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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, in erster Lesung eine Reihe von Vorlagen ohne vorherige Aussprache zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen: 

Recht

Überprüfung von Auslandseinsätze-Beschlüssen: Federführend im Rechtsausschuss beraten werden wird ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (19/22726). Die Fraktion will damit ein Verfahren zur rechtlichen Überprüfung von Beschlüssen des Deutschen Bundestages und Eilentscheidungen der Bundesregierung zur Entsendung der Bundeswehr ins Ausland einführen. Die neue Verfahrensart soll eine verfassungsgerichtliche Kontrolle für die Entsendung der Bundeswehr in Auslandseinsätze ermöglichen. Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte ins Ausland per Mehrheitsbeschluss des Bundestages bislang nicht ohne Weiteres und unzweifelhaft einer kurzfristigen und umfassenden Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht, etwa auf Initiative einer parlamentarischen Minderheit, zugänglich ist. Angesichts der sowohl verfassungsrechtlichen als auch völkerrechtlichen Implikationen sowie des immensen Eskalationspotenzials militärischer Auslandseinsätze sei eine höchstrichterliche Kontrollmöglichkeit der parlamentarischen Mehrheitsbeschlüsse zur Entsendung bewaffneter Streitkräfte ins Ausland unabdingbar.

Justizkosten und Anwaltsvergütungen: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Justizkosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrechts (19/23484) wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Die letzte Anpassung habe es im Jahr 2013 gegeben. Demnach soll eine Erhöhung der Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) um zehn Prozent vorgeschlagen werden. In sozialrechtlichen Angelegenheiten sollen die Gebühren um weitere zehn Prozent steigen. Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um zehn Prozent angehoben werden. Auch eine Anpassung der Honorare von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie von Übersetzerinnen und Übersetzern nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) sei vorgesehen. 

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches weiter zurückstellen“ (19/23153) soll federführend im Rechtsausschuss beraten werden. Nachdem seit 2018 eine passive Nutzungspflicht zum Empfang über das besondere elektronische Anwaltspostfach gelte, gebe es immer wieder technische Schwierigkeiten und Sicherheitslücken, schreibt die Fraktion. Dennoch gelte die aktive Nutzungspflicht ab 2022 und verpflichte Rechtsanwälte dazu, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln. Der Bundestag solle die Bundesregierung deshalb auffordern, Maßnahmen zu ergreifen und gesetzliche Regelungen zu treffen, um eine praktikable und auch für die Anwaltschaft funktionierende Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen und dabei vor allem die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für Anwälte zunächst bis 2025 zurückzustellen, bis flächendeckend funktionierende Internetzugänge gewährleistet werden können. 

Landwirtschaft

Änderung des Arzneimittelgesetzes: Der Entwurf der Bundesregierung für ein 17. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (19/23159) soll federführend im Landwirtschaftsausschuss beraten werden. Die Regierung will die Ergebnisse einer Evaluierung des Arzneimittelgesetzes für die Behandlung von Tieren mit Antibiotika umsetzen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Der Bundestag habe seinerzeit die Pflicht zur Evaluierung festgelegt. Ziel sei es, die Antibiotikum-Behandlung von Tieren auf das notwendige Maß zu reduzieren. Das solle dazu beitragen, Resistenzen beim Menschen zu verhindern. Die Evaluierung habe ergeben, dass die Tierhalter durch die Möglichkeit der Digitalisierung einer Meldepflicht entlastet werden können. Deshalb soll die Meldepflicht, die bisher ausschließlich schriftlich erfüllt werden konnte, um die Möglichkeit zur elektronischen Meldung ergänzt werden. Die Evaluierung habe auch ergeben, dass einzelne Meldepflichten nachzubessern sind, um das gesetzliche Ziel zu erreichen. So sollen die Tierhalter künftig neben der Meldung, dass sie ein Antibiotikum anwenden oder angewendet haben, künftig auch melden, wenn sie keines verwenden. Denn es gebe eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Tierhaltern, die versehentlich oder wissentlich nicht melden, dass sie ein Antibiotikum einsetzen. Wenn Betriebe bewusst oder unbewusst Anwendungen nicht melden, führe das dazu, dass möglicherweise notwendige Maßnahmen nicht ergriffen werden können, um die Antibiotikum-Menge im Tierbestand zu verringern. Zudem soll künftig auch das Datum des Tages erfasst werden, an dem das Antibiotikum abgegeben oder angewendet wird, um eine genauere Zuordnung zu halbjährlichen Stichtagen für Höchstmengen zu ermöglichen. Dadurch soll die Datenqualität verbessert werden.

