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Gesundheit

Abgesetzt: Debatte zum Blut­spen­de­verbot für Homo­sexuelle

Abbildung eines männlichen Unterarmes mit einer Kanüle an einem Schlauch, durch den Blut fließt

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Debatte über eine Aufhebung des Blutspendeverbots für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen. (© dpa-Report)

Von der Tagesordnung am Mittwoch, 11. März 2020, abgesetzt hat der Bundestag die Debatte zur Abschaffung des Blutspendeverbots für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen. Ursprünglich sollten Anträge der Fraktionen von FDP und von Bündnis 90/Die Grünen eine halbe Stunde lang beraten werden. Unter der Überschrift „Einfach Leben retten“ (19/15260) fordern die Liberalen, das Verbot aufzuheben. Darauf zielt auch die Vorlage der Grünen mit dem Titel „Diskriminierung von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende beenden“ (19/17797). 

Antrag der FDP

In ihrem Antrag argumentiert die Fraktion, die Nachfrage nach Blutspenden sei sehr hoch, die Versorgung mit Blutpräparaten werde jedoch zu einer immer größeren Herausforderung. Lediglich zwei bis drei Prozent der Bevölkerung spendeten aber regelmäßig Blut. Jedes Jahr schieden rund 100.000 Blutspender nach Erreichen der Altersbegrenzung oder durch eine Krankheit aus.

Die Abgeordneten fordern daher, das Transfusionsgesetz so zu ändern, „dass eine Diskriminierung potenzieller Blutspender wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität ausgeschlossen wird“. (pk/sas/12.03.2020)

Dokumente

  • 19/15260 - Antrag: Einfach Leben retten - Blutspendeverbot für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen abschaffen
    PDF | 267 KB — Status: 15.11.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/17797 - Antrag: Diskriminierung von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende beenden
    PDF | 249 KB — Status: 11.03.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Abgesetzt: Kein Blut­spen­de­ver­bot für Homo­sexuelle und Trans­geschlechtliche

In einem Blutspendezentrum spendet eine Frau Blut.

Die FDP will das Blutspendeverbot für Homosexuelle abschaffen. (© picture alliance/Waltraud Grubitzsch/dpa-Zentralbild/ZB)

Von der Tagesordnung am Freitag, 15. Mai 2020, abgesetzt hat der Bundestag  einen Antrag der FDP mit dem Titel „Einfach Leben retten – Blutspendeverbot für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen abschaffen“ (19/15260), der erstmals beraten werden und zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden sollte.

Antrag der FDP

In ihrem Antrag argumentiert die Fraktion, die Nachfrage nach Blutspenden sei sehr hoch, die Versorgung mit Blutpräparaten werde jedoch zu einer immer größeren Herausforderung. Lediglich zwei bis drei Prozent der Bevölkerung spendeten aber regelmäßig Blut. Jedes Jahr schieden rund 100.000 Blutspender nach Erreichen der Altersbegrenzung oder durch eine Krankheit aus.

Die Abgeordneten fordern daher, das Transfusionsgesetz so zu ändern, „dass eine Diskriminierung potenzieller Blutspender wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität ausgeschlossen wird“ (pk/sas/12.05.2020)

Dokumente

  • 19/15260 - Antrag: Einfach Leben retten - Blutspendeverbot für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen abschaffen
    PDF | 267 KB — Status: 15.11.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

FDP gegen Blutspende­ver­bot für Homo­sexuelle und Trans­geschlecht­liche

Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. Mai 2020, erstmals einen Antrag der FDP mit dem Titel „Einfach Leben retten – Blutspendeverbot für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen abschaffen“ (19/15260) erörtert und im Anschluss an die 30-minütige Debatte zur weiteren Beratung in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Antrag der FDP

In ihrem Antrag argumentiert die Fraktion, die Nachfrage nach Blutspenden sei sehr hoch, die Versorgung mit Blutpräparaten werde jedoch zu einer immer größeren Herausforderung. Lediglich zwei bis drei Prozent der Bevölkerung spendeten aber regelmäßig Blut. Jedes Jahr schieden rund 100.000 Blutspender nach Erreichen der Altersbegrenzung oder durch eine Krankheit aus.

