aktuell im Stich gelassen. Sie müsse wochenlang auf einen persönlichen Beratungstermin warten und telefoniere sich die Finger wund, um einen freien Frauenhausplatz in ihrer Nähe zu finden.
Mit der Flucht ins Frauenhaus riskierten Frauen zudem nicht selten das Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder. Grundsätzlich müsse der Schutz vor Gewalt Vorrang vor Sorge- und Umgangsrechten des gewalttätigen Elternteils haben, forderte Schreiber. „Einschränkungen oder der Ausschluss des Umgangsrechts muss bei häuslicher Gewalt zukünftig selbstverständlich sein“, sagte sie.
„Mittel für den Vollzug in die Täterarbeit stecken“
„Jeder Femizid kostet eine Million Euro“, sagte Uwe Stürmer, Polizeipräsident von Ravensburg. Er plädierte dafür, dass man die Mittel, die für den Vollzug verwendet werden, in die Täterarbeit steckt. Es brauche eine stärkere Professionalisierung. „Für mich muss die Rechtsgüterabwägung zwischen dem Schutz des Lebens und den Eingriffen, die den Tätern zugemutet werden können, neu illustriert werden“, sagte Stürmer.
Man könne mit kurzfristigen Maßnahmen einiges tun. „Es muss aber das Bewusstsein Platz greifen, dass das Tötungsdelikte sind, die in archaischen Besitzansprüchen ihre Ursache haben, die tief verwurzelt sind“, befand er. Seiner Ansicht nach ließe sich zum Schutz der Opfer viel mehr tun. „als darauf zu vertrauen, dass es gut ausgeht“.
„Ein fehlendes Nein ist kein Einverständnis“
Sina Tonk vom Frauenschutzverein Terre des Femmes forderte eine ganzheitliche Schutz- und Präventionsstrategie, „die ausreichend finanziert ist“. Weiterhin vereinzelt Pflaster auf ein strukturelles Problem dieses Ausmaßes zu kleben, verfehle das Ziel deutlich. „Es vermehrt das Leid von Betroffenen und verursacht jedes Jahr mehr Kosten und Folgekosten.“ Gewaltschutz müsse vor Umgangs- und Sorgerecht gehen, sagte Tonk. Gewalttätigen Vätern müsse der Umgang mit den Kindern sofort entzogen werden.
Die Terre-des-Femmes-Vertreterin sprach sich auch für eine Reform des Sexualstrafrechts aus. „Nein heißt Nein“ sei richtig und wichtig gewesen, machte sie deutlich. Es müsse aber nun ein Schritt weitergegangen werden und der Grundsatz „Ja heißt Ja“ gesetzlich verankert werden. Dieser notwendige Paradigmenwechsel setze ein klares Zeichen. Einvernehmlicher Sex müsse klar auf einer frei gegebenen, jederzeit widerrufbaren Zustimmung der beteiligten Personen beruhen. „Ein fehlendes Nein ist kein Einverständnis“, machte sie deutlich. (hau/25.11.2025)