Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 14. Januar 2021, über folgende Vorlagen abgestimmt:
Schutz der Zivilluftfahrt: Einstimmig hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24223) zum Übereinkommen vom 10. September 2010 über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt und zum Zusatzprotokoll vom 10. September 2010 zum Übereinkommen vom 16. Dezember 1970 zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen (19/24223) angenommen. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/25863). Zur besseren Bekämpfung von Gewalttaten gegen den Zivilluftverkehr soll Deutschland beiden völkerrechtlichen Vereinbarungen beitreten. Das sogenannte Pekinger Übereinkommen und das Pekinger Protokoll seien von Deutschland 2016 unterzeichnet worden und 2018 in Kraft getreten, heißt es darin. Mit dem Gesetz sollen laut Vorlage die grundgesetzlichen Voraussetzungen für den Beitritt zu dem Übereinkommen und dem Zusatzprotokoll geschaffen werden.
Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD, die sich enthielt, stimmten einer Beschlussempfehlung und einem Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/25828) zu einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvE 9 / 20) zu. In der Streitsache sieht die AfD-Fraktion ihr Recht auf Gleichbehandlung gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt. Hintergrund ist die mehrheitliche Ablehnung aller bislang von ihr vorgeschlagenen Abgeordneten für die Wahl einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages. Der Rechtsausschuss hatte dem Bundestag empfohlen, in der Streitsache eine Stellungnahme abzugeben und den Bundestagspräsidenten zu bitten, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen.
Mindestlöhne in der EU: Der Bundestag lehnte mit allen übrigen Stimmen einen Antrag der AfD (19/25307) auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses (19/25864) ab. Die Fraktion machte darin zum EU-Richtlinienvorschlag über angemessene Mindestlöhne in der EU (Ratsdokument 12477 / 20) geltend, dass der Richtlinienentwurf mit dem Subsidiaritätsprinzip nach dem Vertrag von Lissabon unvereinbar sei. Sie verlangte vom Bundestag einen Beschluss, dass damit die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verletzt würden. Zur Begründung hieß es unter anderem, die im Richtlinienvorschlag enthaltenen Bestimmungen führten zu einer mittelbaren Festlegung der Höhe des Arbeitsentgelts. Die EU würde damit ihre Regelungskompetenz überschreiten. Die Fraktion stellte fest, dass die EU-Mitgliedstaaten selbst in der Lage seien, angemessene Mindestlöhne festzulegen. In Betracht kämen aus Sicht der AfD nicht nur eine Richtlinie, sondern auch eine Empfehlung des Rates und eine Kombination aus Richtlinie und Empfehlung. Die AfD würde der Empfehlung den Vorrang einräumen, hieß es in dem Antrag.
Weitere Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Angenommen mit allen Stimmen mit Ausnahme jener der AfD wurde auch eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit den Aktenzeichen 2 BvR 2216 / 20 und 2 BvR 2217 / 20 (19/25829). Beide beziehen sich auf Verfassungsbeschwerden im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zum Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (19/22847, 19/24742). Der Rechtsausschuss hatte dem Bundestag empfohlen, den Streitverfahren beizutreten, in der Hauptsache eine Stellungnahme abzugeben und den Bundestagspräsidenten zu bitten, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen.
(eis/ste/14.01.2021)