Neuanlage von Hecken: Die AfD will die Neuanlage von Hecken als Bestandteile von modernen Agroforstsystemen fördern. Ein entsprechender Antrag (19/23713) soll nun federführend im Landwirtschaftsausschuss beraten werden. Die Regierung solle den Begriff „Hecke als Bestandteil von Agroforstsystemen“ so definieren, dass auf langfristige Nutzung angelegte Hecken oder Gehölzstreifen auch bei längeren Umtriebszeiten nicht als „Wald“ im Sinne des Bundeswaldgesetzes angesehen werden können. Neu angelegte „Hecken als Bestandteile von Agroforstsystemen“ sollten nicht als besonders geschützte Biotope, als Elemente der Biotopvernetzung oder als geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes angesehen werden können, so die Fraktion.

Nachhaltiges Anbausystem: Ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss federführend beraten werden soll ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Agroforstsysteme als ein nachhaltiges Anbausystem anerkennen und fördern“ (19/23726). Demnach sollen Agroforstsysteme als Fördertatbestand im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ aufgenommen werden, da sie eine Ökosystemdienstleistung darstellen. Die Agroforstwirtschaft nutzt bewusst Wechselwirkungen zwischen Gehölz- und Ackerkulturen aus, um ökologische und ökonomische Vorteile zu erzielen. 

Neue Züchtungsmethoden: Die FDP-Fraktion will mit einem Antrag, der im Landwirtschaftsausschuss federführend beraten werden soll, den Einsatz neuer Züchtungsmethoden ermöglichen und nimmt dabei „Genome Editing als eine fortschrittliche Gentechnik, die Pflanzen-DNA präzise verändern“ , in den Blick (19/23694). Auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung nun für eine technologieoffene Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts einsetzen, schreiben die Liberalen. Auch sollten Forschungsprojekte für neue Züchtungsmethoden stärker unterstützt werden.

Afrikanische Schweinepest: Ein weiterer Antrag der FDP, bei der die Federführung ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss liegen soll, will die „Afrikanische Schweinepest effektiv aufhalten“ (19/23683). Der Antrag nimmt auf den am 10. September 2020 bekanntgewordenen ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland Bezug und fordert eine Reihe von Maßnahmen zur Seucheneindämmung. 

Wirtschaft

Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge: Federführend im Wirtschaftsausschuss beraten werden soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (19/23485). Das Übereinkommen diene der einheitlichen Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im sogenannten Achmea-Urteil. 

In diesem Urteil habe der EuGH die Schiedsklausel in dem bilateralen Investitionsschutzvertrag zwischen den Niederlanden und der Slowakei für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Das Urteil sei auf alle Investitionsschutzverträge, die zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft sind, übertragbar. Von der Aufhebung seien alle 14 bilateralen Investitionsschutzverträge betroffen, die Deutschland mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgeschlossen hat. 

Inneres

Staatsleistungen an Religionsgesellschaften: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Ablösung der jährlichen Staatsleistungen an Religionsgesellschaften erreicht werden soll (19/19649). Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass die deutschen Bundesländer historisch bedingt sogenannte Staatsleistungen an Kirchen und andere Religionsgesellschaften zahlen. Der Gesetzentwurf soll federführend im Innenausschuss beraten werden.

