Umwelt

Mantelverordnung zur Ver­wertung minera­lischer Abfälle beschlossen

Die Abgeordneten haben am Donnerstag, 10. Juni 2021, der Verordnung der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (19/29636, 19/29997 Nr. 2.3) zugestimmt. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestimmt, dagegen votierte die AfD bei Enthaltung von FDP und Linksfraktion. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/30478) zugrunde. Ein Entschließungsantrag der FDP (19/30559) zur Verordnung wurde abgelehnt.

Verordnung der Bundesregierung

Die auch als Mantelverordnung bekannte Vorlage verfolgt nach Angaben der Bundesregierung das Ziel, die bestmögliche Verwertung von mineralischen Abfällen wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter zu gewährleisten sowie die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern und wiederherzustellen. Die Mantelverordnung werde durch die Förderung der Ziele der Kreislaufwirtschaft sowie die Gewährleistung eines hohen Niveaus des Grundwasser- und Bodenschutzes einen wichtigen Beitrag zu einem verbesserten Schutz der Umwelt leisten, schreibt die Regierung.

Es sei nicht davon auszugehen, dass durch die Mantelverordnung Stoffstromverschiebungen in Richtung Deponierung verursacht würden und sich die Verwertungsquote bei Ersatzbaustoffen verringere. (ste/10.06.2021)

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