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  • 1. Lesung
  • Anhörung
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 8. September 2022, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Afrikanischer Binnenmarkt: Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion die ordnungspolitischen Bemühungen der afrikanischen Staaten, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, noch stärker als bisher fördern. In einem Antrag (20/3273), der im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung federführend weiterberaten wird, schreiben die Abgeordneten, ein funktionierender afrikanischer Binnenmarkt sei Voraussetzung für eine krisenfeste Entwicklung Afrikas und für einen Rückgang der dortigen Migration. Vom Zugang zu größeren Absatzmärkten würde auch die deutsche Wirtschaft profitieren, so die Fraktion. Unter anderem will die AfD, dass die deutsche wirtschaftliche Zusammenarbeit die Verbesserung der regionalen Investitions- und Handelsstandards unterstützt sowie den Auf- und Ausbau des afrikanischen Binnenmarktes forciert und „im Interesse Deutschlands“ mitgestaltet. 

Widerstandsfähigkeit in Afrika: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Post-Covid-19-Strategie zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit und Erholung Afrikas durch verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit“ (20/3274) wird ebenfalls federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich für einen wirtschaftlich orientierten Austausch mit den afrikanischen Staaten und der Afrikanischen Union einzusetzen. Die deutsche wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Afrika muss nach Ansicht der Fraktion in Übereinstimmung gebracht werden mit „panafrikanischen Dynamiken“, die auf den Grundlage der afrikanischen Gesellschaften, Kulturen und Volkswirtschaften aufbauen. In Verbindung mit der deutschen Privatwirtschaft und unter Einbeziehung der afrikanischen Regierungen und der dortigen Privatwirtschaft müsse die Transformation der afrikanischen Volkswirtschaften forciert und „im Interesse Deutschlands“ mitgestaltet werden, heißt es in dem Antrag. Die wirtschaftlichen Chancen einer solchen Entwicklung seien zu nutzen, um Afrika auch für die deutsche Wirtschaft als Absatzmarkt für Technologietransfer zu erschließen.

Entwicklungszusammenarbeit: Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/3269) auf, dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ in der Entwicklungszusammenarbeit „uneingeschränkte und absolute Geltung zu verschaffen“. Ein vorausschauender entwicklungspolitischer Ansatz muss nach Ansicht der AfD im Hinblick auf künftige Krisen vor allem die kontinentale und regionale Wertschöpfung der Partnerländer stärken. Sich nur auf die Lieferketten zu fokussieren, würde hingegen die Auswirkungen derartiger Krisen verstärken, heißt es in dem Antrag. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit verzettele sich „mit unzähligen staatlichen, politischen, privaten und kirchlichen Akteuren und Projekten“ und gehe damit an den Erfordernissen resilienter Entwicklungspolitik vorbei. Vielmehr würden dadurch neue Abhängigkeiten geschaffen. Die Fraktion befürwortet laut Antrag wirtschaftliche Anreize, welche nur durch eine „nach marktwirtschaftlichen Prinzipien ausgestaltete Entwicklungszusammenarbeit“ angeregt werden könnten. Gefordert wird eine afrikapolitische Strategie mit dem Fokus auf deutschen Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen, die auch die Interessen der Partnerstaaten angemessen berücksichtigen solle. Der Antrag wird im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten.

Tarifermäßigung für Landwirte: Ein Antrag der AfD-Fraktion zur Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen (20/2535). Darin spricht sich die Fraktion dafür aus, dass Tarifermäßigungen, die eigentlich Ende dieses Jahres auslaufen würde, bis 2031 weiterhin zur Anwendung kommen. Wie die Fraktion erläutert, haben Landwirte die Möglichkeit, sich zwischen dem Regeltarif und einem für sie gegebenenfalls günstigeren Sondertarif bei der Einkommensteuer zu entscheiden. Diese Möglichkeit habe sich als Instrument des landwirtschaftlichen Risikomanagements etabliert und bewährt. Landwirten werde damit die Chance auf ein höheres Einkommen eröffnet. 

Solidaritätszuschlag: Die AfD-Fraktion fordert, den Solidaritätszuschlag vollständig abzuschaffen. Das geht aus einem Antrag hervor, der federführend im Finanzausschuss beraten wird (20/2536). Der Solidaritätszuschlag sei im Jahr 1995 eingeführt worden, um den damals in einer schwierigen Haushaltslage befindlichen Bund bei der Finanzierung des Aufbaus Ost zu unterstützen. Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 mangele es dem Solidaritätszuschlag jedoch an einer verfassungsrechtlichen Legitimation.

