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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Soziales

Entwurf für Energiepreispauschale für Rentner beraten

Rentnerinnen und Rentner soll eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten. So sieht es der von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ (20/3938) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 13. Oktober 2022, beraten hat.

Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden.

Gesetzentwurf der Koalition

Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfänger des Bundes sollen eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Diese Pauschale soll erhalten, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben des Bundes auf rund 6,4 Milliarden Euro.

Bestandteil des Gesetzentwurfes ist außerdem, für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich die Obergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat anzuheben. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs sollen Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden, für die Sozialversicherung insgesamt ergeben sich dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen. (che/13.10.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Max Straubinger

Max Straubinger

© Max Straubinger/ CSU-Landesgruppe- Fotoshooting

Straubinger, Max

CDU/CSU

Markus Kurth

Markus Kurth

© DBT / Inga Haar

Kurth, Markus

Bündnis 90/Die Grünen

René Springer

René Springer

© René Springer

Springer, René

AfD

Anja Schulz

Anja Schulz

© Anja Schulz/Felix Quittenbaum

Schulz, Anja

FDP

Matthias Birkwald

Matthias Birkwald

© DBT/Inga Haar

Birkwald, Matthias W.

Die Linke

Dr. Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

© Thomas Köhler/ Photothek Media Lab

Machalet, Dr. Tanja

SPD

Dr. Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

© Stefan Nacke/ Klaus Altevogt/ info@klausaltevogt.com

Nacke, Dr. Stefan

CDU/CSU

Michael Gerdes

Michael Gerdes

© Photothek

Gerdes, Michael

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/3938 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs
    PDF | 363 KB — Status: 11.10.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/3938 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Geplante Energiepreis­pauschale für Rentner erntet viel Zuspruch

Zeit: Montag, 17. Oktober 2022, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700

Die geplante Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger des Bundes hat in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 17. Oktober 2022, kaum für Kontroversen gesorgt. Die mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/3938) ebenfalls geplante Ausweitung des Übergangsbereichs bei den Minijobs löste bei den geladenen Sachverständigen dagegen größere Bedenken aus.

Gesetzentwurf der Koalition

Laut Gesetzentwurf (20/3938) soll die Pauschale von 300 Euro erhalten, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt. 

Bestandteil des Gesetzentwurfes ist außerdem, für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich die Obergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat anzuheben. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs sollen Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden, für die Sozialversicherung insgesamt ergeben sich dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen.

Einmalzahlung von 300 Euro

Positiv bewerteten vor allem die Sozialverbände die Energiepreispauschale. So sagte Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland: „Wir haben von Anfang an kritisiert, dass Rentner bei der Energiepauschale für Erwerbstätige außen vor gelassen worden sind. Wichtig ist aber, dass es nicht bei der Einmalzahlung bleibt.“ Es gebe auch immer noch zu viele Bevölkerungsgruppen, die diese Pauschale nicht erreiche, kritisierte sie.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Person von Markus Hofmann lobte die Pauschale als zielführend, mahnte jedoch ebenfalls, dass es mit Blick auf die Entwicklung der Preise 2023 nicht reichen werde. Ines Verspohl vom Sozialverband VdK Deutschland zeigte sich zufrieden mit der Lösung, „da es die Grundfesten unserer Demokratie berührt, wenn wir 20 Millionen Menschen hier vergessen würden“. Gleichwohl brauche es weitere Lösungen für Menschen, zum Beispiel alleinlebende Rentnerinnen, die mit sehr hohen Abschlagszahlungen konfrontiert sind, forderte sie.

Zweifel an Minijob-Plänen

Zur Ausweitung des Übergangsbereichs bei Minijobs bemerkte Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Insgesamt seien Minijobs eine dauerhafte Subvention von Jobs mit geringem Einkommen und man müsse sich bezüglich einer langfristigen arbeitsmarktpolitischen Strategie fragen, ob man diese weiter subventionieren wolle. Eine noch weitergehende Ausdehnung des Übergangsbereichs sollte nicht erfolgen, so Weber.