Die Abgeordneten fordern daher, das Transfusionsgesetz so zu ändern, „dass eine Diskriminierung potenzieller Blutspender wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität ausgeschlossen wird“ (pk/sas/27.05.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Jens Brandenburg

Dr. Jens Brandenburg

© Jens Brandenburg/ Stephanie Trenz

Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Jens

FDP

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Rudolf Henke

Rudolf Henke

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Henke, Rudolf

CDU/CSU

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Detlev Spangenberg

Detlev Spangenberg

© Detlev Spangenberg/ Marco Klinger

Spangenberg, Detlev

AfD

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Hilde Mattheis

Hilde Mattheis

© SPD-Parteivorstand / Susie Knoll

Mattheis, Hilde

SPD

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Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

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Sven Lehmann

Sven Lehmann

© Sven Lehmann/ Nils Leon Bauer

Lehmann, Sven

Bündnis 90/Die Grünen

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Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

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Ulrich Lechte

Ulrich Lechte

© Ulrich Lechte/Petra Homeier

Lechte, Ulrich

FDP

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Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

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Karl-Heinz Brunner

Karl-Heinz Brunner

© DBT/Thomas Trutschel

Brunner, Dr. Karl-Heinz

SPD

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Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/15260 - Antrag: Einfach Leben retten - Blutspendeverbot für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen abschaffen
    PDF | 267 KB — Status: 15.11.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/15260 und 19/19497 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Expertenstreit über Zulassung zur Blutspende

Zeit: Mittwoch, 24. März 2021, 14 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Der Umgang mit sogenannten Risikogruppen bei Blutspenden sorgt weiter für kontroverse Diskussionen zwischen Medizinern und Verbänden. Während die Bundesärztekammer (BÄK) die befristete Rückstellung bestimmter Menschen mit sexuellem Risikoverhalten von der Blutspende rechtfertigt, sehen Schwulenverbände in der jetzigen Praxis eine Form der Diskriminierung, die neuere medizinische Erkenntnisse unberücksichtigt lasse. Die Experten äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) am Mittwoch, 24. März 2021, über Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Sitzung wird am Donnerstag, 25. März, ab 12 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Anträge der Grünen und der FDP

Nach Ansicht der Grünen-Fraktion dürfen von der Blutspende nicht ganze Gruppen pauschal ausgeschlossen werden. Stattdessen sollten die tatsächlichen Risiken nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen rational abgewogen werden, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/19497). Die Abgeordneten fordern eine Änderung des Transfusionsgesetzes (TFG), wonach die BÄK zur Überprüfung der Richtlinie Hämotherapie mindestens einmal im Jahr verpflichtet wird. Dabei solle ein Verbot ungerechtfertigter direkter oder indirekter Diskriminierung verankert werden. In einem weiteren Antrag (19/17797) fordern die Grünen, die Diskriminierung von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende zu beenden.

Ähnlich lautet die Forderung der FDP-Fraktion, die in einem Antrag (19/15260) dafür plädiert, das Blutspendenverbot für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen abzuschaffen. Die Nachfrage nach Blutspenden sei sehr hoch, die Versorgung mit Blutpräparaten werde zu einer immer größeren Herausforderung. Die Abgeordneten fordern, das Transfusionsgesetz so zu ändern, „dass eine Diskriminierung potenzieller Blutspender wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität ausgeschlossen wird“.

„Von einem Blutspendeverbot kann keine Rede sein“

Die BÄK stellte klar, von einem Blutspendenverbot für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen könne keine Rede sein. Es sei ein Missverständnis, wenn verhaltensassoziierte, epidemiologisch begründete Infektionsrisiken, die ab der Beendigung des Risikoverhaltens zu einer zeitlich begrenzten Rückstellung von der Blutspende führten, fälschlicherweise mit einem Verbot oder gar mit Diskriminierung verwechselt würden.

