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  • 1. Lesung
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  • 2./3. Lesung
Finanzen

Bundestag berät Entwurf für „Viertes Corona-Steuerhilfegesetz“

Der Bundestag hat am Freitag, 8. April 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein „Viertes Corona-Steuerhilfegesetz“ (20/1111) erstmals beraten. Nach knapp 40-minütiger Debatte wurde der Entwurf an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Dabei übernimmt der Finanzausschuss die Federführung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise will die Bundesregierung ein Bündel steuerlicher Maßnahmen in Kraft setzen oder verlängern. Zu den im Entwurf eines „Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ enthaltenen Maßnahmen gehört unter anderem eine Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro.

Außerdem werden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis Ende Dezember 2022 verlängert. Die verbesserten Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung sollen auch für im Jahr 2022 angeschaffte Wirtschaftsgüter verlängert werden.

Erweiterte Verlustverrechnung bis Ende 2023

Außerdem plant die Regierung, die erweiterte Verlustverrechnung bis Ende 2023 zu verlängern. Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag soll für 2022 und 2023 auf zehn Millionen Euro beziehungsweise auf 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben werden

Verlängert werden auch die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge und Reinvestitionen sowie die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2020 in beratenen Fällen. Hier ist eine Verlängerung um weitere drei Monate vorgesehen. Auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 werden verlängert, jedoch in geringerem Umfang.

Steuerbefreite Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld

Der Entwurf sieht zudem eine Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld um weitere sechs Monate vor. Die Steuerfreiheit ist auf Zuschüsse begrenzt, die für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29. Februar 2020 beginnen und vor dem 1. Juli 2022 enden, geleistet werden.

Der ab dem 1. Januar 2022 bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgenommene Lohnsteuerabzug, bei dem von einer Steuerpflicht entsprechender Zuschüsse auszugehen war, soll von den Arbeitgebern korrigiert werden. (hle/hau/08.04.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

Olav Gutting

Olav Gutting

© Matthias Busse

Gutting, Olav

CDU/CSU

Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Marvi, Parsa

SPD

Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Glaser, Albrecht

AfD

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Janine Wissler

Janine Wissler

© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

Wissler, Janine

Die Linke

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Nadine Heselhaus

Nadine Heselhaus

© Photothek Media Lab

Heselhaus, Nadine

SPD

Sandra Detzer

Sandra Detzer

© Dr. Sandra Detzer / Stefan Kaminski

Detzer, Dr. Sandra

Bündnis 90/Die Grünen

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/1111 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)
    PDF | 353 KB — Status: 21.03.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/1111 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Lindner: Familie mit zwei Verdienern wird um 500 Euro im Jahr entlastet

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat vor zu hohen Erwartungen an die Möglichkeiten des Staates gewarnt, alle wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und des Krieges in der Ukraine durch Hilfsmaßnahmen abmildern zu können. „Die Mittel des Staates sind endlich“, sagte der Finanzminister am Freitag, 8. April 2022, in einer Debatte des Deutschen Bundestages über den von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 (20/1333), der im Anschluss der Debatte an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen wurde. Ebenfalls an den Finanzausschuss überwiesen wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ (20/1339). 

Lindner:  Die „gefühlte Inflation“ muss gedämpft werden

Nichts tun sei in dieser Lage jedoch keine Option. Daher sei es angesichts der von hoher Unsicherheit geprägten Lage ein Gebot ökonomischer Vernunft, das Wachstum in Deutschland zu stärken, Inflationsrisiken entgegenzutreten und Härten abzufedern, begründete Lindner das Maßnahmenpaket der Regierung, das einen höheren steuerlichen Grundfreibetrag, sowie Anhebungen der Arbeitnehmer- und der Pendlerpauschale vorsieht. Die „gefühlte Inflation“ müsse gedämpft werden, denn das sei ein Beitrag, gefährliche Lohn-Preis-Spiralen zu verhindern.