Steven Haarke vom Handelsverband Deutschland - HDE betonte, die Anhebung der Verdienstgrenzen habe „irreversible Wirkungen auf den Arbeitsmarkt“, weil damit erneut erhebliche Kosten auf die Arbeitgeber zukämen. Auch Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund äußerte sich skeptisch: Durch die Regelung werde Teilzeitarbeit stärker subventioniert und es sei fraglich, ob dies angesichts des Fachkräftemangels sinnvoll sei. (che/17.10.2022)

Dokumente

  • 20/3938 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs
    PDF | 363 KB — Status: 11.10.2022

Tagesordnung

  • 27. Sitzung am Montag, den 17. Oktober 2022, 14.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 27. Sitzung Wortprotokoll Energiepauschale Rente

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Handelsverband Deutschland - HDE e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Sozialverband Deutschland e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Professor Dr. Christian Hagist, Vallendar
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutsche Rentenversicherung - Knappschaft-Bahn-See
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungs­empfänger beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentner und für Änderungen der Verdienstgrenze bei den Midijobs zugestimmt (20/3938). Die Vorlage wurde in dritter Beratung mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Keine Mehrheit hingegen fand ein Antrag der AfD-Fraktion mit der Forderung, Rentner beim Entlastungspaket nicht zu vergessen (20/2034). Die Vorlage wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Den Entscheidungen lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/4095) und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit zugrunde (20/4102).

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Laut Gesetzentwurf soll diese Pauschale von 300 Euro erhalten, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt.

Bestandteil des Gesetzentwurfes ist außerdem, für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich die Obergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat anzuheben. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs sollen Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden, für die Sozialversicherung insgesamt ergeben sich dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen.

Regierung: Unbürokratische Hilfe für 20 Millionen

Kerstin Griese (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, betonte, durch die Verabschiedung des schnell ausgearbeiteten Gesetzentwurfes werde man es schaffen, dass 20 Millionen Rentner noch vor Weihnachten die Energiepreispauschale auf dem Konto hätten. Anspruchsberechtigt seien alle Rentner, denen nun unbürokratisch geholfen werde.

Griese verteidigte auch die Midijob-Regelungen als wichtige Entlastung von Beschäftigten mit geringem Einkommen.

Union sieht erhebliche Mängel in der Umsetzung

Max Straubinger (CDU/CSU) begrüßte zwar die Energiepreispauschale für Rentner, schließlich sei dies eine alte Forderung der Union gewesen. Dennoch gebe es in der Umsetzung nun erhebliche Mängel, da zahlreiche Personengruppen vergessen worden seien, wie zum Beispiel Unfallopfer, Gewaltopfer und Versicherte aus berufsständischen Versorgungswerken.

Scharf kritisierte er auch die Ausweitung der Verdienstgrenzen bei Midijobs als zu hohe Belastung für Sozialkassen und Arbeitgeber.

Grüne: Regierung soll Ausweitung des Personenkreises prüfen

Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) verwahrte sich dagegen, dass die Regierung Rentner im Regen stehen lasse. Das Gesetz zeige doch, dass dem nicht so sei. Auch stimme der Vorwurf der Union nicht, dass Freiberufler vergessen würden, da man Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken nicht mit Freiberuflern gleichsetzen könne.

Gleichwohl lasse der Gesetzentwurf bestimmte Gruppen noch außen vor, für die auf die Schnelle keine Lösung gefunden werden konnte. Hier sei die Bundesregierung aber noch dran, versicherte Kurth.

AfD: Zu wenig und zu spät

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) betonte, ihre Fraktion habe eine solche Zahlung für Rentner schon im Mai gefordert. Sie kritisierte jedoch auch, dass viele Menschen nicht in den Genuss der Pauschale kämen, die es auch dringend nötig hätten, wie zum Beispiel pflegende Angehörige oder Bezieher von Krankengeld. „Wie immer ist es zu wenig und zu spät“, sagte sie.

Deutlich kritisierte sie auch die Midijob-Änderungen. Die Sozialkassen dadurch derart zu belasten, zeige, dass die Regierung den Ernst der Lage nicht begriffen habe, so Schielke-Ziesing.

FDP: Unternehmen nicht weiter belasten

Pascal Kober (FDP) sagte, das Gesetz sei „eine gute Nachricht in schwierigen Zeiten“. Dennoch verwies er auf die hohen Belastungen für die Arbeitgeber durch die Energiepreise und nun auch durch die Midijob-Regelungen.

Er appellierte daran, Firmen in dieser Zeit nicht noch weiter zu belasten. Dafür werde sich die FDP in der Koalition einsetzen, betonte er.

Linke: Frauen in der Teilzeitfalle

Susanne Ferschl (Die Linke) kritisierte die Bundesregierung dafür, drei Monate gebraucht zu haben, um zu merken, dass auch Rentner ihre Wohnungen heizen müssen. Sie kritisierte allerdings die Umsetzung der Pauschale, denn zu viele Personengruppen blieben außen vor, wie zum Beispiel Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Menschen mit Behinderungen in Werkstätten.

