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  • 1. Lesung
  • 2./3. Lesung
Haushalt

Bund soll 2021 knapp 50 Milliarden Euro mehr als geplant ausgeben

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. April 2021, den Entwurf der Bundesregierung für den Nachtragshaushalt 2021 (19/27800) erstmals eine Stunde lang beraten und im Anschluss zusammen mit einem Antrag von CDU/CSU und SPD (19/28464) an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen. Der Koalitionsantrag zielt darauf ab, den benötigen Beschluss wegen Überschreitung der grundgesetzlich festgeschriebenen Kreditobergrenzen zu erwirken, wie er in Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes verlangt wird. Zum Gesetzentwurf liegt auch eine Stellungnahme des Bundesrates (19/28139) vor, in der keine Einwendungen gegen den Nachtragshaushalt vorgebracht werden. 

Minister: Unternehmen und Arbeitsplätze unterstützen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte: „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass wir Unternehmen und Arbeitsplätze bis zum Ende der Krise mit Wirtschaftshilfen unterstützen können.“ Darum gehe es in dem Nachtragshaushalt.

Deutschland werde nach der Krise besser dastehen als die anderen G7-Staaten. „Wir können all das, was jetzt notwendig ist, auch stemmen.“

AfD: Ökonomisch unverantwortlich

Der AfD-Abgeordnete Peter Boehringer kritisierte den Nachtragshaushalt als „ökonomisch unverantwortlich“.

Er führte die Kreditfinanzierungsquote des Haushalts von 44 Prozent an und sagte: „Alle etablierten Maßstäbe der Haushaltsführung werden erneut gesprengt.“ Boehringer prophezeite: „Ab Herbst droht die neue Finanzlücke.“

CDU/CSU: Die Zahlen erschrecken 

Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) führte die Kreditaufnahme von 450 Milliarden Euro in den Jahren 2020 bis 2022 an: „Die Zahlen erschrecken“. Die Ausgaben seien sinnvoll ausgegeben.

Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion richtete den Blick in die Zukunft: „Die größte Kraftanstrengung wird sein, die Schuldenbremse wieder einzuhalten.“

FDP: Unkontrollierbare Ausgabenwelle

Otto Fricke (FDP) sagte: „Das ist eine unkontrollierbare Ausgabenwelle, die wir erleben.“ Er kritisierte fehlende Einsparungen. In Notsituationen müsse man fragen, wo man weniger ausgeben könne.

Fricke wies auf die Kosten der Nettokreditaufnahme hin, die Erhöhung der Zinskosten um 4,5 Milliarden Euro. An den Bundesfinanzminister gerichtet sagte er: „Sie schaffen sich eine Wahlkampfkasse.“

Linke: Ergebnis einer falschen Politik

Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) forderte: „Wir wollen vor der Wahl wissen, wer die Pandemiekosten bezahlt.“

Sie führte an, dass durch die Krise 30 Prozent der Menschen mit besonders niedrigen Einkommen Probleme hätten, ihre Miete zu bezahlen. „Die Pandemie trifft arme Menschen besonders hart.“ Das sei „Ergebnis einer falschen Politik“.

Grüne kritisieren Corona-Politik der Regierung

Sven-Christian Kindler von Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die Corona-Politik der Bundesregierung: „Die Bundesregierung ist immer hinter der Welle“.

Kindler fragte, wie die wirtschaftliche Erholung funktionieren könne. „Wir brauchen zusätzliche Investitionen in Klimaschutz, Bildung und Digitalisierung.“ Diese fehlten im Nachtragshaushalt.