Die Koalition wolle die Bürger schnell und unbürokratisch entlasten. Alle geplanten Maßnahmen der Bundesregierung würden sich auf mehr als 16 Milliarden Euro im Jahr summieren. „Bei einer Familie mit zwei Erwerbstätigen ergibt sich dadurch eine Entlastung von 500 Euro im Jahr“, sagte der Minister. „Wir lassen niemanden allein“, sicherte auch Markus Herbrand (FDP) zu.

CDU/CSU geht das Paket nicht weit genug 

Für Fritz Güntzler (CDU/CSU) geht das Paket angesichts der höchsten Inflation seit 40 Jahren nicht weit genug. Im Januar habe die Inflationsrate bei 4,9 Prozent gelegen, im Februar bei 5,1 Prozent und im März 7,3 Prozent. Es sei vor diesem Hintergrund „etwas wenig“, was die Koalition plane. Denn die Regierung unterstelle nur eine Inflationsrate von drei Prozent.

Demgegenüber gehe das Ifo-Institut von einer Inflationsrate von fünf bis sechs Prozent in diesem Jahr aus. Vor diesem Hintergrund kritisierte Güntzler, dass das Thema „Kalte Progression“ nicht aufgegriffen worden sei. Hier müsse die Koalition nachbessern. Und die Entfernungspauschale dürfe nicht erst ab dem 21. Kilometer angehoben werden, sondern müsse allen Pendlern zugutekommen.

SPD: Regierung setzt insgesamt 30 Milliarden Euro ein

„Wir wollen in dieser schwierigen Situation für Verhältnisse sorgen, in denen alle Menschen gut zurechtkommen können“, sagte Michael Schrodi (SPD).

Allein mit dem Steuerentlastungsgesetz würden 4,5 Milliarden Euro Entlastung auf den Weg gebracht, alle Pakete der Regierung zusammen hätten ein Volumen von über 30 Milliarden Euro. 

AfD: Grundfreibetrag muss bei 12.600 Euro liegen

Kay Gottschalk (AfD) stellte fest, die Ampelkoalition komme so langsam in der Realität an und bringe wegen der Inflation Entlastungen auf den Weg. Das fordere die AfD seit langem.

Aber zur Wahrheit gehöre, dass die Erhöhung des Grundfreibetrages keine Entlastung sei, sondern die verfassungsrechtliche gebotene Freistellung des Existenzminimums. Bei einer Inflationsrate von mittlerweile 7,4 Prozent müsse der Grundfreibetrag bei 12.600 Euro liegen.

Grüne: Pendlerpauschale neu ausrichten

Sascha Müller (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Maßnahmen der Regierung würden vor allem denjenigen zugutekommen, die die Folgen der „fossil getriebenen Inflation“ besonders hart treffen würden.

Die Wirkung der erhöhten Pendlerpauschale sah Müller unter ökologischen Aspekten diskutabel. Wohlhabende mit größerem Wagen würden mehr profitieren als Arme mit einem Kleinwagen. Er erinnerte, dass die Koalition die Pendlerpauschale ökologisch und sozial neu ausrichten wolle.

Linke kritisiert das „Entlastungspäckchen“

„Während wir hier diskutieren, steigt die Inflation und entwertet Ihre Entlastungspäckchen von der Koalition“, kritisierte Christian Görke (Die Linke). Auch er kritisierte die Anhebung der Entfernungspauschale, die vorwiegend Besserverdienenden zugutekomme.

Im Land Brandenburg mit seinen 300.000 Pendlern würde bei diesen Plänen ein Drittel durch das Raster fallen. Dass bei diesem Entlastungspaket nur auf die Erwerbstätigen gesetzt werde und Millionen von Rentnern unberücksichtigt bleiben würden, „macht nicht nur mich fassungslos“, erklärte Görke. 

Gesetzentwurf der Koalition

Der an den Finanzausschuss überwiesene Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 sieht eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bis zum Jahr 2026 von rund 22,5 Milliarden Euro vor. So ist vorgesehen, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer rückwirkend zum Jahresbeginn von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzuheben.

Außerdem wird die bereits für die Jahre 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer auf die Jahre 2022 und 2023 ausgedehnt. Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 1.200 Euro erhöht wird der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten (bisher 1.000 Euro).

