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  • 1. Lesung
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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. Februar 2021, über die Überweisung einer Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse abgestimmt:

Arbeit und Soziales

Arbeitnehmerentsendung: Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zu der Notifikation betreffend die Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß dem Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 30. Dezember 2020 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (19/26891) vorgelegt. Mithilfe der Vorlage soll die künftige Koordinierung der sozialen Sicherheit in den Bereichen Renten-, Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland geregelt werden. Die Vorlage wird im Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend beraten.

Brexit: Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (19/26892) vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen die für das Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zuständige deutsche Behörde, die deutschen Verbindungsstellen, die zuständigen deutschen Stellen für die Feststellung des anwendbaren Rechts sowie die deutschen Zugangsstellen für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch festgelegt werden. Die Vorlage wird im Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend beraten.

Verkehr und digitale Infrastruktur

Personenbeförderung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts (19/26819) sowie ihre Gegenäußerung (19/26963) zur Stellungnahme des Bundesrates vorgelegt. Der Entwurf ist wortgleich mit dem bereits in der parlamentarischen Beratung befindlichen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/26175). Durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes sollen sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs (Linienbedarfsverkehr) als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV (gebündelter Bedarfsverkehr) eingeführt und einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst werden. Die Änderungen seien dabei so ausgestaltet, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen gewahrt bleibe und die Länder oder die nachgeordneten Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten. Die Vorlage wird im Verkehrsausschuss federführend beraten.

Deutsche Bahn I: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften des Deutsche-Bahn-Gründungsgesetzes über die Personalkostenerstattung für zugewiesene Beamtinnen und Beamten (19/26825) vorgelegt. Die Vorlage wird im Verkehrsausschuss federführend beraten. Ziel der Neuregelung ist, dass Regelungen zur Personalkostenerstattung angepasst werden, weil anzunehmen sei, dass die Umstrukturierungen aufgrund der Bahnreform abgeschlossen sind. Bei Gründung der Deutschen Bahn AG vor 25 Jahren gingen auf das Unternehmen auch unkündbare Arbeitsverhältnisse über. Darüber hinaus wurden Beamte des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) der Deutschen Bahn AG zugewiesen. Das Deutsche-Bahn-Gründungsgesetz regelte daher, dass für unkündbare Arbeitsverhältnisse, die einer Rationalisierungsmaßnahme unterliegen und daher nicht mehr wertschöpfend (und somit anderweitig im Unternehmen) eingesetzt werden können, das BEV die Personalkosten an die Bahn AG erstattet. Gleiches gilt im Grundsatz für Beamte. Allerdings erhalten die zugewiesenen Beamten ihre Besoldung vom BEV, sodass die Bahn AG eine Personalkostenerstattung für diese an das BEV vornimmt, um nicht wettbewerbliche Vorteile zu erhalten. Die Personalkostenerstattung richtet sich nach den Aufwendungen für vergleichbare Arbeitsleistungen von Arbeitnehmern. Dieser Leistungsausgleich kann im Fall von Rationalisierungsmaßnahmen entfallen. Mit dem Regelungsvorhaben soll die Personalkostenerstattung auf Rationalisierungsmaßnahmen beschränkt werden, die vor 2020 vollzogen wurde. Betroffen seien davon nur noch Beamte, denn alle unkündbaren Tarifbeschäftigen seien aufgrund der Altersregelung bereits ausgeschieden. 

Seearbeitsgesetz: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (19/26826) vorgelegt. Die Vorlage wird im Verkehrsausschuss federführend beraten. Durch die Gesetzesänderung soll ein Leistungsanspruch von deutschen Körperschaften, die Sozialeinrichtungen in ausländischen Häfen für Seeleute betreiben, gegen den Bund begründet werden. Diese Regelung ergänze den bereits bestehenden Leistungsanspruch, mit dem der Bund Seeleute-Sozialeinrichtungen in deutschen Häfen fördert, heißt es. Es würden nur solche Einrichtungen gefördert, die mindestens seit drei Jahren im Betrieb von Sozialeinrichtungen in ausländischen Häfen für Seeleute tätig sind. Durch diese Vorgabe werde sichergestellt, dass nur solche Einrichtungen gefördert werden, die dauerhaft Seeleute betreuen.

Wasserwirtschaft: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie (19/26827) zusammen mit ihrer Gegenäußerung (19/26945) zur Stellungnahme des Bundesrates vorgelegt. Demnach soll an den Bundeswasserstraßen der Bund den wasserwirtschaftlichen Ausbau, soweit dieser zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist, als Hoheitsaufgabe übernehmen. Damit sollen sich die Synergien zwischen verkehrlicher und wasserwirtschaftlicher Verwaltung der Bundeswasserstraßen vollumfänglich zugunsten der Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nutzen lassen. Die Vorlage wird im Verkehrsausschuss federführend beraten.

Deutsche Bahn II: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Vorschriften des Deutsche-Bahn-Gründungsgesetzes über die Fortführung der Pflichtversicherungen in der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – Renten-Zusatzversicherung (19/26824) vorgelegt. Die Vorlage wird im Verkehrsausschuss federführend beraten. Unter anderem soll eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) künftig auch von anderen Unternehmen als der Deutschen Bahn AG Zahlungen in Höhe der Aufwendungen verlangen kann, die das jeweilige Unternehmen für eine betriebliche Altersversorgung leistet. Für die Unternehmen entstehe dadurch keine zusätzliche Belastung: Wie für die Deutsche Bahn AG auch bestehe die Zahlungspflicht gegenüber dem BEV dem Grunde nach nur, wenn das Unternehmen eine eigene betriebliche Altersversorgung anbietet. Die an das BEV zu leistenden Zahlungen seien in der Höhe auf die vergleichbaren Aufwendungen begrenzt, die andernfalls für die betriebliche Altersversorgung geleistet werden würden, heißt es in dem Entwurf.

Recht und Verbraucherschutz

Notar: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/26828) zusammen mit ihrer Gegenäußerung (19/26920) zur Stellungnahme des Bundesrates vorgelegt. So soll unter anderem eine Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken für solche Urkunden und Verzeichnisse, die älter als 70 Jahre sind, grundsätzlich ermöglicht werden. Allerdings soll dann, wenn sich das Einsichtsbegehren auch auf Inhalte richtet, die der notariellen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, stets eine Abwägung zwischen den Interessen der Forschenden und denen der beteiligten Personen stattfinden. Die Vorlage wird im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz federführend beraten.

Finanzen

Zeitungssterben: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Konsequenzen aus dem Zeitungssterben in Deutschland ziehen und unabhängigen Non-Profit-Journalismus stärker fördern. In einem Antrag der Fraktion (19/20790) heißt es, bei der anstehenden Reform der Abgabenordnung solle der Katalog der gemeinnützigen Zwecke um den Zweck des gewinnzweckfreien Journalismus erweitert werden. In der Begründung des Antrages heißt es, mittlerweile habe sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass das zunehmende Zeitungssterben gerade im lokalen Bereich ein Problem darstelle. Die Auflagenzahlen von Tageszeitungen seien seit Anfang der 1990er-Jahre stark rückläufig. Verkauften die Verlage 1991 in Deutschland insgesamt noch 27 Millionen Exemplare täglich, so seien es 2019 nur noch 13,5 Millionen Exemplare gewesen. Eine zunehmende Medienkonzentration gebe Anlass zur Sorge: Die zehn größten Verlagsgruppen vereinigten mittlerweile über 60 Prozent der Tagespresse auf sich. Die Vorlage wird im Finanzausschuss federführend beraten.

Dispozinsen:  Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Dispo- und Überziehungszinsen wirksam begrenzen – Überschuldung verhindern“ (19/26890) eingebracht. Der Antrag wird federführend im Finanzausschuss beraten. Die Fraktion will unter anderem, dass das Marktversagen bei der Preisbildung im Bereich der Dispositionskredite korrigiert und dabei ein maximaler Zinssatz festgelegt wird, der sich als Aufschlag auf einen konkret festzulegenden Bezugszinssatz ergibt. Über den Zinssatz für Dispokredite hinaus sollten keine zusätzlichen Zinsen für Überziehungskredite erlaubt sein.

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Chancengleichheit: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Gewährung der Chancengleichheit von Männern und Frauen (19/25930) vorgelegt. Demnach soll die Bundesregierung die Gleichstellungspolitik als solche beenden und stattdessen im Einklang mit Artikel 3 des Grundgesetzes für Gleichberechtigung auch innerhalb der Familienpolitik eintreten. Zudem solle die Diskriminierung und Stigmatisierung von Männern sowie die Herabwürdigung von Frauen als Opfer patriarchalischer Machtverhältnisse unterlassen werden. Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten. 