Gesamtausgaben erhöhen sich auf 547,7 Milliarden Euro

Der Nachtragshaushalt sieht für 2021 Gesamtausgaben in Höhe von 547,7 Milliarden Euro und damit knapp 50 Milliarden Euro mehr als ursprünglich veranschlagt, vor. Die Nettokreditaufnahme soll auf 240 Milliarden Euro steigen – 60 Milliarden Euro mehr als geplant. Damit würde die Obergrenze der Schuldenregel um rund 213 Milliarden Euro überschritten, was eine Zustimmung des Bundestages erfordert. Von den zusätzlichen Mitteln sind laut Bundesregierung 25,5 Milliarden Euro für Unternehmenshilfen eingeplant.

Mit weiteren Geldern sollen beim Bundesministerium für Gesundheit zusätzliche Ausgaben ausgeglichen werden, die seit Jahresbeginn geleistet wurden.  Allein auf die Impfstoffbeschaffung entfallen rund 6,2 Milliarden Euro. Vorsorglich sind nach Angaben der Regierung auch Mittel für weitere pandemiebedingte Ausgaben eingeplant, zum Beispiel für die Impf- und Testkampagne oder weitere Hilfen. Berücksichtigt werden auch Steuermindereinnahmen in Höhe von rund neun Milliarden Euro für Hilfen, wie den Kinderbonus und weitere steuerliche Entlastungen.

Antrag von CDU/CSU und SPD

Mit ihrem Antrag (19/28464) legen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Tilgungsplan gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes für die „aufgrund der Ausnahmeregelung aufgenommenen Kredite“ vor. Diese Kredite sollen im Bundeshaushalt 2026 sowie in den folgenden sechzehn Haushaltsjahren zurückgeführt werden, heißt es darin. 

Die Rückführung erfolge dabei „in Höhe von jeweils einem Siebzehntel des Betrages der Kreditaufnahme, der nach Abschluss des Bundeshaushalts 2021 die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 des Grundgesetzes zulässige Verschuldung überstiegen hat“. Die vorgelegte Tilgungsverpflichtung soll der am 2. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Tilgungsverpflichtung hinzutreten. (hau/ste/15.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Olaf Scholz

Olaf Scholz

© SPD/ Photothek

Scholz, Olaf

Bundesminister der Finanzen

Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

Eckhardt Rehberg

© Eckhardt Rehberg

Rehberg, Eckhardt

CDU/CSU

Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

Dennis Rohde

Dennis Rohde

© Dennis Rohde/ Ulf Duda

Rohde, Dennis

SPD

Karsten Klein

Karsten Klein

© Karsten Klein/Dominik Konrad

Klein, Karsten

FDP

André Berghegger

André Berghegger

© DBT/Thomas Trutschel

Berghegger, Dr. André

CDU/CSU

Marco Bülow

Marco Bülow

© SPD Parteivorstand / Marco Bülow

Bülow, Marco

fraktionslos

Florian Oßner

Florian Oßner

© CSU Landesgruppe/ Florian Oßner/ Lucas Weigl

Oßner, Florian

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/27800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 1 MB — Status: 25.03.2021
  • 19/28139 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021) - Drucksache 19/27800 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 222 KB — Status: 31.03.2021
  • 19/28464 - Antrag: Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
    PDF | 232 KB — Status: 14.04.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/27800, 19/28139 und 19/28464 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

Bundestag billigt Nach­trag über 50 Milliarden Euro zum Haus­halt 2021

Der Bundestag hat am Freitag, 23. April 2021, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021, 19/27800, 19/28139) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, AfD, FDP und Linksfraktion dagegen. Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung (19/28750) und ein Bericht (19/28751) des Haushaltsausschusses vor.

In namentlicher Abstimmung befürwortete der Bundestag einen Antrag von CDU/CSU und SPD (19/28464), um den benötigten Beschluss wegen Überschreitens der grundgesetzlich festgeschriebenen Kreditobergrenzen herbeizuführen, so wie er in Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes verlangt wird. 370 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 78 lehnten ihn ab, 184 Abgeordnete enthielten sich. Erforderlich war eine Mehrheit von 355 Stimmen, die damit erreicht wurde. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/28740). 

