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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 22. September 2022, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Ceta-Abkommen: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (Ceta) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits“ vom 30. Oktober 2016 eingebracht (20/3443). Federführend wird der Wirtschaftsausschuss die Vorlage weiterberaten.

Gewerbeordnung: Ebenfalls an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung Anpassungen an der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung und dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz vornehmen möchte (20/3067). Demnach sollen unter anderem in einem neuen Paragrafen 11 der Gewerbeordnung die Vorgaben der Versicherungsvertriebsrichtlinie über die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern geregelt werden. Weiterhin soll die momentan noch bis zum 31. Dezember 2022 befristete Erlaubnis für die erleichterte Durchführung von Sitzungen der Gremien und Organe der Handwerksorganisationen in der Handwerksordnung verlängert werden. Als dritte Änderung sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Rechtssprechungsaufgaben im Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz künftig bei einem Senat konzentriert werden sollen. 

Güterrechtsregister: Die bei den Amtsgerichten geführten Güterrechtsregister sollen nach dem Willen der Bundesregierung abgeschafft werden. Die Register, „in die auf Antrag von Ehegatten Eintragungen über deren güterrechtliche Verhältnisse vorgenommen werden, sind weitgehend funktionslos geworden“, heißt es in dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (20/2730), der federführend im Rechtsausschuss beraten wird. Der Aufwand für die überwiegend in Papierform vorgenommene Führung der Register stünde in keinem Verhältnis mehr zu der „geringen rechtlichen und schwindenden praktischen Bedeutung“, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Abschaffung diene damit dem Bürokratieabbau. Zur Umsetzung sollen laut Entwurf die Paragrafen 1558 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgehoben werden.

Agrarstatistikgesetz: Die Bundesregierung will das Agrarstatistikgesetz ändern. Ihr Gesetzentwurf (20/3445) wird im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft federführend beraten. Darin heißt es, die Änderungen werden nötig, weil auf EU-Ebene neue Anforderungen an das Agrarstatistikgesetz entstanden seien. Zur Anpassung an die neuen unionsrechtlichen Anforderungen sei die Erweiterung der Agrarstrukturerhebung um Merkmale in den Bereichen Bewässerung, Bodenbewirtschaftungspraktiken sowie Maschinen und technische Einrichtungen vorgesehen. Nationaler Datenbedarf, dem mit der Änderung des Agrarstatistikgesetzes entsprochen werden solle, ergebe sich in den Bereichen der Flächenerhebung, des Torfabsatzes sowie der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen würden in der Agrarstrukturerhebung 2023 unter anderem die Merkmale zur Hofnachfolge, zur Art der Gewinnermittlung und zur Form der Umsatzbesteuerung, zu Tierhaltungsverfahren, zum Wirtschaftsdüngermanagement und zur Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln entfallen.

Finanzausgleichsgesetz: Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf finanzielle Zusagen an die Bundesländer umsetzen. Ihr Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze (20/3446) sieht unter anderem vor, im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat den Ländern durch den Bund über eine Verringerung des Umsatzsteueranteils des Bundes im Jahr 2022 weitere 110 Millionen Euro zukommen zu lassen. 2019 waren den Ländern bereits 110 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, um rund 2.000 Stellen für Richter und Staatsanwälte zu schaffen. Inzwischen seien 2715,85 Stellen besetzt worden. Weitere 350 Millionen Euro werden über eine Verringerung des Bundesanteils an der Umsatzsteuer den Ländern im Rahmen des Pakts für öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung gestellt. Die vereinbarten Voraussetzungen seien durch die Länder geschaffen worden. Die federführende Beratung des Gesetzentwurfs übernimmt der Haushaltsausschuss.

