Umwelt

Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote)

Zeit: Mittwoch, 4. März 2026, 9.30 bis 11.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (THG-Quote) (21/4083) ist bei einer Sachverständigenanhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 4. März 2026, unterschiedlich beurteilt worden. Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll die THG-Quote „ambitioniert fortgeschrieben werden“, heißt es in dem Entwurf. Geplant ist, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 59 Prozent ansteigen zu lassen.

Die THG-Quote ist das zentrale gesetzliche Instrument, um die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu senken und somit die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Sie legt fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge.

Gegner und Befürworter der Anhebung der THG-Quote

Während der Anhörung begrüßten Vertreter der Kraftstoffbranche die Anhebung der THG-Quote, sprachen sich aber überwiegend für ein höheres Ambitionsniveau aus. Aus der Sicht von Umweltschutzverbänden ist die THG-Quote aktuell kein geeignetes klimapolitisches Instrument. Eine Erhöhung der Quote lehnen sie daher ab.

Es brauche eine Anhebung der THG-Quote für 2027 auf das Niveau von 2028, „um den riesigen Quotenvorrat abzuschmelzen“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Grund für die bisherige „Übererfüllung“ der Quote seien zu große Förderanreize, wie etwa die Möglichkeit der Doppelanrechnung, sowie unzureichende Vorgaben zu Zertifizierung und Kontrollen. Beides wolle die Bundesregierung nun ändern, so Baumann. Die Abschaffung der Doppelabrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe rückwirkend zum 1. Januar 2026 unterstütze er ausdrücklich.

Ralf Diemer, Geschäftsführer der eFuel Alliance, begrüßte die Einführung einer Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO), die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote insgesamt sowie die Festlegung eines Pfades bis 2040. Diese Elemente gingen in die richtige Richtung und setzten ein wichtiges Signal für Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe, befand er. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Gesamtquote von 59 Prozent im Jahr 2040 ist nach seiner Einschätzung aber nicht ausreichend, um den Verkehrssektor bis 2045 verlässlich auf Klimaneutralität auszurichten. Auch bleibe die geplante RFNBO-Unterquote von 1,2 Prozent bis 2030 deutlich hinter dem zurück, was für eine wirksame Defossilisierung insbesondere des Bestands im Straßenverkehr erforderlich sei, so Diemer, der eine RFNBO-Unterquote von fünf Prozent im Jahr 2030 und 24 Prozent im Jahr 2040 forderte.

Experte erwartet höhere Energiepreise

Dr. Alexander Struck, Geschäftsführer der Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH, lobte die „Anschärfung“ der Betrugsprävention und die Fortschreibung der THG-Quote bis 2040. Gleichwohl hat der Entwurf aus seiner Sicht einen wesentlichen Konstruktionsfehler, da er gegenüber der RED III eine höhere Quote festlege, aber die Erfüllungsoptionen deutlich einschränke. „Das wird im europäischen Vergleich zu höheren Energiepreisen führen und gleichzeitig einen weiteren Wettbewerbsnachteil für die deutsche Industrie bedeuten“, sagte Struck. Er forderte die Ermöglichung der Anrechnung von biogenem Wasserstoff, der in Raffinerien eingesetzt wird, auf die THG-Quote.

Außerdem sprach er sich dafür aus, das Co-Processing, also die Mitverarbeitung von biogenen Einsatzstoffen in Raffinerien, auf alle gemäß EU-Richtlinie zulässigen biogenen Einsatzstoffe und Technologien zu erweitern. Außerdem müssten sogenannte Recycled Carbon Fuels, wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe, als Erfüllungsoption für die THG-Quote aufgenommen werden.

„Hohe Investitionen mit 20 bis 30 Jahren Planungshorizont“

Der Kfz-Technikermeister Holger Becker vom Verein „Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit“ sagte, ohne deutlich höhere Quoten für erneuerbare Kraftstoffe entstünden keine Investitionen. Großindustrielle Anlagen für erneuerbare Kraftstoffe benötigten hohe Investitionen mit 20 bis 30 Jahren Planungshorizont. Dafür brauche es eine sichere Nachfrage. Becker plädierte für eine RFNBO-Unterquote von fünf Prozent.

Ohne flüssige und gasförmige erneuerbare Energieträger hoher Energiedichte sei eine mit dem Pariser Klimaabkommen konforme, wirtschaftlich tragfähige und versorgungssichere Energiewende nicht realisierbar, betonte Becker. Bei allen Maßnahmen und deren Umsetzung dürfe die Realisierbarkeit und die weltwirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit nicht außer Acht gelassen werden. „Elektrifizierung allein reicht nicht aus. Erforderlich ist ein integrierter, global orientierter und industriepolitisch abgesicherter Ansatz“, sagte er.

Elemente zur Betrugsprävention gefordert

Sascha Wüstenhöfer von der Shell Deutschland GmbH forderte „wirksame Elemente zur Betrugsprävention, um die Stabilität und Planbarkeit der Quote zu sichern“. Das schütze Investitionen „und liegt somit in unserem ureigenen Interesse“. Unter dem Stichwort Planbarkeit sieht er die rückwirkende Anwendung ab dem 1. Januar 2026 als erforderlich an, um Marktverwerfungen und Planungsrisiken zu vermindern. Für die kommenden Jahre brauche es aber klare und verlässliche Regeln „ohne rückwirkende Effekte“. Gesetzesänderungen sollten daher grundsätzlich erst ab dem folgenden Verpflichtungsjahr gelten, so Wüstenhöfer.