Antrag der Union

Die CDU/CSU-Fraktion verlangt weitergehende Maßnahmen. In einem ebenfalls überwiesenen Antrag (20/1339) mit dem Titel „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ fordert die Union, nicht nur den Grundfreibetrag bei der Steuer zu erhöhen, sondern den gesamten Einkommensteuertarif an die unerwartet hohe Inflation anzupassen und damit insgesamt die kalte Progression anzugleichen.

Außerdem werden steuerliche Verbesserungen für Unternehmen verlangt. So soll es eine temporäre, stark degressive „Turbo-Abschreibung“ geben, die signifikante Investitionsanreize über die bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten hinaus schaffen soll. Der steuerliche Verlustrücktragszeitraum soll auf mindestens drei Jahre über die Krisenjahre 2020 bis 2022 hinaus dauerhaft ausgeweitet werden. Auch die Höchstbetragsgrenzen des Verlustrücktrags sollen angehoben werden. (hle/08.04.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Sascha Müller

Sascha Müller

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Müller, Sascha

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Carlos Kasper

Carlos Kasper

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Kasper, Carlos

SPD

Klaus Stöber

Klaus Stöber

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Stöber, Klaus

AfD

Lisa Paus

Lisa Paus

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Paus, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Michael Meister

Dr. Michael Meister

© Dr. Michael Meister/ Tobias Koch

Meister, Dr. Michael

CDU/CSU

Bernhard Daldrup

Bernhard Daldrup

© Bernhard Daldrup/ Elias Domsch

Daldrup, Bernhard

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/1333 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022
    PDF | 279 KB — Status: 05.04.2022
  • 20/1339 - Antrag: Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen
    PDF | 217 KB — Status: 05.04.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/1333 und 20/1339 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Sachverständige wollen dauerhafte Homeoffice-Pauschale

Zeit: Montag, 9. Mai 2022, 0 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Die im Zuge der steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen eingeführte Homeoffice-Pauschale hat sich bewährt und soll dauerhaft etabliert werden. Diese Empfehlung gaben mehrere Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 9. Mai 2022, ab. In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CDU/CSU) geleiteten Sitzung ging es um das von der Bundesregierung eingebrachte Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (20/1111) sowie einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/1339). Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen für Unternehmen unter anderem bei Abschreibungen wurden von den Vertretern der Wirtschaft begrüßt. Zugleich wurden aber weitergehende Regelungen gefordert.

Forderung nach Änderungen an der Corona-Prämienregelung

Mehrere Sachverständige forderten Änderungen an der Corona-Prämienregelung. Robert Spiller (Verdi, Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB) erklärte, die Prämie werde nach Vorschlag der Regierung nur dann steuerfrei ausgezahlt, wenn die Zahlung nach bundes- und landesrechtlichen Regelungen geleistet werde. Das sei „sehr problematisch“, denn diese enge Definition schließe ohne Not solche Prämien und Sonderleistungen aus, die auf tarifvertraglicher Grundlage zustande gekommen seien. Daher würden Beschäftigte von Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen, die etwa unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder fallen, nicht in den Genuss dieser Steuerfreiheit kommen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum eine durch Tarifvertrag begründete Prämie nicht demselben Steuerprivileg zuzuordnen sein solle.

Prof. Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg forderte ebenso wie die Gewerkschaften, die Homeoffice-Pauschale dauerhaft zu etablieren und nicht ein weiteres Mal zu befristen. Hechtner wies allerdings darauf hin, das diese Pauschale durch die parallel erfolgende Anhebung des Werbungskosten-Pauschbetrags für Arbeitnehmer teilweise entwertet werden könne. Auch Thomas Eigenthaler von der Deutschen Steuergewerkschaft sprach sich dafür aus, die Steuerfreiheit der Corona-Prämie auf Leistungen auszudehnen, die Arbeitgeber aus eigenem Antrieb ohne gesetzliche Verpflichtung auszahlen würden. Die Homeoffice-Pauschale bezeichnete Eigenthaler als sinnvolles Instrument. Sie sei eine Reaktion auf die aufgrund der Pandemie völlig veränderte Arbeitswelt. Es sei daher nicht nachvollziehbar, warum die Pauschale als ein bürokratiearmes Instrument erneut nur um ein Jahr befristet werden solle.

