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Arbeitsweise

Eine Person arbeitet an einem Laptop und schreibt etwas mit einem Stift.

(© picture alliance / Zoonar | Thamrongpat Theerathammakorn)

Beauftragungsprozess und Rolle der Gutachter: 

Der Beauftragungsprozess beginnt mit einer Anfrage eines Abgeordneten oder eines Gremiums des Bundestags. Die Anfragen können das gesamte Spektrum juristischer, technischer, naturwissenschaftlicher, soziologischer, historischer, politischer oder ökonomischer Themen, oftmals interdisziplinär, betreffen. Inhaltlich geht es beispielsweise um:

  • Stand einer aktuellen Diskussion oder von Forschungsergebnissen
  • Analyse aktueller Entwicklungen
  • Hintergrund zur Rechtsprechung
  • Verfassungsrechtliche Einordnungen
  • Vergleiche mit anderen Ländern
  • Literaturübersichten, Studienrecherchen
  • Recherche konkreter Statistiken und Daten
  • Überprüfung oder Hintergrundrecherche zu Aussagen aus der Presse oder Veröffentlichungen
  • u.v.m.

Zentrale Annahmestelle ist die Hotline Wissen. Sie nimmt Aufträge entgegen, recherchiert eigenständig oder leitet sie an die zuständigen Organisationseinheiten weiter. 

 

Ablaufdiagramm der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages

(© DBT)

Die Gutachterinnen und Gutachter prüfen die Anfrage, klären spezifische Recherchewünsche und den Abgabetermin und beginnen dann mit der Erstellung der gewünschten Arbeiten. Sie arbeiten fachübergreifend und fragen bei Bedarf Spezialwissen bei entsprechenden Forschungsinstituten, Universitäten, Unternehmen oder Verbänden ab. Die Wissenschaftlichen Dienste sind Mitglied des „Europäischen Zentrums für Parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation“ (EZPWD), einer Vernetzung der wissenschaftlichen Dienste von über 60 Parlamenten. Über dieses Netzwerk können die Wissenschaftlichen Dienste internationale und vergleichende Recherchen bedienen.

Die Erstellung erfolgt gemäß den nachfolgenden Prinzipien:

  • Zugeschnitten auf die Arbeit im Parlament: Der parlamentarische Umgang mit Informationen ist von Fachwissen, Komplexität und einem hohen Arbeitstempo geprägt. Die Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste soll die Abgeordneten dabei unterstützen. Jede Arbeit ist eine maßgeschneiderte Antwort auf die individuelle Frage der Auftraggeber.
  • Interdisziplinär:  Anfragen können die thematischen Grenzen einzelner Fachbereiche überschreiten. Interdisziplinäre Arbeit ist beispielsweise in der Energiepolitik unverzichtbar, da ökonomische, ökologische, umweltrechtliche und von Fall zu Fall auch entwicklungs- oder forschungspolitische Aspekte berücksichtigt werden müssen.
  • Politisch neutral: Die Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste ist parteipolitisch neutral. Die eingehenden Aufträge werden der Reihenfolge nach bearbeitet. Die Namen der Auftraggeber bleiben stets vertraulich.

Veröffentlichung der Arbeiten

Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste stehen dem Auftraggeber vier Wochen exklusiv zur Verfügung und werden nach dieser Schutzfrist im Internet veröffentlicht. Machen die Auftraggeber die Arbeiten vorher von sich aus öffentlich, wird die Arbeit ebenso online zugänglich gemacht.