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  • 1. Lesung
  • Anhörung (CETA)
Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 22. September 2022, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Ceta-Abkommen: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (Ceta) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits“ vom 30. Oktober 2016 eingebracht (20/3443). Federführend wird der Wirtschaftsausschuss die Vorlage weiterberaten.

Gewerbeordnung: Ebenfalls an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung Anpassungen an der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung und dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz vornehmen möchte (20/3067). Demnach sollen unter anderem in einem neuen Paragrafen 11 der Gewerbeordnung die Vorgaben der Versicherungsvertriebsrichtlinie über die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern geregelt werden. Weiterhin soll die momentan noch bis zum 31. Dezember 2022 befristete Erlaubnis für die erleichterte Durchführung von Sitzungen der Gremien und Organe der Handwerksorganisationen in der Handwerksordnung verlängert werden. Als dritte Änderung sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Rechtssprechungsaufgaben im Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz künftig bei einem Senat konzentriert werden sollen. 

Güterrechtsregister: Die bei den Amtsgerichten geführten Güterrechtsregister sollen nach dem Willen der Bundesregierung abgeschafft werden. Die Register, „in die auf Antrag von Ehegatten Eintragungen über deren güterrechtliche Verhältnisse vorgenommen werden, sind weitgehend funktionslos geworden“, heißt es in dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (20/2730), der federführend im Rechtsausschuss beraten wird. Der Aufwand für die überwiegend in Papierform vorgenommene Führung der Register stünde in keinem Verhältnis mehr zu der „geringen rechtlichen und schwindenden praktischen Bedeutung“, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Abschaffung diene damit dem Bürokratieabbau. Zur Umsetzung sollen laut Entwurf die Paragrafen 1558 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgehoben werden.

Agrarstatistikgesetz: Die Bundesregierung will das Agrarstatistikgesetz ändern. Ihr Gesetzentwurf (20/3445) wird im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft federführend beraten. Darin heißt es, die Änderungen werden nötig, weil auf EU-Ebene neue Anforderungen an das Agrarstatistikgesetz entstanden seien. Zur Anpassung an die neuen unionsrechtlichen Anforderungen sei die Erweiterung der Agrarstrukturerhebung um Merkmale in den Bereichen Bewässerung, Bodenbewirtschaftungspraktiken sowie Maschinen und technische Einrichtungen vorgesehen. Nationaler Datenbedarf, dem mit der Änderung des Agrarstatistikgesetzes entsprochen werden solle, ergebe sich in den Bereichen der Flächenerhebung, des Torfabsatzes sowie der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen würden in der Agrarstrukturerhebung 2023 unter anderem die Merkmale zur Hofnachfolge, zur Art der Gewinnermittlung und zur Form der Umsatzbesteuerung, zu Tierhaltungsverfahren, zum Wirtschaftsdüngermanagement und zur Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln entfallen.

Finanzausgleichsgesetz: Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf finanzielle Zusagen an die Bundesländer umsetzen. Ihr Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze (20/3446) sieht unter anderem vor, im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat den Ländern durch den Bund über eine Verringerung des Umsatzsteueranteils des Bundes im Jahr 2022 weitere 110 Millionen Euro zukommen zu lassen. 2019 waren den Ländern bereits 110 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, um rund 2.000 Stellen für Richter und Staatsanwälte zu schaffen. Inzwischen seien 2715,85 Stellen besetzt worden. Weitere 350 Millionen Euro werden über eine Verringerung des Bundesanteils an der Umsatzsteuer den Ländern im Rahmen des Pakts für öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung gestellt. Die vereinbarten Voraussetzungen seien durch die Länder geschaffen worden. Die federführende Beratung des Gesetzentwurfs übernimmt der Haushaltsausschuss.

