• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Arabisch العربية
  • Bulgarisch български
  • Chinesisch 中文
  • Dänisch dansk
  • Deutsch Deutsch
  • Englisch English
  • Französisch français
  • Griechisch Ελληνικά
  • Italienisch italiano
  • Kroatisch hrvatski
  • Niederländisch Nederlands
  • Polnisch polski
  • Portugiesisch português
  • Rumänisch română
  • Russisch русский
  • Serbisch српски
  • Spanisch español
  • Tschechisch čeština
  • Türkisch Türkçe
  • Ukrainisch українська
Deutscher Bundestag
  • Übersicht: Abgeordnete schließen
    • Biografien
      • Ausgeschiedene Abgeordnete
      • Verstorbene Abgeordnete
      • Abgeordnete seit 1949
    • Nebentätigkeiten
    • Entschädigung
    • Wahlkreissuche
    • Porträtfotos
    • Verschlüsseltes Mailen
    • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Parlament schließen
    • Bundestagswahl 2025
    • Grundgesetz
    • Aufgaben
      • Gesetzgebung
      • Kontrolle der Regierung
      • Der Bundeshaushalt
      • Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin
      • Wahl des Bundespräsidenten
      • Rechtliche Grundlagen
    • Plenum
      • Tagesordnungen
      • Namentliche Abstimmungen
      • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
      • Sitzungskalender
      • Schriftführer
    • Präsidium
      • Funktion und Aufgabe
      • Wahl des Präsidiums
      • Reden und Beiträge der Präsidenten
      • Bundestagspräsidenten seit 1949
      • Parteienfinanzierung
    • Ältestenrat
    • Fraktionen
      • CDU/CSU
      • SPD
      • AfD
      • Bündnis 90/Die Grünen
      • Die Linke
    • Petitionen
      • Petitionsausschüsse der Landesparlamente
    • Bürgerräte
      • Bürgerrat Ernährung im Wandel
    • SED-Opferbeauftragte
    • Wehrbeauftragte
    • Polizeibeauftragter
    • Verwaltung
    • Gedenkstunden
    • Geschichte
      • 75 Jahre Bundestag
      • 100 Jahre Weimar
      • 175 Jahre Nationalversammlung in der Paulskirche
      • Deutscher Parlamentarismus
      • Gastredner im Plenum
    • Staatliche Symbole
    • Parlamentspreise
      • Medienpreis
      • Wissenschaftspreis
      • Deutsch-Französischer Parlamentspreis
    • Wahlen
      • Wahlkreissuche
      • Wahltermine in Deutschland
    • Lobbyregister
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Ausschüsse schließen
    • Gremien
      • Parlamentarisches Kontrollgremium
      • Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
      • G 10-Kommission
      • Gremium gemäß § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes
    • Ausschüsse der 20. Wahlperiode (2021 - 2025)
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Internationales schließen
    • Europapolitik im Bundestag
      • Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages
      • Europa in den Ausschüssen
      • Verbindungsbüro Brüssel
      • Zusammenarbeit der Parlamente in Europa
    • Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung
    • Internationale parlamentarische Versammlungen
      • Parlamentarische Versammlung der OSZE
      • Parlamentarische Versammlung der NATO
      • Parlamentarische Versammlung des Europarates
      • Interparlamentarische Union
      • Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU
      • Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
      • Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente
      • Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
      • Ostseeparlamentarierkonferenz
      • Parlamentarische Versammlung der Schwarzmeerwirtschaftskooperation
      • Interparlamentarische Versammlung der ASEAN-Staaten
    • Parlamentariergruppen
    • Internationales Parlaments-Stipendium (IPS)
    • Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Dokumente schließen
    • Drucksachen
    • Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
    • Parlamentsdokumentation
    • Protokolle
      • Tagesaktuelles Plenarprotokoll
      • Endgültige Plenarprotokolle
      • Amtliche Protokolle
    • Wissenschaftliche Dienste
    • Parlamentsarchiv
      • Datenhandbuch
    • Bibliothek
      • Bibliothekskatalog
    • Pressedokumentation
    • Webarchiv
    • Texte (2021-2025)
      • 2025
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Mediathek schließen
    • Live
    • Plenarsitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Bundestags-ABC
    • Interviews
    • Kurzbeiträge
    • Reportagen und Filme
    • Sonderveranstaltungen
    • Wissenschaftsforen
    • Informationen zum Parlamentsfernsehen
      • Gebärdensprache
      • Untertitel
      • Empfang
      • Audioübertragungen
      • Audio- und Videoarchiv
      • Smart-TV-App
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Presse schließen
    • Pressemitteilungen
      • 2025
      • 2024
    • Kurzmeldungen (hib)
    • Akkreditierung
    • Bilddatenbank
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Besuch schließen
    • Kuppel
    • Barrierefreier Besuch
    • Plenarsitzung
    • Führungen
      • Plenarsitzung
      • Einladung durch Abgeordnete
      • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Ausstellungen
      • Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
      • Politisch-parlamentarische Ausstellungen
      • Kunstausstellungen
      • Bundestag unterwegs
    • Online-Anmeldung
    • Bundestag unterwegs
      • Infomobil
      • Wanderausstellung
      • Messestand
    • Kunst
      • Kunst am Bau
      • Artothek - die Kunstsammlung
      • Workshops
      • Kunstbeirat
      • Aufträge an zeitgenössische Künstler
      • Mauer-Mahnmal
      • Gedenktafeln
      • Kontakt
    • Architektur
      • Reichstagsgebäude
      • Jakob-Kaiser-Haus
      • Paul-Löbe-Haus
      • Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
      • Weitere Bundestagsgebäude
      • Energiekonzept
    • Seminare
      • Parlamentsseminar
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Service schließen
    • Karriere
    • Parlamentsbegriffe A – Z
    • Häufig gestellte Fragen
    • Informationsmaterial
    • Bundestagsshop
    • Newsletter
    • Barrierefreie Online-Informationen
    • Das Quiz zum Deutschen Bundestag
    • Formulare und Anträge
    • Open Data
    • Soziale Medien
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • schließen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2021
    zurück zu: Texte (2021-2025)
schließen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2021
zurück zu: Texte (2021-2025)
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2021
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Finanzen

