Parlamentarisches Kontrollgremium

Konstantin von Notz leitet das Parlamentarische Kontroll­gremium

Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen)

Der neue Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen); hier während einer Sitzung des Petitionsausschusses. (DBT/ Marco Urban)

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hat sich am Donnerstag, 24. März 2022, unter Leitung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas konstituiert. Zu seinem Vorsitzenden bestimmte das Gremium den Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) aus Schleswig-Holstein. Den stellvertretenden Vorsitz übernimmt Roderich Kiesewetter von der Unionsfraktion. 

Elf von 13 Mitgliedern gewählt

Das Gremium zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes war zuvor am Mittag desselben Tages von den Abgeordneten des Bundestages eingesetzt worden. Laut einem entsprechenden Antrag der Ampelkoalition zur Einsetzung gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes soll das Gremium aus 13 Mitgliedern bestehen (20/1116). 

Für die SPD-Fraktion gewählt wurden Uli Grötsch, Sebastian Hartmann, Dr. Ralf Stegner und Marja-Liisa Völlers. Die Unionsfraktion ist mit Alexander Hoffmann, Roderich Kiesewetter und Christoph de Vries im Gremium vertreten. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewählt wurden Dr. Irene Mihalic und Dr. Konstantin von Notz sowie für die FDP-Fraktion die Abgeordneten Konstantin Kuhle und Alexander Graf Lambsdorff. Die Abgeordneten Joachim Wundrak von der AfD-Fraktion und Dr. André Hahn von der Linksfraktion verpassten die erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen. 

Kontrolle der Nachrichtendienste

Das PKGr ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. (irs/25.03.2022)

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