Ausgangsstoffe für Explosivstoffe: Die Bundesregierung will den Zugang zu chemischen Stoffen, die als Ausgangsstoffe für Explosivstoffe missbraucht werden können, stärker regulieren und einschränken (19/23565). Der dazu vorliegende Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2019 / 1148 vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der EG-Verordnung Nr. 1907 / 2006 und zur Aufhebung der EU-Verordnung Nr. 98 / 2013 wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. 

Wahlberechtigt ab 16 Jahren: Ein Gesetzentwurf der FDP zur Anpassung des aktiven Wahlrechts (Wahlalteranpassungsgesetz, 19/23687) soll federführend im Innenausschuss beraten werden. Mit der Initiative will die Fraktion erreichen, „dass Menschen ab der Vollendung des 16. Lebensjahres berechtigt sind, bei der Bundestagswahl und der Europawahl ihre Stimme abzugeben“.

Überwachungsgesamtrechnung: Ein Antrag der FDP, der federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten werden soll, ist mit „Freiheit und Sicherheit schützen – Für eine Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte“ (19/23695) überschrieben. Eine Vielzahl an Sicherheitsgesetzen ermögliche bereits heute den Zugriff der Behörden auf zahlreiche persönliche Informationen von Privatpersonen durch umfangreiche Datensammlungen und Datenverarbeitungsabläufe, schreiben die Liberalen in ihrer Vorlage. Ziel müsse es aber sein, das Gesamtmaß staatlicher Überwachung so gering wie möglich zu halten. Die Bundesregierung wird deshalb unter anderem dazu aufgefordert, „eine Methodik für eine Überwachungsgesamtrechnung zu entwickeln und vorzulegen, mit der alle bestehenden Datenspeicherungen und Überwachungsbefugnisse zusammengestellt und in ihrer Gesamtheit evaluiert werden“.

Auswärtiges

Vertrag über den offenen Himmel: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollen mit einem Antrag den „Vertrag über den Offenen Himmel aufrechterhalten“ (19/20788). Federführend soll der Auswärtige Ausschuss die Vorlage beraten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich entschieden für den Erhalt des Vertrags einzusetzen und bei einem Rückzug der USA dafür zu sorgen, dass die verbleibenden Teilnehmer den Vertrag weiter nutzen.

Haushalt

Flüchtlingsbezogene Kosten der Länder: Im Haushaltsausschuss soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach Paragraf 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder (19/23481) federführend beraten werden. Demnach sollen die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die Jahre ab 2020 von insgesamt rund 528 Millionen Euro jährlich auf insgesamt rund 631 Millionen Euro jährlich angehoben werden.

Medien

Rundfunkordnung in Deutschland: Im Ausschuss für Kultur und Medien beraten werden soll ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Eröffnung einer nationalen medienpolitischen Debatte zur Zukunft der Rundfunkordnung in Deutschland im Zeitalter unbegrenzt verfügbarer digitaler Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote“ (19/23728). Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern eine Enquete-Kommission einzurichten, um einen Überblick über die Situation der Massenmedien, über den Wandel im Medienwesen durch die Möglichkeiten der Digitalisierung, über die Veränderungen der Medienkonsumgewohnheiten der Bevölkerung und über Entwicklungen im Journalismus selbst zu schaffen.

Spiele und Spieleautoren: Die FDP-Fraktion fordert, Spiele und Spieleautoren zu würdigen und will „rechtliche und vergütungsrechtliche Rahmenbedingungen verbessern“ (19/23682). Eine Forderung dabei ist, Spieleautoren den Rechtsanspruch auf die Bibliothekstantieme zu gewähren. Der Antrag soll federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten werden.  

