Bauwesen

Unterschiedliche Bewertungen der Baugesetzbuch-Novelle

Zeit: Mittwoch, 23. September 2026, 16.30 bis 18.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.400

Die Novelle des Baugesetzbuches ist von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch, 23. September 2026, unterschiedlich beurteilt worden. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (21/6588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll das Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht werden. Außerdem soll der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden. Bauleitplanverfahren sollen künftig vollständig digital erfolgen. In der Bauleitplanung sollen zudem Klimaanpassungs- und Starkregenvorsorgekonzepte sowie Hitzebelastungskarten eine größere Rolle spielen. Mit dem „Baugesetzbuch-Upgrade“ sollen den Kommunen mehr Möglichkeiten im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden.

Beschleunigung und Vereinfachung

In der von der Vorsitzenden Caen Lay (Die Linke) geleiteten Anhörung begrüßte Professor Mathias Hellriegel von Hellriegel Rechtsanwälte, dass viele der vorgesehenen Regelungen einen relevanten Beitrag zur Beschleunigung und Vereinfachung der Bauleitplanung leisten und zur schnelleren Realisierung von Bauvorhaben in den Kommunen beitragen könnten. Positiv hob er auch die schlankere Umweltprüfung hervor. Kritisch äußerte sich Hellriegel zu Regelungen zum Vorkaufsrecht der Kommunen. Auch Architekt Robert Scholz kritisierte die Schaffung weiterer Tatbestände für das Vorkaufsrecht. Der zentrale Praxisbefund bleibe aber: „Der Wechsel des Käufers löst das bauliche oder städtebauliche Sachproblem noch nicht.“

Von einem „wichtigen politischen Impuls“ sprach Aygül Özkan, Zentraler Immobilien Ausschuss. Besonders hob sie die Digitalisierung, Ausweitung und bessere Nutzbarkeit beschleunigter beziehungsweise vereinfachter Verfahren hervor. Dadurch könnten Innenentwicklung, Nachverdichtung und punktuelle Plananpassungen leichter planungsrechtlich abgesichert werden. An zentralen Stellen bleibe die Neuregelung jedoch hinter ihrem Anspruch zurück. Özkan empfahl, Fristen zu verkürzen und verspätete Stellungnahmen von Behörden nicht mehr zu berücksichtigen.

Axel Gedaschko vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen erklärte, der Gesetzentwurf könne eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsprozesse bewirken. Fraglich sei jedoch, ob die personellen Ressourcen der Bauämter ausreichen, um die verkürzten Fristen einhalten zu können. „Wir sehen in der Novelle viele gute Dinge“, erklärte Tim-Oliver Müller vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. Die Novelle greife zentrale Anliegen der Bauindustrie auf und setze wichtige Impulse zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Er vermisste allerdings durchgreifende Instrumente wie eine Genehmigungsfiktion oder konsequent durchsetzbare Fristenregelungen, die eine tatsächliche Beschleunigung sicherstellen würden. 

Kritik zu unterschiedlichen Punkten

Kai Warnecke von Haus & Grund Deutschland sprach von richtigen Ansätzen in dem Entwurf, sparte andererseits aber auch nicht mit Kritik. Erweitert würden kommunale Eingriffs-, Kontroll- und Kostenübertragungsmöglichkeiten zulasten privater Eigentümer und Bauherren. Warnecke sprach sich für Korrekturen im weiteren Verfahren aus. Wohnungsknappheit lasse sich nicht durch immer neue Genehmigungsvorbehalte, Erwerbsrechte und Belastungen privater Eigentümer überwinden. Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen und erhalten wolle, müsse Bauen, Modernisieren und Vermieten wirtschaftlich möglich halten. Stephan Gudewer, Architects for Future, sprach von „wesentlichem Überarbeitungsbedarf“. Mehr und schnellere planungsrechtliche Zulässigkeit reiche nicht aus, um die entscheidenden Planungsaufgaben der Gegenwart zu lösen. „Wir müssen einen rechtlichen Rahmen schaffen, der klare Prioritäten setzt: für Bestands- und Innenentwicklung, Flächen- und Klimaschutz sowie dauerhaft gesicherten, bezahlbaren Wohnraum“, erklärte Gudewer in seiner Stellungnahme. Diesen Anspruch löse der Entwurf bisher nicht ausreichend ein. 

Die Änderungen würden den ökologischen Anforderungen, die sich aus der weiter eskalierenden Klima- und Ressourcenkrise und des prognostizierten Bevölkerungsrückgangs für das Planungs- und Städtebaurecht ergeben, nicht gerecht sagte Philipp Schulte, Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht. Statt zusätzliche Flächenversiegelung und Eingriffe in den Naturhaushalt möglichst zu vermeiden, werde der Neubau von Wohngebäuden generell zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt. Für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände schafft die Novelle punktuell Voraussetzungen für schnellere Verfahren, behebe jedoch nicht die eingeschränkte Leistungsfähigkeit vieler Kommunen. Die Novelle werde von kleinteiligen, schrittweisen Änderungen geprägt. Sie vereine viele Einzelregelungen, ohne einen grundlegenden strukturellen Impuls zu setzen. „Ungeachtet der Anpassungen bleibt das Baugesetzbuch komplex, wenig übersichtlich und stark von Querverweisen durchzogen“ hieß in der Stellungnahme der Organisation. Auf Fragen von Abgeordneten wurden die Erleichterungen bei Vorkaufsrechten von Vertretern der Spitzenverbände begrüßt. Die Städte wollten die Probleme mit Schrottimmobilien angehen. (hle/24.09.2026)