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Inneres

Steueridentifikations­num­mer als Ord­nungs­merk­mal in Verwaltungsregistern

Die Bundesregierung will die in der Verwaltung geführten Register modernisieren und die Verwendung der Steueridentifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für Personen einführen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. November 2020, erstmals über einen zu diesem Zweck eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz, 19/24226) beraten. Anschließend wurde der Entwurf in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Registermodernisierungsgesetz

Das Registermodernisierungsgesetz sei ein „bedeutender Baustein für moderne Register der öffentlichen Verwaltung und digitale Verwaltungsverfahren“, schreibt die Bundesregierung. Auf Basis des Steuer-Identifikationsnummernverfahrens werde ein registerübergreifendes Identitätsmanagement in die Verwaltung eingeführt. Dazu solle die Steueridentifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für natürliche Personen in jene Verwaltungsregister eingesetzt werden, die für die Bereitstellung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz wesentlich sind. 

Die von einem Register übermittelten Daten könnten durch die Nutzung der einheitlichen und übergreifenden Identifikationsnummer eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden. Namensverwechslungen und unterschiedliche Schreibweisen führten so nicht länger zu Prozessabbrüchen, die Übermittlung weiterer personenbezogener Daten sei in diesen Fällen nicht mehr erforderlich, heißt es. Das Gesetz entlaste zudem die Bürger, da sie perspektivisch weniger Nachweise gegenüber der Verwaltung erbringen müssten. Außerdem sei ein registerübergreifendes Identitätsmanagement eine wichtige Grundlage für den registerbasierten Zensus. (sas/19.11.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()
Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

Parlamentarischer Staatssekretär des Innern, für Bau und Heimat

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Uwe Schulz

Uwe Schulz

© Uwe Schulz/privat

Schulz, Uwe

AfD

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Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

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Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

© Manuel Höferlin/Christian Kuhlmann (5 Gänge)

Höferlin, Manuel

FDP

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Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

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Marc Henrichmann

Marc Henrichmann

© Marc Henrichmann/ Anja Tiwisina

Henrichmann, Marc

CDU/CSU

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Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

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Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 19/24226 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz - RegMoG)
    PDF | 2 MB — Status: 11.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Pau, Petra (Die Linke)


Überweisung 19/24226 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • WD 3 - 196/20 Einführung einer registerübergreifenden einheitlichen Identifikationsnummer nach dem Entwurf eines Registermodernisierungsgesetzes. DSGVO und Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Steuer-ID als Online-Personen­kenn­zeichen un­ter Ex­perten umstritten

Zeit: Montag, 14. Dezember 2020, 14 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die Einführung der Steuer-Identifikationsnummer als Personenkennzeichen für den Online-Zugang zu öffentlichen Stellen insgesamt ist unter Experten umstritten. Dies hat sich gezeigt, als Sachverständige bei einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz, 19/24226) bewerteten. In der Sitzung unter der Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU) ging es am Montag, 14. Dezember 2020, auch um Anträge der FDP-Fraktion (19/24641) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25029).

Dr. Ariane Berger von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erklärte, die Verbände trügen die Einführung einer einheitlichen Identifikationsnummer zur eindeutigen Zuordnung der betroffenen Person dem Grunde nach mit. Möglich, wenn auch nicht zwingend, sei dabei die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Der Verzicht auf die Einführung bereichsspezifischer Identitäten erfordere freiheitssichernde Maßnahmen. Die vom Bund vorgeschlagenen verfahrensmäßigen, organisatorischen und technischen Sicherungen genügten grundsätzlich den verfassungsmäßigen Anforderungen. Die zügige Umsetzung des Gesetzesvorhabens sei Voraussetzung für eine gelingende Digitalisierung der Verwaltung.

„Verfassungs- und datenrechtlich nicht zu rechtfertigen“

Die Juristin Kerstin Bock meinte, im Zentrum der Registermodernisierung sollte nicht allein die Effizienz, sondern die Gewährleistung von moderner, demokratiefester und grundrechtsverträglicher Verwaltung stehen. Dies lasse der Entwurf noch nicht erkennen. Mit der Steuer-ID als lebenslanger, bereichsübergreifender Identifikationsnummer werde ein Damm gebrochen, den aller Voraussicht nach das Bundesverfassungsgericht wieder werde flicken müssen. Verfassungsrechtlich und datenrechtlich sei das Vorhaben nicht zu rechtfertigen. Eine einheitliche Registrierungsnummer für alle Register sei auch nicht erforderlich.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber, machte geltend, dass die Steuer-ID allein kein tragfähiges Fundament für den geplanten Einsatz als Personenkennzeichen sei. Ein solches Kennzeichen, das in dieser Art sowohl bereichsübergreifend als auch einheitlich gestaltet sei, sei mit der Verfassung nicht vereinbar. Es schaffe ein systeminhärentes, übermäßiges Risiko der Katalogisierung der Persönlichkeit und biete, auch mit den im Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen zur technischen Absicherung, keinen ausreichenden Schutz vor Missbrauch sowohl nach innen als auch nach außen. Mit bereichsspezifischen Kennzeichen gebe es eine moderne Alternative.

