12. Sitzung – Anhörung zur Gedenkstättenkonzeption des Bundes
Zeit:
Mittwoch, 17. Dezember 2025,
15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.400
Die Debatte über die Nichtberücksichtigung des Themenkomplexes Kolonialismus in der von der Bundesregierung vorgelegten „Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur“ (21/2910) hat am Mittwoch, 17. Dezember 2025, eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien überlagert.
Gegenstand der Anhörung war neben der Konzeption auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3032), in der sie die Umsetzung der im November 2024 von der damaligen Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) vorgelegten Gedenkstättenkonzeption fordert. Diese hatte den Kolonialismus als weitere Säule der deutschen Erinnerungskultur vorgesehen. Im Gegensatz dazu sieht die aktuell von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vorgelegte Konzeption keine Berücksichtigung des Kolonialismus vor.
Singularität der Shoah
Daniel Botmann, Geschäftsführer des Zentralrates der Juden in Deutschland, begrüßte die vorgelegte Gedenkstättenkonzeption ausdrücklich. Sie berücksichtige aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Herausforderungen in der Erinnerungskultur. Es sei „richtig und wichtig“, dass die Konzeption die Singularität der Shoah als Menschheitsverbrechen hervorhebe, das von Deutschland ausgegangen sei.
Es dürfe zu keiner „Verwischung“ mit anderen staatlich organisierten Verbrechen oder gar zu einer Relativierung kommen, betonte Botmann. Die historische Erforschung und Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus und der Kolonialverbrechen sei wichtig, sollte aber wie von Staatsminister Weimer vorgesehen nicht in der Gedenkstättenkonzeption, sondern innerhalb eines eigenen Konzeptes berücksichtigt werden. Nach Ansicht Botmanns gibt es gewichtige Unterschiede zwischen dem „Zivilisationsbruch der Shoah und der deutschen Kolonialherrschaft“.
Historiker: Gedenkstättenkonzeption sendet fatales Signal
Für eine Berücksichtigung des Kolonialismus in der Gedenkstättenkonzeption sprachen sich hingegen der Historiker Prof. Dr. Michael Wildt und Dr. Ibou Diop vom Projekt Erinnerungsort Kolonialismus in der Stiftung Stadtmuseum Berlin aus. Wildt und Diop verwiesen übereinstimmend auf die Verflechtungen zwischen der Geschichte des deutschen Kolonialismus und der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus. Wildt erinnerte daran, dass es in der Gedenkstättenkonzeption heiße, dass Deutschland die „dauerhafte Verpflichtung“ habe, die „staatlich begangenen oder initiierten Verbrechen aufzuarbeiten und der Opfer zu gedenken“. Deshalb sei es ein „fatales Signal“, dass Staatsminister Weimer die deutschen Kolonialverbrechen im Gegensatz zu seiner Amtsvorgängerin Roth nicht mehr berücksichtige in der Gedenkstättenkonzeption.
Wildt und Diop argumentierten, dass es auch in Deutschland authentische Erinnerungsorte zum Kolonialismus gebe. Diop verwies auf Berlin als Austragungsort der sogenannte Kongo-Konferenz von 1884 zur Aufteilung Afrikas unter den europäischen Kolonialmächten. Als weiteres Beispiel benannte Wildt den Kai Baakenhöft im Hamburger Hafen, von dem aus die deutschen Kolonialsoldaten nach Übersee verschifft worden seien.
Gesellschaftliche Debatte über Kolonialismus
Prof. Dr. Jörg Ganzenmöller, Direktor des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung an der Technischen Universität Dresden, zeigte zwar Verständnis für die Forderung, den Kolonialismus in der Gedenkstättenkonzeption aufzunehmen, verwies zugleich aber darauf, dass die Gedenkorte zur deutschen Demokratiegeschichte nicht in der Konzeption aufgenommen worden seien. Ganzenmöller argumentierte, die Gedenkstättenkonzeption sollte der gesellschaftlichen Debatte über den Kolonialismus nicht vorweggreifen. Diese Debatte habe aber gerade erst begonnen.
Dieser Ansicht widersprach die Historikerin Prof. Dr. Stefanie Middendorf von der Humboldt-Universität zu Berlin. Die wissenschaftliche Forschung und die Debatte über den Kolonialismus blicke inzwischen auf eine über 30-jährige Geschichte. Die Gedenkstättenkonzeption laufe Gefahr, hinter das bereits erreichte zurückzufallen, wenn sie den Kolonialismus nicht berücksichtige. Middendorf verwies ebenso wie Wildt und Diop auf die Verbindungen zwischen Kolonialismus und Nationalsozialismus. Für die Aufnahme des Kolonialismus in die Gedenkstättenkonzeption sprach sich auch Dr. Julana Bredtmann, Leiterin des Gedenkstättenreferats der Stiftung Topographie des Terrors in Berlin aus.
Finanzmittel für baulichen Erhalt der Gedenkorte
Kulturstaatsminister Weimer führte in der Anhörung aus, dass es ihm um eine „Befriedung“ der Debatte um die Gedenkstättenkonzeption gegangen sei. Die von seiner Amtsvorgängerin vorgelegte Konzeption habe zu viel Unruhe und auch zu Verletzungen geführt. Die Aufnahme des Themenkomplexes Kolonialismus habe, wenn auch unbeabsichtigt, den Eindruck erweckt, die Singularität der Shoah solle relativiert werden. Weimer sagte zu, dass die Aufarbeitung des Kolonialismus in einem gesonderten Konzept behandelt werde.
Große Einigkeit zwischen allen geladenen Sachverständigen herrschte in der Anhörung darüber, dass die finanziellen Mittel für den baulichen Erhalt authentischer Ort und die Arbeit der Gedenkstätten gesichert werden müssen. Vor allem die in der Konzeption vorgesehene Digitalisierung der Bildungs- und Vermittlungsarbeit sei mit den derzeitigen Mitteln kaum oder gar nicht zu realisieren, mahnte Julana Bredtmann.
Evelyn Zupke, Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag, führte an, dass sich die Finanzierung von Gedenkstätten zu jeweils 50 Prozent zwar prinzipiell bewährt habe, allerdings müsse über mehr Flexibilisierung nachgedacht werden. Angesichts der schwierigen Finanzlage von Ländern und Kommunen müsse es ermöglicht werden, dass der Bund gegebenenfalls bei der Finanzierung von bedrohten Gedenkstätten verstärkt einspringt. (aw/18.12.2025)