Ausschüsse

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind insgesamt 1.042 Einsprüche eingegangen. Bislang hat der Wahlprüfungsausschuss fünf Beschlussempfehlungen abgegeben:

  • Erste Beschlussempfehlung vom 11. September 2025 (Bundestagsdrucksache 21/1500), in der er die Zurückweisung von 121 Einsprüchen wegen Unzulässigkeit und die Verfahrenseinstellung in fünf Fällen empfohlen hat. Der Deutsche Bundestag hat diese Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 9. Oktober 2025 angenommen.
  • Zweite Beschlussempfehlung vom 4. Dezember 2025 (Bundestagsdrucksache 21/3100), in der die Zurückweisung von zwei Einsprüchen wegen Unbegründetheit als Teilentscheidung empfohlen wird. Der Deutsche Bundestag hat diese Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 angenommen.
  • Dritte Beschlussempfehlung vom 18. Dezember 2025 (Bundestagsdrucksache 21/3300), die die Zurückweisung von 30 Einsprüchen wegen Unbegründetheit beinhaltet. Der Deutsche Bundestag hat diese Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 15. Januar 2026 angenommen.
  • Vierte Beschlussempfehlung vom 29. Januar 2026 (Bundestagsdrucksache 21/3800), in der die Zurückweisung von jeweils acht Einsprüchen wegen Unzulässigkeit und Unbegründetheit sowie eine Verfahrenseinstellung empfohlen wird. Der Deutsche Bundestag hat diese Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 26. Februar 2026 angenommen.
  • Fünfte Beschlussempfehlung vom 16. April 2026 (Bundestagsdrucksache 21/5300), die die Zurückweisung von 16 Einsprüchen wegen Unbegründetheit beinhaltet. Die Befassung des Plenums des Deutschen Bundestages mit dieser Beschlussempfehlung steht noch aus.

Die Beschlussempfehlungen zu den weiteren Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 wird der Wahlprüfungsausschuss jeweils nach dem Abschluss seiner Beratungen vorlegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Einlegung von Einsprüchen gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 bereits am 24. April 2025 abgelaufen ist (vgl. § 2 Absatz 4 Wahlprüfungsgesetz).