Gesundheit

Private Krankenversicherungen: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Lebenslangen Bindungszwang an private Krankenversicherungen abschaffen“ (19/14371) soll federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden. Bei einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung bleiben der Fraktion zufolge die bis dahin gebildeten Alterungsrückstellungen, mit deren Hilfe Beitragssprünge im Alter vermieden werden sollen, komplett in der privaten Krankenversicherung. Auch bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung könne maximal ein Teil der Alterungsrückstellung in die neue Versicherung übertragen werden. Dadurch verteuerten sich die neuen Tarife erheblich. Die Fraktion fordert, die Alterungsrückstellungen bei einem Versicherungswechsel vollständig auf die neue Krankenversicherung zu übertragen. Auch bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sollte die Alterungsrückstellung dorthin übertragen werden. Mit dieser Neuregelung will die Fraktion Restriktionen, die einen Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung bislang verhinderten, abgeschafft werden, so etwa die Regelung, wonach ab 55 Jahren ein Wechsel nicht mehr möglich ist.

Finanzen

Home Office im Steuerrecht: Ebenfalls federführend im Finanzausschuss soll der AfD-Antrag „Der Arbeitsrealität Rechnung tragen – Home-Office wieder absetzbar machen“ (19/23725) beraten werden. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, eine angemessene Regelung zu finden, die die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers einfach und unbürokratisch ermöglicht. Im Einkommensteuergesetz sei eine entsprechende Änderung vorzusehen, damit in Zukunft jeder Arbeitnehmer, der Home Office oder mobiles Arbeiten in Anspruch nimmt oder einen Anspruch darauf hat, die entstandenen Aufwendungen geltend machen kann, unabhängig davon, ob ein betrieblicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Bezahlbarer Wohnraum: Ein Gesetzentwurf der FDP will steuerliche Nachteile für Vermieter verhindern, die sozial verträglich vermieten. Das geht aus der entsprechenden Initiative zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (19/23677) hervor, die der Finanzausschuss federführend weiterberaten soll. Damit bezahlbarer Wohnraum erhalten bleibt und Vermieter durch eine sehr günstige Vermietung keine Nachteile erhalten, will die FDP den Paragrafen 21 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes auf Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen beschränken. Damit würde für die Vermieter die Möglichkeit geschaffen, auch bei sehr günstigen Mieten Werbungskosten für Vermietung und Verpachtung steuerlich voll abziehen zu können. Davon ausnehmen will die Fraktion Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen.

Apotheken: „Durch Insolvenz des Rezeptabrechners AvP betroffene Apotheken schnell finanziell unterstützen“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/23681), der federführend im Finanzausschuss beraten werden soll. Mit dem Unternehmen „AvP Deutschland GmbH“ (AvP) habe einer der größten Rezeptabrechner in Deutschland am 15. September 2020 beim Amtsgericht Düsseldorf einen Insolvenzantrag gestellt. Durch diese zumindest für Außenstehende unvorhersehbare Insolvenz seien unzählige Apotheken ohne eigenes Verschulden in ihrer Existenz bedroht, schreibt die FDP. Sie will, dass die Regierung den allein aufgrund der Insolvenz von AvP in eine existenzbedrohende Finanznot geratenen Apotheken durch eine zügige Auszahlung von Überbrückungskrediten der staatlichen KfW-Bank finanziell hilft. Die FDP hatte die Federführung beim Gesundheitsausschuss gesehen, wurde darin aber nur von der Linken und den Grünen unterstützt, während die Koalitionsfraktionen und die AfD die Federführung beim Finanzausschuss bevorzugten. 

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Analphabetismus beseitigen: „Analphabetismus in Deutschland beseitigen – Schluss mit zweifelhaften Lehrmethoden in der Schule“ – ein mit diesem Titel überschriebener AfD-Antrag (19/23729) soll federführend im Bildungsausschuss beraten werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den zuständigen Gremien eine Evaluation vorzunehmen, die die Ursachen für den geringen Alphabetisierungsgrad in Teilen der deutschen Bevölkerung identifiziert. In Anlehnung an die bei der Evaluation gewonnenen Erkenntnisse solle zusammen mit der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) eine Neuaufsetzung der AlphaDekade erwirkt werden. Entsprechend der ermittelten Schlüsselfaktoren müssten dann konkrete Fördermaßnahmen erarbeitet werden, um der Entstehung eines funktionalen Analphabetismus frühzeitig entgegenzuwirken, heißt es in dem Antrag.