„Gottseibeiuns des Datenschutzrechts“

Prof. Dr. Kai von Lewinski (Universität Passau) lenkte den Blick darauf, dass eine Personenkennziffer ein mächtiges Mittel für die Verknüpfung von Daten aus verschiedenen Lebensbereichen, Verwaltungssektoren und sozialen Rollen darstelle. Dies würde dann das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen ermöglichen. Er sprach vom „Gottseibeiuns des Datenschutzrechts“. Doch er riet zu einer differenzierten Betrachtung des Gesetzentwurfs. Bei der verfassungsrechtlichen Analyse sei zwischen dem Personenkennzeichen und dem Persönlichkeitsprofil zu unterscheiden. Nur das Persönlichkeitsprofil bilde eine absolute Grenze für die Verdatung von Menschen. Doch dazu führe der Gesetzentwurf zur Einführung einer Identifikationsnummer nicht.

Prof. Dr. Peter Parycek (Fraunhofer Focus-Institut und Donau-Universität Krems) sagte, keiner wolle ein digitales Persönlichkeitsprofil, das der Staat auf Knopfdruck abrufen könne, wie es in der Wirtschaft passiere. Das sei eine absolute Horrorvorstellung für den demokratischen Rechtsstaat. Die Verhinderung einer Identifikationsnummer habe aber heutzutage keine Schutzwirkung mehr, weil so viele Datenpunkte verspeichert seien. Das einzig Entscheidende sei der Zugang zu den Daten. Wer den habe, könne über Datenanalysewerkzeuge sehr schnell eine hohe Wirkung erzielen – je nach Datenpunkten von 50 bis 70 Prozent. Mithin komme es darauf an, den Zugang zu den Datenbeständen gering zu halten.

„Potenziale der Digitalisierung nutzen“

Professor Eike Richter (Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg) wies als Ausgangspunkt darauf hin, dass es um die  Modernisierung der Verwaltung gehe und die Möglichkeit, dabei die Digitalisierung zu nutzen. Viele Anläufe seien in der Vergangenheit nicht zum Erfolg gekommen. Von daher sei der Gesetzentwurf grundsätzlich zu begrüßen, weil die Verknüpfung der Register einen wichtigen Schritt darstelle, die Potenziale der Digitalisierung für die Verwaltung zu nutzen. Er sah keine Bedenken, die die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens als absolut ausgeschlossen erscheinen ließen. Er riet zu einer Befristung des Gesetzes.

Prof. Dr.-Ing. Christoph Sorge (Universität des Saarlandes) stellte fest, der Gesetzentwurf führe dazu, dass die Steuer-ID zu einem allgemeinen Personenkennzeichen werde. In der vorgesehenen Ausgestaltung sei ein solches allgemeines Personenkennzeichen verfassungswidrig. Die ins Auge gefassten Schutzmaßnahmen auch gegen Cyber-Angriffe seien lückenhaft. Die Einführung sei schon deshalb nicht erforderlich, weil alternative Modelle mit bereichsspezifischen Personenkennzeichen existierten – beispielsweise in Österreich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24226) soll in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Länder eine Identifikationsnummer eingeführt werden, mit der „gewährleistet wird, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden“.

Zur eindeutigen Zuordnung in diesen Registern soll der Vorlage zufolge die Steueridentifikationsnummer als „einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal“ eingeführt werden. Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern würden öffentlichen Stellen, die diese für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, „aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt“. Für die Transparenz soll ein „Datencockpit“ aufgebaut werden, das eine einfache und zeitnahe Übersicht über zwischen Behörden vorgenommenen Datenübermittlungen ermöglicht.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, leisten die eindeutige Identifikation und die Bereitstellung von qualitätsgesicherten personenbezogenen Daten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Onlinezugangsgesetzes. In der Interaktion mit der Verwaltung müssten Bürger regelmäßig grundlegende Daten wie Adresse oder Familienstand immer wieder angeben oder bestimmte Dokumente wie etwa die Geburtsurkunde vorlegen. Diese Aufwände ließen sich minimieren, wenn die jeweilige Behörde die Basisdaten zu einer natürlichen Person über die neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen kann.