Immissionsschutz: Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis/90 Die Grünen und FDP wollen das Bundes-Immissionsschutzgesetz ändern. Angesichts der gegenwärtigen Gaskrise sollen Betreiber von Kraftwerken oder Abfallbehandlungsanlagen künftig von Vorgaben beim Lärm- und Luftschutz abweichen dürfen, heißt es in einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/3498). Ziel sei eine „zügige Durchführung von Verfahren“, schreiben die Fraktionen. Um Abläufe zu beschleunigen, seien zeitlich befristete Verfahrenserleichterungen erforderlich. Konkret sieht der Entwurf im Fall einer Gasmangellage unter anderem Sonderregelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen bestimmter Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vor. So sollen bei einem Brennstoffwechsel durch Gasknappheit zum Beispiel Fristen zu Bekanntmachung verkürzt werden. Auch ist geplant, im Fall einer Gasmangellage auf Anzeige und Änderungsgenehmigung beim Brennstoffwechsel zu verzichten. Auch Abweichungen von der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und ein Überschreiten von Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm sollen zulässig sein, wenn infolge einer Gasmangellage unter anderem ein Brennstoffwechsel erforderlich ist oder die nötigen Betriebsmittel für Abgaseinrichtungen nicht ausreichend zur Verfügung stehen, heißt es im Entwurf, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen wurde.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019 / 1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010 / 18 / EU des Rates“ eingebracht (20/3447). Die federführende Beratung der Vorlage übernimmt der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zur Umsetzung der Richtlinie werden im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verschiedene Änderungen vorgenommen: Arbeitgeber, die den Wunsch eines Elternteils, die Arbeitszeit in der Elternzeit zu verringern oder zu verteilen, nicht entsprechen, werden verpflichtet, ihre Entscheidung zu begründen. Arbeitgeber in Kleinbetrieben werden verpflichtet, Beschäftigten, die den Abschluss einer Vereinbarung über eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegzeitgesetz beantragen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des Antrages zu antworten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags ist diese zu begründen. Für Beschäftigte in Kleinbetrieben, die mit ihrem Arbeitgeber eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz vereinbaren, wird geregelt, dass sie die Freistellung vorzeitig beenden können, wenn die oder der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege der oder des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar ist. Außerdem soll ein Kündigungsschutz für die Dauer der vereinbarten Freistellung eingeführt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll für Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierungen, die unter diese Richtlinie fallen, zuständig sein.

Patientenberatung: Die Patientenberatung muss nach Ansicht der Linksfraktion umgestaltet und verbessert werden. In der komplexen Gesundheits- und Pflegeversorgung fehle vielen Patienten die nötige Orientierung, heißt es in einem Antrag (20/2684), der zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Wichtig seien demnach Beratungsangebote, beispielsweise zu Leistungsansprüchen, Pflegegraden, Krankengeld oder möglichen Behandlungsfehlern. Die bestehenden Beratungsangebote seien teilweise schlecht erreichbar oder nicht ausreichend bekannt. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) sollte nach den Vorstellungen der Abgeordneten in eine selbstverwaltete, von direkter Einflussnahme durch Krankenkassen, Leistungserbringer, Wirtschaft und Politik unabhängige Institution, etwa eine Stiftung privaten Rechts, überführt werden. Die UPD sollte dabei aus Steuermitteln dauerhaft mit 20 Millionen Euro pro Jahr finanziert werden. Die Linke schlägt außerdem vor, Patientenberatung und Pflegeberatung zusammenzuführen und Patientenlotsen beziehungsweise das sogenannte Case Management als eigenen Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) für Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf zu formulieren. 

Abgesetzt: Fußball-WM 2022 in Katar: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die Fußball-WM 2022 in Katar – Eine Sportgroßveranstaltung in einem Land trotz prekärer Menschenrechtssituation“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Vorlage sollte federführend im Sportausschuss beraten werden.

Schrems II Urteil: Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, die bestehende Rechtsunsicherheit für deutsche Unternehmen beim Datenschutz nach der die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Rechtssache C311 / 18 (Schrems II) zu beseitigen. Das fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/3540), der federführend im Wirtschaftsausschuss beraten wird. Zudem solle verhindert werden, dass die Datenverarbeitung deutscher Unternehmen erheblich blockiert wird. Um das zu erreichen, solle sich die Bundesregierung unter anderem dafür einsetzen, dass die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden „zeitnah einheitliche Informationen zum Datenschutzniveau in Drittstaaten erstellen, damit Unternehmen und Behörden im Einzelfall nicht prüfen müssen, ob das Schutzniveau ausreichend ist und somit bürokratische Hürden beseitigt werden.“ Die Abgeordneten fordern zudem eine größere Verbreitung der europäischen Cloud-Infrastruktur GaiaX, „vor allem auch durch die Nutzung für öffentliche Verwaltungsdaten“. 

Bürokratieabbau: Ein „umfangreiches und effektives Bürokratieabbauprogramm“ fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/3535), der ebenfalls im Wirtschaftsausschuss beraten wird. Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsabläufe und Planungsverfahren auf nationaler Ebene, genauso wie Normen auf europäische Ebene, sollen verschlankt werden, fordern die Abgeordneten. Ebenso sollen die Abläufe auf Ineffizienz, unnötige Kostentreiberei und Unverhältnismäßigkeit überprüft werden. Weiter heißt es in dem Antrag, dass EU-Normen durch die Bundesregierung „gründlich“ begleitet, überprüft und moderiert werden sollen, um im Sinne der Wirtschaftlichkeit für Unternehmen, den Mittelstand und der Industrie „eine weitere Bürokratisierung zu verhindern“.