Alphabetisierung: „Alphabetisierung und Grundbildung – Jeder Mensch soll lesen können“ (19/23703). Diese Forderung formulieren die Grünen in einem Antrag, der federführend im Bildungsausschuss beraten werden soll. Unter anderem soll die Bundesregierung ein Forschungsprogramm auflegen, das Ursachen und Abhilfemöglichkeiten bei geringer Literalisierung in Deutschland darstellt. Dazu zählten eine Evaluierung des betroffenen Personenkreises und die Erforschung des mutmaßlichen Zusammenhangs von Lese- und Rechtschreibschwäche und nachfolgender geringer Literalisierung.

Tourismus

Tourismusgipfel im Kanzleramt: Die AfD fordert in einem Antrag (19/23727), der im federführenden Tourismusausschuss beraten werden soll, einen sofortigen Tourismusgipfel im Kanzleramt. Gemeinsam mit den fachlich zuständigen Mitgliedern des Bundeskabinetts solle über ein Konzept zur Bewältigung der Corona-Krise in der Tourismuswirtschaft beraten werden. Dabei solle auch erörtert werden, inwieweit aus Sicht der Branchenvertreter die Erkenntnisse aus der Corona-Krise in die Erarbeitung der Nationalen Tourismusstrategie einfließen sollten.

(vom/ste/29.10.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/14371 - Antrag: Lebenslangen Bindungszwang an private Krankenversicherungen abschaffen
    PDF | 237 KB — Status: 23.10.2019
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  • 19/19649 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungsablösungsgesetz - StAblG)
    PDF | 298 KB — Status: 28.05.2020
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  • 19/20788 - Antrag: Vertrag über den Offenen Himmel aufrechterhalten
    PDF | 245 KB — Status: 03.07.2020
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  • 19/22726 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - Einführung eines Verfahrens zur rechtlichen Überprüfung von Beschlüssen des Deutschen Bundestages und Eilentscheidungen der Bundesregierung zur Entsendung der Bundeswehr ins Ausland
    PDF | 289 KB — Status: 22.09.2020
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  • 19/23153 - Antrag: Aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches weiter zurückstellen
    PDF | 256 KB — Status: 07.10.2020
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  • 19/23159 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
    PDF | 726 KB — Status: 07.10.2020
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  • 19/23481 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder
    PDF | 388 KB — Status: 19.10.2020
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  • 19/23484 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021)
    PDF | 1 MB — Status: 19.10.2020
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  • 19/23485 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    PDF | 1 MB — Status: 19.10.2020
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  • 19/23565 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
    PDF | 681 KB — Status: 21.10.2020
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  • 19/23677 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Vermeidung steuerlicher Benachteiligung bei sozial verträglicher Vermietung
    PDF | 338 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23681 - Antrag: Durch Insolvenz des Rezeptabrechners AvP betroffene Apotheken schnell finanziell unterstützen
    PDF | 234 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23682 - Antrag: Spiele und Spieleautoren würdigen - Rechtliche und vergütungsrechtliche Rahmenbedingungen verbessern
    PDF | 247 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23683 - Antrag: Afrikanische Schweinepest effektiv aufhalten
    PDF | 268 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23687 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des aktiven Wahlrechts (Wahlalteranpassungsgesetz)
    PDF | 330 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23694 - Antrag: Einsatz neuer Züchtungsmethoden ermöglichen
    PDF | 236 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23695 - Antrag: Freiheit und Sicherheit schützen - Für eine Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte
    PDF | 291 KB — Status: 27.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23703 - Antrag: Alphabetisierung und Grundbildung - Jeder Mensch soll lesen können
    PDF | 263 KB — Status: 28.10.2020
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  • 19/23713 - Antrag: Neuanlage von Hecken als Bestandteile von modernen Agroforstsystemen fördern
    PDF | 265 KB — Status: 28.10.2020
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  • 19/23725 - Antrag: Der Arbeitsrealität Rechnung tragen - Home-Office wieder absetzbar machen
    PDF | 292 KB — Status: 28.10.2020
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  • 19/23726 - Antrag: Agroforstsysteme als ein nachhaltiges Anbausystem anerkennen und fördern
    PDF | 258 KB — Status: 28.10.2020
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  • 19/23727 - Antrag: Tourismusgipfel im Kanzleramt jetzt
    PDF | 251 KB — Status: 28.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23728 - Antrag: Einsetzung einer Enquetekommission - Für eine neue Rundfunkordnung
    PDF | 293 KB — Status: 28.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23729 - Antrag: Analphabetismus in Deutschland beseitigen - Schluss mit zweifelhaften Lehrmethoden in der Schule
    PDF | 268 KB — Status: 28.10.2020
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

