Anhörung „Psychotherapeutische Versorgung“
Zeit:
Mittwoch, 20. Mai 2026,
16.30
bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
Gesundheitsfachleute haben sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses mit der psychotherapeutischen Versorgung befasst. Grundlage waren Anträge der Grünen (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der AfD-Fraktion (21/1568(Dokument, öffnet ein neues Fenster); 21/1571(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in denen es unter anderem um die Vergütung von Psychotherapeuten geht, um die Finanzierung der Weiterbildung sowie um die sogenannte Konsiliarberichtspflicht.
Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 20. Mai 2026, in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Vergütung von Psychotherapeuten
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnte vor einer schlechter werdenden Versorgung durch die jüngst beschlossenen Honorarkürzungen für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent sowie Deckelungen, die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehen seien. Dies stelle ein Risiko für die psychotherapeutische Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen dar. Die zu erwartenden Leistungsbeschränkungen und Honorarkürzungen könnten in Verbindung mit den Unterschieden bei der Patientenstruktur zwischen Stadt und Land dazu führen, dass die Niederlassung in ländlichen Räumen an Attraktivität verliere.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) forderte eine Lösung für die unzureichende Finanzierung der verpflichtenden Weiterbildung von Psychotherapeuten. Der Aufwand für die Weiterbildungsbestandteile werde derzeit nicht abgebildet. In der Folge sei eine angemessene Vergütung der Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie die Finanzierung der obligatorischen Weiterbildungsbestandteile kaum zu leisten. Demzufolge sei die Zahl der Weiterbildungsstellen unzureichend. Ohne eine Neuregelung drohe mittelfristig eine Versorgungslücke.
„Bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung“ gefordert
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe) unterstützte die Intention der Anträge und forderte eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ohne inakzeptable Wartezeiten. Der Verband sprach sich unter anderem dafür aus, die ambulanten Komplexleistungen für schwer psychisch Kranke zu stärken. Nötig sei eine Koordinations- und Unterstützungsstruktur, um die notwendigen Netzwerkverbünde zu etablieren. Ferner müssten ungeklärte Vergütungsfragen geregelt werden.
Ähnlich äußerte sich in der Anhörung ein Vertreter der Aktion Psychisch Kranker (APK), der darauf hinwies, dass die gegenwärtige „Kürzungslogik“ ein Problem sei, weil Therapiezugänge erschwert und Wartezeiten verlängert würden. Er forderte einen Ausbau der ambulanten Strukturen vor allem zu Gunsten komplexer Behandlungen und eine bessere Vernetzung mit Kliniken nach der Entlassung von Patienten. Nötig sei eine bessere akute Krisenversorgung, Koordination und Steuerung. Derzeit sei die Versorgungsstruktur zersplittert zwischen Stadt und Land, Kindern und Erwachsenen.
GKV weist Kritik an Honorarkürzungen zurück
Nach Ansicht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können strukturelle Versorgungsprobleme nicht durch die Ausweitung von Kapazitäten oder Vergütungen gelöst werden. Nötig seien sektorenübergreifende Reformen, um Ressourcen besser zu steuern, Fehlanreize abzubauen und vulnerable Patientengruppen wirksam zu erreichen.
Der Verband wies zugleich Kritik an den Honorarkürzungen für Psychotherapeuten zurück. Die Anpassung beruhe auf einer gesetzlich vorgesehenen Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung. Die Honorare der Psychotherapeuten hätten im dritten Jahr in Folge über dem Durchschnittshonorar der ärztlichen Vergleichsgruppe gelegen. Letztlich führe die Honoraranpassung zu einer moderaten Absenkung von rund 2,3 Prozent. Bei Vollzeittätigkeit seien Jahresumsätze von mehr als 190.000 Euro möglich.
Versorgung von Kindern und Jugendlichen
In der Anhörung gingen Sachverständige auf die aus ihrer Sicht unzureichende psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ein. Eine Sprecherin der Bundespsychotherapeutenkammer mahnte, mehr als die Hälfte der psychischen Erkrankungen begännen im Kindesalter und müssten möglichst früh diagnostiziert und behandelt werden. Die Bedarfsplanung sei aber gemacht für Erwachsene und nicht für Kinder. Die Kritik an der einseitigen Bedarfsplanung teilten andere Experten in der Anhörung und forderten Änderungen.
Die niedergelassene Kinder- und Jugendpsychotherapeutin Miriam Pickl-Lowig schilderte den Versorgungsalltag aus Sicht einer ländlichen Praxis in Bayern. Sie könne derzeit keine neuen Termine vor Ende September vergeben. Eltern seien teilweise verzweifelt, alle Ansprechstellen seien überlaufen. Notfälle würden möglichst zwischen bereits vergebene Termine geschoben. Kinder warten nach ihren Angaben derzeit bis zu sieben Monate auf einen Therapieplatz. Die nötigen Absprachen mit anderen Einrichtungen und Behörden seien extrem aufwendig und würden schlecht vergütet. Geplante Honorarkürzungen und Budgetierungen führten überdies zur Verunsicherung bei den Praxen. Sie betonte: „Wir haben Existenzängste.“ Mit Blick auf die geplante Primärversorgung forderte sie, den Erstzugangsrecht zur Psychotherapie unbedingt zu erhalten. Der Weg über einen Arzt sei ein Umweg. (pk/20.05.2026)