Die Ausweitung der Midijob-Verdienstgrenze sei zudem ein Teilzeit-Förderungsgesetz, das Frauen noch weiter in die Teilzeitfalle dränge.

SPD: Dauerhaft gute Rentenbezüge sichern

Dr. Tanja Machalet (SPD) lobte die schnelle Umsetzung, so dass die Pauschale noch in diesem Jahr ausgezahlt werden könne. Es sei keineswegs ein Gesetz des schlechten Gewissens, wie es die Union glauben machen wolle.

Angesichts der ambitionierten Rentenprojekte der Ampel-Koalition werde sich zeigen, wer am Ende ein schlechtes Gewissen haben müsse, sagte sie und kündigte umfangreiche Änderungen an. Denn eine Einmalzahlung sei zwar wichtig, aber ebenso wichtig sei, dauerhaft gute Rentenbezüge für die Menschen zu sichern, so Machalet.

Antrag der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/2034) auf, Rentner bei den Entlastungspaketen nicht zu vergessen. Sie schreibt: „Die Bezieher von Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten sind jedoch genauso von steigenden Energiepreisen betroffen, wie andere Bevölkerungsgruppen. Unabhängig davon, ob man die vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen als ausreichend ansieht oder nicht, ist es daher geboten auch die Bezieher von Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten bei den Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen.“

Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der „wenigstens“ die Zahlung eines einmaligen Zuschusses zu den Energiekosten für Erwerbsminderungs- und Altersrentner in Höhe von 300 Euro durch die Rentenversicherung festschreibt. Die entstehenden Kosten sollen durch den Bund in voller Höhe erstatten werden. Dieser Zuschuss soll nach dem Willen der Abgeordneten steuerfrei sein. (che/20.10.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Kerstin Griese

Kerstin Griese

© DBT/ Inga Haar

Griese, Kerstin

Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales

Max Straubinger

Max Straubinger

© Max Straubinger/ CSU-Landesgruppe- Fotoshooting

Straubinger, Max

CDU/CSU

Markus Kurth

Markus Kurth

© DBT / Inga Haar

Kurth, Markus

Bündnis 90/Die Grünen

Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

Pascal Kober

Pascal Kober

© DBT/ Thomas Koehler

Kober, Pascal

FDP

Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

Dr. Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

© Thomas Köhler/ Photothek Media Lab

Machalet, Dr. Tanja

SPD

Dr. Ottilie Klein

Dr. Ottilie Klein

© Michael Bennett

Klein, Dr. Ottilie

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Stengmann-Kuhn, Bündnis 90/Die Grünen

Wolfgang Stengmann-Kuhn

© Wolfgang Stengmann-Kuhn/ Stefan Kaminski

Strengmann-Kuhn, Dr. Wolfgang

Bündnis 90/Die Grünen

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Anja Schulz

Anja Schulz

© Anja Schulz/Felix Quittenbaum

Schulz, Anja

FDP

Dr. Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

© Stefan Nacke/ Klaus Altevogt/ info@klausaltevogt.com

Nacke, Dr. Stefan

CDU/CSU

Annika Klose

Annika Klose

© Annika Klose/ Anna Voelske

Klose, Annika

SPD

Mareike Lotte Wulf

Mareike Lotte Wulf

© Mareike Lotte Wulf/ Catrin Rörig

Wulf, Mareike Lotte

CDU/CSU

Linda Heitmann

Linda Heitmann

© GRÜNE Hamburg/Henning Angerer

Heitmann, Linda

Bündnis 90/Die Grünen

Isabel Mackensen-Geis

Isabel Mackensen-Geis

© Isabel Mackensen-Geis/ Fionn Grosse

Mackensen-Geis, Isabel

SPD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/2034 - Antrag: Rentner beim Entlastungspaket nicht vergessen
    PDF | 181 KB — Status: 30.05.2022
  • 20/3938 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs
    PDF | 363 KB — Status: 11.10.2022
  • 20/4095 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/3938 - Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs b) ) zu dem Antrag der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/2034 - Rentner beim Entlastungspaket nicht vergessen
    PDF | 231 KB — Status: 19.10.2022
  • 20/4102 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/3938, 20/4095 - Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs
    PDF | 178 KB — Status: 19.10.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/3938 (Beschlussempfehlung 20/4095 Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/4095 Buchstabe b (Antrag 20/2034 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw42-de-energiepreispauschale-rentner-915572

Stand: 16.06.2025