Experten fordern Präzisierungen

Für den Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine stellt sich bei der Corona-Pauschale die Frage, ob die Beschränkung auf Zahlungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen und auf den vorgesehenen Personenkreis zielführend sei und nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung anderer Beschäftigter führe. Zu den Abschreibungsregelungen regten die Lohnsteuerhilfevereine an, dass auch Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten sollten, die befristete degressive Abschreibung nutzen zu können. Viele Arbeitnehmer würden selbst in Arbeitsmittel investieren, deren Kosten häufig die Grenze als geringwertige Wirtschaftsgüter überschreiten würden.

Der Verband Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) forderte insbesondere bessere Regelungen zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten und bessere Abschreibungsbedingungen. Die von der Bundesregierung geplante Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags auf zwei Jahre sei angesichts weiterhin massiv gestörter Lieferketten und Preissteigerungen für Vorprodukte infolge der Corona-Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine nicht ausreichend. Begrüßt wurden die geplanten Verbesserungen bei Abschreibungen. In diesem Zusammenhang wurde die Einführung eine Sofortabschreibung von bis zu 100 Prozent empfohlen.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer erklärte, die vorgesehenen Regelungen seien im Wesentlichen geeignet, die Ziele der Bundesregierung zu fördern. In Einzelfällen seien jedoch Präzisierungen erforderlich. So müsse der begünstigte Personenkreis beim Corona-Pflegebonus konkreter gefasst werden. Wie der VDMA traten auch die Wirtschaftsprüfer für eine Ausweitung des Zeitraums für Verlustrückträge ein. Hechtner wies darauf hin, dass Abschreibungsbedingungen im Steuerrecht einen starken ökonomischen Anreiz entfalten würden. Über eine Verbesserung der Abschreibungsbedingungen könne gezielt ein positiver ökonomischer Impuls gesetzt werden. Hechtner regte ähnlich wie der VDMA die Möglichkeit einer sogenannten Superabschreibung an.

Steuerliche Verrechnung von Verlusten

Nach Ansicht der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft hat die Stärkung der betrieblichen Liquidität und damit die Sicherung des Fortbestands des Unternehmens und der Arbeitsplätze oberste Priorität. Deshalb sollte insbesondere die steuerliche Verrechnung von Verlusten noch konsequenter als im Regierungsentwurf vorgesehen verbessert werden, forderten die Spitzenverbände. Dagegen hielt Eigenthaler den Entwurf für ausreichend. Eine weitere Verlängerung von Fristen solle es aber nicht geben.

Die Spitzenverbände wiesen außerdem auf ein anderes Problem hin: Unternehmen, die bislang in Russland oder in der überfallenen Ukraine mit Tochterunternehmen aktiv gewesen seien, seien seit Ausbruch des dortigen Krieges Ende Februar mit Enteignungen und Zerstörungen ihre Anlagen sowie umfangreichen konzerninternen Forderungsausfällen konfrontiert. Enteignungen und solche Ausfälle könnten bisher in Deutschland steuerlich nur schwer beziehungsweise gar nicht geltend gemacht werden. Die Spitzenverbände verlangten eine Überprüfung, damit es eine bald eine pragmatische Lösung geben könne. Solche Verluste müssten anders betrachtet werden als bisher.


Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise soll unter anderem eine Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro ermöglicht werden. Außerdem werden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis Ende Dezember 2022 verlängert. Die verbesserten Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung sollen auch für im Jahr 2022 angeschaffte Wirtschaftsgüter verlängert werden.

Außerdem plant die Regierung, die erweiterte Verlustverrechnung bis Ende 2023 zu verlängern. Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag soll für 2022 und 2023 auf zehn Millionen Euro beziehungsweise auf 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben werden. Verlängert werden auch die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge und Reinvestitionen sowie die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2020 in beratenen Fällen. Hier ist eine Verlängerung um weitere drei Monate vorgesehen. Auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 werden verlängert, jedoch in geringerem Umfang.

