Erklärung von Mitgliedern des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur aktuell weltweit größten humanitären Krise im Sudan und der jüngsten Eskalation der Gewalt gegen die Zivilbevölkerung in El Fasher auf Initiative der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Die Mitglieder des Ausschusses verurteilen die jüngste dramatische Eskalation der Gewalt gegen die Zivilbevölkerung in El Fasher, Nord-Darfur/Sudan auf das Schärfste.
Die Stadt El Fasher befindet sich seit mehr als einem Jahr unter Belagerung der Rapid Support Forces (RSF). Die von RSF bei der Einnahme El Fashers Ende Oktober 2025 verübten Gewaltverbrechen, zu denen Massenmorde und Vergewaltigungen zählen sollen, sind schockierenden Ausmaßes. Allein 460 Menschen sind Berichten zufolge bei einem Angriff auf eine Geburtsklinik zu Tode gekommen. Die Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, die im Rahmen ihres Mandats gemäß Sicherheitsratsresolution 1593 (2005) seit Juli 2023 Ermittlungen zu den Kampfhandlungen durchführen, kündigten den Einbezug der aktuellen Gewaltverbrechen an. Ihnen zufolge handelt es sich um einen Teil umfassender Gewalt in der Region Darfur.
Die humanitäre Situation der Bevölkerung ist Berichten der Vereinten Nationen (VN) zufolge katastrophal. Die in El Fasher noch immer eingeschlossenen rund 150.000 Menschen leiden unter den sich weiter verschärfenden Bedingungen akut Hunger und sind von humanitärer und gesundheitlicher Versorgung abgeschnitten.
Seit dem 15. April 2023 halten die Kämpfe der sudanesischen Armee (SAF) unter General Burhan und der RSF unter General „Hemeti“ unvermindert mit entsetzlichen Folgen für die sudanesische Bevölkerung an. Von über 30.000 Todesopfern sowie einer deutlich höheren Dunkelziffer wird seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs ausgegangen. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Kinder wird systematisch als Kriegswaffe eingesetzt. Schätzungen der VN zufolge sind 21,2 Millionen Menschen, 45 Prozent der Bevölkerung von akuter Ernährungsunsicherheit (IPC3+) betroffen.
Der Bürgerkrieg destabilisiert zudem die gesamte Region des Horns von Afrika. Nach Schätzungen von Hilfsorganisationen ist aktuell mit weiteren Hunderttausenden zu rechnen, die in das bereits überlastete Nachbarland Tschad fliehen. Über Elf Millionen Menschen wurden seit Beginn der Kämpfe vor rund zweieinhalb Jahren vertrieben, davon haben über vier Millionen Menschen das Land verlassen. Etwa 80 Prozent der Geflüchteten sind Frauen und Kinder.
Die Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe unterstützen die Bemühungen der Bundesregierung für eine Waffenruhe, den Schutz der Zivilbevölkerung, den ungehinderten und sicheren Zugang zu humanitärer Hilfe und für einen zivilen Übergangsprozess nachdrücklich.
Wir fordern die Konfliktparteien zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts auf. Unser Augenmerk liegt ebenso auf internationalen Akteuren, die diesen Krieg befeuern. An die internationale Staatengemeinschaft richten wir den Appell, ihrer Verantwortung nachzukommen, dem Konflikt mehr Aufmerksamkeit zu widmen, den Quad-Friedensplan (Ägypten, Saudi-Arabien, USA, Vereinigte Arabische Emirate) nach Kräften zu unterstützen sowie die dringend benötigte humanitäre Hilfe bedarfsgerecht zu leisten. Überall dort, wo Hilfsorganisationen wieder sicheren Zugang erhalten, verbessert sich die Lage schnell spürbar.
Die Erklärung wird getragen von Mitgliedern des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der Fraktionen der CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.