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Afrika: Die AfD hat einen Antrag mit dem Ziel der Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Afrika (19/26905) vorgelegt. Danach sollen deutsche Bauunternehmen in Afrika durch das Konzept „Alles aus einer Hand“ unterstützt werden. So sollen unter anderem die Schwierigkeiten und Hindernisse der in Afrika operierenden deutschen Bauunternehmen evaluiert und es sollen konkrete Vorschläge für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen erarbeitet werden. Die Vorlage wird im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung federführend beraten.

Benin: Die AfD hat einen Antrag mit dem Ziel der Stärkung der Agrarwirtschaft in der westafrikanischen Republik Benin (19/26896) vorgelegt. Danach solle nicht nur Rohstoffanbau, sondern auch Rohstoffverarbeitung vor Ort betrieben werden. So sollen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit darüber verhandelt werden, wie der Schwerpunkt der Zusammenarbeit auf den Baumwoll- und Textilsektor gelegt werden. Der Antrag wird im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung federführend beraten.

Gesundheit

Abgesetzt: Corona-Impfung: Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die zunächst geplante Überweisung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel „Corona-Impfung beschleunigen, Impfstoffverschwendung beenden“, der federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden sollte. 

Epidemische Lage: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Sofortige Beendigung der politisch motivierten epidemischen Lage von nationaler Tragweite – Ende mit dem Endlos-Lockdown“ (19/26903) vorgelegt. Damit sollen sämtliche Grundrechtseingriffe und Ermächtigungen gegenüber dem Bürger, die auf dem Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beruhen, wieder außer Kraft treten. Die Vorlage wird im Gesundheitsausschuss federführend beraten. 

Epidemiekommission: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Ständige Epidemiekommission einrichten – Unabhängige, ausgewogene und umfassende Expertise für den Seuchenschutz in Deutschland sicherstellen“ (19/26899) vorgelegt. Demnach soll eine Ständige Epidemiekommission (STEPKO) eingerichtet werden, die anhand objektivierter Kriterien Empfehlungen dafür festlegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, aufgrund derer der Deutsche Bundestag von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auszugehen hat. Die Vorlage wird im Gesundheitsausschuss federführend beraten. 

Datenschutz: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Kein Aufweichen von Datenschutzvorgaben bei der Weiterentwicklung der Corona-Warn-App“  (19/26902) vorgelegt. Dadurch sollen die hohen Datenschutzanforderungen an die Corona-Warn-App zwingend beibehalten und dem öffentlichen Druck in Bezug auf ein Aufweichen des Datenschutzes der Corona-Warn-App nicht nachgegeben werden. Die Vorlage wird im Ausschuss für Gesundheit federführend beraten. Die AfD-Fraktion hatte Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda beantragt, konnte sich damit aber nicht gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen durchsetzen.  

Verteidigung

Drohnen: Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel „Keine Beteiligung an der Entwicklung einer bewaffnungsfähigen Eurodrohne“ (19/26871) vorgelegt. Demnach soll die Bundesregierung sich nicht finanziell an der Entwicklung einer bewaffnungsfähigen Eurodrohne beteiligen und auf eine Zusage für eine spätere Abnahme einzelner Systeme verzichten. Die Vorlage wird im Verteidigungsausschuss federführend beraten. 

Ernährung und Landwirtschaft

Pflanzenschutz: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Integrierten Pflanzenschutz bewahren – Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verbessern“ (19/26894) vorgelegt. So sollen unter anderem auf EU-Ebene die Anstrengungen zur Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der EU intensiviert und auf eine gemeinsame europäische Pflanzenschutzstrategie zur Ertrags- und Ernährungssicherung mit klar formulierten Zielvorgaben wie etwa der Verfügbarkeit von mindestens drei verschiedenen Wirkmechanismen je Schaderreger hingewirkt werden. Die Vorlage wird im Landwirtschaftsausschuss federführend beraten. 

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Lachs: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Wasserkraftanlagen naturschutzverträglich ausgestalten – Lebensräume für den Lachs erhalten“ (19/26897) vorgelegt. So soll gemeinsam mit den Bundesländern dafür gesorgt werden, dass Laufwasserkraftwerke bundesweit die ökologischen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an die Durchgängigkeit für heimische Wanderfischbestände in Fließgewässern mittels verschärfter Gesetzgebung in Bezug auf Förderungen, Mindeststandards und Bauvorschriften, erfüllen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Naturschutz federführend beraten. 

Menschenrechte

Philippinen: Die FDP hat einen Antrag (19/26884) mit dem Titel „Den Philippinischen Anti-Drogenkrieg verurteilen, Menschenrechtsschutz auf den Philippinen fordern“ vorgelegt. So soll die Bundesregierung sich im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen für die Errichtung eines Mandats eines unabhängigen Untersuchungsmechanismus zu den Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des seit 2016 von der philippinischen Regierung geführten „Anti-Drogenkrieges“ einsetzen. Der Antrag wird im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe federführend beraten. 

Wirtschaft und Energie

Energie: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Energieversorgung in Deutschland sichern – Forschung zu Kernreaktoren der IV. Generation vorantreiben“ (19/26898) vorgelegt. Demnach soll dem „Generation IV International Forum (GIF)“ beigetreten und der Bau eines Demonstrationsreaktors mit einer Flüssigbrennstofftechnologie wie dem Flüssigsalzreaktor MSR (Molten Salt Reactor) vorangetrieben werden, um so die Möglichkeit zu schaffen, den Einsatz von Thorium unter realen Bedingungen im Dauerbetrieb zu testen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend beraten. Die AfD hatte Federführung beim Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beantragt, konnte sich damit aber gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen nicht durchsetzen. (irs/eis/vom/25.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/20790 - Antrag: Non-Profit-Journalismus als gemeinnützig anerkennen
    PDF | 276 KB — Status: 03.07.2020
  • 19/25930 - Antrag: Chancengleichheit von Männern und Frauen gewährleisten
    PDF | 26 KB — Status: 18.01.2021
  • 19/26175 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
    PDF | 974 KB — Status: 26.01.2021
  • 19/26819 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
    PDF | 547 KB — Status: 19.02.2021
  • 19/26824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Fortführung der Pflichtversicherungen in der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - Renten-Zusatzversicherung -
    PDF | 347 KB — Status: 19.02.2021
  • 19/26825 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Personalkostenerstattung für zugewiesene Beamtinnen und Beamte
    PDF | 384 KB — Status: 19.02.2021
  • 19/26826 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
    PDF | 306 KB — Status: 19.02.2021
  • 19/26827 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie
    PDF | 899 KB — Status: 19.02.2021
  • 19/26828 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 5 MB — Status: 19.02.2021
  • 19/26871 - Antrag: Keine Beteiligung an der Entwicklung einer bewaffnungsfähigen Eurodrohne
    PDF | 267 KB — Status: 23.02.2021
  • 19/26884 - Antrag: Den philippinischen Anti-Drogenkrieg verurteilen, Menschenrechtsschutz auf den Philippinen fordern
    PDF | 277 KB — Status: 23.02.2021
  • 19/26890 - Antrag: Dispo- und Überziehungszinsen wirksam begrenzen - Überschuldung verhindern
    PDF | 305 KB — Status: 23.02.2021
  • 19/26891 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu der Notifikation betreffend die Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß dem Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 30. Dezember 2020 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
    PDF | 284 KB — Status: 23.02.2021
  • 19/26892 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (SozSichUKG)
    PDF | 281 KB — Status: 23.02.2021
  • 19/26894 - Antrag: Integrierten Pflanzenschutz bewahren - Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verbessern
    PDF | 259 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/26896 - Antrag: Stärkung der Agrarwirtschaft in der Republik Benin - Nicht nur Rohstoffanbau, auch Rohstoffverarbeitung
    PDF | 251 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/26897 - Antrag: Wasserkraftanlagen naturschutzverträglich ausgestalten - Lebensräume für den Lachs erhalten
    PDF | 284 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/26898 - Antrag: Forschung zu Kernreaktoren der IV. Generation vorantreiben - Energieversorgung in Deutschland sichern
    PDF | 257 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/26899 - Antrag: Ständige Epidemiekommission einrichten - Unabhängige, ausgewogene und umfassende Expertise für den Seuchenschutz in Deutschland sicherstellen
    PDF | 272 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/26902 - Antrag: Kein Aufweichen von Datenschutzvorgaben bei der Weiterentwicklung der Corona-Warn-App
    PDF | 246 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/26903 - Antrag: Sofortige Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite - Ende mit dem Endlos-Lockdown
    PDF | 267 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/26905 - Antrag: Zur Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Afrika - Deutsche Bauunternehmen in Afrika durch das Konzept "Alles aus einer Hand" unterstützen
    PDF | 278 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/26920 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften - Drucksache 19/26828 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 396 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/26945 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie - Drucksache 19/26827 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 292 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/26963 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts - Drucksache 19/26819 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 336 KB — Status: 24.02.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. März 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Recht 