Bundesregierung will Fonds­standort Deutschland stärken

Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland erstmals debattiert und anschließend zur weiteren Beratung in den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Fondsstandortgesetz sollen laut Bundesregierung aufsichtsrechtliche und steuerliche Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschlands gebündelt werden. Neben der Anpassung an europarechtliche Vorgaben enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschläge, um den Fondsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten. So sieht der Entwurf unter anderem eine nationale Rechtsänderung im Umsatzsteuergesetz vor, mit der die Umsatzsteuerbefreiung auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt wird. Im Einkommensteuergesetz soll der steuerfreie Höchstbetrag von derzeit 360 Euro auf 720 Euro angehoben werden, um die Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zu erhöhen.

Zudem soll eine steuerliche Regelung zur weiteren Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen insbesondere bei Start-up-Unternehmen aufgenommen werden. Außerdem ist eine weitere Entbürokratisierung für Fondsverwalter vorgesehen – unter anderem durch die Abschaffung der Verwendung eines dauerhaften Datenträgers zur Information von Anlegern, die Abschaffung zahlreicher Schriftformerfordernisse und mehr Flexibilität für Fondsverwalter bei Änderungen von Fondsregeln. (sas/26.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Sarah Ryglewski

Sarah Ryglewski

© SPD-Bundestagsfraktion/@photothek

Ryglewski, Sarah

Parlamentarische Staatssekretärin für Finanzen

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Glaser, Albrecht

AfD

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Prof. Dr. Andreas Pinkwart

Prof. Dr. Andreas Pinkwart

© picture alliance/Sven Braun/dpa

Pinkwart, Prof. Dr. Andreas

Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Nordrhein-Westfalen

Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dr. Danyal Bayaz

Dr. Danyal Bayaz

© Stefan Kaminski

Bayaz, Dr. Danyal

Bündnis 90/Die Grünen

Wiebke Esdar

Wiebke Esdar

© Wiebke Esdar/ Pat Röhring

Esdar, Dr. Wiebke

SPD

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/27631 beschlossen


Bekanntgabe des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Geplantes Fondsstandort­gesetz stößt zum Teil auf heftige Kritik

Auf einem Handydisplay ist ein Aktienkurs zu sehen.

Die Bundesregierung will den Fondsstandort Deutschland stärken. (© picture alliance/dpa-tmn | Zacharie Scheurer)

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Fondsstandortgesetz (19/27631) ist am Montag, 12. April 2021, in einer Anhörung im Finanzausschuss unter Leitung von Katja Hessel (FDP) auf teilweise vernichtende Kritik gestoßen. Mit der Neuregelung soll, neben der Anpassung an europarechtliche Vorgaben, die Emission von Fonds in Deutschland attraktiver und die Versorgung von Start-ups mit Wagniskapital besser werden. Dazu sollen steuerliche und aufsichtsrechtliche Maßnahmen gebündelt werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs ermöglichen dem Gesetzentwurf „zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und “zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019 / 1160 zur Änderung der Richtlinien 2009 / 65 / EG und 2011 / 61 / EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen„ zufolge weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung der Aufsicht. So werden zahlreiche Schriftformerfordernisse abgeschafft, wodurch Anlegern Kosten erspart würden. Die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltungsleistung von Investmentfonds wird auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt.

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in Start-ups sollen attraktiver werden; dafür soll mit Wirkung zum 1. Juli 2021 der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro auf 720 Euro pro Jahr angehoben werden. Für Arbeitnehmer von Start-ups soll in das Einkommensteuergesetz eine Regelung aufgenommen werden, nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert werden. Erst bei einem Verkauf der Anteile, einem Ausscheiden aus dem Unternehmen oder ansonsten nach zehn Jahren soll die Einkommensteuer auf den Wert der Beteiligung fällig werden.

“Mitarbeiterbeteiligung für Start-ups wesentlich„

Insbesondere dieser Teil wurde in der Anhörung sehr kontrovers bewertet. Die Mitarbeiterbeteiligung als Möglichkeit zur Teilhabe an künftigen Gewinnen sei für Start-ups wesentlich, um gute Mitarbeiter zu gewinnen, betonte Christian Miele vom Bundesverband Deutsche Startup. In der vorliegenden Form werde das Gesetz aber wirkungslos bleiben. Das eine Problem sei, dass die Steuervergünstigung nur für direkte Unternehmensbeteiligungen gelten soll. Start-ups seinen fast immer GmbHs, und direkte Beteiligung würde bedeuten, dass man bei jeder Veränderung in der Belegschaft zum Notar gehen und die Gesellschafterstruktur ändern müsste. Dies sei ein Aufwand, den kein Start-up betreiben würde.

Aber auch, dass Mitarbeiter die zunächst gestundete Einkommensteuer auf die Beteiligung nach Ausscheiden aus dem Betrieb oder spätestens nach zehn Jahren zahlen müssten, mache die Regelung unattraktiv. So müssten Mitarbeiter befürchten, bei einem Scheitern des Start-ups neben dem Arbeitsplatzverlust auch noch mit einer hohen Steuerzahlung konfrontiert zu sein.

“Neuregelung in entscheidenden Punkten praxisfern„

Zur gleichen Bewertung kam der selbstständige Start-up-Berater Nikolas Samios. Er sieht die Neuregelung in entscheidenden Punkte so praxisfern, dass Start-ups sie gar nicht anwenden könnten. Damit werde das Ziel der Reform fast vollständig verfehlt. Einer der Gründe ist seiner Darstellung nach, dass Start-ups oft schon einen sehr hohen Marktwert haben, der aber auf Zukunftserwartungen beruht.

