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Willkommen bei den Wissenschaftlichen Diensten

Ein Mann und eine Frau arbeiten zusammen an einem Schreibtisch.

(© picture alliance / Westend61 | Bartek Szewczyk)

Alle Abgeordneten sollen gleichberechtigt Zugang zu wissenschaftlichen Informationen haben. Zugleich soll die Legislative über ein Gegengewicht zum wachsenden informationellen Sachverstand der Exekutive verfügen – aus diesem Grund gibt es seit 1970 einen eigenständigen Wissenschaftlichen Fachdienst. 

Die Hauptaufgabe der Wissenschaftlichen Dienste besteht darin, zu den vielfältigen Fragen der Abgeordneten Informationen zu recherchieren und zu analysieren. Alle Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste werden individuell für die anfragenden Abgeordneten erstellt. Diese gut recherchierten und schnell verwertbaren Informationen stehen dem Auftraggeber vier Wochen exklusiv zur Verfügung. Nach dieser Schutzfrist werden die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste im Internet veröffentlicht. Die Auftraggeber und die Autoren werden hierbei vertraulich behandelt. Bei den Wissenschaftlichen Diensten arbeiten Menschen mit unterschiedlichsten beruflichen Hintergründen. Sie sind stets der wissenschaftlichen und parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Pro Jahr werden bis zu 2000 Anfragen bearbeitet.

Die Fachbereiche der Wissenschaftlichen Dienste leisten Hilfe bei der parlamentarischen Kontrollfunktion, aber keine unmittelbare politische Arbeit: Sie fertigen keine Plenarvorlagen, Gesetzentwürfe oder politischen Konzeptionen, sondern bearbeiten ausschließlich mandatsbezogene Aufträge zu Themen auf Bundesebene. Rechtsauskünfte zu Einzelfällen werden nicht erteilt.