HNS-Substanzen I: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zu Haftungs- und Entschädigungsfragen im Falle von Unfällen von Seeschiffen mit gefährlichen und schädlichen Stoffen (HNS-Substanzen, 19/27215) vor. Hintergrund ist die beabsichtigte Ratifizierung des HNS-Übereinkommens 2010. Dazu soll ein neues Stammgesetz, das Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher Güter und schädlicher Stoffe durch Seeschiffe (HNS-Gesetz), geschaffen werden, das die Ausführungsvorschriften zum HNS-Übereinkommen 2010 enthält. Insbesondere soll eine Versicherungspflicht für Schiffe, die gefährliche und schädliche Stoffe transportieren, die unter das HNS-Übereinkommen 2010 fallen, eingeführt werden. Außerdem werde die Pflicht eingeführt, Importe von Stoffen, die unter das Übereinkommen fallen, zu melden und im Schadensfall Beiträge an den einzurichtenden HNS-Fonds zu entrichten. Der Nutzen des Regelungsvorhabens liegt dem Entwurf zufolge darin, dass Haftungs- und Entschädigungsfragen im Falle von Unfällen von Seeschiffen mit HNS-Substanzen international einheitlich geklärt und geregelt werden. Zugleich trage die Schaffung eines Entschädigungsfonds dazu bei, die Beseitigung von HNS-Verunreinigungen zu fördern, ohne dass dies auf Kosten des deutschen Staates ginge. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

HNS-Substanzen II: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf für die Ratifikation des HNS-Übereinkommens 2010 (19/27216) vor. Zur Erläuterung heißt es darin, das am 3. Mai 1996 in London verabschiedete Internationale Übereinkommen von 1996 über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See und das Protokoll vom 30. April 2010, welches in London am 25. Oktober 2011 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet worden sei, schüfen als HNS-Übereinkommen 2010 ein internationales Haftungs- und Entschädigungsregime bei Personen-, Sach- und Umweltschäden, verursacht durch Gefahrguttransporte auf See. Die internationalen Regelungen sollten in Deutschland geltendes Recht werden. Da sich das HNS-Übereinkommen 2010 auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehe, bedürfe es gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung eines Vertragsgesetzes. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Personengesellschaftsrecht: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz, 19/27635) vor. Der Entwurf verfolgt das Ziel, das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Hierfür sollen die Vorschriften auf das Leitbild einer auf Dauer angelegten Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgerichtet werden, die als solche am Rechtsverkehr teilnimmt, selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann und hierfür durch Eintragung in ein eigenes Register mit Subjektpublizität ausgestattet werden kann. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Gerichtsvollzieher: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz, 19/27636) vor. Hintergrund ist der Vorlage zufolge unter anderem, dass Gerichtsvollzieher in der Vergangenheit bei der Durchführung von Vollstreckungshandlungen wiederholt von Schuldnern oder von dritten Personen körperlich angegriffen und erheblich – zum Teil sogar tödlich – verletzt wurden. Dabei habe sich gezeigt, dass zwar in vielen Fällen im Vorfeld der Vollstreckungshandlung polizeiliche Erkenntnisse über eine bestehende Gefahr vorgelegen hätten, Gerichtsvollzieher hierüber jedoch nicht informiert gewesen seien. Mit dem Gesetz soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, die es Gerichtsvollziehern ermöglicht, bei der Polizei Auskunft darüber einzuholen, ob nach polizeilicher Einschätzung eine Gefahr für Leib oder Leben des Gerichtsvollziehers oder einer weiteren an der Vollstreckungshandlung beteiligten Person besteht. Gegebenenfalls sollen sie um Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane nachsuchen können. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Berufsrecht: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (19/27670) vor. Im Bereich des anwaltlichen Gesellschaftsrechts bestehe Handlungsbedarf, da das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zum zulässigen Gesellschafterkreis und den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für teilweise verfassungswidrig erklärt hat (Aktenzeichen: 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12, 1 BvL 6/13, 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12). Der Entwurf sieht eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften in der Bundesrechtsanwaltsordnung, dem Steuerberatungsgesetz und der Patentanwaltsordnung vor und berücksichtigt dabei die Einzelfallentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Ziel der Neuregelung sei es unter anderem, der Anwaltschaft und den Steuerberaterinnen und Steuerberatern gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren, weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Rechtsdienstleistung: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (19/27673) vor. So soll Rechtsanwälten künftig gestattet werden, in größerem Umfang Erfolgshonorare zu vereinbaren und Verfahrenskosten zu übernehmen. Insbesondere sollen sie für den Bereich der außergerichtlichen Forderungseinziehung den Inkassodienstleistern gleichgestellt werden. Damit soll ein kohärentes Regelungsgefüge entstehen. Um der gesteigerten Bedeutung von Inkassodienstleistungen im Verbraucherbereich Rechnung zu tragen, sollen Inkassodienstleister, die für Verbraucherinnen und Verbraucher tätig werden, künftig spezielle Informationspflichten beachten müssen, die ihre Dienstleistungen transparenter machen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Strafprozessordung: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf „zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (19/27654) vor. Die Vorlage wurde in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Laut Bundesregierung soll mit dem Entwurf das Strafverfahren weiter an die sich ständig wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Insbesondere ist geplant, das Recht des Ermittlungsverfahrens zu modernisieren und Regelungslücken im Bereich der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse zu beheben. Dies betreffe den Einsatz von sogenannten automatisierten Kennzeichenlesesystemen im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken, aber auch das im Kern seit Schaffung der Strafprozessordnung unveränderte Recht der Postbeschlagnahme, heißt es im Entwurf. Daneben bedürften die umfangreichen Reformwerke der letzten Jahre in neu gestalteten Bereichen des Strafverfahrens punktueller Nachsteuerungen, heißt es dort weiter zur Begründung.

Menschenrechte

Irakische Kurden: Die Fraktion Die Linke fordert, die Verbrechen an den irakischen Kurdinnen und Kurden in den 1980er-Jahren als Völkermord anzuerkennen. Für die Opfer müsse Gerechtigkeit hergestellt werden, heißt es in einem entsprechenden Antrag (19/26562), der federführend an den Menschenrechtsausschuss überwiesen wurde. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Irak sollte die Bundesregierung zudem gezielte Unterstützungsmaßnahmen auch für die Überlebenden des Völkermords und ihre Angehörigen bereitstellen, damit die bislang nur unzureichend behandelten gesundheitlichen Spätfolgen besser bewältigt werden können. Außerdem verlangen die Abgeordneten, die wirtschaftliche und ökologische Rehabilitierung von zerstörten Gebieten in der heutigen Autonomen Region Kurdistan-Nordirak weiter zu unterstützen sowie die öffentliche Aufarbeitung der staatlichen Gewaltverbrechen zu fördern. 