Der Shell-Vertreter schlug für 2027 ein Ziel von 18 Prozent vor, um die seit 2024 aufgebaute Übererfüllung der Quote abzubauen. In den Jahren 2028 und 2029 sollte das Ziel seiner Ansicht nach linear steigen, „um das im Entwurf vorgesehene Ziel von 25 Prozent im Jahr 2030 zu erreichen“. Wüstenhöfer plädierte zudem für eine klare Sektortrennung. Die THG-Minderung müsse tatsächlich im Straßenverkehr erzielt werden und dürfe nicht in andere Sektoren ausweichen, forderte er.

Expertin fordert Absenken der Quote

Caroline Tiefenbach von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sagte, um eine Antriebswende zu erreichen, müsse oberstes Gebot sein, „sich von dem Verbrennen von Kraftstoffen zu entfernen und schnellstmöglich auf effiziente E-Mobilität umzusteigen“. In diesem Sinne sollte auch die THG-Quote ausgestaltet sein, was aktuell nicht der Fall sei, da sie in großem Umfang auf die Verbrennung klimaschädlicher und ineffizienter „alternativer“ Kraftstoffe setze.

Tiefenbach sprach sich dafür aus, die THG-Quote nicht zu erhöhen, sondern sie abzusenken. Bahnstrom sollte ihrer Ansicht nach als zusätzliche Erfüllungsoption in die THG-Quote aufgenommen werden - Agrokraftstoffe müssten vollständig ausgeschlossen werden, insbesondere Sojaöl. Anders als ihre Vorredner plädierte sie dafür, die RFNBO-Unterquote deutlich abzusenken, „solange diese auf den derzeitigen Anwendungsbereich beschränkt ist“. Auch der Luft- und Schifffahrt sollte laut Tiefenbach die Erfüllung der RFNBO-Quote ermöglicht werden.

THG-Quote als klimapolitisches Instrument

Nikolas von Wysiecki vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) vertrat ebenfalls die Auffassung, dass das Niveau der THG-Quote nicht weiter erhöht werden sollte, da bereits jetzt klimaschädliche Erfüllungsoptionen zu stark berücksichtigt würden. Der THG-Quote attestierte er gleichwohl enormes Potenzial, um neben der Klimaschutzwirkung auch industriepolitische Innovationen anzureizen und hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. „Dafür sollte die Erfüllungsoption Strom gestärkt werden, indem der Multiplikator angehoben und gestreckt wird“, sagte er.

Die THG-Quote werde aber nur dann zu einem klimapolitischen Instrument, wenn klimaschädliche Erfüllungsoptionen wie Kraftstoffe aus Anbaubiomasse zukünftig nicht mehr auf die Quote anrechenbar sind. „Dies gilt insbesondere für Kraftstoffe auf Soja-Basis“, sagte er in Übereinstimmung mit DUH-Vertreterin Tiefenbach.

„Interventionistischer Eingriff in den Kraftstoffmarkt“

Benedikt Heyl von der Transport & Environment Deutschland gGmbH sieht in dem Gesetzentwurf einen „interventionistischen Eingriff in den Kraftstoffmarkt, um den Restwert von Anlagen in der Mineralölindustrie noch einige Jahre länger zu erhalten“. Das könne die Preise an der Tankstelle um 80 Prozent anheben, warnte er. Das Gesetz erzwinge eine weitere Abhängigkeit von betrugsanfälligen, importierten Biokraftstoffen, die dem Klimaschutz oft mehr schaden als helfen, sagte Heyl.

Es schreibe außerdem vor, dass rare RFNBOs im Straßenverkehr eingesetzt werden, „obwohl es nicht die kosteneffizienteste Option der Emissionsreduktion ist“. Gleichzeitig werde die Chance verpasst, einen Anreiz für die Nutzung in der Luft- und Seefahrt zu schaffen, wo die Anwendung von RFNBOs für den Klimaschutz alternativlos sei. Theoretisch, so Heyl weiter, habe die THG-Quote das Potenzial, einen wichtigen Beitrag zur Elektrifizierung des Verkehrs zu leisten, „und zwar nicht nur auf der Straße, sondern auch auf der Schiene“. Dafür müsse eine Möglichkeit zur Anrechnung von Strom im Schienenverkehr geschaffen werden und die Mehrfachanrechnung von Strom generell erhöht werden.

Meteorologe rügt „veraltete Hypothesen“

Der Meteorologe Dr. Matthias Hornsteiner von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit kritisierte ganz grundsätzlich, dass Gesetze zum Klimaschutz auf veralteten Hypothesen und Spekulationen basierten, „die nicht im Einklang mit der ergebnisoffen orientierten und unabhängigen Grundlagenforschung stehen“. Zum anderen blendeten diese Maßnahmen die realen Ursachen für Umweltprobleme aus, sodass Maßnahmen gegen diese Probleme ineffizient oder ganz wirkungslos bleiben würden.

Die Verwendung von „ideologisch gefärbten Begriffen“ wie Klimaschutz und Klimakrise lehnt Hornsteiner ausweislich seiner Stellungnahme ab. Derlei Wortgebilde und pseudowissenschaftliche Klimaspekulationen könnten keine Basis für eine Sachpolitik sein. Man könne damit allenfalls Symbolpolitik betreiben, „die aber keineswegs die zahlreichen Umweltprobleme beleuchtet, geschweige denn lösen kann“. (hau/04.03.2026)