Parlament

Gremien zur Kontrolle

Die Abgeordneten des Bundestages haben vielfältige Möglichkeiten, sich im Plenum über die Pläne und Arbeit der Regierung zu informieren und ihre Meinung darzulegen.

Darüber hinaus setzt der Bundestag aber auch Gremien ein, zu deren Aufgabe die Kontrolle der Regierung gehört und die unterschiedlich weit reichende Einflussmöglichkeiten besitzen.

Dazu gehören:

  • Ständige Ausschüsse
  • Kontrollgremien
  • Untersuchungsausschüsse
Die ständigen Ausschüsse

Die ständigen Ausschüsse des Bundestages sind in der Regel so organisiert, dass ihnen ein Bundesministerium gegenüber steht. Sie haben somit ein genau definiertes Fachgebiet beziehungsweise einen Geschäftsbereich.

Die Ausschüsse üben ihre Kontrollfunktion zum einen indirekt über die Mitwirkung bei der Gesetzgebung aus. Sie haben aber auch direkte Kontrollrechte. So ist es ihnen ausdrücklich gestattet, von Vertretern des zuständigen Bundesministeriums Berichterstattung zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben zu verlangen und Empfehlungen auszusprechen – und das auch ohne Auftrag des Plenums.

Dieses so genannte Selbstbefassungsrecht hat sich zu einem wichtigen Instrument der parlamentarischen Kontrolle entwickelt.

Ständige Ausschüsse mit besonderer Stellung

Unter den ständigen Ausschüssen haben einige im Bezug auf die Kontrolle der Regierung eine besondere Stellung. So ist die Hauptaufgabe des Auswärtigen Ausschusses die Kontrolle der Außenpolitik der Regierung.

Der Verteidigungsausschuss ist genau wie der Wehrbeauftragte in das Grundgesetz eingefügt worden, um die Kontrolle der Streitkräfte – und damit auch des Bundesministeriums für Verteidigung – zu gewährleisten. Er hat sogar das Recht, sich selbst zum Untersuchungsausschuss zu erklären.

Als mächtigster Ausschuss gilt der Haushaltsausschuss, denn er bereitet entscheidend die Bewilligung von Haushaltsmitteln vor.

Die Besonderheit des Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union liegt darin, dass er im Namen des Bundestages Stellungnahmen zu Regelungsvorhaben der EU abgeben kann. Die Regierung muss, bevor sie über EU-Rechtsnormen mit entscheidet, ihren Standpunkt mit dem Bundestag beziehungsweise dem Ausschuss abstimmen.

Ständiger Ausschuss für Petitionen des Volkes

Eine besondere Stellung hat auch der Petitionsausschuss. Er gehört zu den ständigen Ausschüssen und gibt der Bevölkerung die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Regierung auszuüben. Denn jedermann – so legt es das Grundgesetz fest – hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden schriftlich auch an das Parlament zu wenden.

Der Bundestagspräsident überweist alle von den Bürgerinnen und Bürgern eingegangenen Briefe an den Petitionsausschuss, der über besondere Rechte verfügt. So kann er beispielsweise von Regierungsbehörden die Vorlage von Akten sowie den Zutritt zu deren Einrichtungen verlangen.

Auch wenn der Petitionsausschuss kein Weisungsrecht hat, so haben seine Empfehlungen dennoch großes Gewicht. Oft zeigen schon seine Nachforschungen eine erhebliche Wirkung.

Kontrollgremien für spezielle Bereiche

Zu den ständig vorhandenen Institutionen des Bundestages gehören auch die Kontrollgremien. Sie überwachen spezielle Bereiche der Regierungsarbeit.

Das Parlamentarische Kontrollgremium überwacht die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Bundes. Dabei ist die von ihm eingesetzte G-10-Kommission dafür zuständig, dass die gesetzlichen Regelungen bei der Einschränkung von Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eingehalten werden. Zwei weitere Gremien kontrollieren die Arbeit des Zollkriminalamtes und die Maßnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens.

Die Kontrollgremien können von der Regierung Auskunft über die allgemeine Tätigkeit der betreffenden Dienste und Ämter und über Vorgänge von besonderer Bedeutung verlangen. Die Regierung muss den Gremien Einsicht in Akten und Dateien gewähren, die Anhörung von Mitarbeitern gestatten und Kontrollbesuche bei Diensten und Ämtern ermöglichen.

Untersuchungsausschüsse

Untersuchungsausschüsse werden im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Gremien nur aus aktuellem Anlass und mit Zustimmung von mindestens 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten eingesetzt. Sie haben die Aufgabe, politische und bürokratische Missstände in der Regierung, im Bundestag und in der Verwaltung zu prüfen und aufzuklären.

Zur Arbeit der Untersuchungsausschüsse gehört die Beweisaufnahme: Der Ausschuss kann Zeugen und Sachverständige vernehmen und vereidigen, sich Akten vorlegen lassen und Gerichte und Verwaltungsbehörden um Amtshilfe ersuchen. Am Ende der Untersuchung steht ein Bericht und eine Debatte im Bundestag. Eine Untersuchung wird auch durch das Ende einer Wahlperiode beendet.

Da der Untersuchungsgegenstand meist im Zuständigkeitsbereich der Exekutive liegt, sind Untersuchungsausschüsse vor allem ein Instrument zur punktuellen Kontrolle der Regierung.

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