Verkehr

Straßenverkehr: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes für ein Gesetz zum autonomen Fahren (19/27439) vor. Um der Innovationsdynamik der Technologie des autonomen Fahrens Rechnung zu tragen, sollen für die Zwischenzeit bis zur unionsrechtlichen Harmonisierung durch den nationalen Rechtsrahmen geeignete Bedingungen für die Einführung des Regelbetriebs geschaffen werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Maut: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (19/27522) vor. Damit sollen die Voraussetzungen für einen entbürokratisierten grenzüberschreitenden Straßengütertransport in Europa geschaffen werden. Ferner soll damit die Interoperabilität der europäischen Mautsysteme gesichert werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Flugsicherung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu der Vereinbarung vom 17. Dezember 2020 zur Änderung der am 25. November 1986 unterzeichneten Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch Eurocontrol in der Bezirkskontrollzentrale Maastricht (Maastricht-Vereinbarung) eingebracht (19/27524). Demnach seien gesetzliche Änderungen zur Umsetzung einer Kostenzuordnungsmethode für die Bereiche von Eurocontrol nötig. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Lotsen: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Seelotsgesetzes eingebracht (19/27528). Demnach sollen neue Ausbildungswege für angehende Seelotsen geschaffen werden. Statt der bisherigen achtmonatigen Ausbildungszeit, so die Bundesregierung, solle künftig „eine maximal zweijährige, modulare Ausbildung geschaffen“ werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Bahn I: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts eingebracht (19/27656). Mit dem Gesetz sollen unter anderem „erste Schritte zur Erprobung neuer Verfahren der Kapazitätszuweisung im Hinblick auf die Überlegungen zum Deutschlandtakt ermöglicht werden“, heißt es. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Fahrzeuge: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften eingebracht (19/27657). Demnach soll, so die Bundesregierung, ein „Nachfrageimpuls von sauberen, das heißt emissionsarmen und emissionsfreien, Straßenfahrzeugen“ gefördert werden.  Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Kreuzungen: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (19/27660) vor. Demnach sollen durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Eisenbahnkreuzungsgesetz Investitionen in die Infrastruktur für den Radverkehr sowie in das Schienennetz beschleunigt werden. Zu diesem Zweck enthalte der Gesetzentwurf weitere Regelungen zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe bei der Abwicklung von Baumaßnahmen an Eisenbahnkreuzungen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Bahn II: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich eingebracht (19/27671). Demnach sollen die Paragrafen 24 und 24a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) geändert werden, sodass „rechtliche Handlungsmöglichkeiten von Eisenbahninfrastrukturunternehmen ähnlich der bereits bestehenden Möglichkeiten der Straßenbaulastträger“ geschaffen werden. Darüber hinaus soll eine Klarstellung der Verpflichtung von Eisenbahninfrastrukturunternehmen erfolgen, „vegetationsbedingte Gefahrensituationen für den Eisenbahnbetrieb abzuwehren, soweit Eigentümer und Besitzer von Grundstücken ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen“, heißt es. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Hauptuntersuchung: Die FDP-Fraktion legte einen Antrag zur Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen (19/27760) vor. Demnach sollen die Prüfungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen von bisher zwei auf fünf Jahre erweitert werden, wenn diese eine jährliche Fahrleistung von 2.000 Kilometern nicht überschreiten. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Verteidigung

Soldatenversorgung: Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts eingebracht (19/27523). Kernpunkt der Vorlage ist unter anderem eine „Neustrukturierung der Geldleistungen“. Dabei plant die Bundesregierung eine „deutliche Anhebung der einkommensunabhängigen Entschädigungsleistungen für die Soldatinnen und Soldaten“ und für deren Hinterbliebenen. Auch soll die medizinische Versorgung an den Grundsätzen des Sozialgesetzbuchs „im Hinblick auf die vergleichbare Situation wie beim Arbeitsunfall“ ausgerichtet werden, heißt es. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verteidigungsausschuss überwiesen.

Landwirtschaft

Versuchstiere: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes zum Schutz von Versuchstieren vorgelegt (19/27629), der an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde. Laut Regierung wurde die EU-Richtlinie 2010 / 63 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in Deutschland im Jahr 2013 durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes sowie durch den Erlass der Tierschutz-Versuchstierverordnung und einer Änderung der Versuchstiermeldeverordnung in nationales Recht umgesetzt. Es hab sich gezeigt, dass ein Teil der Richtlinie nicht hinreichend deutlich umgesetzt worden sei, heißt es weiter. Die EU-Kommission hat am 25. Juli 2019 die Bundesrepublik aufgefordert, tätig zu werden, um die Umsetzungsdefizite zu beseitigen. Die Gesetzesänderung solle nun dazu dienen, einzelne Vorschriften zu ändern, um die Richtlinie komplett umzusetzen und die Vorgaben zu konkretisieren.

Küken: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes für ein Verbot des Kükentötens (19/27630) vorgelegt. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Mit dem Gesetz will die Regierung das Verbot des Tötens von Hühnerküken der Art Gallus Gallus in das Tierschutzgesetz aufnehmen. Das Verbot solle auch die Zucht- und Vermehrungstiere betreffen. Ebenso verboten werden sollen Eingriffe an einem Hühnerei und der Abbruch des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos verursachen. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten in Stufen: Das Verbot für die Tötung von Hühnerküken soll vom 1. Januar 2022 an gelten, das Verbot für die Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs erst vom 1. Januar 2024 an. Damit will die Regierung der Branche Zeit gegeben, sich an die neue Rechtslage anzupassen.

Töten von Küken: Die FDP will das „Kükentöten europaweit beenden“ (19/27816) und stellt sich gegen einen „nationalen Alleingang“ in dieser Frage. Sie fordert von der Bundesregierung, die Schaffung eines Rechtsrahmens für den Europäischen Wirtschaftsraum auf EU-Ebene voranzutreiben, der unter anderem „ein Verbot des Kükentötens sowie des Tötens von Embryonen im Ei möglichst zeitnah am Brutbeginn verbindlich festschreibt“. Federführend wird sich der Landwirtschaftsausschuss weiter mit dem Antrag beschäftigen. 

Lebensmittelhandel: Die FDP legte einen Antrag mit dem Titel „Transparenz im Lebensmitteleinzelhandel durch eine EU-Herkunftskennzeichnung in Klarschrift“ (19/27821) vor. Darin verlangt sie von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Überarbeitung der bestehenden Herkunfts- und Identitätskennzeichnungssysteme einzusetzen, um „sämtliche unverarbeitete Fleischprodukte aller Tierarten klar, gut erkennbar und einheitlich“ zu kennzeichnen sowie Landwirte dabei zu unterstützen, regionale Wertschöpfungsketten zu initiieren und aufzubauen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen

Freiland- und Weidetierhaltung: Die Linke forderte einen „runden Tisch zur Sicherung der Zukunft von Freiland- und Weidetierhaltungen“ (19/27834). Ein entsprechender Antrag wird federführend im Landwirtschaftsausschuss weiterberaten. Als Teilnehmer dieses runden Tisches sollten nach Ansicht der Linksfraktion Tierhalter, Wissenschaftler, Tierärzte, Vertreter von Naturschutzverbänden sowie weitere Akteuren zusammenkommen. 

Wirtschaft und Energie

Handwerksordnung: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (19/27440) vor. Mit der geplanten Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften soll die Zulassungspflicht für einzelne Handwerke wieder eingeführt werden. Im Übrigen sollen Entwicklungen im Handwerksrecht in der Handwerksordnung nachvollzogen werden wie die Einführung der Doppik durch die Kammern, aktuelle Bezeichnungen von Gewerben, Erlasse von Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Kriegswaffenkontrolle: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (19/27451) vor. Im Außenwirtschaftsgesetz und Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen soll die Verpflichtung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Erlass einer Besonderen Gebührenverordnung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen um ein Jahr bis zum 1. Januar 2023 verlängert werden. Dies soll die Einführung von Gebühren nach Ablauf des Gebührenmoratoriums ohne erneute Gesetzesänderung ermöglichen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Wasserstoffnetze: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (19/27453) vor. Demnach sollen damit unter anderem erste regulierungsrechtliche Grundlagen für eine Wasserstoffnetzinfrastruktur geschaffen werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Wasserstoffenergie: „Für eine koordinierte Energiewende – Wasserstoff ganzheitlich denken“ lautet der Titel eines Antrags der FDP (19/27819), der federführend im Energieausschuss beraten wird. Darin fordert die Fraktion unter anderem, Wasserstoff in die allgemeine Definition von Gasen im Energiewirtschaftsrecht aufzunehmen sowie beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft eine strikte Trennung von Gas- und Wasserstoffinfrastruktur zu vermeiden.

E-Government: Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors (19/27442) vorgelegt. Um die Potenziale der Politik offener Daten voll auszuschöpfen, soll die Verfügbarkeit von Daten der Bundesverwaltung weiter gesteigert werden. Des Weiteren soll die Nutzbarkeit offener Daten verbessert werden. Die Vorlage wird federführend im Wirtschaftsausschuss beraten.