Immissionsschutz: Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis/90 Die Grünen und FDP wollen das Bundes-Immissionsschutzgesetz ändern. Angesichts der gegenwärtigen Gaskrise sollen Betreiber von Kraftwerken oder Abfallbehandlungsanlagen künftig von Vorgaben beim Lärm- und Luftschutz abweichen dürfen, heißt es in einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/3498). Ziel sei eine „zügige Durchführung von Verfahren“, schreiben die Fraktionen. Um Abläufe zu beschleunigen, seien zeitlich befristete Verfahrenserleichterungen erforderlich. Konkret sieht der Entwurf im Fall einer Gasmangellage unter anderem Sonderregelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen bestimmter Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vor. So sollen bei einem Brennstoffwechsel durch Gasknappheit zum Beispiel Fristen zu Bekanntmachung verkürzt werden. Auch ist geplant, im Fall einer Gasmangellage auf Anzeige und Änderungsgenehmigung beim Brennstoffwechsel zu verzichten. Auch Abweichungen von der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und ein Überschreiten von Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm sollen zulässig sein, wenn infolge einer Gasmangellage unter anderem ein Brennstoffwechsel erforderlich ist oder die nötigen Betriebsmittel für Abgaseinrichtungen nicht ausreichend zur Verfügung stehen, heißt es im Entwurf, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen wurde.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019 / 1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010 / 18 / EU des Rates“ eingebracht (20/3447). Die federführende Beratung der Vorlage übernimmt der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zur Umsetzung der Richtlinie werden im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verschiedene Änderungen vorgenommen: Arbeitgeber, die den Wunsch eines Elternteils, die Arbeitszeit in der Elternzeit zu verringern oder zu verteilen, nicht entsprechen, werden verpflichtet, ihre Entscheidung zu begründen. Arbeitgeber in Kleinbetrieben werden verpflichtet, Beschäftigten, die den Abschluss einer Vereinbarung über eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegzeitgesetz beantragen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des Antrages zu antworten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags ist diese zu begründen. Für Beschäftigte in Kleinbetrieben, die mit ihrem Arbeitgeber eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz vereinbaren, wird geregelt, dass sie die Freistellung vorzeitig beenden können, wenn die oder der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege der oder des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar ist. Außerdem soll ein Kündigungsschutz für die Dauer der vereinbarten Freistellung eingeführt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll für Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierungen, die unter diese Richtlinie fallen, zuständig sein.

Patientenberatung: Die Patientenberatung muss nach Ansicht der Linksfraktion umgestaltet und verbessert werden. In der komplexen Gesundheits- und Pflegeversorgung fehle vielen Patienten die nötige Orientierung, heißt es in einem Antrag (20/2684), der zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Wichtig seien demnach Beratungsangebote, beispielsweise zu Leistungsansprüchen, Pflegegraden, Krankengeld oder möglichen Behandlungsfehlern. Die bestehenden Beratungsangebote seien teilweise schlecht erreichbar oder nicht ausreichend bekannt. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) sollte nach den Vorstellungen der Abgeordneten in eine selbstverwaltete, von direkter Einflussnahme durch Krankenkassen, Leistungserbringer, Wirtschaft und Politik unabhängige Institution, etwa eine Stiftung privaten Rechts, überführt werden. Die UPD sollte dabei aus Steuermitteln dauerhaft mit 20 Millionen Euro pro Jahr finanziert werden. Die Linke schlägt außerdem vor, Patientenberatung und Pflegeberatung zusammenzuführen und Patientenlotsen beziehungsweise das sogenannte Case Management als eigenen Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) für Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf zu formulieren. 

Abgesetzt: Fußball-WM 2022 in Katar: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die Fußball-WM 2022 in Katar – Eine Sportgroßveranstaltung in einem Land trotz prekärer Menschenrechtssituation“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Vorlage sollte federführend im Sportausschuss beraten werden.

Schrems II Urteil: Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, die bestehende Rechtsunsicherheit für deutsche Unternehmen beim Datenschutz nach der die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Rechtssache C311 / 18 (Schrems II) zu beseitigen. Das fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/3540), der federführend im Wirtschaftsausschuss beraten wird. Zudem solle verhindert werden, dass die Datenverarbeitung deutscher Unternehmen erheblich blockiert wird. Um das zu erreichen, solle sich die Bundesregierung unter anderem dafür einsetzen, dass die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden „zeitnah einheitliche Informationen zum Datenschutzniveau in Drittstaaten erstellen, damit Unternehmen und Behörden im Einzelfall nicht prüfen müssen, ob das Schutzniveau ausreichend ist und somit bürokratische Hürden beseitigt werden.“ Die Abgeordneten fordern zudem eine größere Verbreitung der europäischen Cloud-Infrastruktur GaiaX, „vor allem auch durch die Nutzung für öffentliche Verwaltungsdaten“. 