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Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Experten re­serviert mit Blick auf eine „Über­wa­chungs­gesamt­rechnung“

Zeit: Montag, 22. Februar 2021, 13 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Ein Vorstoß der FDP-Fraktion zum Umgang mit den Sicherheitsgesetzen ist von Experten überwiegend zurückhaltend bis kritisch betrachtet worden. Im Ausschuss für Inneres und Heimat ging es am Montag, 22. Februar 2021, bei einer öffentlichen Anhörung unter Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU) um einen Antrag der Liberalen (19/23695), mit dem sie auf eine „Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte“ dringen.

„Überwachungsgesamtsituation umfassend prüfen“

Benjamin Bremert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein legte dar, das Bundesverfassungsgericht habe mit Blick auf die Schaffung neuer Sicherheits- und Überwachungsgesetze auf eine rote Linie hinsichtlich des zulässigen Maßes der Gesamtüberwachung verwiesen. Es habe sich der Begriff der „Überwachungsgesamtrechnung“ etabliert.

Er sehe in dem Urteil einen Arbeitsauftrag an den Gesetzgeber zur umfassenden Prüfung der Überwachungsgesamtsituation. Wie der konkret umgesetzt werden könne, müsse ausgearbeitet werden. Davon abgesehen sollte es seiner Meinung nach dem Selbstverständnis eines rechtsstaatlichen Gesetzgebers entsprechen, sich proaktiv für den Schutz von Grundrechten einzusetzen statt erst nach gerichtlichen Entscheidungen im Einzelfall zu reagieren.

„Bestandsaufnahme notwendig“

Professor Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, meinte, die Sicherheitsbehörden hätten in den letzten Jahren kontinuierlich weitere Befugnisse erhalten. Das Bundesverfassungsgericht habe immer häufiger geurteilt, dass die Vorschriften enger gefasst werden müssten, weil Grundrechte negativ betroffen seien. Ersichtlich müsse es eine Gesetzgebungspraxis geben, die bezüglich der Grundrechte alle Zusammenhänge in den Blick nehme.

Bei einer Überwachungsgesamtrechnung seien wissenschaftliche Methoden und empirische Belastbarkeit nötig. Statt vorschnellen Rufen nach neuen Gesetzen, wenn denn ein Ereignis große Aufmerksamkeit erregt habe, sei zuerst eine Bestandsaufnahme notwendig. Abzulehnen seien insbesondere Maßnahmen, die in die Grundrechte eingriffen, ohne wirklich die Sicherheitslage zu verbessern.

„Derzeit nicht mehr als eine vage Idee“

Prof. Dr. Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung beschrieb, dass der Antrag für die Entwicklung einer Methodik zur Erfassung des gesamten Bestands an sicherheitsbehördlichen Überwachungsbefugnissen und deren Auswirkungen auf den Grundrechtsschutz werbe. Der rechtswissenschaftliche Diskurs zu dieser Thematik mit ihrem hohem Komplexitätsniveau befinde sich noch ganz am Anfang.