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Kunststoff: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen vorgelegt (19/27634). Die Vorlage wird zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Damit werden bestimmte Vorgaben der EU-Richtlinie 2019 / 904 in deutsches Recht umgesetzt, im Wesentlichen im Verpackungsgesetz, aber auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz. Außerdem werden die Vorgaben über die erweiterte Herstellerverantwortung umgesetzt, soweit sie sich auf die Hersteller von Verpackungen beziehen. Daneben werden im Verpackungsgesetz einige Aktualisierungen, Anpassungen und Änderungen vorgenommen, vor allem, um dessen Vollzug zu vereinfachen und zu verbessern. 

Atomgesetz: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (19/27659) vorgelegt. Demnach soll das Atomgesetz in seinen Grundlagen zur Regelung des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter auf Gesetzesebene konkretisiert und klargestellt werden. Zudem soll der anerkannte atomrechtliche Funktionsvorbehalt der Exekutive nunmehr erstmals auf formell-gesetzlicher Ebene geregelt werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.

Energie aus erneuerbaren Quellen: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der EU-Richtlinie 2018 / 2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (19/27672) vorgelegt. Demnach sollen diese drei Gesetze an Verfahrensregelungen der EU-Richtlinie 2018 / 2001 angepasst werden, die teilweise über bereits darin vorhandene Verfahrensregelungen hinausgehen. Dies betreffe unter anderem immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Betroffen seien auch Zulassungsverfahren für Anlagen im Bereich der Wasserwirtschaft beziehungsweise für wasserwirtschaftlich relevante Vorhaben, die der Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen dienen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen.

Atomgesetz II: Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Atomgesetzes (19/27773) wird federführend im Umweltausschuss beraten. Demnach solle der von der Fraktion diagnostizierte „Disput bei der Beurteilung der Zulässigkeit für die Ausfuhr von Nuklearbrennstoff mit Blick auf die Sicherheit der empfangenden kerntechnischen Anlage“ aufgelöst werden. Es sei die Einführung einer klarstellenden Regelung, welche eine eindeutige Orientierung bei der Ausfuhrgenehmigung vorgibt, geboten und zielführend, heißt es.

Bildung

Erkennung von Fotomanipulationen: „Spezifische Forschungsförderung zur automatischen Erkennung KI-manipulierter Fotos und Videos“. Ein mit diesem Titel überschriebener Antrag der AfD (19/27848) wird federführend im Bildungs- und Forschungsausschuss beraten. Die Fraktion will unter anderem den entsprechenden Wissenstransfer mit hinreichenden Mitteln ausstatten, um mit der technologischen Entwicklung Schritt halten zu können. 

Finanzen

Abzugsteuern: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer vorgelegt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, 19/27632). Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Mit dem Entwurf sollen die Vorschriften zum Verfahren der Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger von Abzugsteuern durch das Bundeszentralamt für Steuern sowie ihr Zusammenspiel mit den Regelungen zur Besteuerung von Investmentfonds neu gefasst werden. Neben einer Digitalisierung des gesamten Prozesses – Bescheinigung der abgeführten Steuer, Beantragung der Entlastung, Entscheidung der Behörde – wird laut Regierung besonderes Augenmerk darauf verwandt, vorausschauend Risikofaktoren auszuschließen, die zu unberechtigter Entlastung führen können. Hierzu gehöre eine Reduzierung der Verfahrensarten, mit denen eine Entlastung bewirkt werden kann, sowie eine Übertragung bestimmter Verfahren von den Ländern auf den Bund. Frei werdende Verwaltungsressourcen könnten für die weitere Missbrauchs- und Betrugsbekämpfung verwandt werden. Darüber hinaus führe die Digitalisierung des Verfahrens nach einer Umstellungsphase auch zu geringerem Erfüllungsaufwand bei den ausländischen Investoren. Zur Betrugsbekämpfung bei der Erstattung von Kapitalertragsteuer erhält das Bundeszentralamt für Steuern ergänzende Informationen von den Finanzinstituten, die mit der Abführung und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer befasst sind. 

Lohnsteuereinbehalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (19/27719) vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht die auf sechs Jahre befristete Verlängerung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vor. Der Vorteil für die betroffenen Reeder sei, dass Lohnsteuer für die Seeleute zwar angemeldet, aber nicht an das Finanzamt abgeführt werden müsse. Für die Reeder entfalle damit ein Teil der Personalkosten, und es lohne sich für sie, in Deutschland einkommensteuerpflichtige Seeleute zu beschäftigen. Darüber hinaus werde der Lohnsteuereinbehalt auf Schiffe unter Flagge eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie auf Schiffe unter Flagge eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, ausgedehnt, soweit in diesen Fällen wegen des Inlandsbezugs Lohnsteuer zu erheben sei. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Biersteuer: Die FDP will die „Biersteuer in betroffenen Bundesländern nach Möglichkeit senken“. Dies sieht ein Antrag (19/27815) der Fraktion vor, der federführend im Finanzausschuss weiterberaten wird. Mit der Maßnahme soll nach Ansicht der Liberalen sichergestellt werden, dass den Bierbrauern, deren Absätze im Jahr 2020 eingebrochen waren, aus der Krise geholfen werden kann.

Hinzurechnungsbesteuerung: Ebenfalls im Finanzausschuss federführend beraten wird der Antrag (19/27818) der Liberalen mit dem Titel „Niedrigbesteuerungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf international wettbewerbsfähiges Niveau absenken“. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das Außensteuergesetz an die internationale Steuerwirklichkeit anzupassen und die Niedrigbesteuerungsgrenze des Paragrafen 8 Absatz 3 des Außensteuergesetzes auf 15 Prozent abzusenken sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Niedrigbesteuerungsgrenze im Paragrafen 8 Absatz 3 dieses Gesetzes alle drei Jahre zu überprüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zu veröffentlichen. 

Abgeltungsteuer: Die FDP will den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge stärken und dafür die Abgeltungsteuer bewahren, wie aus einem Antrag der Fraktion (19/27820) hervorgeht. Unter anderem fordert sie darin, die Abgeltungsteuer in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung beizubehalten und Zinseinkünfte nicht von der Abgeltungsteuer auszuschließen. Zur Begründung heißt es, der „enorme vereinfachende Effekt für Steuerpflichtige, Steuerverwaltung und Finanzdienstleister“, der durch die Einführung der Abgeltungsteuer entstanden sei, würde durch eine (Teil-)Abschaffung verloren gehen. Die Vorlage wird federführend im Finanzausschuss beraten.

Inneres

Fußball: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (19/27413) vorgelegt. Diese Konvention soll das alte Europäische Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen ablösen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Statistik: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften (19/27425) vorgelegt. Der Gesetzentwurf soll die rechtlichen Voraussetzungen für die Erprobung von Verfahren für die künftige registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen schaffen. Die Daten des Zensus 2022 sollen genutzt werden, um den Test der Methodik insbesondere in den Bereichen der Qualitätssicherung und der zuverlässigen Zuordnung von Daten aus unterschiedlichen Datenbeständen wirtschaftlich und möglichst belastungsarm durchführen zu können. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Asylrecht: „Asylchaos beenden – Auf Ebene der EU zur politischen Vernunft und den bewährten Grundsätzen des nationalen und internationalen Asylrechts zurückkehren“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/27843), der federführend im Innenausschuss beraten wird. Darin heißt es unter anderem, es sei ein Gebot politischer Vernunft, auch im Interesse hilfsbedürftiger tatsächlich Verfolgter, dem Missbrauch des Asylrechts durch die „massenhafte Stellung offensichtlich unbegründeter Asylanträge“ durch entsprechende rechtliche Vorkehrungen einen Riegel vorzuschieben.

Europol: Die FDP plädiert in einem Antrag für eine „Reform der Europol-Verordnung“ und ein „wirkungsfähiges europäisches Kriminalamt“ (19/27817). Für dieses Ziel solle sich die Bundesregierung im Rat der Europäische Union einsetzen. Zugleich solle sie sich mit Blick auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Unternehmen dafür einzusetzen, „dass die Bewertung strafbarer Inhalte durch die Strafverfolgungsbehörden und nicht durch private Unternehmen erfolgt“, heißt es weiter. Die Vorlage wird nun federführend im Innenausschuss weiter beraten. 

Bevölkerungsschutz: Die AfD-Fraktion legte einen Antrag mit dem Titel „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe neu ausrichten – Bevölkerungsschutz 4.0 digital gestalten“ (19/27846) vor. Darin fordert sie die Bundesregierung dazu auf, eine „kohärente Strategie zur Digitalisierung im Bevölkerungsschutz“ zu entwerfen. Die Vorlage wird federführend im Innenausschuss beraten.