Bürokratieabbau: Ein „umfangreiches und effektives Bürokratieabbauprogramm“ fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/3535), der ebenfalls im Wirtschaftsausschuss beraten wird. Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsabläufe und Planungsverfahren auf nationaler Ebene, genauso wie Normen auf europäische Ebene, sollen verschlankt werden, fordern die Abgeordneten. Ebenso sollen die Abläufe auf Ineffizienz, unnötige Kostentreiberei und Unverhältnismäßigkeit überprüft werden. Weiter heißt es in dem Antrag, dass EU-Normen durch die Bundesregierung „gründlich“ begleitet, überprüft und moderiert werden sollen, um im Sinne der Wirtschaftlichkeit für Unternehmen, den Mittelstand und der Industrie „eine weitere Bürokratisierung zu verhindern“.

(irs/ste/23.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/2684 - Antrag: Patientenberatung stärken und ihr Angebot verbessern
    PDF | 190 KB — Status: 07.07.2022
  • 20/2730 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters
    PDF | 326 KB — Status: 12.07.2022
  • 20/3067 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
    PDF | 447 KB — Status: 10.08.2022
  • 20/3443 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016
    PDF | 2 MB — Status: 19.09.2022
  • 20/3445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
    PDF | 403 KB — Status: 19.09.2022
  • 20/3446 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze
    PDF | 422 KB — Status: 19.09.2022
  • 20/3447 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates
    PDF | 389 KB — Status: 19.09.2022
  • 20/3498 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
    PDF | 250 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3535 - Antrag: Für unser Land - Bürokratie richtig abbauen und Unternehmen entlasten
    PDF | 205 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3540 - Antrag: Bestehende Rechtsunsicherheit und negative Auswirkungen durch das Schrems II Urteil auf die deutsche Wirtschaft beenden
    PDF | 201 KB — Status: 20.09.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Umwelt

Experten begrüßen Änderungen beim Immissionsschutz

Aus dem Schornstein eines Kraftwerks steigt Rauch auf.

Eine mögliche Gasmangellage ist Gegenstand einer Anhörung im Umweltausschuss. (© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt)

Zeit: Montag, 26. September 2022, 12.15 bis 13.45 Uhr
Ort: Videokonferenz, Sitzungssaal PLH E 800

Die von der Ampelkoalition vor dem Hintergrund der angespannten Lage am Gasmarkt geplante Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am Montag, 26.09.2022, grundsätzlich auf Zustimmung gestoßen. Die Mehrheit der Experten begrüßte den von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf (20/3498). Dieser sei gut geeignet, um Genehmigungsverfahren zu verkürzen und Betreibern von Kraftwerken und Industrieanlagen den dringend erforderlichen Brennstoffwechsel zu ermöglichen, so ihre Einschätzung.

Einige Experten sahen zudem weitergehenden Handlungsbedarf. Andere Sachverständige äußerten auch Bedenken zu den geplanten Ausnahmen vom Immissionsschutz. Die Regelungen gingen teilweise sehr weit, schränkten Umweltstandards zu stark ein und damit auch europäisches Recht, so ihre Kritik.

Beitrag zur Bewältigung der Gasversorgungskrise

Vertreter von Unternehmen und Anlagenbetreibern wie Florian Bieberbach, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke München, begrüßten das Gesetzgebungsvorhaben. Die geplanten Regelungen seien ein „effektiver Beitrag“ zur Bewältigung der Gasversorgungskrise, so der Sachverständige.

Mit Blick auf die technische Umsetzung machte er im Detail jedoch Lücken aus: So sollten auch bivalente Anlagen, also Anlagen, die mit zwei Brennstoffen betrieben werden können, von den Ausnahmeregelungen erfasst werden. Zudem plädierte Bieberbach dafür, auf die Pflicht zur Nachrüstung von Anlagen zur Abgasreinigung zu verzichten. Diese zu erfüllen sei bis zum Winter kaum möglich, und angesichts des Ausnahmecharakters der Regelung auch unverhältnismäßig.

