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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Soziales

Befristete Aussetzung der Hartz IV-Sanktionen

Die Bundesregierung will die Sanktionen bei Pflichtverletzungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bis zum Jahresende 2022 befristet aussetzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf „zur Änderung des Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (20/1413) wurde am Freitag, 13. Mai 2022, erstmals im Bundestag beraten. Im Anschluss der Debatte wurde die Vorlage an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Sanktionsmoratorium werde zu mittelbaren Mehrausgaben bei den Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe von rund 12 Millionen Euro im Jahr 2022 führen, heißt es in dem Entwurf. Davon würden rund 11,6 Millionen Euro auf den Bund und rund 0,4 Million Euro auf die Kommunen entfallen.

Zu der gesetzlichen Neuregelung gebe es keine Alternative, betont die Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht habe im Jahr 2019 eine Neuregelung in Bezug auf die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefordert. Gleichwohl sieht sie den vorliegenden Gesetzentwurf nur als Zwischenschritt. Der Koalitionsvertrag sehe die Einführung eines Bürgergeldes vor, in deren Zuge auch die geforderte gesetzliche Neuregelung der Sanktionen erfolgen solle, schreibt die Regierung. (joh/hau/13.05.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Anette Kramme

Anette Kramme

© Anette Kramme/ Yves Sucksdorff

Kramme, Anette

Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales

Kai Whittaker

Kai Whittaker

© Kai Whittaker/ Steven Vangermain

Whittaker, Kai

CDU/CSU

Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Jens Teutrine

Jens Teutrine

© Jens Teutrine/Jörg Diekmann

Teutrine, Jens

FDP

Jessica Tatti

Jessica Tatti

© Jessica Tatti/ Gerlinde Trinkhaus

Tatti, Jessica

Die Linke

Annika Klose

Annika Klose

© Annika Klose/ Anna Voelske

Klose, Annika

SPD

Jessica Tatti

Jessica Tatti

© Jessica Tatti/ Gerlinde Trinkhaus

Tatti, Jessica

Die Linke

Annika Klose

Annika Klose

© Annika Klose/ Anna Voelske

Klose, Annika

SPD

Jana Schimke

Jana Schimke

© Jana Schimke / Karoline Wolf

Schimke, Jana

CDU/CSU

Frank Bsirske

Frank Bsirske

© Bonnie Bartusch

Bsirske, Frank

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Markus Reichel

Dr. Markus Reichel

© Dr. Markus Reichel/ Frank Grätz

Reichel, Dr. Markus

CDU/CSU

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/1413 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
    PDF | 259 KB — Status: 14.04.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/1413 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Pro und Contra Sank­tionen bei Hartz-IV-Regel­verstößen

Zeit: Montag, 16. Mai 2022, 15 bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, hält die jetzige Sanktionspraxis bei Regelverstößen von Hartz-IV-Empfängern für „ganz vernünftig“. Es gebe wenige Konflikte und weniger Klagen, sagte der BA-Chef am Montag, 16. Mai 2022, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Anlass war der Entwurf der Bundesregierung für ein elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II; 20/1413), mit dem ein befristetes Sanktionsmoratorium bei Pflichtverletzungen der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eingeführt werden soll. Der Bundestag will das Gesetz am Donnerstag, 19. Mai, beschließen.

„Beratungen sind die Methode der BA“

Das jetzige Hartz-IV-System soll im nächsten Jahr durch die Einführung eines Bürgergeldes abgelöst werden, wie es SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vorsehen. Vom geplanten Sanktionsmoratorium nicht betroffen sein soll die zehnprozentige Leistungskürzung bei Meldeversäumnissen. Diese und die 30-prozentige Kürzung bei Pflichtverstößen hält Scheele für „adäquat“, vor allem auch im Hinblick darauf, dass die Jobcenter daran arbeiteten, ihr Beratungsangebot zu verbessern. Im Übrigen wies er darauf hin, dass nicht Sanktionen, sondern Beratungen die Methode der BA seien.