Ein Mitarbeiter, der das Unternehmen verlässt, müsste nach dem Gesetzentwurf seinen Geschäftsanteil nach diesem fiktiven Wert versteuern, selbst wenn dieser zu dem Zeitpunkt gar nicht eingelöst werden kann. Niemand würde sich auf ein solches Risiko einlassen, argumentierte Samios.

“Überschaubarer Nutzen für den Fondsstandort Deutshland„

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) beurteilte aus denselben Gründen  den Nutzen der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen für den Fondsstandort Deutschland für “überschaubar„.

Zwar sei in dem Entwurf “vieles richtig„, konstatierte Thomas Richter vom BVI und verwies unter anderem auf die neu vorgesehene Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit der Bundesagentur für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Verbesserungen seien aber punktuell und grundlegende Probleme des Standorts blieben bestehen.

“Unzulässige Eingriffe in die Steuersystematik„

Aus einem völlig anderen Blickwinkel kritisierte Thomas Eigenthaler von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft den Gesetzentwurf. Er konstatierte gleich eine Reihe unzulässiger Eingriffe in die Steuersystematik. So sieht er in den Regelungen zur Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligung einen Systembruch und einen Verstoß gegen das einkommensteuerrechtliche Leistungsfähigkeitsprinzip, da sie nur für bestimmte Formen der Kapitalbeteiligungen und bestimmte Unternehmen, nämlich Start-ups, gelten sollen.

Auch im Vergleich zur Besteuerung von Sachbezügen sieht Eigenthaler den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt. Das Hinausschieben der Besteuerung um bis zu zehn Jahre ist aus Sicht der Steuer-Gewerkschaft zudem mit einem erheblichen administrativen Aufwand für Finanzämter, Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbunden. Eigenthaler kritisierte zudem, dass Verwaltungskosten von Wagniskapitalfonds umsatzsteuerfrei werden sollen. Abgesehen davon, dass die Definition von Wagniskapitalfonds unklar sei, bestehe die Gefahr von Fehlanreizen und Fehlallokationen.

“Abgrenzungsschwierigkeiten schaffen Rechtsunsicherheit„

Ein Spannungsverhältnis zur Besteuerungsgleichheit, wenn ein bestimmter Einkommensteil nicht oder später besteuert wird, konstatierte auch Dr. Roland Ismer, Professor an der Universität Erlangen-Nürnberg. Andererseits diene die Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung einem “durchaus legitimen Förderungszweck„. Auch Ismer problematisierte zudem die geplante Umsatzsteuerbefreiung der Verwaltungskosten von Wagniskapitalfonds.

Zum einen sah er als EU-rechtlich bedenklich an, dass diese nur für Wagniskapital gelten soll. Zudem werde durch Abgrenzungsschwierigkeiten “Rechtsunsicherheit geschaffen„. Das Ziel sei vernünftig, stellte Ismer fest, der Weg dahin aber zweifelhaft.

“Keinen Anreiz zu riskanten Anlagen geben„

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund nannte es Rainald Thannisch grundsätzlich positiv, wenn Mitarbeiter über eine Kapitalbeteiligung an den Gewinnen und an Unternehmensentscheidungen beteiligt werden. Andererseits könnten Arbeitnehmer dann im Fall der Insolvenz auch Vermögen verlieren. Deshalb begrüßte Thannisch einerseits, dass steuerliche Vergünstigungen auf direkte Beteiligungen mit entsprechenden Mitspracherechten der Arbeitnehmer begrenzt werden sollen, warnte aber andererseits davor, durch zu hohe steuerliche Förderung einen Anreiz zu riskanten Anlagen zu geben.

Thannisch verwies auch darauf, dass viele Arbeitnehmer keine Möglichkeit einer Kapitalbeteiligung haben. Für diese sollte es daher einen gleich hohen Steuerfreibetrag für Sachbezüge geben.