„Mehr gewünscht“ für kleinere Betriebe

Hauke Dierks vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag unterstützte die vorgesehenen Ausnahmen und Verfahrenserleichterungen für Unternehmen ebenfalls. Allerdings ließ er durchblicken, dass man sich für kleinere Betriebe „mehr gewünscht“ hätte. Viele dieser Betriebe seien bereits dabei, einen Brennstoffwechsel vorzubereiten, scheiterten jedoch an rechtlichen Vorgaben. Eine Hürde sei etwa die Genehmigungspflicht für die Installation größeren Flüssiggastanks, so der Sachverständige. Dierks drängte zudem darauf, Behörden die Möglichkeit zu geben, Abweichungen von Emissions-Grenzwerten befristet zu dulden – sofern von Anlagen keine Gefahr für Gesundheit und Umwelt ausginge.

Wolfgang Hausdörfer, Werkleiter beim Ziegelhersteller Creaton, signalisierte auch Zweifel, ob sich die geplanten Änderungen  erleichternd auswirken könnten. Die Energieträgerumstellung sei schlichtweg nicht so schnell zu bewerkstelligen, dass sie sich noch in diesem Winter auswirke.

„Ausnahmen auch von europäischem Recht nötig“

Dr. Markus Frank vom Verband der Chemischen Industrie bedauerte, dass keine Ausnahmen von „europäischen Anforderungen“ geplant seien.

Dafür müssten nun aber die geplanten Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz schnell umgesetzt  und durch weitere im Bereich der Betriebssicherheit und für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen ergänzt werden, mahnte er. Es brauche dringend rechtssichere Genehmigungsverfahren.

Unbestimmte Formulierungen laden zu Missbrauch ein

Deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf übten Experten wie der Umwelttechniker Peter Gebhardt und die Juristin Dr. Franziska Heß: Beide erkannten zwar die Notwendigkeit zu Ausnahmeregegelungen an, monierten aber, dass die konkret vorgesehenen Änderungen über das Ziel hinausschössen.

Der Entwurf gehe über „dasjenige, was zur Bewältigung der Gasmangellage erforderlich ist, deutlich hinaus“, so formulierte es etwa Franziska Heß von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte. Die Fälle, in denen Ausnahmen von Umweltstandards gelten sollten, seien nicht genügend klar eingegrenzt und ermöglichten Missbrauch. Einzelne Regelungen verletzten auch europäisches Recht, konkret die Industrieemissionsrichtlinie, kritisierte sie. Heß plädierte insgesamt dafür, Ausnahmen auf systemrelevante Anlagen zu beschränken.

Zu weit gehende Regelungen

Peter Gebhardt, Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik, zweifelte auch an, ob alle der geplanten Änderungen tatsächlich erforderlich seien. Ausnahmen von Emissionsgrenzwerten für Stickstoffoxide seien zum Beispiel nicht nötig, da von einem Ammoniak- oder Harnstoffmangel nicht auszugehen sein, argumentierte der Experte.

Die Voraussetzungen, um Sonderregelungen zu beantragen, seien letztlich so breit gefasst, dass Unternehmen „jegliche Erschwernis“ im Zusammenhang mit einer Gasmangellage als Grund heranziehen könnten, um Vorhaben „ohne Genehmigung und mit extrem eingeschränkter Öffentlichkeitsbeteiligung zu realisieren“, gab der Sachverständige zu bedenken.

„Es geht um die Beschleunigung der Prozesse“

Die Sorge teilte Annette Giersch vom Bundesverband der Deutschen Industrie nicht: Der Schutz von Mensch und Umwelt werde weiterhin gewährleistet, versicherte sie und betonte: „Es geht hier um die Beschleunigung der Prozesse.“

Aktuell dauerten Genehmigungsverfahren ein Jahr. Soviel Zeit hätten Betriebe und Unternehmen nicht. Die Energiekrise  bedrohe sie existenziell.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktionen stellen in ihrem Gesetzentwurf fest, dass durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eine „unvorhersehbare, außergewöhnliche und volatile Lage am Gasmarkt“ entstanden sei. In der „angespannten Versorgungslage“ sei es erforderlich, Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zügig durchzuführen. Um kurze Verfahrensdauern zu erreichen, müssten zeitlich befristete Erleichterungen eingeführt werden. Neue gesetzliche Regelungen sollen auf zwei Jahre, Übergangsregelungen auf vier Jahre befristet werden.

