Parlament

Gerold Otten verfehlt erforderliche Mehrheit für das Vizepräsidentenamt

Der Bundestag hat den Vorschlag der AfD-Fraktion zurückgewiesen, ihren Abgeordnete Gerold Otten als Stellvertreter der Bundestagspräsidentin zu wählen (20/4995). Für Otten stimmten am Donnerstag, 19. Januar 2023, 99 Abgeordnete, 571 votierten gegen den AfD-Abgeordneten. Es gab 20 Enthaltungen. Der ehemalige Berufssoldat Otten ist seit 2017 Mitglied des Bundestages. Er zog 2021 zum zweiten Mal über die Landesliste für den Wahlkreis München-Land ins Parlament ein. Otten ist Mitglied im Verteidigungsausschuss und Obmann seiner Fraktion im Unterausschuss Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung.

Zuletzt nominierte die AfD-Fraktion am Donnerstag, 15. Dezember 2022, erfolglos ihren Abgeordneten Sebastian Münzenmaier für das Vizepräsidentenamt. In geheimer Wahl stimmten 557 Abgeordnete gegen den 33-jährigen Versicherungs- und Finanzanlagenfachmann. 95 Abgeordnete votierten für ihn, neun enthielten sich ihrer Stimme. 

Wahl eines Mitglieds im Parlamentarischen Kontrollgremium

Auch die AfD-Abgeordnete Nicole Höchst, die von ihrer Fraktion als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes nominiert worden war (20/4996), erhielt mit 88 Ja-Stimmen und 589 Nein-Stimmen bei 13 Enthaltungen keine Mehrheit. Die Regierungsschuldirektorin ist Obfrau ihrer Fraktion im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Die 52-Järige zog 2021 zum zweiten Mal über die Landesliste ins Parlament ein. Sie vertritt den Wahlkreis Kreuznach in Rheinland-Pfalz.

Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das Gremium umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. (ste/19.01.2023)

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