Der Entwurf sieht zudem eine Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld um weitere sechs Monate vor. Die Steuerfreiheit ist auf Zuschüsse begrenzt, die für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29. Februar 2020 beginnen und vor dem 1. Juli 2022 enden, geleistet werden. Der ab dem 1. Januar 2022 bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgenommene Lohnsteuerabzug, bei dem von einer Steuerpflicht entsprechender Zuschüsse auszugehen war, soll von den Arbeitgebern korrigiert werden.

Entwurf führt zu Steuerausfällen

Zu den finanziellen Auswirkungen des Maßnahmenpakets heißt es, das für Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2022 Steuerausfälle in Höhe von 235 Millionen Euro erwartet werden. Die Steuerausfälle sollen im nächsten Jahr auf rund 3,5 und im übernächsten Jahr auf rund 4,69 Milliarden Euro steigen. Bis 2026 sollen sich die Ausfälle auf über elf Milliarden Euro summieren. Die meisten Steuerausfälle sind auf die geplante Verlängerung der degressiven Abschreibung zurückzuführen, die im nächsten Jahr zu Mindereinnahmen von insgesamt 2,7 und 2024 zu Mindereinnahmen von rund 4,3 Milliarden Euro führen soll.

Zur vorgesehenen Verlängerung der degressiven Abschreibung führt die Regierung aus, dass aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten wirtschaftlichen Belastungen die Abschreibung als konjunkturstützende begleitende Maßnahme auch für die im Jahr 2022 angeschafften oder hergestellten beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ermöglicht werden soll. Die degressive Abschreibung fördere die schnellere Refinanzierung und schaffe über diesen Mechanismus bereits im noch laufenden Veranlagungszeitraum unternehmerische Vorteile und Investitionsanreize, die zu einer nötigen Stabilisierung der Wirtschaft beitragen könnten. Es habe sich zudem gezeigt, dass der Verlustrücktrag positive Effekte auf die Liquidität von Unternehmen haben könne. Daher würden diese Möglichkeiten erweitert.

Zu Homeoffice-Pauschale wird ausgeführt, dass für Steuerpflichtige in der Corona-Pandemie mit der Pauschale eine einfache und unbürokratische Möglichkeit bestehe, Aufwendungen für die Arbeit in der Wohnung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen zu können. Während Aufwendungen für das Wohnen steuerlich eigentlich unbeachtlich seien und die steuerliche Bemessungsgrundlage nicht mindern dürften, sei bei der Homeoffice-Pauschale nicht zu prüfen, ob und in welchem Umfang dem Steuerpflichtigen durch die häusliche Tätigkeit überhaupt ein Mehraufwand entstanden sei. Insofern sei sowohl eine Befristung als auch eine Begrenzung der abziehbaren Aufwendungen auf den Betrag von 600 Euro sachgerecht.

Antrag der Unionsfraktion

Der CDU/CSU-Fraktion gehen die von der Bundesregierung bisher geplanten steuerlichen Maßnahmen zur Milderung der Folgen der starken Energiepreissteigerungen nicht weit genug. In ihrem Antrag fordert die Unionsfraktion, nicht nur den Grundfreibetrag bei der Steuer zu erhöhen, sondern den gesamten Einkommensteuertarif an die unerwartet hohe Inflation anzupassen und damit insgesamt die kalte Progression anzugleichen. Außerdem werden steuerliche Verbesserungen für Unternehmen verlangt. So soll es eine temporäre, stark degressive „Turbo-Abschreibung“ geben, die signifikante Investitionsanreize über die bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten hinaus schaffen soll. Der steuerliche Verlustrücktragszeitraum soll auf mindestens drei Jahre über die Krisenjahre 2020 bis 2022 hinaus dauerhaft ausgeweitet werden. Auch die Höchstbetragsgrenzen des Verlustrücktrags sollen angehoben werden.