Der Gesetzentwurf sieht Sonderregelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen bestimmter Genehmigungsverfahren sowie weitere Erleichterungen vor, wenn das entsprechende Verfahren in einem näher beschriebenen Zusammenhang mit der Gasmangellage steht, etwa bei einem Brennstoffwechsel, beim Fehlen notwendiger Betriebsmittel für Abgaseinrichtungen oder wegen einer anderen Notwendigkeit, die durch die „ernste oder erhebliche Gasmangellage“ ausgelöst wird. Mit Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas liegt diese Gasmangellage nach Regierungsangaben vor und muss vom Anlagenbetreiber nicht erneut nachgewiesen werden. Die Regierung verweist darauf, dass die durch die Gasmangellage erzeugten Fallkonstellationen „derzeit noch nicht vollständig absehbar sind“.

Kürzere Einwendungsfristen

Bei einem Zusammenhang mit der Gasmangellage soll die Genehmigungsbehörde über die Zulassung des vorzeitigen Beginns bereits vor Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage der Antragsunterlagen entscheiden, um eine Beschleunigung zu erreichen. Sichergestellt bleiben müsse, dass das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der abschließenden Genehmigungsentscheidung angemessen berücksichtigt wird.

Unter anderem sollen bestimmte Einwendungsfristen von zwei Wochen oder einem Monat auf eine Woche verkürzt werden. Auch soll unter Umständen auf einen Erörterungstermin verzichtet werden können. In Fällen, in denen die Zulassung einer Ausnahme von Emissionsgrenzwerten beantragt wird, soll in Bezug auf die davon erfassten Auswirkungen weder eine Änderungsanzeige noch eine Änderungsgenehmigung erforderlich sein. (ste/sas/26.09.2022)

Dokumente

  • 20/3498 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
    PDF | 250 KB — Status: 20.09.2022

Tagesordnung

  • 19. Sitzung am Mittwoch, 26. September 2022, 12:15 Uhr, öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll 19. Sitzung, Öffentliche Anhörung zum Thema "Entwurf eins Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, BT-Drs. 20/3498

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Dr. Florian Bieberbach, Stadtwerke München GmbH , A.-Drs. 20(16)84-C
  • Stellungnahme Hauke Dierks, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) , A.-Drs. 20(16)84-B
  • Stellungnahme Dr. Markus Frank, Verband Chemischer Industrie (VCI) , A.-Drs. 20(16)84-E
  • Stellungnahme Dipl.-Ing. Peter Gebhardt, Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik (IfU) , A.-Drs. 20(16)84-A(NEU)
  • Stellungnahme Annette Giersch, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) , A.-Drs. 20(16)84
  • Stellungnahme Dr. iur. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , A.-Drs. 20(16)84-D

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Umwelt

Beschluss für schnelle Geneh­migungen bei Gas­mangellage

Beinahe einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 29. September 2022, einen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen, wonach Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beschleunigt werden sollen (20/3498). Nur Die Linke stimmte gegen den Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Angenommen mit dem beinahe selben Stimmergebnis wurde auch die erste Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Verordnungen über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (20/3213, 20/3369 Nr. 2.2). Die Linke enthielt sich dieses Mal ihrer Stimme. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hatte zu beiden Vorlagen jeweils Beschlussempfehlungen vorgelegt (20/3737, 20/3679).

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktionen stellen in ihrem Gesetzentwurf (20/3498) fest, dass durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eine „unvorhersehbare, außergewöhnliche und volatile Lage am Gasmarkt“ entstanden sei. In der „angespannten Versorgungslage“ sei es erforderlich, Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zügig durchzuführen. Um kurze Verfahrensdauern zu erreichen, müssten zeitlich befristete Erleichterungen eingeführt werden. Neue gesetzliche Regelungen sollen auf zwei Jahre, Übergangsregelungen auf vier Jahre befristet werden.

Das Gesetz sieht nun Sonderregelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen bestimmter Genehmigungsverfahren sowie weitere Erleichterungen vor, wenn das entsprechende Verfahren in einem näher beschriebenen Zusammenhang mit der Gasmangellage steht, etwa bei einem Brennstoffwechsel, beim Fehlen notwendiger Betriebsmittel für Abgaseinrichtungen oder wegen einer anderen Notwendigkeit, die durch die „ernste oder erhebliche Gasmangellage“ ausgelöst wird. Mit Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas liegt diese Gasmangellage nach Regierungsangaben vor und muss vom Anlagenbetreiber nicht erneut nachgewiesen werden. Die Regierung verweist darauf, dass die durch die Gasmangellage erzeugten Fallkonstellationen „derzeit noch nicht vollständig absehbar sind“.