Positiv äußerte sich Scheele zu den weiteren Reformvorhaben der Koalition, betreffend etwa den jetzigen Vermittlungsvorrang bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, das Nichtvorhandensein eines Bildungsgeldes oder auch das Ziel einer nicht sanktionsbewehrten Teilhabevereinbarung.

„Jetziger Zustand verfassungskonform“

Der Einzelsachverständige Prof. Dr. Gregor Thüsing kritisierte den Gesetzentwurf, weil er „tief“ in den Grundsatz des Forderns und Förderns eingreife. Der jetzige Zustand sei „verfassungskonform“. Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bewertete das Sanktionsmoratorium hingegen positiv und riet, im Gesetzentwurf noch klarzustellen, dass es keine zeitversetzten Sanktionen geben werde, da das Gesetz derzeit für die Verhängung von Sanktionen eine Frist von sechs Monaten einräumt.

Künkler begründete dies damit, dass die Regelsätze gerade noch existenzdeckend seien. Jede sanktionsbedingte Kürzung wäre ein Eingriff in das Existenzminimum, und das lehne der DGB ab.

„Vereinbarungen auf Augenhöhe“

Dagmar König von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi lehnte die Sanktionen aus demselben Grund ab. Verdi setze darauf, dass im Zuge der Bürgergeld-Reform auch die Beratungen verstärkt werden. Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband ergänzte, dass die Teilhabe durch die Sanktionen stark eingeschränkt werde, aufgrund der Kürzungen könne es sogar zum Verlust der Wohnung kommen. Häufig seien es psychisch kranke Menschen, die aufgrund von Meldeversäumnissen sanktioniert würden.

Fix sprach sich für „Vereinbarungen auf Augenhöhe“ zwischen Beratern und Beratenen aus. Termine sollten vereinbart und nicht einfach gesetzt werden. Michael David von der Diakonie Deutschland fügte hinzu, die Sanktionen träfen überwiegend Menschen, die Probleme hätten, mit Behörden klarzukommen. Aufgrund der niedrigen Regelsätze seien die Sanktionen für Familien „sehr existenziell“.

„Beratungsangebot der Jobcenter ausbauen“

Dr. Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband sagte, die Sanktionen hätten noch nie so schwer auf die Betroffenen gewirkt wie jetzt, etwa aufgrund der Preissteigerungen. Auch Kürzungen um zehn Prozent seien ausgesprochen schwerwiegend.

Rock sprach sich dafür aus, das Beratungsangebot der Jobcenter auszubauen, auf die Belange der Betroffenen stärker einzugehen und sie zu ermutigen, bei den Jobcentern Unterstützung zu suchen.

„Sanktionen beibehalten“

Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln berichtete, die arbeitsmarktökonomische Wirkungsforschung zeige, dass sich Sanktionen kurzfristig förderlich auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt auswirkten. Er plädierte dafür, die Sanktionen beizubehalten und sie mindestens wie vom Bundesverfassungsgericht bestätigt anzuwenden. Das Karlsruher Urteil vom November 2019 erlaube bei einer Totalverweigerung der Leistungsempfänger auch eine „Totalsanktion“, weil es an der Hilfebedürftigkeit mangele: „Wir sollten das weiterhin durchsetzen.“

Der überwiegende Teil der Hartz-IV-Bezieher selbst befürworte die Sanktionen. Sie seien daran interessiert, dass sich alle an die Regeln halten. (vom/16.05.2022)

Dokumente

  • 20/1413 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
    PDF | 259 KB — Status: 14.04.2022

Tagesordnung

  • 14. Sitzung am Montag, den 16. Mai 2022, 15.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 14. Sitzung Wortprotokoll Sanktionsmoratorium

