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Recht

Forderung nach Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 10. November 2022, erstmals mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ermöglichen – Sondertribunal einrichten“ (20/4311(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Anschließend wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Auswärtigen Ausschuss. 

Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion setzt sich für die Einrichtung eines Sondertribunals als konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ein. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „sich im Interesse der Durchsetzung des Völkerrechts und der Gerechtigkeit zugunsten der Ukraine auf europäischer Ebene und darüber hinaus für die Einrichtung eines Sondertribunals einzusetzen, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen“. Der Straftatbestand des Verbrechens der Aggression, also der Planung oder Ausführung des Angriffskrieges, könne nicht vom Internationalen Strafgerichtshof IStGH verhandelt werden, da weder die Ukraine noch die Russische Föderation das Römische Statut und seine Änderungen im Zusammenhang mit dem Verbrechen der Aggression ratifiziert hätten, schreiben die Abgeordneten. „Nur über den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, in dem aber Russland als ständiges Mitglied über ein Vetorecht verfügt, könnte eine Befassung erreicht werden.“

Diese Rechtslage dürfe aber nicht dazu führen, dass die mutmaßlichen Verbrechen der Aggression, die von den führenden Politikern und militärischen Befehlshabern Russlands und seiner Verbündeten gegen die Ukraine begangen wurden und werden, ungesühnt bleiben. „Verzichtet die Völkergemeinschaft schon auf einen ernsthaften Versuch, das Verbrechen der Aggression vor Gericht zu bringen, so kann dies in einer Welt, in der die Akzeptanz einer internationalen Ordnung immer stärker unter Druck gerät, letztlich die Gültigkeit des Straftatbestandes 'Angriffskrieg' in Frage stellen.“ Der Straftatbestand des Angriffskrieges beziehungsweise der Aggression sei indes eine zentrale Errungenschaft des Völkerrechts im 20. Jahrhundert und die Basis für den modernen Menschenrechtsschutz, schreiben die Abgeordneten. (ahe/10.11.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Peterka, Tobias Matthias

AfD

Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/Hagen Schnauss

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Lay, Caren

Die Linke

Caren Lay

Caren Lay

© Caren Lay/ Blend3, Frank Grätz

Heidt, Peter

FDP

Peter Heidt

Peter Heidt

© Peter Heidt/ Laurence Chaperon

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Dokumente

  • 20/4311 - Antrag: Konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ermöglichen - Sondertribunal einrichten
    PDF | 156 KB — Status: 08.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Eichwede, Sonja (SPD); Schwabe, Frank (SPD)


Überw 20/4311(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Auswärtiges

Forderung nach Sondertribunal zu russischem Angriffskrieg abgelehnt

Der Bundestag hat am Mittwoch, 1. März 2023, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ermöglichen – Sondertribunal einrichten“ (20/4311(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Zur Abstimmung hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/5607(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Abgelehnter Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion forderte in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, „sich im Interesse der Durchsetzung des Völkerrechts und der Gerechtigkeit zugunsten der Ukraine auf europäischer Ebene und darüber hinaus für die Einrichtung eines Sondertribunals einzusetzen, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen“.

Der Straftatbestand des Verbrechens der Aggression, also der Planung oder Ausführung des Angriffskrieges, könne nicht vom Internationalen Strafgerichtshof verhandelt werden, da weder die Ukraine noch die Russische Föderation das Römische Statut und seine Änderungen im Zusammenhang mit dem Verbrechen der Aggression ratifiziert hätten, schrieben die Abgeordneten. „Nur über den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, in dem aber Russland als ständiges Mitglied über ein Vetorecht verfügt, könnte eine Befassung erreicht werden.“

„Aggression darf nicht ungesühnt bleiben“

Diese Rechtslage dürfe aber nicht dazu führen, dass die mutmaßlichen Verbrechen der Aggression, die von den führenden Politikern und militärischen Befehlshabern Russlands und seiner Verbündeten gegen die Ukraine begangen wurden und werden, ungesühnt bleiben. „Verzichtet die Völkergemeinschaft schon auf einen ernsthaften Versuch, das Verbrechen der Aggression vor Gericht zu bringen, so kann dies in einer Welt, in der die Akzeptanz einer internationalen Ordnung immer stärker unter Druck gerät, letztlich die Gültigkeit des Straftatbestandes ,Angriffskrieg’ infrage stellen.“

Der Straftatbestand des Angriffskrieges beziehungsweise der Aggression sei indes eine zentrale Errungenschaft des Völkerrechts im 20. Jahrhundert und die Basis für den modernen Menschenrechtsschutz, schrieben die Abgeordneten. (vom/ahe/01.03.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Mijatovic, Boris

Bündnis 90/Die Grünen

Boris Mijatović

Boris Mijatović

© Boris Mijatović/Stefan Kaminski

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Roth (Heringen), Michael

SPD

Michael Roth

Michael Roth

© Michael Roth / Michael Farkas

Keuter, Stefan

AfD

Stefan Keuter

Stefan Keuter

© DBT/ Inga Haar

Lechte, Ulrich

FDP

Ulrich Lechte

Ulrich Lechte

© Ulrich Lechte/Petra Homeier

Hennig-Wellsow, Susanne

Die Linke

Susanne Hennig-Wellsow

Susanne Hennig-Wellsow

© DIE LINKE. Thüringen/ Lukas Krause

Limburg, Helge

Bündnis 90/Die Grünen

Helge Limburg

Helge Limburg

© Helge Limburg/ Bonnie Bartusch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Farle, Robert

fraktionslos

Robert Farle

Robert Farle

© Robert Farle/ Stefan Schäfer

Karaahmetoglu, Macit

SPD

Macit Karaahmetoğlu

Macit Karaahmetoğlu

© Macit Karaahmetoglu/ Lukas Schmiele

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Dokumente

  • 20/4311 - Antrag: Konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ermöglichen - Sondertribunal einrichten
    PDF | 156 KB — Status: 08.11.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/5607 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/4311 - Konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ermöglichen - Sondertribunal einrichten
    PDF | 166 KB — Status: 09.02.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 20/5607(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Antrag 20/4311(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen

Tagesordnung

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-de-russischer-angriffskrieg-920046

Stand: 22.08.2026