In der Begründung schreibt die Unionsfraktion, die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland würden weiterhin an den wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie leiden. Die in diesem früher erwartete wirtschaftliche Erholung sei jedoch aufgrund des unerwarteten Überfalls Russland auf die Ukraine bedroht. Die Sanktionen gegen Russland dürften die wirtschaftlichen Entwicklung weiter dämpfen. Auch dürfte sich dadurch die anhaltende hohe Inflation verschärfen und alle Steuerpflichtigen noch stärker belasten. Wirtschaftswissenschaftler würden befürchten, dass die anhaltende hohe Inflation und das niedrige Wirtschaftswachstum Anzeichen einer sogenannten Stagflation seien. Vor diesem Hintergrund seien die Bemühungen der Bundesregierung für eine Stabilisierung der Wirtschaft ungenügend. Bürger und Unternehmen müssten stärker entlastet werden. (hle/eis/09.05.2022)

Dokumente

  • 20/1111 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)
    PDF | 353 KB — Status: 21.03.2022
  • 20/1339 - Antrag: Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen
    PDF | 217 KB — Status: 05.04.2022

Tagesordnung

  • Tagesordnung zum "Vierten Corona-Steuerhilfegesetz"

Protokolle

  • Protokoll Öffentliche Anhörung zum "Vierten Corona-Steuerhilfegesetz" am 9. Mai 2022, 13:00 Uhr (9. Sitzung)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste "Viertes Corona-Steuerhilfegesetz"

Stellungnahmen

  • Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) (Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft)
  • Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V.
  • Deutsche Steuer-Gewerkschaft e. V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Steuerberaterverband e. V.
  • Hechtner , Prof. Dr. Frank, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
  • Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA)

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Parlament beschließt viertes Corona-Steuer­hilfe­gesetz

Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise werden Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen ausgeweitet, die Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer verlängert und die Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus erheblich verbessert. Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (20/1111, 20/1646, 20/1828, 20/1907, 20/1910) auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/1906) zugestimmt. Für den Gesetzentwurf in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU. AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich.

Ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion (20/1908), in dem unter anderem eine „Turbo-Abschreibung“ für Unternehmen gefordert wurde, wurde abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit fanden ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ (20/1339, 20/1906) und ein Antrag der AfD mit dem Titel „Dem Grundsteuerverfahren den Erklärungsdruck nehmen – Grundeigner, steuerberatende Berufe und Verwaltung entlasten“ (20/1864).

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber, die bisher bis zu einem Betrag von 3.000 Euro gelten sollte, war vom Finanzausschuss auf 4.500 Euro angehoben worden. Die Voraussetzung, dass die Steuerfreiheit nur gewährt wird, wenn die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt, wurde gestrichen. Damit sind auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt. Auch der begünstigte Personenkreis wurde erweitert. Jetzt gibt es die Möglichkeit der Steuerfreiheit auch für Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste.

Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise werden außerdem die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis Ende Dezember 2022 verlängert. Verbesserungen gibt es auch bei den Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung, der Verlustverrechnung sowie bei den Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen. Der Entwurf sieht zudem eine Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2021 befristeten Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld um weitere sechs Monate vor.

FDP: Wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht

Markus Herbrand (FDP) lobte die Erhöhung des Betrages und die Ausweitung des begünstigten Personenkreises als „gute Lösung“. Man habe außerdem ganz wichtige Maßnahmen für Unternehmen auf den Weg gebracht.

Herbrand kündigte eine strukturelle Lösung für Beschäftigte im Homeoffice an. Darüber sei sich die Ampelkoalition einig.

Union: Entlastungsmaßnahmen für Wirtschaft zu spät

Fritz Güntzler (CDU/CSU) signalisierte Zustimmung, da das Gesetz in der Tradition der Corona-Steuergesetze 1 bis 3 stehe, die die Große Koalition auf den Weg gebracht habe.

Die Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft kämen jedoch zu spät, und es hätte etwas mehr sein können. Die Koalition sei auf halber Strecke stehengeblieben.

