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Europäische Union

60 Jahre deutsche Vollmitgliedschaft im Europarat

Bundeskanzler Adenauer ist am 2. Mai 1951 feierlich als gleichberechtigtes Mitglied in die Sitzung des Ministerausschusses des Europarates eingeführt worden.

Bundeskanzler Adenauer ist am 2. Mai 1951 feierlich als gleichberechtigtes Mitglied in die Sitzung des Ministerausschusses des Europarates eingeführt worden. (dpa - Bildarchiv)

Einheit und Zusammenarbeit in Europa fördern - mit diesem Ziel hatten am 5. Mai 1949 zehn europäische Staaten in London die erste zwischenstaatliche politische Organisation Europas gegründet - den Europarat. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Bundestag nach der dritten Lesung am 15. Juni 1950 den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Europarat. Am 2. Mai 1951 erhielt Deutschland die Vollmitgliedschaft im Europarat. Zuvor war Deutschland assoziiertes Mitglied.

Die Bundesrepublik war dem Europarat am 13. Juli 1950 zunächst als assoziiertes Mitglied beigetreten - für eine Vollmitgliedschaft fehlte Deutschland die nötige außenpolitische Souveränität. Als assoziiertes Mitglied konnte Deutschland Vertreter in das beratende Organ des Europarates, die parlamentarische Versammlung, entsenden. Der Zugang zum Ministerkomitee, in welchem die Mitgliedstaaten durch Ihre Außenminister vertreten werden, blieb ihr verwehrt.

Kontroverse Debatte

Über die Möglichkeit einer assoziierten Mitgliedschaft hatten die Abgeordneten des Bundestag am das erste Mal am 13. Juni 1950 debattiert - und vor allem gestritten. Denn die sechsstündige Debatte war geprägt von den unüberbrückbaren Differenzen des Bundeskanzlers Konrad Adenauer (CDU) und des SPD-Vorsitzenden Kurt Schumacher.

Obwohl Adenauer und Schumacher die gleichen Ziele - vollständige Souveränität und Gleichberechtigung Deutschlands, Abschaffung des Besatzungsstatuts, Einheit Deutschlands - verfolgten, gingen ihre Meinungen darüber, welcher Weg der richtige wäre, weit auseinander.

Schrittweise Souveränität und Gleichberechtigung

Adenauer strebte die vollständige Souveränität und Gleichberechtigung Deutschlands über den Weg der Integration, die Bindung an den Westen und die Integration Europas an. Auf dem Weg zur Wiedereingliederung Deutschlands in die Gemeinschaft der Völker war das „Petersberger Abkommen“ für Adenauer ein notwendiger erster Schritt, dem weitere folgen mussten.

Dieses Abkommen vom 22. November 1949 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Alliierten Hohen Kommission ermöglichte der Bundesrepublik die Herstellung konsularischer und wirtschaftlicher Beziehungen sowie den Beitritt zum Europarat - Beziehungen, die das zuvor geltende Besatzungsstaut nicht erlaubte.

Auch die Einrichtung eines Außenministeriums wurde erst durch eine weitere Änderung des Besatzungsstatuts am 6. März 1951 möglich. Erster Außenminister der Bundesrepublik wurde am 15. März 1951 Bundeskanzler Konrad Adenauer. Am 1. Mai 1951 beschloss der Europarat die Aufnahme Deutschlands als Vollmitglied.

„Historische Bedeutung des Beitritts“

Entschieden plädierte eben jener spätere Außenminister am 13. Juni 1950 für den Beitritt zum Europarat. Die Entscheidung über den Beitritt sei von historischer Bedeutung, im Interesse des deutschen Volkes und der deutsch-französischen Verständigung.

Eine überwältigende Mehrheit der Deutschen wäre dafür, appellierte er an die SPD. Eine Opposition hätte die Gesamtinteressen des deutschen Volkes zu berücksichtigen und sie müsse sich die Fähigkeiten bewahren über ihren Parteiinteressen das Gesamtinteresse des Volkes zu sehen. Es sei nötig die Einladung anzunehmen. Eine Ablehnung sei nicht nur die Ablehnung des Westens, sondern würde auch die Negierung des Schuman-Plans und die Vereitelung eines föderativen Europa bedeuten, betonte er.

„Gefahr der Wiederaufrüstung“

Schumacher hingegen forderte von den Alliierten die sofortige vollständige Gleichberechtigung und Souveränität Deutschlands, die freie Entscheidung des Deutschen Volkes über das Eigentum an seiner Wirtschaft. Das Petersberger Abkommen war für ihn kein „erster Schritt“ sondern verfassungswidrig.

Einen Beitritt Deutschlands ohne die volle Gleichberechtigung und Souveränität, „als Land des Besatzungsstatuts und der hohen Kommissare, mit dem maßgebliche Mitglieder des Europäischen Rates sich heute noch im Kriegszustand befinden“, lehnte er ab und widersprach energisch: Man solle nicht übersehen, dass Erleichterungen der Bundesrepublik nur gewährt würden, um sie gegenüber dem östlichen Satellitensystem lebens- und konkurrenzfähig zu machen. Für Deutschland sähe er so die Gefahr der Wiederaufrüstung.

Schumacher: Zementierung der Teilung

Ein deutscher Beitritt, kritisierte Schumacher, hätte nicht nur die Zementierung der deutschen Teilung und die Anerkennung der Saarbedingungen, sondern auch die Teilung Europas zur Folge. Resteuropa dürfe nicht in zwei Teile zerschnitten werden, es dürfe kein System regionaler Pakte geben, mahnte er.

Man schaffe ein Europa, das schwächer sei, als es zu sein brauche. Der Europäische Rat sei nur stark, wenn er kein Übereinkommen der Regierungen, sondern ein Pakt der Völker sei. Europa könne nicht auf Grundlage vorwiegend geschäftlicher Interessen geschaffen werden, so die Argumentation. Entsprechend lehnte er die Pläne der Bundesregierung zur Westintegration ab.

Koalition stimmt zu

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Bundestag nach der dritten Lesung am 15. Juni 1950 den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Europarat. Bei 151 Gegenstimmen und neun Enthaltungen votierten in namentlicher Abstimmung 218 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 984. (klz)

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