Der Begriff „Überwachungsgesamtrechnung“ beinhalte derzeit nicht mehr als eine vage Idee und sei ein programmatisches Schlagwort. Er eigne sich nicht, um aktuell notwendige Reformen im Sicherheitsrecht zu suspendieren. Er stelle auch keine Alternative zu notwendigen Grundrechtseinschränkungen dar, könne aber helfen, deren Verhältnismäßigkeit genauer zu bewerten, sagte Löffelmann.

„Gefahr struktureller Schutzpflichtverletzung staatlicher Organe“

Prof. Dr. Markus Möstl von der Universität Bayreuth, setzte sich kritisch mit einer Überwachungsgesamtrechnung auseinander. So seien Teilaspekte dessen, was damit angestrebt werde, seit jeher selbstverständlicher Bestandteil einer grundrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung in Bezug auf jede neue Überwachungsmaßnahme.

Er lenkte den Blick auf das im Antrag angesprochene Sicherheitsgesetz-Moratorium, das sich etwa notwendigen Weiterentwicklungen der Überwachungsbefugnisse prinzipiell verschließe, solange bestimmte Bedingungen wie die Etablierung einer Überwachungsgesamtrechnung nicht erfüllt seien. Dies berge die Gefahr einer strukturellen Schutzpflichtverletzung staatlicher Organe infolge einer selbst auferlegten Untätigkeit, sollte es tatsächlich zu neuen Gefährdungslagen kommen, die zusätzliche Maßnahmen erfordern.

„Weg zu größerer Transparenz bei staatlicher Überwachung“ 

Prof. Dr. Ralf Poscher erläuterte, in seiner Abteilung am Freiburger Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht werde seit Herbst 2020 ein Konzept erarbeitet, mit dem sich die Überwachungsgesamtrechnung operationalisieren lasse. Es befinde sich noch in einem sehr frühen Stadium. Grundidee sei, einen Weg aufzuzeigen, wie sich eine größere Transparenz in Bezug auf staatliche Überwachungsmaßnahmen herstellen lasse.

Am Ende solle ein Überwachungsbarometer erstellt werden, das einen Eindruck von dem Gesamtüberwachungsstatus durch die Sicherheitsbehörden vermittele. Aber natürlich könne auch die Entscheidung getroffen werden, nichts zu tun und weiter im „Überwachungsnebel zu waten“.

„Sicherheitsgesetz-Moratorium stößt auf Bedenken“

Prof. Dr. Kyrill Alexander Schwarz (Julius-Maximilian-Universität Würzburg) sah in dem Antrag zunächst eine staatsrechtliche Selbstverständlichkeit, nämlich die Tatsache, dass der Staat zur Rechenschaft gegenüber dem Souverän verpflichtet sei. Dem Grunde nach hätten Gedanken wie die einer Gesamtrechnung durchaus ihre Berechtigung. Sie könnten aber bei ihrer Umsetzung im Einzelfall auf ganz erhebliche Schwierigkeiten stoßen.

Das in dem Antrag angestrebte Sicherheitsgesetz-Moratorium begegne durchgreifenden Bedenken, weil es im Ergebnis eine Selbstverpflichtung des Gesetzgebers zur Zurückhaltung begründen solle, die dem Wesen demokratischer Gesetzgebung diametral entgegengesetzt sei. Sowohl aus der Staatsaufgabe Sicherheit als auch aus den grundrechtlichen Schutzpflichten könnten Handlungspflichten des Gesetzgebers folgen, bei denen er bezüglich der Maßnahmen über einen weitreichenden Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum verfüge.