SPD: Zentrale und wichtige Maßnahme

Parsa Marvi (SPD) sagte, das vierte Corona-Steuerhilfegesetz sei eine zentrale und wichtige Maßnahme, um etwas für die Arbeitnehmer zu bewegen, und es gebe damit auch Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen in einem angespannten Umfeld.

Im Laufe der Beratungen sei aus dem guten Gesetz ein noch besseres geworden. Durch die Ausweitung des begünstigten Personenkreises für die Corona-Sonderzahlungen könnten bis zu eine Millionen Beschäftigte zusätzlich in den Genuss der Steuerfreiheit kommen.

AfD wirbt für Fristverlängerung

Albrecht Glaser (AfD) wies darauf hin, dass die von der CDU/CSU-Fraktion jetzt gestellten Forderungen von seiner Fraktion in den letzten zwei Jahren schon mehrfach beantragt worden seien. Die Forderungen seien alle reflexhaft von den anderen Fraktionen abgelehnt worden. In diese „Zeit politischer Agonie“ falle auch die Wiederbelebung der Grundsteuer, eine Art „steuerpolitische Denkmalspflege“.

Angesichts der Antragsflut, die jetzt auf Millionen von Grundstückseigentümer zurolle, sei ein Fristverlängerung geboten, begründete Glaser einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion.

Grüne lobt Ausweitung der Steuerfreiheit bei Corona-Sonderzahlungen

Von „vielen echt tollen Dingen“ im Corona-Steuerhilfegesetz sprach Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen). Die Ausdehnung der Verlustverrechnung für Unternehmen werde sie für zukünftige Krisen fit machen.

Und ganz besonders freue sie sich über die Ausweitung der Steuerfreiheit bei Corona-Sonderzahlungen.  

Linke plädiert für höheren Bonus-Freibetrag

Christian Görke (Die Linke) plädierte vor dem Hintergrund der explodierenden Preise für einen deutlich höheren Bonus-Freibetrag.

Beim Kurzarbeitergeld wies Görke auf das Problem hin, dass es wegen des steuerlichen Progressionsvorbehalts für die Bezieher zu erheblichen Steuernachzahlungen kommen könne.

Stellungnahme des Bundesrates

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben (20/1646). Darin verlangt er eine steuerfreie Auszahlung der sogenannten Corona-Prämie für Pflegeberufe auch dann, wenn diese Sonderzahlungen nicht aufgrund von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen gewährt werden. Auch eine von einem Arbeitgeber aus eigener Initiative gewährte Prämie müsse diesem Steuerprivileg unterfallen. Der Gefahr einer uferlosen Ausweitung der Steuerfreiheit werde bereits damit begegnet, dass die Regelung in der Höhe begrenzt und zeitlich befristet sei, erklären die Bundesländer

Außerdem wird verlangt, die Homeoffice-Pauschale statt um ein Jahr zu verlängern dem Grunde als auch der Höhe nach insgesamt neu zu regeln. Auch nach der Corona-Krise sei damit zu rechnen, dass vermehrt dazu übergegangen werde, zu Hause zu arbeiten. Mit der vermehrten Nutzung des Homeoffice könnten die Wege zum Arbeitsplatz und zurück vermieden werden. Der Bundesrat plädiert für eine dauerhafte Neuregelung, die den neuen Formen der Arbeitsausübung gerecht wird und eine unkomplizierte steuerliche Absetzbarkeit von Kosten unabhängig von einem abgetrennten Arbeitszimmer gewährleistet.

In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung einem Teil der Vorschläge zu, andere lehnt sie ab. Abgelehnt wird etwa, Arbeitsentgelte rückwirkend von Sozialbeiträgen freizustellen und hieraus bereits gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten. Das sei in der Sozialversicherung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich.

Abgelehnter Antrag der CDU/CSU 

Auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/1906) abgelehnt wurde von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der AfD-Fraktion ein Antrag der Unionsfraktion (20/1339) mit dem Titel „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“. Für den Antrag stimmte die CDU/CSU-Fraktion, die Fraktion Die Linke enthielt sich.