Kürzere Einwendungsfristen

Bei einem Zusammenhang mit der Gasmangellage soll die Genehmigungsbehörde über die Zulassung des vorzeitigen Beginns bereits vor Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage der Antragsunterlagen entscheiden, um eine Beschleunigung zu erreichen. Sichergestellt bleiben müsse, dass das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der abschließenden Genehmigungsentscheidung angemessen berücksichtigt wird.

Unter anderem sollen bestimmte Einwendungsfristen von zwei Wochen oder einem Monat auf eine Woche verkürzt werden. Auch soll unter Umständen auf einen Erörterungstermin verzichtet werden können. In Fällen, in denen die Zulassung einer Ausnahme von Emissionsgrenzwerten beantragt wird, soll in Bezug auf die davon erfassten Auswirkungen weder eine Änderungsanzeige noch eine Änderungsgenehmigung erforderlich sein.

Verordnung der Bundesregierung

Die Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (20/3213), der der Bundestag zugestimmt hat, zielt darauf ab, bei einer Gasmangellage befristete Ausnahmen für Abfallbehandlungsanlagen beim Immissionsschutz zu ermöglichen. Konkret ist vorgesehen, dass Behörden im Einzelfall zeitlich begrenzte Ausnahmen von Regelungen für mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen zulassen können. Dies sei bisher aufgrund des „hohen Beeinträchtigungspotenzials“ dieser Anlagen nur sehr beschränkt möglich, anders als bei anderen Verordnungen, schreibt die Bundesregierung.

Aufgrund der aktuell angespannten Versorgungssituation sei „ein Mangel an den erforderlichen Mitteln für den ordnungsgemäßen Betrieb“ der Anlagen nicht auszuschließen. Vor allem könne das für den Betrieb der Abgasreinigung erforderliche Gas aufgrund von Rationierungen knapp werden, heißt es in der Verordnung. In einer solchen Situation könnten die genehmigten Emissionswerte nicht mehr eingehalten werden. Befristete Ausnahmen vom Immissionsschutz stellten damit die einzige Alternative zur Stilllegung der Anlagen dar, heißt es weiter. Ziel der geplanten Änderung sei daher, den Behörden in einer Gasmangellage durch zusätzliche Ausnahmen die Möglichkeit zu geben, „angemessen und flexibel auf noch nicht vollständig absehbare Konsequenzen“ einer möglichen Notfalllage für mechanisch-biologische Abfallbeseitigungsanlagen zu reagieren. (vom/sas/ste29.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen

Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Kühn (Tübingen), Christian

Parl. Staatssekretär für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Christian Hirte

Christian Hirte

© Christian Hirte/Tobias Koch

Hirte, Christian

CDU/CSU

Carsten Träger

Carsten Träger

© Carsten Träger/ Agentur Photothek Media Lab

Träger, Carsten

SPD

Andreas Bleck

Andreas Bleck

© Andreas Bleck/ Georg Krimmel

Bleck, Andreas

AfD

Judith Skudelny

Judith Skudelny

© FDP Landesverband Baden-Württemberg/ Stephanie Trenz

Skudelny, Judith

FDP

Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

Tessa Ganserer

Tessa Ganserer

© Tessa Ganserer/Stefan Kaminski

Ganserer, Tessa

Bündnis 90/Die Grünen

Björn Simon

Björn Simon

© Björn Simon/ Patrick Liste

Simon, Björn

CDU/CSU

Falko Mohrs

Falko Mohrs

© Photothek

Mohrs, Falko

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/3213 - Verordnung: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
    PDF | 229 KB — Status: 31.08.2022
  • 20/3369 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 16. Juni 2022 bis 1. September 2022)
    PDF | 269 KB — Status: 09.09.2022
  • 20/3498 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
    PDF | 250 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3679 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksache 20/3213, 20/3369 Nr. 2.2 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
    PDF | 193 KB — Status: 27.09.2022
  • 20/3737 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/3498 - Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
    PDF | 184 KB — Status: 28.09.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/3498 (Beschlussempfehlung 20/3737: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/3679 (Verordnung 20/3213 zustimmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw39-de-bundesimmissionsschutzgesetz-911388

Stand: 22.05.2025