Antrag der FDP

Die FDP fordert die Bundesregierung auf, „beim Vorschlag neuer Überwachungsbefugnisse Zurückhaltung walten zu lassen“. Ziel müsse es sein, das „Gesamtmaß staatlicher Überwachung, dem die Bürgerinnen und Bürger durch Eingriffsbefugnisse und Zugriffspraxis der Sicherheitsbehörden täglich ausgesetzt sind“, so gering wie möglich zu halten. Das bislang nur abstrakt in der Wissenschaft entwickelte Modell einer „Überwachungsgesamtrechnung“ solle zu diesem Zweck für die Anwendung innerhalb von Gesetzgebungsverfahren und für eine gesamtgesellschaftliche Debatte „praktisch handhabbar gemacht werden“.

Dazu soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „eine Methodik für eine Überwachungsgesamtrechnung“ entwickeln, mit der alle bestehenden Datenspeicherungen und Überwachungsbefugnisse zusammengestellt und in ihrer Gesamtheit evaluiert werden. Bis dahin soll die Bundesregierung laut Vorlage keine neuen Sicherheitsgesetze vorschlagen, „die Überwachungsbefugnisse beinhalten“.

Evaluierungsklauseln für Überwachungsbefugnisse

Ferner plädiert die Fraktion dafür, in Entwürfe neuer Sicherheitsgesetze Mechanismen wie etwa „Evaluierungsklauseln für Überwachungsbefugnisse“ einzuführen, „die zur Schaffung einer besseren Datengrundlage für eine Überwachungsgesamtrechnung beitragen“. Zudem fordert sie, dass für alle Gesetzgebungsverfahren im Sicherheitsbereich eine Gesetzesfolgenabschätzung vorgenommen wird, „die von den Regelungen zur Datenerhebung und -verarbeitung ausgehende Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darlegt und bewertet“.

Darüber hinaus wird in dem Antrag die Einsetzung einer „Freiheitskommission“ als unabhängiges Gremium nach dem Vorbild der „Wirtschaftsweisen“ oder des Deutschen Ethikrats mit Experten aus Justiz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gefordert zur „kontinuierlichen Bewertung von freiheitseinschränkenden und Überwachungsmaßnahmen“. Des Weiteren soll die Bundesregierung unter anderem Forschungsvorhaben fördern, die „Auswirkungen von Überwachungsmaßnahmen und dem staatlichen Zugriff auf private und staatliche Datenbestände auf Freiheit und Demokratie untersuchen“. (fla/sto/22.02.2021)

Dokumente

  • 19/23695 - Antrag: Freiheit und Sicherheit schützen - Für eine Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte
    PDF | 291 KB — Status: 27.10.2020
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Tagesordnung

  • 121. Sitzung am Montag, dem 22. Februar 2021, 13.00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll - 121. Sitzung - 22. Februar 2021, 13.00 Uhr - Überwachungsgesamtrechnung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste - Stand: 16.02.2021

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Ulrich Kelber, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn - Überwachungsgesamtrechnung - BT-Drucksache 19/23695 - Ausschussdrucksache 19(4)732 A
  • Stellungnahme Prof. Dr. Markus Möstl, Universität Bayreuth - Überwachungsgesamtrechnung - BT-Drucksache 19/23695 - Ausschussdrucksache 19(4)732 B
  • Stellungnahme Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg - Überwachungsgesamtrechnung - BT-Drucksache 19/23695 - Ausschussdrucksache 19(4)732 C
  • Stellungnahme Prof. Dr. Markus Löffelmann, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Berlin - Überwachungsgesamtrechnung - BT-Drucksache 19/23695 - Ausschussdrucksache 19(4)732 D
  • Stellungnahme Prof. Dr. Ralf Poscher, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg - Überwachungsgesamtrechnung - BT-Drucksache 19/23695 - Ausschussdrucksache 19(4)732 E
  • Stellungnahme Benjamin Bremert, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein - Überwachungsgesamtrechnung - BT-Drucksache 19/23695 - Ausschussdrucksache 19(4)732 F

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 12.01.2026