“Unternehmenshaftung für die Steuerzahlung einrichten„

Peter Möllmann von der PXR Legal Rechtsanwaltsgesellschaft plädierte dagegen dafür, auch andere Optionen als die direkte Unternehmensbeteiligung zu fördern. So müsse es ermöglicht werden, sich über eine vermögensverwaltende Beteiligungskommanditgesellschaft an einer GmbH zu beteiligen. Dann erübrige sich auch der Gang zum Notar bei jeder Personalveränderung.

Möllmann schlug außerdem eine Lösung vor, wie auf die Befristung der aufgeschobenen Steuerfälligkeit verzichtet werden kann. Man müsse dafür nur eine Unternehmenshaftung für die Steuerzahlung einrichten, die so lange gelte, bis ein Anteil verkauft und damit für den betroffenen Mitarbeiter zu echtem Geld wird.

“Produktstandort made in Germany stärken„

Stefan Loipfinger von der Bürgerbewegung Finanzwende vertrat die Ansicht, dass es “mit diesem Gesetz nicht gelingen wird, den Standort Deutschland auch nur im Ansatz zu stärken„. Im Wettbewerb etwa mit Luxemburg bringe es nichts, “steuerliche Zuckerl zu verteilen„. Deutschland habe keine Chance, eine solche Steueroase zu übertreffen.

Der viel bessere Ansatz sei in seinen Augen, den Fondsstandort dadurch zu stärken, dass man den “Produktstandort made in Germany„ stärkt. Der Fondsstandort Deutschland müsse ein Qualitätskriterium sein, an dem sich Anleger orientieren.

“Anliegen der Städte und Gemeinden wird Rechnung getragen„

Auf die gewerbesteuerlichen Aspekte des Gesetzentwurfs konzentrierte sich Uwe Zimmermann von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Dabei geht es etwa um die Besteuerung von Fotovoltaik-Anlagen in Gemeinden, die über Wagniskapitalfonds finanziert werden.

Zimmermann kam zu dem Ergebnis, dass den Anliegen der Städte und Gemeinden mit zwischenzeitlich vorgelegten Änderungsanträgen der Fraktionen CDU/CSU und SPD weitgehend Rechnung getragen werde. (pst/12.04.2021)

Dokumente

  • 19/27631 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - FoStoG)
    PDF | 6 MB — Status: 17.03.2021

Tagesordnung

  • Tagesordnung "Fondsstandortgesetz"

Protokolle

  • Protokoll "Fondsstandortgesetz"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Bundesverband Deutsche Startup e. V.
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.
  • Deutsche Steuer-Gewerkschaft e. V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Ismer, Prof. Dr. Roland, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Samios, Nikolas

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Bundestag beschließt Stärkung des Fonds­standorts Deutschland

Die Bundestag will den Fondsstandort Deutschland stärken. Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019 / 1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz, 19/27631) nahm er am Donnerstag, 22. April 2021, in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/28868) an. Für das Regelwerk stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die Linksfraktion. AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/28869) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs (19/27631) wird das deutsche Recht an EU-Vorgaben angepasst, steuerliche und aufsichtsrechtliche Regelungen werden gebündelt. Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs ermöglichen laut Regierung weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung der Aufsicht. So werden zahlreiche Schriftformerfordernisse abgeschafft, wodurch Anlegern Kosten erspart werden. Die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltungsleistung von Investmentfonds wird auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt.

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen mit dem Gesetz attraktiver werden. Dafür wird mit Wirkung zum 1. Juli 2021 der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro auf 1.440 Euro pro Jahr angehoben. Für Arbeitnehmer von Start-ups wurde in das Einkommensteuergesetz eine Regelung aufgenommen, nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert werden.

Im Zuge der Gesetzesberatungen änderte der Bundestag unter anderem das Bewertungsgesetz, um die erste Hauptfeststellung von Grundsteuerwerten auf den 1. Januar 2022 leichter umsetzen zu können.