In dem Antrag fordert die Unionsfraktion, nicht nur den Grundfreibetrag bei der Steuer zu erhöhen, sondern den gesamten Einkommensteuertarif an die unerwartet hohe Inflation anzupassen und damit insgesamt die kalte Progression anzugleichen. Außerdem werden steuerliche Verbesserungen für Unternehmen verlangt.

Abgelehnter Antrag der AfD

Von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion (20/1864), die gefordert hatte, die Frist zur Abgabe von Grundsteuererklärungen um fünf Monate und damit bis zum 31. März 2023 zu verlängern. Außerdem sollen die Finanzämter bei eventuellen Fristversäumnissen bis zu einem Zeitraum von drei Monaten großzügig sein.

Die Fraktion erläutert in ihrem Antrag, dass für jedes der etwa 36 Millionen Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Grundsteuerwertverfahren, das Steuermessbetragsverfahren und abschließend das Steuerfestsetzungsverfahren durchgeführt werden müssten. Der Krieg in der Ukraine und die seit mehr als zwei Jahren andauernden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie würden jedoch eine besondere Belastung für alle Einwohner des Landes, für die Wirtschaft sowie für die Verwaltungen darstellen. In dieser Situation habe der Gesetzgeber auch in anderen Bereichen Fristverlängerungen gewährt, zum Beispiel bei der Abgabe von Einkommensteuererklärungen. Daher sollte es auch im Grundsteuerverfahren zu Erleichterungen kommen. (hle/19.05.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

Parsa Marvi

Parsa Marvi

© Parsa Marvi/ photothek.net

Marvi, Parsa

SPD

Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Glaser, Albrecht

AfD

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

Maximilian Mordhorst

Maximilian Mordhorst

© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling

Mordhorst, Maximilian

FDP

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Nadine Heselhaus

Nadine Heselhaus

© Photothek Media Lab

Heselhaus, Nadine

SPD

Sandra Detzer

Sandra Detzer

© Dr. Sandra Detzer / Stefan Kaminski

Detzer, Dr. Sandra

Bündnis 90/Die Grünen

Olav Gutting

Olav Gutting

© Matthias Busse

Gutting, Olav

CDU/CSU

Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Photothek Media Lab

Heiligenstadt, Frauke

SPD

Saskia Weishaupt

Saskia Weishaupt

© Bündnis 90/ Die Grünen/ Stefan Kaminski

Weishaupt, Saskia

Bündnis 90/Die Grünen

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Klaus Stöber

Klaus Stöber

© Andre Nestler

Stöber, Klaus

AfD

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/1111 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)
    PDF | 353 KB — Status: 21.03.2022
  • 20/1339 - Antrag: Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen
    PDF | 217 KB — Status: 05.04.2022
  • 20/1646 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) - Drucksache 20/1111 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 224 KB — Status: 04.05.2022
  • 20/1828 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 3. März bis 4. Mai 2022)
    PDF | 189 KB — Status: 13.05.2022
  • 20/1864 - Antrag: Dem Grundsteuerverfahren den Erklärungsdruck nehmen - Grundeigner, steuerberatende Berufe und Verwaltung entlasten
    PDF | 185 KB — Status: 18.05.2022
  • 20/1906 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1111, 20/1646, 20/1828 Nr. 2 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/1339 - Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen
    PDF | 526 KB — Status: 18.05.2022
  • 20/1907 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1111, 20/1646, 20/1828 Nr. 2 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)
    PDF | 200 KB — Status: 18.05.2022
  • 20/1908 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/1111, 20/1646, 20/1828 Nr. 2, 20/1906 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)
    PDF | 183 KB — Status: 18.05.2022
  • 20/1910 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/1331, 20/1909 - Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen - (Pflegebonusgesetz)
    PDF | 200 KB — Status: 18.05.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/1111, 20/1646 (Beschlussempfehlung 20/1906 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/1908 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/1906 Buchstabe b (Antrag 20/1339 ablehnen) angenommen
  • Antrag 20/1864 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (DGS)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-de-corona-steuerhilfegesetz-886596

Stand: 21.05.2025