Anhörung „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“
Zeit:
Mittwoch, 15. April 2026,
16
bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
Ärzte, Juristen und kirchliche Krankenhausträger haben sich am Mittwoch, 15. April 2026, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses mit der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen befasst und sind dabei zu teils gegensätzlichen Einschätzungen gekommen. Ärztinnen machten darauf aufmerksam, dass Frauen, die eine Schwangerschaft legal abbrechen wollen, oft nicht wüssten, an wen sie sich wenden sollen. Die Experten äußerten sich während der Anhörung zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (21/3909) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten, die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage möglich ist. Ferner solle insbesondere für unterversorgte Bereiche telemedizinische Betreuung oder Beratung ermöglicht werden. Außerdem sollte das Thema Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend verankert werden.
Verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag
Der Gynäkologe Prof. Dr. Joachim Volz vom Klinikum Lippstadt kritisierte die Rechtslage und den maßgeblichen Einfluss konfessioneller Krankenhausträger in diesen Fällen. Es bestehe ein verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag zur Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen, dieser sei jedoch unter den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht durchsetzbar.
Katholische Krankenhausträger untersagten grundsätzlich Abbrüche in ihren Einrichtungen. In Städten wie Münster gebe es zudem keinen niedergelassenen Gynäkologen, der Abbrüche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen anbiete. Viele Ärzte verzichteten aus rechtlicher Unsicherheit, Angst vor Strafverfolgung oder aufgrund moralischer Überforderung auf das Angebot von Abbrüchen. Die Rechtslage führe zu einer erheblichen Belastung betroffener Frauen.
Auch der Deutsche Juristinnenbund verwies auf die problematische Versorgungslage. Die Ausgestaltung und Umsetzung des verfassungsrechtlichen Versorgungsauftrags durch die Bundesländer sei defizitär, weil eine umfassende Bedarfsplanung fehle. Die Versorgungssituation sei dabei nachweislich problematisch und verschärfe sich zusehends. Hinzu komme, dass Verwaltungsauflagen für Ärzte hohe Hürden für Abbrüche setzten und dadurch faktisch prohibitiv wirkten. Hier drohten weitere Versorgungsengpässe.
Hilfestellung für betroffene Frauen
Die Gynäkologin Prof. Dr. Mandy Mangler vom Vivantes Klinikum in Berlin sagte in der Anhörung, die Lage sei regional sehr unterschiedlich, aber viele Gynäkologen und Kliniken böten keine Abbrüche an. Es gebe daher in der Praxis Versorgungslücken. Frauen wüssten im Bedarfsfall oft nicht, wohin sie sich wenden sollten und hätten Sorge, stigmatisiert und weggeschickt zu werden. Es sei daher wichtig, Strukturen zu schaffen, um betroffenen Frauen zu helfen, auch mit Informationen.
Mehr Hilfestellung für betroffene Frauen forderte auch die Gesundheitswissenschaftlerin Prof. Dr. Daphne Hahn von der Hochschule Fulda, die von erheblichen Zugangsbarrieren zu Angeboten für Schwangerschaftsabbrüche sprach. Zu den Barrieren gehörten Schwierigkeiten, eine Einrichtung zu finden, die Wege zur Einrichtung, Zeitdruck durch längere Wartezeiten, Informationsbarrieren sowie die Kosten für den Abbruch.
Regional seien die Zugänge zur Versorgung sehr unterschiedlich. Gebiete mit geringem Versorgungsgrad lägen in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Besonders betroffen von der ungünstigen Versorgungslage seien in Armut lebende Frauen, Jugendliche, Frauen mit Sprachbarrieren, Frauen im ländlichen Raum und Frauen mit Gewalterfahrung.
Flächendeckendes Netz an Versorgungsstrukturen
Zu einer anderen Einschätzung kam die Ärztin für Frauenheilkunde Prof. Dr. Stephanie Wallwiener von der Universitätsklinikum Halle (Saale). Deutschland verfüge über ein flächendeckendes Netz an ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen für Abbrüche. Zwar gebe es regional unterschiedlich viele Angebote, von einer strukturellen Unterversorgung könne aber nicht gesprochen werden. Die Versorgung sei grundsätzlich gewährleistet. Die regionale Verteilung und Organisation könne jedoch verbessert werden.
Kristijan Aufiero von Profemina, einer Beratungsorganisation für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, erklärte, der einseitige Ausbau einer Infrastruktur für Abbrüche entspreche nicht den artikulierten Bedürfnissen und Wünschen betroffener Frauen. Die Erfahrung aus Tausenden von Beratungen zeige, dass sich die überwältigende Mehrheit dieser Frauen keine Abtreibung wünsche, sondern die Lösung der Probleme und Ursachen ihres Dilemmas. Kompetente Information, professionelle Beratung und tatkräftige Hilfe seien das wirksamste Mittel zur Lösung von Schwangerschaftskonflikten.
Weigerungsrecht für Krankenhausträger
Erhebliche Bedenken gegen den Antrag machte der Deutsche Caritasverband geltend. Laut dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sei niemand verpflichtet, an einem Abbruch mitzuwirken. Das Weigerungsrecht bestehe auch für Krankenhausträger. Das Recht eines katholischen Krankenhauses, sich zu weigern, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, die nicht wegen einer medizinischen Notlage erforderlich sind, resultiere aus den Glaubenssätzen der Kirche.
Der Versorgungsauftrag kirchlicher Krankenhäuser dürfe nicht von ihrer Bereitschaft zu Abbrüchen abhängig gemacht werden, denn der Schwangerschaftsabbruch stelle keine Heilbehandlung dar.
Frage der ambulanten Planung
Christoph Radbruch vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) stellte klar, dass es in Deutschland keine gemischt-konfessionellen Krankenhäuser gebe. Entweder seien Krankenhäuser katholisch oder evangelisch, ökumenische Kliniken gebe es nicht. Eine pauschale Verpflichtung für Krankenhäuser, Abbrüche anzubieten, greife zu kurz, betonte er, denn Abbrüche würden in erster Linie ambulant ausgeführt.
Es gebe nur rund 3.000 Fälle im Jahr, die stationär versorgt werden, vor allem hochkomplexe Fälle, die bei Maximalversorgern oder Spezialkliniken am besten aufgehoben seien. Es gehe in dieser Frage also nicht um die Krankenhausplanung, sondern um die ambulante Planung. (pk/15.04.2026)