(irs/ste/23.09.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/2684 - Antrag: Patientenberatung stärken und ihr Angebot verbessern
    PDF | 190 KB — Status: 07.07.2022
  • 20/2730 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters
    PDF | 326 KB — Status: 12.07.2022
  • 20/3067 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
    PDF | 447 KB — Status: 10.08.2022
  • 20/3443 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016
    PDF | 2 MB — Status: 19.09.2022
  • 20/3445 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
    PDF | 403 KB — Status: 19.09.2022
  • 20/3446 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze
    PDF | 422 KB — Status: 19.09.2022
  • 20/3447 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates
    PDF | 389 KB — Status: 19.09.2022
  • 20/3498 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
    PDF | 250 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3535 - Antrag: Für unser Land - Bürokratie richtig abbauen und Unternehmen entlasten
    PDF | 205 KB — Status: 20.09.2022
  • 20/3540 - Antrag: Bestehende Rechtsunsicherheit und negative Auswirkungen durch das Schrems II Urteil auf die deutsche Wirtschaft beenden
    PDF | 201 KB — Status: 20.09.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Wirtschaft

Meinungen zum Freihandels­abkommen mit Kanada gehen weit auseinander

Containerschiffe im Hafen von Hamburg.

Containerschiffe im Hafen von Hamburg. (© picture alliance / Rainer Keuenhof | Rainer Keuenhof)

Zeit: Mittwoch, 12. Oktober 2022, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die Ratifikation des Freihandelsabkommens mit Kanada (Ceta) war am Mittwoch, 12. Oktober 2022, Thema einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses. Konkret beraten wurden dabei der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (Ceta) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016“ (20/3443).

Ceta vorläufig in Kraft getreten

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen Deutschlands beziehungsweise der Europäischen Union mit Kanada weiter ausbauen. Es gelte, so die Bundesregierung, „die Möglichkeiten für den Handel und für Investitionen zwischen der Europäischen Union und Kanada zu steigern, insbesondere durch einen verbesserten Marktzugang für Waren und Dienstleistungen sowie besser miteinander vereinbarte und klare Handelsregeln“. Auch solle gemeinsam mit Kanada neue Standards für künftige „faire Handelsabkommen“ gesetzt werden.

Das Handelsabkommen Ceta ist am 21. September 2017 vorläufig in Kraft getreten. Da manche Teile des Abkommens in der Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten liegen, kann es jedoch erst vollständig in Kraft treten, wenn es von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. 

Experte: Abkommen ist Goldstandard

Der Wirtschaftsausschuss hatte zehn Sachverständige geladen, die überwiegende Mehrheit der Fachleute sprach sich für eine baldige Ratifizierung des Ceta-Gesetzes aus. Während die meisten Sachverständigen keinen Grund mehr zur Sorge beim Thema Schiedsgerichte oder Importe sahen, gab es zwei Fachleute, die dazu rieten, das Abkommen in dieser Form komplett abzulehnen.

Für Prof. Dr. Till Patrik Holterhus, Vertretungsprofessor für Öffentliches Recht an der Fakultät für Staatswissenschaften der Leuphana Universität Lüneburg, war die Kritik an Ceta berechtigt. „Es gab einen Blumenstrauß von Kritikpunkten, der im Rahmen der Verhandlungen adressiert wurde“, sagte Holterhus. Man könne das Abkommen aber nun, wenn es noch weiter verschärft werde, als „Goldstandard“ bezeichnen. Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Deutschland durch ein Unternehmen hält er für „gering“. Es sei in den Verhandlungen deutlich geworden, „dass wir im Bereich Investitionsschutz viel erreicht haben“. Die Strahlkraft des Abkommens auf die Verhandlungen über künftige Handelsabkommen sei nicht zu unterschätzen. 

„Es wird schwieriger, Klagen anzustrengen“

Auch mit der nun eingereichten Interpretationserklärung zum Investitionsschutz sei nicht komplett ausgeschlossen, dass es Klagen geben könnte, sagte Prof. Dr. Markus Krajewski, Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Doch es werde nun immer schwieriger, eine Klage anzustrengen.