Datenverwaltung: Ein Antrag der FDP mit dem Titel „Staatliche Daten verwenden – Wohlstand durch Datenreichtum gewinnen“ (19/27814) wird federführend im Innenausschuss beraten. Der Vorlage zufolge braucht es eine stärkere Koordinierung im Bereich der Sammlung, Speicherung, Aufbereitung und Bereitstellung staatlicher Daten an Dritte. Zur Begründung schreiben die Liberalen: „Offene und leicht verfügbare maschinenlesbare Daten sind das Fundament einer Informationsgesellschaft und Treiber für moderne und innovative Digitalisierung.“

Arbeit und Soziales

Grundsicherung: Die Fraktion Die Linke legte einen Antrag (19/24454) gegen Grundsicherungskürzungen bei Rentnerinnen und Rentnern vor, wonach Renten für Versicherte, die erstmals zum 1. April 2004 oder später eine Rente erhalten haben, am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats ausgezahlt werden. Rentner, die bereits vor dem 01. April 2004 eine Rente bezogen hätten, würde die Rente aber noch zum letzten Bankarbeitstag des Monats, der dem Monat, in dem sie fällig werden, vorausgeht, ausgezahlt. Leistungen der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ würden generell „vorschüssig“, also zu Beginn des jeweiligen Monats ausgezahlt, schreibt Die Linke. Durch die Änderung des Auszahlungszeitpunkts komme es für Rentner, die ihre Rente mit Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssen und ihre Rente erstmals im April 2004 oder später erhalten haben, im Juli (dem Monat der jährlichen Rentenanpassung) regelmäßig zu einer Bedarfsunterdeckung. Grund hierfür sei das sogenannte Zuflussprinzip, nach dem Einkommen immer in dem Kalendermonat angerechnet werden, in dem sie real zufließen. Für Menschen, die seit April 2004 eine Rentenleistung beziehen und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, bedeute das Zuflussprinzip, dass ihre Grundsicherungsleistung zu Beginn des Monats Juli um den Betrag gekürzt werde, um den sich die ausgezahlte Rente erhöhen wird, heißt es in dem Antrag. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Lernförderung: Die FDP-Fraktion legte einen Antrag mit dem Titel „Digitale Lernförderung von Kindern in der Grundsicherung schaffen“ (19/27806) vor. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, ein Programm aufzusetzen, das sozial benachteiligte Kinder im Umgang mit digitalen Geräten und Lernplattformen fördert. Das solle die Teilhabe am digitalen Unterricht und die Nutzung digitaler Geräten zur Bildung auch in Zukunft verbessern. Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. 

Versorgung: Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel „Aufarbeitung der Leistungsgewährung nach dem Bundesversorgungsgesetz“ (19/27832) eingebracht. Die Fraktion fordert darin, die Praxis der Gewährung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz einer wissenschaftlichen Aufarbeitung zu unterziehen. Dabei solle der Blick insbesondere auf „die Zahlungen an frühere Angehörige von Einheiten und Dienststellen des Deutschen Reiches“ gelenkt werden. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten.

Sozialversicherungsbeiträge: Die AfD hat ein Antrag mit dem Titel „Erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen im Falle von Umsatzeinbrüchen aufgrund der Covid-Maßnahmen“ (19/27849) eingebracht. Vermittels einer Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches sollen künftig „erheblichen Härten“ bereits durch eine „glaubhafte Erklärung des Antragstellers, dass er erheblichen finanziellen Schaden durch Covid-Maßnahmen erlitten hat“, nachgewiesen sein. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Arbeitsförderung: „Arbeitsförderung in der Krise – Für einen besseren Einstieg“ (19/27763). So lautet der Titel eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen, der im federführenden Arbeits- und Sozialausschuss weiterberaten wird. Anlässlich der Corona-Krise solle die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen etwa ein Einstiegszuschuss „für Zeiten besonders schwieriger konjunktureller Lagen“ einführen. Damit solle unter anderem Berufseinsteigern ein besserer Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden, heißt es. 

Geschäftsordnung

Parlamentarisches Fragerecht: Die FDP-Fraktion legte einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des parlamentarischen Fragerechts“ vor (19/27764). Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beraten. Die Liberalen bemängeln das bisherige Verfahren, sich als Parlamentarier „nur im Wege des Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht wehren“ zu können, wenn ihnen eine Antwort der Bundesregierung „unzureichend“ oder „als unzulässige Einstufung als Verschlusssache“ erscheint. Bis zu einem Urteil könnten dabei einige Jahre ins Land gehen. „Zur Stärkung des Fragerechts des Parlaments“ soll nach Ansicht der FDP daher eine Schiedskommission eingerichtet werden, die über Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Fragerecht sowie den Informationspflichten der Bundesregierung kurzfristig entscheiden soll. „Die Beteiligten können dann binnen vierzehn Tagen erklären, ob sie die Entscheidung akzeptieren“, so der Vorschlag der Liberalen.

Kultur und Medien

Museumseintritt: Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, den kostenfreien Eintritt für alle vom Bund geförderten Kultureinrichtungen, insbesondere zu Dauerausstellungen und an bestimmten Tagen auch zu Sonderausstellungen zu gewährleisten. In einem Antrag (19/10754) spricht sie sich zudem dafür aus, die Ausstellungen mit pädagogischen, partizipativen und kulturvermittelnden Maßnahmen und Programmen zu begleiten. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Auswärtiges

Türkische Partei HDP: Die Linke fordert von der Bundesregierung in einem Antrag (19/27835), das Verbotsverfahren gegen die türkische Oppositionspartei HDP klar zu verurteilen. So solle sie ein Verbot der Demokratischen Partei der Völker (HDP) „ohne Wenn und Aber als Putschversuch zurückzuweisen“. Das Verbot sei ein Anschlag auf alle Demokratinnen und Demokraten, schreiben die Abgeordneten. Mit der Vorlage wird sich der Auswärtige Ausschuss weiter befassen.

Gesundheit

Impfungen: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Keine Diskriminierung von Ungeimpften – Einhaltung der Resolution 2361 (2021) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats“ (19/27851) eingebracht. So sei zwingend dafür Sorge zu tragen, dass Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt würden, dass eine Impfung gegen Covid-19 nicht verpflichtend sei, heißt es in der Vorlage, die federführend im Gesundheitsausschuss weiterberaten wird.

Arzneimittelsicherheit: „Arzneimittelsicherheit stärken – Harmonisierung von Gebrauchs- und Fachinformationen, umfänglich informieren und Off-Label-Nutzung reduzieren“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/27845). Darin fordert sie die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen mit dem sichergestellt wird, dass Gebrauchs- und Fachinformationen von Medikamenten mit gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke und Darreichungsform in einer „allumfassenden standardisierten Form“, basierend auf dem Zulassungsbescheid des Erstantragsstellers erfasst und geregelt sind. Diese solle den aktuellsten Stand der Forschung und medizinischen Praxis widerspiegeln sowie Nebenwirkungen und den, durch wissenschaftliche Forschung bewiesenen, Nutzen des Wirkstoffs aufzeigen. Darüber hinaus verlangt die Fraktion, die Anwendungsforschung für bekannte Wirkstoffe stärker zu fördern. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. 

Cannabis: Die FDP fordert in einem Antrag, „Cannabis zu Genusszwecken kontrolliert an Erwachsene abzugeben“ (19/27807). Zugleich soll dabei nach Ansicht der Liberalen auch der Gesundheits- und Jugendschutz gestärkt werden. Die Vorlage wurde federführend im Gesundheitsausschuss beraten.

Pandemiebekämpfung: Ein weiterer Antrag der FDP trägt den Titel „Die Covid-19-Pandemie global und koordiniert bekämpfen“ (19/27813). Demnach solle sich die Bundesregierung unter anderem für „einen weltweit wirksamen und flächendeckenden Covid-19-Impfplan einzusetzen“. Auch diese Vorlage wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten.

Patientenberatung: Die Fraktion Die Linke will die Patientenberatung gemeinnützig ausgestalten. Dabei fordert sie: „Privatisierung rückgängig machen“ (19/27833). Die Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung, so die Fraktion, habe aufgrund der „gesamtgesellschaftlichen Relevanz“ mit einem Volumen von 10 Millionen Euro pro Jahr und jährlichen Steigerungsraten über den Bund zu erfolgen. Der Antrag wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten.

Therapieausbildung: Die Grünen wollen eine „Perspektive für Therapieberufe schaffen“ (19/27829) und fordern einen „verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung“. Ihr entsprechend dazu eingebrachter Antrag wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten. Demnach soll die Bundesregierung die Akademisierung insbesondere der Gebiete Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie vorantreiben.