Medizinische Behandlungspflege: Die AfD-Fraktion fordert eine neue Finanzierungsgrundlage für die medizinische Behandlungspflege. Da die Pflegekassen nur die gesetzlich festgelegten Pauschalbeträge je Pflegegrad zahlten, trügen Heimbewohner einen großen Teil der medizinisch verordneten behandlungspflegerischen Leistungen selbst, heißt es zur Begründung in einem Antrag der Fraktion (20/3272), der federführend im Gesundheitsausschuss beraten wird. In der häuslichen Pflege übernehme die gesetzliche Krankenkasse alle Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die unterschiedliche Regelung führe dazu, dass stationäre Pflegeeinrichtungen deutlich weniger von den Pflegekassen für die gleichen Pflegeleistungen vergütet bekämen als im ambulanten oder häuslichen Bereich. Zugleich müssten Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen die fehlende Refinanzierung durch hohe Eigenanteile an den Heimkosten ausgleichen, obwohl auch sie Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlten. Die Abgeordneten fordern eine gesetzliche Änderung dahingehend, dass die Krankenkassen alle Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege übernehmen. Für die behandlungspflegerischen Leistungen in der ambulanten, häuslichen und vollstationären Pflege müssten dieselben Finanzierungsgrundlagen gelten.

Versorgungssicherstellung: Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (20/3271), die Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus verursachten Epidemie (MedBVSV) sofort außer Kraft zu setzen. Die Verordnung ermöglicht die zentrale Beschaffung von Produkten des medizinischen Bedarfs durch die Bundesregierung zur Versorgung der Bevölkerung in der Corona-Pandemie. Zu den Produkten des medizinischen Bedarfs gehören beispielsweise Arzneimittel, Medizinprodukte, Labordiagnostika, persönliche Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel. Nach Ansicht der AfD-Fraktion ist nicht nachvollziehbar, warum die Verordnung noch Bestand hat. Ihre Grundlage, die epidemische Lage von nationaler Tragweite, sei längst ausgelaufen. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Afrikanische Schweinepest: Die Fraktion der AfD fordert in einem Antrag die Bundesregierung auf, „ganzheitliche Ansätze zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zusammenführen“ (20/3270). Darin schreiben die Abgeordneten, die Bundesregierung solle den „Zentralen Krisenstab Tierseuchen“ unterstützen, damit die ständig zu erweiternde Umzäunung der Gefährdungszonen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) mit ausreichend Material und mehr Personal ausgebaut werden könne. Zudem solle der Bund die entstehenden Kosten für Zaunbau, Instandhaltung sowie die Bejagung im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest kofinanzieren. Außerdem seien die Bundesländer mit Bundesmitteln zur Bekämpfung der ASP stärker zu unterstützen. Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten.

Opfer von NS-„Euthanasie“: „Opfer von NS-'Euthanasie' und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkennen – Aufarbeitung vorantreiben“, lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (20/2429), der im Ausschuss für Kultur und Medien federführend beraten wird. In ihrem Antrag fordert Die Linke die Bundesregierung auf, den Opfern der aus politischen und volkswirtschaftlichen Gründen geplanten und vollendeten Ermordung während der NS-„Euthanasie“-Programme zwischen 1939 und 1945 in den fünf Mordzentren in Grafeneck (Baden-Württemberg), Brandenburg/Havel (Brandenburg), Bernburg (Sachsen-Anhalt), Hadamar (Hessen) und Sonnenstein (Sachsen) ein würdiges und angemessenes Gedenken zu bereiten, das auch Angehörige und Nachfahren einbezieht. Zudem müsste die Opfergruppe der Verfolgten und Ermordeten angemessen im nationalen Gedenkstättenkonzept des Bundes zu berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll die gesellschaftspolitische Bildung über diese Opfergruppe und die damaligen Täter ausgebaut und ein digitaler Gedenk- und Informationsort mit der namentlichen Nennung der Opfer und deren Leidensgeschichte in kommentierter Weise geschaffen werden. Die Linke verweist darauf, dass die Mehrzahl der Zwangssterilisierten und „Euthanasie“-Geschädigten nach 1945 keine angemessene Wiedergutmachung für das ihnen zugefügte Leid erhalten hätten. Ihre Traumatisierung und Stigmatisierung sowie ihre gesundheitlichen Schäden würden bis heute in der Öffentlichkeit zu wenig wahrgenommen.