„Es geht darum, eine ausufernde Schiedspraxis einzudämmen“, sagte Krajewski, dabei gehe das Gesetz nun in eine richtige Richtung: „Eine Besonderheit des Investitionsschutzes bei Ceta ist, dass man ein Gremium hat, das von beiden Vertragsparteien benannt wird. Dadurch werden sich die Richterinnen und Richter stärker an dem Willen der Vertragsparteien interpretieren, als es ein Schiedsgericht in der Vergangenheit getan hat.“

„Ceta ist mit dem Grundgesetz vereinbar“

Keine Zweifel an der Vereinbarkeit des Grundgesetzes mit dem Abkommen hatte Prof. Dr. Franz C. Mayer, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Rechtspolitik an der Universität Bielefeld: „Ceta ist mit dem Grundgesetz vereinbar, etwaige weitere Klagen werden erfolglos bleiben“, war sich Mayer sicher.

Man könne zwar auch in das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2022 Vorbehalte hineininterpretieren, aber diese würden ja sogar schon vom Gericht selbst im Urteil wieder relativiert. „In keinem anderen Staat ist das Abkommen so kleinteilig diskutiert worden“, sagte Mayer und konstatierte: „Wenn wir so ein Abkommen noch nicht mal mit Kanada hinbekommen, mit welchem Staat denn dann?“

Kritik an den Folgen für die Landwirtschaft

Von Reinhard Jung, Referent für Politik und Medien der Freie Bauern Deutschland GmbH, kam hingegen der deutliche Appell, die Ratifizierung abzulehnen. Seit der teilweisen Ratifizierung von Ceta 2017 habe es „sehr schwierige Jahre für die Landwirtschaft gegeben“, sagte Jung bei der Anhörung. Das läge natürlich nicht nur an dem Abkommen, aber der Preisdruck steige durch den zusätzlichen Import von landwirtschaftlichen Produkten aus Kanada weiter.

„Das Preisniveau ist nach unten gegangen.“ Er forderte, künftige Handelsabkommen ohne systemrelevante Bereiche wie die Lebensmittelproduktion zu verhandeln. In Bezug auf Ceta sagte er zudem: „Mein Appell an alle ist: Lehnen Sie diesen Gesetzentwurf bitte ab!“

Wirtschaftsforscher teilt Sorge um Agrarbereich nicht

Widerspruch hierzu kam von Prof. Gabriel Felbermayr, Direktor des Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung: Viele der „apokalyptischen Annahmen“ seien seit der Teilratifizierung nicht eingetreten. „Das sieht man auch im Bereich Agrar“, sagte Felbermayr, „wir sind eben nicht mit landwirtschaftlichen Produkten überschwemmt worden.“

Die andauernde Unsicherheit darüber, wann das Abkommen abschließend ratifiziert wird, wirke sich „dämmend“ aus, viele Unternehmen, gerade kleine und mittlere, hätten ihr volles Potenzial noch gar nicht ausgenutzt: „Für viele Unternehmen gibt es erhebliche Unsicherheiten darüber, wo das Abkommen Bestand hat.“

Abkommen auch mit Japan und Südkorea empfohlen

Das Abkommen könne helfen, die klimapolitische Transformation voranzubringen, schätzt Prof. Dr. Clara Brandi, Professorin für Internationale Wirtschaft und Entwicklungsökonomie an der Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. „Abkommen wie Ceta können dazu beitragen, Handel nachhaltiger und fairer zu gestalten“, so Brandi. Studien hätten bereits gezeigt, wie sich Handelsströme nachhaltiger und fairer gestalten ließen. Außerdem könnten sie den Zugang zu erneuerbaren Energien, wie dem grünen Wasserstoff erleichtern. „Ich komme abschließend zu einer positiven Einschätzung des Abkommens“, bilanziert Brandi. 
„Wir werden in nächster Zeit keine weiteren Abkommen diesen Ausmaßes bekommen“, sagte Prof. Dr. Rolf J. Langhammer vom Ifw Kiel Institut für Weltwirtschaft. Man müsse Ceta aber nutzen, um weitere vergleichbare bilaterale Abkommen zu verhandeln, mit Staaten, die in ihrem demokratischen Verständnis der europäischen Union ähnlich nahe stünden wie Kanada. Vorstellbar wären für Langhammer etwa Japan und Südkorea. Er stellte wie Mayer die Frage: „Wenn wir mit Kanada kein funktionierendes Abkommen hinbekommen, mit wem denn dann?“ Den Abschluss nun weiter zu verzögern sei ein fatales Signal der EU an weitere mögliche Partner, warnte der Wirtschaftsexperte. 