Antrag der FDP

„Verfassungskonforme Registermodernisierung - Ohne steuerliche Identifikationsnummer“ ist der Antrag der FDP-Fraktion (19/24641) überschrieben. Darin wendet sich die Fraktion gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser Entwurf des sogenannten „Registermodernisierungsgesetzes“ sehe „im Kern vor, dass die Steuer-ID nach Paragraph 139b der Abgabenordnung künftig als einheitliches Personenkennzeichen in derzeit 51 vorgesehene Register eingeführt wird, die für die Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes von besonderer Bedeutung sind“, führt die Fraktion in der Vorlage aus.

Das Bundesverfassungsgericht habe indes bereits in seinem „Volkszählungsurteil“ aus dem Jahr 1983 festgelegt, dass „eine umfassende Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebens- und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger“ verfassungswidrig wäre (Aktenzeichen: 1 BvR 209 / 83, BVerfGE 65, 1 (53)). Als Beispiel für eine solche unzulässige Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nenne das Bundesverfassungsgericht die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens.

Die Bundesregierung wird daher in dem Antrag aufgefordert, „nicht die Steuer-ID und auch keinen anderen einheitlichen, bereichsübergreifenden Identifier, der auf eine einheitliche Personenkennziffer hinausläuft, im Rahmen der Registermodernisierung einzuführen“, weil dies gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil verstoße. Vielmehr soll sie nach dem Willen der Fraktion einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, „der nicht die Verwendung der Steuer-ID zur Umsetzung der Registermodernisierung vorsieht“.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/25029) von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Verwaltungsmodernisierung und den vereinfachten administrativen Zugang zu öffentlichen Leistungen in Einklang mit dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger bringt. Schwerwiegende verfassungsrechtlichen Bedenken seien ernst zu nehmen, schreiben die Abgeordneten. Auf die Steuer-Identifikationsnummer als bereichsübergreifendes Datum bei der Registermodernisierung solle daher verzichtet werden.

Verlangt wird daher, grundrechtskonforme Alternativen wie bereichsspezifische Personenkennzeichen oder andere, vergleichbar funktionale und zugleich hohe Datenschutzstandards erfüllende Verfahren zu verfolgen. Bestehende Schutzmechanismen wie die sichere Authentifizierung der beteiligten Behörden, die technische Sicherung des übermittelbaren Datenkranzes oder durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen seien auszubauen, heißt es in dem Antrag. (fla/sto/15.12.2020)

Dokumente

  • 19/24226 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz - RegMoG)
    PDF | 2 MB — Status: 11.11.2020
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  • 19/24641 - Antrag: Verfassungskonforme Registermodernisierung - Ohne steuerliche Identifikationsnummer
    PDF | 287 KB — Status: 24.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25029 - Antrag: E-Government entschlossen vorantreiben - Registermodernisierung verfassungskonform umsetzen
    PDF | 280 KB — Status: 08.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 114. Sitzung am Montag, dem 14. Dezember 2020, 14.00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll - 114. Sitzung - 14. Dezember 2020 - Registermodernisierung

Stellungnahmen

  • Gutachtliche Stellungnahme Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung - Registermodernisierungsgesetz - BT-Drucksache 19/24226 - Ausschussdrucksache 19(4)633
  • Stellungnahme Prof. Ulrich Kelber, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn - Registermodernisierungsgesetz - BT-Drucksache 19/24226 - Ausschussdrucksache 19(4)612
  • Stellungnahme PD Dr. Ariane Berger, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Berlin - Registermodernisierungsgesetz - BT-Drucksachen 19/24226, 19/24641 - Ausschussdrucksache 19(4)667 A
  • Stellungnahme Prof. Dr. Kai von Lewinski, Universität Passau - Registermodernisierungsgesetz - BT-Drucksachen 19/24226, 19/24641, 19/25029 - Ausschussdrucksache 19(4)667 B
  • Stellungnahme Prof. Dr.-Ing. Christoph Sorge, Universität des Saarlandes, Saarbrücken - Registermodernisierungsgesetz - BT-Drucksachen 19/24226, 19/24641, 19/25029 - Ausschussdrucksache 19(4)667 C
  • Stellungnahme Prof. Dr. Peter Parycek, Kompetenzzentrum Öffentliche IT am Fraunhofer FOKUS Institut und Donau-Universität Krems - Registermodernisierungsgesetz - BT-Drucksachen 19/24226, 19/24641, 19/25029 - Ausschussdrucksache 19(4)667 D
  • Stellungnahme Prof. Eike Richter, Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg - Registermodernisierungsgesetz - BT-Drucksachen 19/24226, 19/24641, 19/25029 - Ausschussdrucksache 19(4)667 E
  • Stellungnahme Ass. Jur. Kirsten Bock - Registermodernisierungsgesetz - BT-Drucksachen 19/24226, 19/24641, 19/25029 - Ausschussdrucksache 19(4)667 F
  • Stellungnahme Bundessteuerberaterkammer, KdöR, Berlin - Registermodernisierungsgesetz - BT-Drucksache 19/24226 - Ausschussdrucksache 19(4)657
  • Stellungnahme Nationaler Normenkontrollrat, Berlin - Registermodernisierungsgesetz - BT-Drucksache 19/24226 - Ausschussdrucksache 19(4)670