Es sei notwendig, Personen mit sexuellem Risikoverhalten nicht zur Blutspende zuzulassen, um die Sicherheit der Empfänger zu gewährleisten. Nach Beendigung des Risikoverhaltens sei eine Zulassung zur Blutspende mit einer Latenzzeit möglich. Die BÄK fügte hinzu, die Zulassungskriterien zur Blutspende könnten und dürften nicht aus ihrem Regelungskontext gerissen und als Gradmesser für gesellschaftliche Akzeptanz oder Diskriminierung herangezogen werden.

„Sicherheit bei Blutprodukten und Plasmaderivaten gut“

Die Deutsche Hämophiliegesellschaft (DHG) erinnerte an das Leid, das durch die Blutübertragung gefährlicher Infektionskrankheiten in der Vergangenheit entstanden sei und nannte als Beispiele Hepatitis und Aids. Heute sei in Deutschland die Sicherheit bei Blutprodukten und Plasmaderivaten gut. Durch eine Lockerung des Ausschlusses von Personen mit sexuellen Infektionsrisiken würden die Sicherheitskriterien teilweise infrage gestellt.

Männer, die Sex mit Männern hätten (MSM), blieben aufgrund ihrer höheren Infektionslast bezüglich HIV und Syphilis Risikospender im Sinne der Blut- und Plasmasicherheit. Es gehe nicht um Diskriminierung von Minderheiten, sondern darum, den erreichten Sicherheitsstandard nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.

„Aktuelle Regelung europarechts- und verfassungswidrig“

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) argumentierte hingegen, der dauerhafte Ausschluss von sogenannten Hochrisikogruppen sei in 1980er-Jahren mit dem Auftreten von Aids eingeführt worden. Seit 1984 könne HIV durch einen Bluttest nachgewiesen werden. Seither hätten sich die Nachweistechniken, Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten stark verbessert. Neuinfektionen bei MSM gingen seit Jahren deutlich zurück.

Die pauschale Einstufung aller MSM als Risikogruppe und eine Rückstellung für zwölf Monate sei heute nicht mehr nötig, um die Sicherheit der Blutspende zu gewährleisten, zudem sei die aktuelle Regelung europarechts- und verfassungswidrig.

„Rückstellungsfrist wissenschaftlich nicht zu begründen“

Die Deutsche Aidshilfe erklärte, die Definition des Sexualverhaltens schwuler Männer als pauschales Risikoverhalten sei inhaltlich falsch und diskriminierend. Eine Rückstellungsfrist zur Blutspende von mehr als einem Monat für alle sogenannten Risikogruppen sei wissenschaftlich nicht zu begründen.

Im Übrigen werde auch das sexuelle Risikoverhalten heterosexueller Menschen nicht näher definiert. (pk/24.03.2021)

Dokumente

  • 19/15260 - Antrag: Einfach Leben retten - Blutspendeverbot für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen abschaffen
    PDF | 267 KB — Status: 15.11.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/17797 - Antrag: Diskriminierung von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende beenden
    PDF | 249 KB — Status: 11.03.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/19497 - Antrag: Diskriminierung bei der Blutspende beenden - Transfusionsgesetz ändern
    PDF | 249 KB — Status: 26.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Protokolle

  • 147. Protokoll zur öffentlichen Sitzung am 24. März 2021

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Deutsche Hämophiliegesellschaft zur Bekämpfung von Blutungskrankheiten e.V.
  • Bundesärztekammer
  • Prout at Work
  • Lesben- und Schwulenverband
  • Deutsche Aidshilfe
  • Einzelsachverständige Mari Günther
  • Arbeitsgemeinschaft der Ärzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste
  • Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw12-pa-gesundheit-blutspendeverbot-827274

Stand: 19.11.2025