(ste/irs/08.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/2429 - Antrag: Opfer von NS-"Euthanasie" und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkennen - Aufarbeitung vorantreiben
    PDF | 237 KB — Status: 23.06.2022
  • 20/2535 - Antrag: Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft fortführen
    PDF | 174 KB — Status: 04.07.2022
  • 20/2536 - Antrag: Den Solidaritätszuschlag zügig vollständig abschaffen
    PDF | 187 KB — Status: 04.07.2022
  • 20/3269 - Antrag: Teilhabe vor Ort schaffen - Afrikas Leistungsfähigkeit stärken durch kontinentale Wertschöpfung anstelle von globalen Lieferketten
    PDF | 232 KB — Status: 06.09.2022
  • 20/3270 - Antrag: Ganzheitliche Ansätze zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zusammenführen
    PDF | 201 KB — Status: 06.09.2022
  • 20/3271 - Antrag: Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie sofort außer Kraft setzen
    PDF | 236 KB — Status: 06.09.2022
  • 20/3272 - Antrag: Leistungsbezogene Vergütung der medizinischen Behandlungspflege statt Pauschalen - Die medizinische Behandlungspflege in der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege der Finanzzuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung unterstellen
    PDF | 218 KB — Status: 06.09.2022
  • 20/3273 - Antrag: Krisenanfälligkeit Afrikas reduzieren durch Belebung des afrikanischen Binnenmarktes - Absatzmärkte für Deutschland schaffen und Migration reduzieren
    PDF | 183 KB — Status: 06.09.2022
  • 20/3274 - Antrag: Post-COVID-19-Strategie zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit und Erholung Afrikas durch verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit
    PDF | 237 KB — Status: 06.09.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Kultur

Experten: NS-Opfer von „Euthanasie“ und Zwangs­sterilisationen anerkennen

Zeit: Montag, 26. September 2022, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Die Opfer der sogenannten „Euthanasie“-Morde und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur zwischen 1933 und 1945 sollen als NS-Opfer anerkannt und ihre Schicksal verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt und in der historischen Aufarbeitung berücksichtigt werden. Dies war das einhellige Votum in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien am Montag, 26. September 2022.

Der Ausschuss hatte den Historiker Prof. Dr. Wolfgang Benz, den Arzt und Psychiater Prof. Dr. Michael von Cranach, Dr. Ute Hoffmann von der Gedenkstätte für die Opfer der NS-„Euthanasie“ Bernburg, Jan Erik Schulte von der Gedenkstätte Hadamar und Ulla Schmidt von der Bundesvereinigung Lebenshilfe geladen, um über einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (20/2429) zu beraten.

Benz: Erste planmäßig verfolgte Opfergruppe

Wolfgang Benz führte aus, dass behinderte Menschen zu den ersten planmäßig verfolgten Opfern des nationalsozialistischen Rassenwahns gehörten. Den sogenannten „Euthanasie“-Morden seien schätzungsweise 300.000 Menschen zum Opfer gefallen. Ausgehend vom 1933 erlassenen Gesetz „zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ seien zudem bis zum Ende der NS-Diktatur etwa 400.000 Menschen zwangssterilisiert worden.

Unter den Opfern seien nicht nur geistig und körperliche Behinderte gewesen, sondern auch Fürsorgeempfänger, Langzeitarbeitslose, Alkoholiker und sogenannte „Asoziale“. Diese Menschen seien als „Ballastexistenzen“ angesehen worden, von denen das vermeintlich „rassisch reine“ deutsche Volk befreit werden sollte. 

Empfehlung: „Eugenik-Opfern“ statt „Euthanasie“

Benz und Michael von Cranach wiesen zudem darauf hin, dass sich die Nationalsozialisten auf eine in dieser Zeit schon lange weit verbreitete Sichtweise stützen konnten. Benz regte an, auf den euphemistischen Begriff „Euthanasie“ zu verzichten und besser von „Eugenik-Opfern“ zu sprechen. Der Begriff „Euthanasie“ stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet so viel wie „schöner Tod“. Cranach führte aus, dass das Thema nach 1945 nicht nur in der Gesellschaft insgesamt, sondern auch in der Psychiatrie lange Zeit verschwiegen worden sei. Noch heute würde das Thema vor allem von „von unten“ aufgegriffen, von Nachfahren der Opfern, von „Stolperstein“-Initiativen und von Psychiatrietätigen.

Cranach warnte, dass die Aufbewahrungsfrist für Kranken- und Verwaltungsakten aus der NS-Zeit verkürzt worden sei. Es müsse dringend ein Verbot für die Vernichtung dieser Akten durchgesetzt werden, da ansonsten die weitere historische Erforschung dieser NS-Verbrechen kaum mehr möglich sei. Die Akten müssten digitalisiert und archiviert werden. Darüber hinaus müsse gewährleistet werden, dass die Krankenhäuser Fragen der Nachfahren nach dem Schicksal der Opfer qualifiziert beantworten können. Insgesamt müsse dem Thema auch in der historischen Bildung mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, beispielsweise durch eine Verankerung in den Lehrplänen für die Schulen.