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Ja zur Einführung einer Identi­fi­ka­tions­nummer für natür­liche Personen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, den Entwurf der Bundesregierung zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (19/24226) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/26247) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen dieses sogenannte Registermodernisierungsgesetz. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/26273) vor.

Abgelehnt wurde ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Verfassungskonforme Registermodernisierung – ohne steuerliche Identifikationsnummer“ (19/24641). Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD, dafür stimmten AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Grünen mit dem Titel „E-Government entschlossen vorantreiben – Registermodernisierung verfassungskonform umsetzen“ (19/25029). CDU/CSU, SPD und AfD stimmten gegen, FDP, Die Linke und die Grünen für den Antrag. Auch dazu lagen Beschlussempfehlungen des Innenausschusses vor (19/26247).

Erstmals beraten wurde ein Antrag der AfD mit dem Titel „Registermodernisierung – Entwurf des Registermodernisierungsgesetzes zurückziehen und Steuer-Identifikationsnummer als behördenübergreifendes Personenkennzeichen verwerfen“ (19/26232). Der Antrag wurde zur federführenden Beratung in den Innenausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzesbeschluss soll in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Länder eine Identifikationsnummer eingeführt werden, mit der „gewährleistet wird, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden“.

Zur eindeutigen Zuordnung in diesen Registern soll die Steueridentifikationsnummer als „einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal“ eingeführt werden. Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern würden öffentlichen Stellen, die diese für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, „aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt“, so die Bundesregierung. Für die Transparenz wird ein „Datencockpit“ aufgebaut, das eine einfache und zeitnahe Übersicht über zwischen Behörden vorgenommenen Datenübermittlungen ermöglicht.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, trägt die eindeutige Identifikation und die Bereitstellung von qualitätsgesicherten personenbezogenen Daten dazu bei, die Ziele des Onlinezugangsgesetzes zu erreichen. Bei Kontakten mit der Verwaltung müssten Bürger regelmäßig grundlegende Daten wie Adresse oder Familienstand immer wieder angeben oder bestimmte Dokumente wie etwa die Geburtsurkunde vorlegen. Diese Aufwände ließen sich minimieren, wenn die jeweilige Behörde die Basisdaten zu einer natürlichen Person über die neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen kann.

Abgelehnter Antrag der FDP

Die FDP wandte sich in ihrem abgelehnten Antrag (19/24641) gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung einer Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung“ (19/24226). Der Entwurf sehe „im Kern vor, dass die Steuer-ID nach Paragraf 139b der Abgabenordnung künftig als einheitliches Personenkennzeichen in derzeit 51 vorgesehene Register eingeführt wird, die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes von besonderer Bedeutung sind“, führte die Fraktion aus. Das Bundesverfassungsgericht habe indes bereits in seinem „Volkszählungsurteil“ aus dem Jahr 1983 festgelegt, dass „eine umfassende Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebens- und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger“ verfassungswidrig wäre (Aktenzeichen: 1 BvR 209 / 83). Als Beispiel für eine solche unzulässige Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nenne das Bundesverfassungsgericht die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens.

Die Bundesregierung sollte daher aufgefordert werden, „nicht die Steuer-ID und auch keinen anderen einheitlichen, bereichsübergreifenden Identifier, der auf eine einheitliche Personenkennziffer hinausläuft, im Rahmen der Registermodernisierung einzuführen“, weil dies gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil verstoße. Vielmehr sollte sie nach dem Willen der Fraktion einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, „der nicht die Verwendung der Steuer-ID zur Umsetzung der Registermodernisierung vorsieht“.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Die Grünen verwiesen in ihrem abgelehnten Antrag (19/25029) auf „schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken“ gegenüber dem Vorgehen der Regierung bei der Registermodernisierung. Alle Bedenken drehten sich im Kern um die Frage, ob die sogenannte Steuer-ID als registerübergreifender ,Identifier' mit verfassungsrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren ist und ob bestehende Schutzmechanismen wie beispielsweise strenge Zweckbindungen ausreichen, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden und die informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bürger zu garantieren.

