Inneres

Verfahren der Diäten­anpassung gegen AfD und Linksfraktion bestätigt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Dezember 2021, einen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Anpassungsverfahren gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes (20/269) angenommen. Damit beschloss der Bundestag gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke, dass das bisherige Anpassungsverfahren auch für die laufende 20. Wahlperiode des Bundestages wirksam bleibt.

Es sieht vor, dass die monatliche Entschädigung für Abgeordnete nach Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes („Abgeordnetendiät“) jährlich zum 1. Juli angepasst wird. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Seit dem 1. Juli 2021 beträgt die Abgeordnetenentschädigung monatlich 10.012,89 Euro. (irs/16.12.2021)

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