Krankenhausversorgung: Ein weiterer Antrag der Grünen, der im Gesundheitsausschuss weiterberaten wird, trägt den Titel „Mehr Verlässlichkeit und Qualität in der stationären Krankenhausversorgung – Vergütungssystem, Investitionsfinanzierung und Planung reformieren“ (19/27830). Die Vorlage sieht unter anderem eine Reform der Krankenhausplanung vor. Ziel dabei solle sein, „dem Bund die Möglichkeit zu geben, gemeinsame bundesweite Grundsätze für eine bedarfsgerechte Versorgungs- und Krankenhausplanung zu definieren“. Zu diesen Grundsätzen gehörten die Differenzierung nach Versorgungsstufen, der Bezug auf Leistungsbereiche statt wie bisher auf Betten, Qualitätsanforderungen sowie die Versorgungsplanung auf Grundlage von Versorgungsanalysen, schreiben die Abgeordneten. 

Strittige Federführung

Abgesetzt: Digitalisierung bei der Polizei: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die erste Beratung eines Antrags der AfD mit dem Titel „Digitalisierung der Polizeien und das Bundesprogramm Polizei 2020 zur politischen Chefsache erklären und unverzüglich umsetzen“ (19/27852). Der Antrag sollte entweder an den Innenausschuss oder den Ausschuss für Digitale Agenda zur federführenden Beratung überwiesen werden. Die Abgeordneten fordern darin unter anderem, „die Kampagne 'Für ein sicheres Deutschland' zur Verbesserung des gesellschaftlichen Klimas gegenüber uniformierten Polizei- und Rettungskräften verstärkt in den öffentlichen Fokus zu rücken“. (irs/eis/ste/25.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

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  • 19/27821 - Antrag: Transparenz im Lebensmitteleinzelhandel durch eine EU-Herkunftskennzeichnung in Klarschrift
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  • 19/27829 - Antrag: Perspektive für Therapieberufe schaffen - Verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung aufstellen
    PDF | 268 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27830 - Antrag: Mehr Verlässlichkeit und Qualität in der stationären Krankenhausversorgung - Vergütungssystem, Investitionsfinanzierung und Planung reformieren
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  • 19/27832 - Antrag: Aufarbeitung der Leistungsgewährung nach dem Bundesversorgungsgesetz
    PDF | 256 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/27833 - Antrag: Patientenberatung jetzt gemeinnützig ausgestalten - Privatisierung rückgängig machen
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  • 19/27835 - Antrag: Verbotsverfahren gegen Oppositionspartei HDP klar verurteilen
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  • 19/27843 - Antrag: Asylchaos beenden - Auf Ebene der EU zur politischen Vernunft und den bewährten Grundsätzen des nationalen und internationalen Asylrechts zurückkehren
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  • 19/27845 - Antrag: Arzneimittelsicherheit stärken - Harmonisierung von Gebrauchs- und Fachinformationen, umfänglich informieren und Off-Label-Nutzung reduzieren
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    PDF | 290 KB — Status: 24.03.2021
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    PDF | 244 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27852 - Antrag: Digitalisierung der Polizeien und das Bundesprogramm Polizei 2020 zur politischen Chefsache erklären und unverzüglich umsetzen
    PDF | 304 KB — Status: 24.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen
  • Überweisung 19/27442 beschlossen
  • Überweisung 19/27848 beschlossen
  • Überweisung 19/27846 beschlossen
  • Überweisung 19/27814 beschlossen
  • Überweisung 19/26562 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Tagesordnung

  • 151. Sitzung am Mittwoch, den 5. Mai 2021, 17.00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer
  • Stellungnahme Markus Hartung
  • Stellungnahme Prof. Dr. Martin Henssler
  • Stellungnahme Prof. Dr. Matthias Kilian
  • Stellungnahme Legal Tech Verband Deutschland e.V.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Volker Römermann
  • Stellungnahme Prof. Dr. Christian Wolf

Weitere Informationen

  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/27673)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Experten unterstützen Neu­regelung des anwaltlichen Berufsrechts

Auf überwiegende Zustimmung der Sachverständigen traf ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts (19/27670) in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 14. April 2021. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) geleiteten Sitzung unterstützten sowohl die Vertreter der Anwaltschaft als auch Experten aus der Rechtswissenschaft die Vorlage. 

Die Sitzung wird am Donnerstag, 15. April, ab 12 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

„Leitlinien des Entwurfs sind unverzichtbar“

Die Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Edith Kindermann, bezeichnete den Entwurf als wichtig, richtig und in seinen großen Leitlinien unverzichtbar. Neben grundsätzlicher Zustimmung gebe es Kritik an einzelnen Punkten. Dazu zähle die Regelung des Verbots der Vertretung von widerstreitenden Interessen. Auch andere Sachverständige hielten ein Tätigkeitsverbot wegen der Kenntnis sensibler Informationen nicht für erforderlich, da es praxisfern sei.

Dr. Antje Wittmann, Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses des DAV, erklärte in ihrer Stellungnahme, die Regelungen zur gemeinsamen Berufsausübungsgesellschaft mit anderen freien Berufen seien zu begrüßen. Sie würden der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gerecht und genügten den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit. 

„Core Values“ werden sichergestellt

Prof. Dr. Thomas Gasteyer, Vorsitzender des Ausschusses Berufsrecht des DAV, betonte, der Entwurf trage dazu bei, die Zukunftsfähigkeit der Rechtsanwaltschaft bei Wahrung ihrer „Core Values“, also ihrer Grundwerte, sicherzustellen. Dabei nehme er wesentliche Anregungen und Forderungen des DAV auf. Die Öffnung der Berufsausübungsgesellschaften für die freien Berufe ermögliche es gerade jüngeren Anwältinnen und Anwälten sowie kleineren Sozietäten, sich weiter zu spezialisieren und im Wettbewerb mit anderen Beratern für Mandanten die erste Wahl zu bleiben.

Der Berliner Rechtsanwalt und Mediator Markus Hartung erklärte, mit der Anerkennung der gemeinschaftlichen Berufsausübung sowie eines Pflichtenprogramms für Berufsausübungsgesellschaften werde sichergestellt, dass die Bewahrung der anwaltlichen Grundpflichten auch in Rechtsanwaltsgesellschaften in Form von Wirtschaftsunternehmen sichergestellt ist.

Forderungen von DAV und BRAK 

Der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), André Haug, begrüßte, 
dass mit dem vorliegenden Regierungsentwurf eine langjährige Forderung der BRAK umgesetzt werden soll. Mit der Reform werde das Recht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften umfassend modernisiert und an die Entwicklungen und Erfordernisse der Berufsausübung von Rechtsanwälten angepasst.

Bedauerlich sei aber, dass Änderungsvorschläge der BRAK fast ausnahmslos keine Berücksichtigung gefunden hätten. So sei die Erweiterung der Zulässigkeit einer interprofessionellen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit bestimmten anderen Berufsgruppen auf alle Angehörige eines freien Berufes viel zu weitgehend und auch nicht erforderlich.

Dem Gemeinwohl verpflichtet

Die eingeladenen Rechtswissenschaftler kamen in ihren Stellungnahmen zu unterschiedlichen Ergebnissen. So merkte Prof. Dr. Christian Wolf von der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Universität Hannover an, dass die Reform nur eine sehr kleine Minderheit der anwaltlichen Unternehmenseinheiten betreffe und es keine praktische Notwendigkeit gebe.

Wolf wies darauf hin, dass der Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege dem Gemeinwohl verpflichtet sei. Mit der Chiffre des „Freien Berufs“ solle das Paradoxon – einerseits der Gemeinwohlverpflichtung der anwaltlichen Tätigkeit und andererseits nicht der staatlichen Kontrolle und Bevormundung zu unterliegen, also nicht Teil des Staates zu sein – aufgelöst werden. Dies setze aber voraus, dass die gesellschaftsrechtliche Organisationsform des Unternehmens dem Anwalt den Gemeinwohlbezug ermöglicht. 