In mehreren Entscheidungen habe das Bundesverfassungsgericht eine sektorübergreifend verwendete Personenkennziffer als verfassungswidriges Negativbeispiel und mit der Menschenwürde nicht vereinbar erklärt. Würden aber alle Datenbanken, die in Kommunen, Ländern und im Bund vorliegen, mit der Steuer ID durchsuchbar, „könnten alle Informationen über eine Person von der Krankenkasse bis zum Kindergeldantrag zu einem Profil zusammengeführt werden“.

Die Bundesregierung sollte daher in dem Antrag aufgefordert werden, „die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, in dem sie auf die Steuer-ID als bereichsübergreifendes Datum bei der Registermodernisierung verzichtet“. Auch sollte sie laut Vorlage einen Gesetzentwurf vorlegen, der „die Verwaltungsmodernisierung und den vereinfachten administrativen Zugang zu öffentlichen Leistungen in Einklang mit dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger bringt“. Zugleich sollte die Bundesregierung festlegen, dass es unzulässig ist, die Steuer-ID für andere Datenverarbeitungen als die Identifikation von natürlichen Personen gegenüber der Verwaltung zu verwenden.

Neuer Antrag der AfD

Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem neuen Antrag (19/26232) auf, den Regierungsentwurf zum Registermodernisierungsgesetz (19/24226) aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken zurückzuziehen und dem Bundestag einen neuen Entwurf vorzulegen, in dem auf die Steuer-Identifikationsnummer als registerübergreifendes Personenkennzeichen verzichtet wird. Stattdessen empfiehlt die Fraktion, eine eine Systematik bereichsspezifischer Personenkennzeichen als Identifikator nach österreichischem Vorbild vorzusehen. Diese sollen nicht öffentlich bekanntgegeben, sondern nur geheim verwaltet werden.

Die Anwendungen und die Verwaltung der geheimen bereichsspezifischen Personenkennzeichen sollen ausschließlich einer unabhängigen Behörde des Bundes übertragen werden. Es muss nach Meinung der AfD festgelegt werden, dass bei jeder geplanten Ausweitung der Liste der Register zwingend die Zustimmung des Bundestages und bei Bedarf zwingend die Zustimmung des Bundesrates eingeholt werden muss. (sto/29.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

()
Marc Henrichmann

Marc Henrichmann

© Marc Henrichmann/ Anja Tiwisina

Henrichmann, Marc

CDU/CSU

()
Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Espendiller, Dr. Michael

AfD

()
Thomas Hitschler

Thomas Hitschler

© Photothek.net

Hitschler, Thomas

SPD

()
Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

© Manuel Höferlin/Christian Kuhlmann (5 Gänge)

Höferlin, Manuel

FDP

()
Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Die Linke

()
Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

()
Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

()
Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

© Piet Truhlar

Heilmann, Thomas

CDU/CSU

()
Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 19/24226 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz - RegMoG)
    PDF | 2 MB — Status: 11.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24641 - Antrag: Verfassungskonforme Registermodernisierung - Ohne steuerliche Identifikationsnummer
    PDF | 287 KB — Status: 24.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/25029 - Antrag: E-Government entschlossen vorantreiben - Registermodernisierung verfassungskonform umsetzen
    PDF | 280 KB — Status: 08.12.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26232 - Antrag: Registermodernisierung - Entwurf des Registermodernisierungsgesetzes zurückziehen und Steueridentifikationsnummer als behördenübergreifendes Personenkennzeichen verwerfen
    PDF | 252 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26247 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24226 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz - RegMoG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Höferlin, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/24641 - Verfassungskonforme Registermodernisierung - Ohne steuerliche Identifikationsnummer c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/25029 - E-Government entschlossen vorantreiben - Registermodernisierung verfassungskonform umsetzen
    PDF | 591 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26273 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/24226, 19/24247 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz - RegMoG)
    PDF | 313 KB — Status: 27.01.2021
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/24226 (Beschlussempfehlung 19/26247 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/26247 Buchstabe b (Antrag 19/24641 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/26247 Buchstabe c (Antrag 19/25029 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-registermodernisierung-818730

Stand: 07.01.2026