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste Sanktionsmoratorium

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Caritasverband e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Städtetag
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Gregor Thüsing, Bonn
  • Schriftliche Stellungnahme - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Landkreistag
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesagentur für Arbeit
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen
  • Schriftliche Stellungnahme - ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Befristetes Moratorium für Hartz-IV-Sanktionen beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Mai 2022, für eine Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen gestimmt. Ein entsprechender Entwurf der Bundesregierung für ein elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (20/1413) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/1881) sowie eine Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/1894) zugrunde. Ein von der Fraktion Die Linke zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegter Änderungsantrag (20/1886), der eine grundsätzliche Abschaffung der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefordert hat, wurde hingegen abgelehnt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Sanktionen bei Pflichtverletzungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bis zum Jahresende 2022 befristet auszusetzen. Das Sanktionsmoratorium werde zu mittelbaren Mehrausgaben bei den Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe von rund 12 Millionen Euro im Jahr 2022 führen, heißt es darin. Davon entfielen rund 11,6 Millionen Euro auf den Bund und rund 0,4 Millionen Euro auf die Kommunen.

Zu der gesetzlichen Neuregelung gebe es keine Alternative, betont die Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht habe im Jahr 2019 eine Neuregelung in Bezug auf die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefordert. Gleichwohl sieht sie den vorliegenden Gesetzentwurf nur als Zwischenschritt. Der Koalitionsvertrag sehe die Einführung eines Bürgergeldes vor, in deren Zuge auch die vom Bundesverfassungsgericht gefordert der Sanktionen vorgenommen werden solle, schreibt die Bundesregierung.

Änderung im Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch, 18. Mai, den Gesetzentwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des SGB II der Koalitionsfraktionen geändert. Damit soll nun das Sanktionsmoratorium nicht zum Ende des Jahres 2022 auslaufen, sondern erst ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes. Die Leistungsminderungen sollen mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung des Bürgergeldes neu geregelt werden.

Für das Moratorium gilt: Pflichtverletzungen (zum Beispiel die Weigerung, eine zumutbare Arbeit/Ausbildung aufzunehmen oder sich darum zu bewerben; Ablehnung oder Abbruch einer Weiterbildung) werden bis auf Weiteres nicht mit Kürzungen des Regelsatzes sanktioniert. Sanktionen bei Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen sollen aber beibehalten werden. Jedoch sollen erst ab dem zweiten Meldeversäumnis Leistungen gemindert werden, beschränkt auf maximal zehn Prozent des Regelsatzes. (vom/joh/19.05.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Annika Klose

Annika Klose

© Annika Klose/ Anna Voelske

Klose, Annika

SPD

Kai Whittaker

Kai Whittaker

© Kai Whittaker/ Steven Vangermain

Whittaker, Kai

CDU/CSU

Frank Bsirske

Frank Bsirske

© Bonnie Bartusch

Bsirske, Frank

Bündnis 90/Die Grünen

Hannes Gnauck

Hannes Gnauck

© Hannes Gnauck

Gnauck, Hannes

AfD

Jens Teutrine

Jens Teutrine

© Jens Teutrine/Jörg Diekmann

Teutrine, Jens

FDP

Jessica Tatti

Jessica Tatti

© Jessica Tatti/ Gerlinde Trinkhaus

Tatti, Jessica

Die Linke

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Jens Peick

Jens Peick

© Jens Peick/ Photothek Media Lab

Peick, Jens

SPD

Dr. Ottilie Klein

Dr. Ottilie Klein

© Michael Bennett

Klein, Dr. Ottilie

CDU/CSU

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

Jens Teutrine

Jens Teutrine

© Jens Teutrine/Jörg Diekmann

Teutrine, Jens

FDP

Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

Angelika Glöckner

Angelika Glöckner

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Glöckner, Angelika

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/1413 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
    PDF | 259 KB — Status: 14.04.2022
  • 20/1881 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/1413 - Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
    PDF | 272 KB — Status: 18.05.2022
  • 20/1886 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/1413, 20/1881 - Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
    PDF | 181 KB — Status: 18.05.2022
  • 20/1894 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1413, 20/1881 - Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
    PDF | 179 KB — Status: 18.05.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/1886 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 20/1413 (Beschlussempfehlung 20/1881: Gesetzentwurf 20/1413 in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

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Stand: 19.05.2025