Antrag zur Änderung des Atomgesetzes überwiesen
Erstmals hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Juli 2022, einen von der AfD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf „zur Änderung des Atomgesetzes“ (20/2592) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte in den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.
Gesetzentwurf der AfD
Weltweit herrsche eine Situation des Mangels an Energie, der sich seit 2020 in steigenden Preisen insbesondere für Öl, Erdgas und Strom bemerkbar mache, schreibt die AfD in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes. Die Energiekrise habe sich durch den Krieg in der Ukraine verschärft. Vor dem Hintergrund des nahenden Winters 2022/2023 und nur unzureichend gefüllter Erdgasspeicher stelle sich die dringliche Frage nach einem Ersatz zur Deckung des Bedarfs des Landes an Wärme und Strom.
Aus Sicht der AfD bestehe eine Möglichkeit zur teilweisen Deckung des Strombedarfs und zugleich - weil in entsprechendem Maße auf die Stromerzeugung durch Erdgas verzichtet werden könnte - auch des Wärmebedarfs durch Erdgas in der Nutzung zumindest der aktuell noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke. Angesichts einer Energieversorgungsmangel- oder gar Notlage wäre die Abschaltung vorhandener, voll funktionsfähiger Kraftwerkskapazitäten widersinnig. Der Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke sei dringend angezeigt. Dazu müssten die betreffenden Anlagen entfristet und die Strommengenbegrenzung abgeschafft werden. Die Sicherstellung eines wirtschaftlich sinnvollen Betriebs für die Betreiber erfolge am effektivsten über eine entschädigungsbewehrte Laufzeitzusage von 20 Jahren.
Etwaige geringe Mehrkosten der Betreiber für Personal und/oder Brennstoff dürften - unter Annahme von wenigen hundert bis maximal tausend Beschäftigten für die gegenständlichen Anlagen insgesamt jährlich im einstelligen Millionenbereich liegen. Die Aufwendungen für die Betriebszulassung würden bei hinreichend langer, garantierter Laufzeit attraktiv erscheinen. Für Verbraucher entstünden keine Mehrausgaben, heißt es in dem Gesetzentwurf der AfD. (mis/eis/07.07.2022)