Initiativen der Opposition abgelehnt

Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/28878) zu dem Gesetzentwurf. Sie hatte darin unter anderem gefordert, Gestaltungsmissbrauch zulasten der Arbeitnehmer zu verhindern und bis Ende 2021 einen Gesetzentwurf zur Schaffung einer eigenen Anteilsklasse für Mitarbeiterbeteiligungen vorzulegen. Die AfD enthielt sich, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen.

Abgelehnt wurde zudem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit dem die Fraktion Mitarbeiterbeteiligungen in Start-ups und etablierten Unternehmen erleichtern wollte (19/15118). Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (19/26294 Buchstabe b).

Abgelehnter Antrag der Grünen

Die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungsmodelle sollten unter anderem durch eine Anhebung des steuerlichen Freibetrags verbessert werden, forderten die Grünen in ihrem abgelehnten Antrag (19/15118). So sollte der steuerliche Freibetrag beim Erhalt von Mitarbeiterbeteiligungen in jungen, innovativen Unternehmen auf 5.000 Euro erhöht werden. Der steuerliche Freibetrag beim Erhalt von Mitarbeiterbeteiligungen in sonstigen Unternehmen sollte ebenfalls spürbar erhöht werden. Zugleich sollte mit der Gewährung der Steuerbefreiung eine Mindesthaltefrist von fünf Jahren verbunden werden.

Nach Ansicht der Fraktion kann eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung zur Gewinnung neuer Mitarbeiter beitragen, die Position der Beschäftigten in den Unternehmen stärken und Mitarbeiter bei einem Verkauf von Unternehmen am finanziellen Erfolg teilhaben lassen. Derzeit seien die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland im Vergleich mit den USA und innerhalb Europas besonders schlecht, stellten die Abgeordneten unter Berufung auf Untersuchungen fest. Während in deutschen Start-ups in der fortgeschrittenen Wachstumsphase Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lediglich zehn Prozent des Unternehmens gehörten, seien es in den USA mit 20 Prozent doppelt so viele. (ab/hle/sas/22.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Wiebke Esdar

Wiebke Esdar

© Wiebke Esdar/ Pat Röhring

Esdar, Dr. Wiebke

SPD

Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Glaser, Albrecht

AfD

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Bettina Stark-Watzinger

Bettina Stark-Watzinger

© Bettina Stark-Watzinger/Laurence Chaperon

Stark-Watzinger, Bettina

FDP

Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

Lothar Binding

Lothar Binding

© SPD Parteivorstand/ Susie Knoll

Binding (Heidelberg), Lothar

SPD

Marc Biadacz

Marc Biadacz

© Marc Biadacz/Tobias Koch

Biadacz, Marc

CDU/CSU

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/15118 - Antrag: Mitarbeiterbeteiligung erleichtern - In Start-ups und etablierten Unternehmen
    PDF | 243 KB — Status: 13.11.2019
  • 19/26294 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/14786 - Eigentumsturbo - Mitarbeiterbeteiligung schnell durchsetzen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/15118 - Mitarbeiterbeteiligung erleichtern - In Start-ups und etablierten Unternehmen
    PDF | 320 KB — Status: 28.01.2021
  • 19/27631 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - FoStoG)
    PDF | 6 MB — Status: 17.03.2021
  • 19/28868 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27631 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - FoStoG)
    PDF | 3 MB — Status: 21.04.2021
  • 19/28869 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27631, 19/28868 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - FoStoG)
    PDF | 278 KB — Status: 21.04.2021
  • 19/28878 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27631, 19/28868 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - FoStoG)
    PDF | 279 KB — Status: 21.04.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/27631 (Beschlussempfehlung 19/28868: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/28878 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/26294 Buchstabe b (Antrag 19/15118 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2021
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-fondsstandortgesetz-834822

Stand: 18.05.2025