Gesamtausgaben erhöhen sich auf 547,7 Milliarden Euro

Der Nachtragshaushalt sieht für 2021 Gesamtausgaben in Höhe von 547,7 Milliarden Euro und damit knapp 50 Milliarden Euro mehr als ursprünglich veranschlagt, vor (19/27800). Die Nettokreditaufnahme soll auf 240 Milliarden Euro steigen – 60 Milliarden Euro mehr als geplant. Damit würde die Obergrenze der Schuldenregel um rund 213 Milliarden Euro überschritten, was eine Zustimmung des Bundestages erfordert. Von den zusätzlichen Mitteln sind laut Bundesregierung 25,5 Milliarden Euro für Unternehmenshilfen eingeplant.

Mit weiteren Geldern sollen beim Bundesministerium für Gesundheit zusätzliche Ausgaben ausgeglichen werden, die seit Jahresbeginn geleistet wurden. Allein auf die Impfstoffbeschaffung entfallen rund 6,2 Milliarden Euro. Vorsorglich sind nach Angaben der Regierung auch Mittel für weitere pandemiebedingte Ausgaben eingeplant, zum Beispiel für die Impf- und Testkampagne oder weitere Hilfen. Berücksichtigt werden auch Steuermindereinnahmen in Höhe von rund neun Milliarden Euro für Hilfen wie den Kinderbonus und weitere steuerliche Entlastungen.

Entschließungsanträge abgelehnt

Entschließungsanträge der FDP (19/28876) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/28877) zum Nachtragshaushaltsgesetz fanden keine Mehrheit. Die FDP hielt eine weitere Erhöhung der Globalen Mehrausgabe für Kosten im Zusammenhang mit der Covid-19-Bewältigung und der Corona-Unternehmenshilfen für überflüssig. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen den Entschließungsantrag.

Die Grünen wollten in allen Hilfsprogrammen einen echten Unternehmerlohn für Solo-Selbstständige berücksichtigen und bei den Überbrückungshilfen die Personalkostenquote erhöhen. Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen mit Ausnahme der Antragsteller votierten dagegen.

Angenommener Antrag der Koalitionsfraktionen

Mit ihrem in namentlicher Abstimmung angenommenen Antrag (19/28464) hatten CDU/CSU und SPD einen Tilgungsplan gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes für die „aufgrund der Ausnahmeregelung aufgenommenen Kredite“ vorgelegt. Diese Kredite sollen im Bundeshaushalt 2026 sowie in den folgenden 16 Haushaltsjahren zurückgeführt werden, heißt es darin.

Die Rückführung erfolge dabei „in Höhe von jeweils einem Siebzehntel des Betrages der Kreditaufnahme, der nach Abschluss des Bundeshaushalts 2021 die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 des Grundgesetzes zulässige Verschuldung überstiegen hat“. Die vorgelegte Tilgungsverpflichtung tritt zu der am 2. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Tilgungsverpflichtung hinzu (19/20128, 19/20716).

Antrag der Grünen abgelehnt

Abgelehnt wurde ferner ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für „schnelle, unkomplizierte und zuverlässige Wirtschaftshilfen“ (19/27194), zu dem eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vorlag (19/28292). Neben den Grünen stimmte auch die Linksfraktion dafür, die AfD enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Einfacher zu beantragen, schneller und in größerer Höhe erhältlich – das forderte die Fraktion mit Blick auf die Corona-Hilfen. Sie plädierte darüber hinaus für einen Stufenplan, der Transparenz und Verlässlichkeit darüber schafft, bei welchem Infektionsgeschehen welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Konditionen sollten ihrer Ansicht nach dahingehend verbessert werden, dass erstattungsfähige Fixkosten vollständig erstattet werden können. Die Abschlagszahlung müsse von 50 auf 75 Prozent der beantragten Summe erhöht werden, auch die Personalkostenquote bei den erstattungsfähigen Fixkosten sollte deutlich steigen.