Experten: Gedenkstätten fehlen Mittel und Personal

Ute Hoffmann und Jan Erik Schulte verwiesen auf die zentrale Bedeutung von Gedenkstätten. Diese würden zum einen die historischen Geschehnisse sowie die Biografien von Opfern und Tätern erforschen. Zum anderen seien es die wichtigsten Einrichtungen bei der Beratung von Angehörigen und Nachfahren der Opfer sowie bei Bildungsangeboten für Schulen.

Allerdings verfügten die Gedenkstätten nicht über die ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung, um die Nachfrage zu bedienen. Schulte forderte ein abgestimmtes Vorgehen von Bund und Ländern für eine bessere Unterstützung der Gedenkstätten.

Schmidt: Verbrechen wirken bis in die Gegenwart

Die Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Ulla Schmidt, führte aus, dass es keinen einzigen historischen Grund gebe, die Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation nicht als Opfer des Nationalsozialismus anzuerkennen. Die Vernichtung von Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen sei von den Nationalsozialisten systematisch vorbereitet und durchgeführt wurden.

Diese Verbrechen wirkten bis in die Gegenwart, sagte Schmidt. So bestehe in der deutschen Gesellschaft bis heute ein defizitäres Denken bezüglich Menschen mit Behinderungen. Es müsse ein für allemal klargestellt werden, dass es kein „unwertes Leben“ gebe, sondern dass behinderte Menschen zur Bandbreite der menschlichen Vielfalt dazugehörten.

Berichterstatter der Fraktionen

Die Berichterstatter aller Fraktionen im Ausschuss betonten, dass die Anerkennung des Leids und des Schicksals der Opfer der sogenannten „Euthanasie“ und von Zwangssterilisationen verstärkt in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden müsse. Dies sei ein längst überfälliger Schritt sagte Marianne Schieder (SPD) und wies ebenso wie Erhard Grundl (Bündnis 90/Die Grünen) und Thomas Hacker (FDP) darauf hin, dass sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt hätten, dies in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.

Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) sprach von einem der „beschämendsten Kapitel“ in der deutschen Geschichte. Marc Jongen (AfD) sagte, die Anerkennung sei nicht nur „überfällig“, sondern komme zu spät, da von den Opfern so gut wie niemand mehr am Leben sei. Jan Korte (Die Linke) argumentierte, das Beispiel der „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen zeige, dass es zu den „großen Lebenslügen der Bundesrepublik gehöre, dass die NS-Vergangenheit erfolgreich aufgearbeitet worden sei. 

Antrag der Linksfraktion

In ihrem Antrag fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, den Opfern der aus politischen und volkswirtschaftlichen Gründen geplanten und vollendeten Ermordung während der NS-“Euthanasie„-Programme zwischen 1939 und 1945 in den fünf Mordzentren in Grafeneck (Baden-Württemberg), Brandenburg/Havel (Brandenburg), Bernburg (Sachsen-Anhalt), Hadamar (Hessen) und Sonnenstein (Sachsen) ein würdiges und angemessenes Gedenken zu bereiten, das auch Angehörige und Nachfahren einbezieht. Zudem müsste die Opfergruppe der Verfolgten und Ermordeten angemessen im nationalen Gedenkstättenkonzept des Bundes zu berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll die gesellschaftspolitische Bildung über diese Opfergruppe und die damaligen Täter ausgebaut und ein digitaler Gedenk- und Informationsort mit der namentlichen Nennung der Opfer und deren Leidensgeschichte in kommentierter Weise geschaffen werden.

Die Linke verweist darauf, dass die Mehrzahl der Zwangssterilisierten und “Euthanasie„-Geschädigten nach 1945 keine angemessene Wiedergutmachung für das ihnen zugefügte Leid erhalten hätten. Ihre Traumatisierung und Stigmatisierung sowie ihre gesundheitlichen Schäden würden bis heute in der Öffentlichkeit zu wenig wahrgenommen. (irs/aw/26.09.2022)

Dokumente

  • 20/2429 - Antrag: Opfer von NS-"Euthanasie" und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkennen - Aufarbeitung vorantreiben
    PDF | 237 KB — Status: 23.06.2022

Tagesordnung

  • 14. Sitzung am Montag, dem 26. September 2022, öffentlich

Protokolle

  • Protokoll der 14. Sitzung vom 26. September 2022

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Dr. Wolfgang Benz
  • Stellungnahme Prof. Dr. Michael von Cranach
  • Stellungnahme Dr. Ute Hoffmann (Gedenkstätte für Opfer der NS-"Euthanasie" Bernburg)
  • Stellungnahme Ulla Schmidt (Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Kultur und Medien

Herausgeber

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© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw36-de-ueberweisungen-903660

Stand: 14.05.2025