Schiedsgerichte und Klimaschutz

Zu dieser Einschätzung kam auch Matthias Krämer, Leiter der Abteilung Außenpolitik des Bundesverbandes der Deutschen Industrie: „Eine weitere Verzögerung des Prozesses ist nicht ideal.“ Die Unternehmen in Deutschland würden ein gesteigertes Interesse daran zeigen, ihren Handel zu diversifizieren. „Es würde uns auch an anderen Stellen der Handelspolitik Vertrauen kosten, wenn die Ratifikation weiter verzögert wird“, sagte Krämer. Die Zahlen zeigten klar, dass der Handel mit Kanada zunehmen werde, dies dürfe man nicht gefährden. 

Für Prof. Dr. Steffen Hindelang, Professor für International Investment and Trade Law an der Uppsala University in Schweden bedeutet die andauernde Beratung des Abkommens und die Beschäftigung mit der Interpretationserklärung nur, dass versucht würde „offene Rechtsbegriffe mit offenen Rechtsbegriffen zu erklären“. Die vorgelegte Interpretationserklärung bewahrheite nun die Befürchtung, dass jene EU-Mitgliedsstaaten, die Ceta bereits ratifiziert haben, erneut ihre Parlament damit befassen müssen: „Das ist es nicht wert“, befand Hindelang. 

Wie Jung sprach sich auch die Sachverständige Dr. Federica Violi von der Erasmus-Universität Rotterdam komplett gegen die Ratifikation von Ceta aus: Selbst durch die Verschärfung des Investitionsschutzes würde ein Missbrauch nicht verhindert. Vertragsstrafen hätten sich in Einzelfällen bereits als nicht ausreichend erwiesen und das System der Schiedsgerichte stehe in einem grundsätzlichen Widerspruch zum Klimaschutz. „Die einzige Möglichkeit wäre, den Investitionsschutz aus dem Abkommen zu streichen“, so Violi. Dies sei juristisch möglich. (ste/emu/12.10.2022)

Dokumente

  • 20/3443 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016
    PDF | 2 MB — Status: 19.09.2022

Tagesordnung

  • 22. Sitzung am Mittwoch, dem 12. Oktober 2022, 11.00 Uhr - öffentlich -

Protokolle

  • Wortprotokoll der 22. Sitzung am 12. Oktober 2022 (öffentlich)

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung am 12. Oktober 2022 (CETA)

Stellungnahmen

  • Ausschussdrucksache 20(9)153 - Stellungnahme von Dr. Federica Violi, Erasmus-Universität Rotterdam, Niederlande zur öffentlichen Anhörung am 12. Oktober 2022 (CETA)
  • Ausschussdrucksache 20(9)154 - Stellungnahme vom Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) zur öffentlichen Anhörung am 12. Oktober 2022 (CETA)
  • Ausschussdrucksache 20(9)155 - Stellungnahme von Prof. Dr. Steffen Hindelang, Uppsala University, Schweden zur öffentlichen Anhörung am 12. Oktober 2022 (CETA)
  • Ausschussdrucksache 20(9)156 - Stellungnahme von Univ.-Prof. MMag. Gabriel Felbermayr, PhD, WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung zur öffentlichen Anhörung am 12. Oktober 2022 (CETA)
  • Ausschussdrucksache 20(9)157 - Stellungnahme von Reinhard Jung, FREIE BAUERN Deutschland zur öffentlichen Anhörung am 12. Oktober 2022 (CETA)
  • Ausschussdrucksache 20(9)161 - Stellungnahme von Prof. Dr. Till Patrik Holterhus, MLE. LL.M. (Yale), Leuphana Universität Lüneburg zur öffentlichen Anhörung am 12. Oktober 2022 (CETA)
  • Ausschussdrucksache 20(9)162 - Stellungnahme von Prof. Dr. Franz C. Mayer, LL.M. (Yale), Universität Bielefeld zur öffentlichen Anhörung am 12. Oktober 2022 (CETA)
  • Ausschussdrucksache 20(9)163 - Stellungnahme von Prof. Dr. Markus Krajewski, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zur öffentlichen Anhörung am 12. Oktober 2022 (CETA)

Weitere Informationen

  • Wirtschaftsausschuss
  • Ratsdokument 2016/0205(NLE): Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits
  • Ratsdokument 2022/0217 (NLE): Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses über ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen von Architekten zu vertretenden Standpunkt

Herausgeber

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Stand: 20.05.2025