Zur Begründung heißt es, viele Klein- und Kleinstunternehmer sowie Solo-Selbstständige profitierten bislang unzureichend von den Hilfen. Grundsätzlich müsse die Auszahlung schneller gehen, da viele Unternehmen jetzt Liquidität bräuchten, um zu überleben.

Einen Geschäftsordnungsantrag der AfD-Fraktion zu Beginn der Aussprache, die Debattenzeit von 30 Minuten auf eine Stunde zu erhöhen, lehnte der Bundestag mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen ab. (hau/ste/pez/sas/23.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

Carsten Schneider

Carsten Schneider

© photothek

Schneider (Erfurt), Carsten

SPD

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Olaf Scholz

Olaf Scholz

© SPD/ Photothek

Scholz, Olaf

Bundesminister der Finanzen

Volker Münz

Volker Münz

© Volker Münz/ Bilderparadies Mitterwald, Uhingen

Münz, Volker

AfD

Eckhardt Rehberg

© Eckhardt Rehberg

Rehberg, Eckhardt

CDU/CSU

Christian Dürr

Christian Dürr

© Christian Dürr/ Tobias Koch

Dürr, Christian

FDP

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Anja Hajduk

Anja Hajduk

© Bündnis 90/ Die Grünen

Hajduk, Anja

Bündnis 90/Die Grünen

Svenja Stadler

Svenja Stadler

© Svenja Stadler/ Susie Knoll

Stadler, Svenja

SPD

Marcus Bühl

Marcus Bühl

© Marcus Bühl/ Andreas Drößler

Bühl, Marcus

AfD

Reinhard Brandl

Reinhard Brandl

© Reinhard Brandl/ Stefan Bösl

Brandl, Dr. Reinhard

CDU/CSU

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/20128 - Antrag: Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
    PDF | 226 KB — Status: 17.06.2020
  • 19/20716 - Beschlussempfehlung und Bericht: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD - Drucksache 19/20128 - Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
    PDF | 254 KB — Status: 01.07.2020
  • 19/27194 - Antrag: Für Wirtschaftshilfen, die schnell, unkompliziert und zuverlässig helfen
    PDF | 267 KB — Status: 02.03.2021
  • 19/27800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 1 MB — Status: 25.03.2021
  • 19/28139 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021) - Drucksache 19/27800 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 222 KB — Status: 31.03.2021
  • 19/28292 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Anja Hajduk, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/27194 - Für Wirtschaftshilfen, die schnell, unkompliziert und zuverlässig helfen
    PDF | 269 KB — Status: 07.04.2021
  • 19/28464 - Antrag: Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
    PDF | 232 KB — Status: 14.04.2021
  • 19/28740 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/28464 - Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
    PDF | 259 KB — Status: 21.04.2021
  • 19/28750 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27800, 19/28139 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 1 MB — Status: 21.04.2021
  • 19/28751 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27800, 19/28139 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 1 MB — Status: 21.04.2021
  • 19/28876 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27800, 19/28139, 19/28750- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 295 KB — Status: 21.04.2021
  • 19/28877 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27800, 19/28139, 19/28750 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 305 KB — Status: 21.04.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 19/28740 (Antrag 19/28464 in der Ausschussfassung annehmen)
  • 09:55:07: Beginn der Abstimmung
  • 10:27:51: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 633 Ja: 371 Nein: 78 Enthaltungen: 184
  • Beschlussempfehlung 19/28740 (Antrag 19/28464 in der Ausschussfassung annehmen) angenommen


Gesetzentwurf 19/27800 und 19/28139 (Beschlussempfehlung 19/28750 und 19/28751: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 19/28876 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/28877 abgelehnt
Beschlussempfehlung 19/28292 (Antrag 19/27194 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw15-de-nachtragshaushaltsgesetz-2021-830866

Stand: 14.05.2025