Expertin: Entwurf trägt Internationalisierung Rechnung

Prof. Dr. Martin Henssler von der Universität zu Köln bezeichnete die Reform dagegen als seit langem überfällig. Das Bundesjustizministerium habe einen exzellenten Gesetzesvorschlag erarbeitet, der insgesamt zu Recht als großer Wurf bezeichnet werde. In einem stimmigen Gesamtkonzept bringe er für kleinere Rechtsanwaltsgesellschaften klare Verbesserungen und trage auch der fortgeschrittenen Internationalisierung der Rechtsdienstleistungsmärkte Rechnung. Vereinzelt geäußerte grundsätzliche Kritik an dem Reformprojekt sei dagegen absolut substanzlos. 

Hensslers Kölner Kollege Prof. Dr. Matthias Kilian erklärte, der Gesetzentwurf öffne sich den Realitäten des Rechtsdienstleistungsmarktes der Gegenwart und gleiche das deutsche Berufsrecht Regulierungsstandards an, die in bedeutenden internationalen Rechtsdienstleistungsmärkten bereits etabliert seien. Sichergestellt werden sollte, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unabhängig vom Schicksal des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts die Nutzbarkeit von offener Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft, der aktuell noch handelsrechtliche Hindernisse entgegenstünden, ermöglicht wird. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung erklärt in ihrem Gesetzentwurf, im Bereich des anwaltlichen Gesellschaftsrechts bestehe Handlungsbedarf, da das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zum zulässigen Gesellschafterkreis und den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für teilweise verfassungswidrig erklärt habe. Zudem sei das geltende Berufsrecht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften unvollständig und inkohärent. Darüber hinaus seien zahlreiche Einzelpunkte im Bereich des Berufsrechts reformbedürftig.

Vorgesehen ist laut Entwurf eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz, die die Einzelfallentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Ziel sei es, der Anwaltschaft und den Steuerberatern gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren, weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern.

Außerdem werde die Berufsausübungsgesellschaft als zentrale Organisationsform anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Handelns anerkannt. Über die Neuregelung des Gesellschaftsrechts hinaus modernisiert der Entwurf das Berufsrecht. (mwo/14.04.2021)

Dokumente

  • 19/27670 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
    PDF | 4 MB — Status: 17.03.2021

Tagesordnung

  • 139. Sitzung am Mittwoch, den 14. April 2021 - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Stellungnahme Markus Hartung
  • Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer
  • Stellungnahme Prof. Dr. Martin Henssler
  • Stellungnahme Prof. Dr. Matthias Kilian
  • Stellungnahme Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Christian Wolf

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/27670)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Bundestag ändert Berufsrecht der Anwälte und Steuerberater

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (19/27670) angenommen. Der Vorlage stimmten CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP-Fraktion zu. Ein Änderungsantrag der AfD (19/30555) zum Regierungsentwurf wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. 

Ebenfalls angenommen wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/26828, 19/26920), zu dem auch die Stellungnahme des Bundesrates vorlag (19/27670). Der Entwurf wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Linksfraktion und Grünen bei Enthaltung der AfD angenommen. Beiden Gesetzentwürfen lagen Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses (19/30516, 19/30503) zugrunde.

Keine Mehrheit fand ein Antrag der FDP mit dem Titel „Rechtsstandort Deutschland stärken – Juristische Ausbildung an das digitale Zeitalter anpassen“ (19/23121). Dagegen stimmten CDU/CSU, SPD und AfD, dafür die FDP bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/26308 Buchstabe a) zugrunde.

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung begründet ihren ersten Gesetzentwurf (19/27670) mit Handlungsbedarf, da das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zum zulässigen Gesellschafterkreis und den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für teilweise verfassungswidrig erklärt habe. Zudem sei das geltende Berufsrecht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften unvollständig und inkohärent. Darüber hinaus seien zahlreiche Einzelpunkte im Bereich des Berufsrechts reformbedürftig.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs wurde das Recht der Berufsausübungsgesellschaften in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz umfassend neu geregelt. Dabei wurden die Einzelfallentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Ziel ist es, der Anwaltschaft und den Steuerberatern gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren, weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern. Außerdem wird die Berufsausübungsgesellschaft als zentrale Organisationsform anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Handelns anerkannt. Über die Neuregelung des Gesellschaftsrechts hinaus wurde das Berufsrecht mit den beschlossenen Änderungen modernisiert.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Hintergrund des Gesetzentwurfs zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/26828) ist laut Regierung Modernisierungsbedarf in verschiedenen Bereichen. So wird die Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse, die älter als 70 Jahre sind, zu Forschungszwecken grundsätzlich ermöglicht. Die Voraussetzungen für das Verfahren bei einer Akteneinsicht zum Schutz der Belange der betroffenen Personen wurden detailliert geregelt werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll vor allem durch die von einem auf drei Jahre verlängerte Möglichkeit der Amtsniederlegung mit Wiederbestellungsgarantie am selben Amtssitz verbessert werden. Schriftliche juristische Prüfungen sollen künftig auch elektronisch durchgeführt werden. Zudem wird ein Teilzeitreferendariat ermöglicht. 

In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (19/26920) hatte die Bundesregierung die meisten Änderungsvorschläge der Länderkammer abgelehnt. So heißt es beispielsweise in der Gegenäußerung, das Ziel des Vorschlags des Bundesrates, die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Leistungen sicherzustellen, werde geteilt. Zu diesem Zweck eigne sich die vorgeschlagene Streichung der Ausnahmeregelung für die Bestellung von Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotaren für den Fall, dass Notariatsstellen im regulären Verfahren nicht besetzt werden können, jedoch nicht.

Der Vorschlag berücksichtige nicht hinreichend, dass in den ländlichen Regionen der Länder, in denen Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare bestellt werden, Notariatsstellen schon derzeit – gegebenenfalls auch für längere Zeit – teilweise unbesetzt geblieben sind, so die Regierung. In Anbetracht der sogenannten „Landflucht“ stehe zudem zu befürchten, dass sich diese Tendenz künftig verstärken wird. Hieraus ergebe sich ein konkreter und unmittelbarer Nachteil für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Leistungen. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung sollen deshalb unbesetzte Notariatsstellen im ländlichen Bereich vermieden werden, heißt es weiter.

Abgelehnter Antrag der FDP

Für die Anpassung der juristischen Ausbildung an das digitale Zeitalter im Sinne der Stärkung des Rechtsstandorts Deutschland sprach sich die FDP-Fraktion in ihrem abgelehnten Antrag aus (19/23121).

Der Bundestag sollte die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Richtergesetz unter anderem dahingehend ergänzt, dass im Rahmen der Pflichtfächer die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung und der Anwendung statistischer Methoden berücksichtigt wird. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollte eine einmalige finanzielle Bundesförderung für die Neueinrichtung einer beschränkten Zahl an Professuren im Bereich Legal-Tech bereitgestellt werden. (mwo/10.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Christian Lange

© Susie Knoll/Benno Kraehahn

Lange (Backnang), Christian

Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz und für Verbraucherschutz

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Dr. Jürgen Martens

Dr. Jürgen Martens

© Leon Köhler

Martens, Dr. Jürgen

FDP

Niema Movassat

Niema Movassat

© Niema Movassat/ Julia Bornkessel

Movassat, Niema

Die Linke

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/23121 - Antrag: Rechtsstandort Deutschland stärken - Juristische Ausbildung an das digitale Zeitalter anpassen
    PDF | 252 KB — Status: 06.10.2020
  • 19/26308 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23121 - Rechtsstandort Deutschland stärken - Juristische Ausbildung an das digitale Zeitalter anpassen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Friedrich Straetmanns, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/24643 - Juristische Ausbildung reformieren, Transparenz und Qualität erhöhen, Chancengleichheit gewährleisten
    PDF | 328 KB — Status: 28.01.2021
  • 19/26828 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 5 MB — Status: 19.02.2021
  • 19/26920 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften - Drucksache 19/26828 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 396 KB — Status: 24.02.2021
  • 19/27670 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
    PDF | 4 MB — Status: 17.03.2021
  • 19/30503 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26828, 19/26920 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
    PDF | 490 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30516 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27670 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
    PDF | 899 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30555 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27670, 19/30516 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
    PDF | 248 KB — Status: 09.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Keul, Katja (B90/Grüne), Dilcher, Esther (SPD), Luczak, Dr. Jan-Marco (CDU/CSU)


Änderungsantrag 19/30555 abgelehnt
Gesetzentwurf 19/27670 (Beschlussempfehlung 19/30516: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
Gesetzentwurf 19/26828 und 26920 (Beschlussempfehlung 19/30503: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/26308 Buchstabe a (Antrag 19/23121 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23-de-berufsrecht-845696

Stand: 24.05.2025