6. Juni 1986: Bundestag setzt einen Umweltausschuss ein

Gut drei Wochen vor der Einsetzung des Umweltausschusses debattierte der Bundestag am 14. Mai 1986 im Bonner Plenarsaal über die Auswirkungen der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. (© DBT/Presse-Service Steponaitis)
Am 6. Juni 1986 – wenige Wochen nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl – hat der zehnte Deutsche Bundestag beschlossen, einen Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einzusetzen. Fast drei Wochen nach dem Parlamentsbeschluss, am Mittwoch, 25. Juni 1986, eröffnete der damalige Bundestagspräsident Dr. Philipp Jenninger (CDU/CSU) die konstituierende Sitzung im Saal A 117 des Bonner Bundeshauses. Sie dauerte laut Protokoll 30 Minuten. Interfraktionell war vereinbart worden, dass die CDU/CSU-Fraktion den Vorsitzenden, die SPD den stellvertretenden Vorsitzenden stellen werde. Die Abgeordneten bestimmten Dr. Reinhard Göhner (CDU/CSU) einstimmig zum Vorsitzenden. Seine Stellvertreterin wurde Dr. Liesel Hartenstein von der SPD.
Zwei Tage später, in der zweiten Sitzung, begann die parlamentarische Arbeit. Nach der Erörterung allgemeiner Ausschussangelegenheiten, wie Fragen zu Drucksachen, Post und Delegationsreisen, wurden die ersten Sachthemen besprochen. Thema war unter anderem eine Beratung zur Änderung des Waschmittelgesetzes (10/5303(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Bericht des ersten Bundesumweltministers Dr. Walter Wallmann (CDU) über die Auswirkungen des Reaktorunfalls von Tschernobyl.
Mehr als 1.000 Ausschusssitzungen
Seit der konstituierenden Sitzung im Juni 1986 haben mehr als 1.000 Ausschusssitzungen stattgefunden, in denen mehrere Tausend Vorlagen beraten wurden. Schwerpunktthemen waren neben der Atomkraft auch der nationale und internationale Klimaschutz, Meeresschutz, Immissionsschutz, die Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, Wasser- sowie Abfallwirtschaft, Naturschutz, Chemikaliensicherheit und die Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle. Aber auch über die Einführung des Dosenpfands und das Verbot des klimaschädigenden Gases FCKW wurde in dem Bundestagsausschuss diskutiert.
Die Gründung des Umweltausschusses ging einher mit der Schaffung eines neuen Ministeriums, um die bisher auf verschiedene Ressorts verteilten umweltpolitischen Aspekte zu bündeln. Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl setzte durch einen Organisationserlass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ein. Der Aufgabenbereich der neuen Behörde war zuvor in anderen Ministerien verteilt gewesen.
So lagen beispielsweise die Zuständigkeiten für Umweltschutz, Sicherheit kerntechnischer Anlagen und Strahlenschutz im Bundesinnenministerium. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übergab die Zuständigkeit für Umwelt und Naturschutz. Und aus dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wurden die Kompetenzen für gesundheitliche Belange des Umweltschutzes, Strahlenhygiene, Chemikalien und Rückstände von Schadstoffen in Lebensmitteln herausgelöst und in das neue Ressort überführt.
Wechselnde Zuständigkeiten
Mit Beginn der 18. Wahlperiode 2013 wurde der Ausschuss umbenannt. Hinzu kam der Bereich „Bau“, da die Zuständigkeit für Bauwesen und Stadtentwicklung vom Verkehrsministerium auf das Umweltministerium übertragen wurde. 2018 wurde aus dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit dann der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, nachdem der Baubereich ins Innenministerium weitergewandert war. Aus der Reaktorsicherheit wurde die „nukleare Sicherheit“.
Als 2021 die Ampelkoalition das Ruder übernahm, gab es einen weiteren Namenswechsel. Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz lautete die neue Bezeichnung, nachdem die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz vom Justizministerium auf das Umweltministerium übergegangen war. Vom Verbraucherschutz verabschiedete sich der Ausschuss mit Beginn der 21. Wahlperiode, als dafür erneut das Justizministerium zuständig wurde. In den Namen neu aufgenommen wurde der Klimaschutz, dessen Bedeutung in der vorherigen Wahlperiode durch einen eigenen „Ausschuss für Klimaschutz und Energie“ betont worden war – parallel zum Umweltausschuss.
Aktuell 38 Mitglieder
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zählt in der 21. Wahlperiode 38 Mitglieder. Als er 1986 eingesetzt wurde, waren es 23 Mitglieder. Elf Umweltminister haben den Abgeordneten im Ausschuss in den vergangenen 40 Jahren Rede und Antwort gestanden. Auf Dr. Walter Wallmann (CDU, 1986/87) folgten Prof. Dr. Klaus Töpfer (CDU, 1987 bis 1994), Dr. Angela Merkel (CDU, 1994 bis 1998), Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen, 1998 bis 2005), Sigmar Gabriel (SPD, 2005 bis 2009), Dr. Norbert Röttgen (CDU, 2009 bis 2012), Peter Altmaier (CDU, 2012/13), Barbara Hendricks (SPD, 2013 bis 2018), Svenja Schulze (SPD, 2018 bis 2021), Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen, 2021 bis 2025) und Carsten Schneider (SPD, seit 2025).
Elf Abgeordnete haben den Ausschuss in vier Jahrzehnten bislang als Vorsitzende geleitet: Dr. Reinhard Göhner (CDU/CSU, 1986 bis 1990), Dr. Wolfgang von Geldern (CDU/CSU, 1990 bis 1994), Hans-Peter Schmitz (CDU/CSU, 1994 bis 1998), Christoph Matschie (SPD, 1998 bis 2002), Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker (SPD, 2002 bis 2005), Petra Bierwirth (SPD, 2005 bis 2009), Eva Bulling-Schröter (Die Linke, 2009 bis 2013), Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen, 2014 bis 2017), Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen, 2018 bis 2021), Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen, 2021 bis 2025) und seit 2025 Lorenz Gösta Beutin (Die Linke). (ah/vom)