Naturschutz

Bericht zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls zur Biodiversität bewertet

Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Februar 2023, über den „Sechsten Bericht der Bundesregierung zum Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls hinsichtlich Beratung und Vollzug sowie insbesondere zur Abschätzung des Personalbedarfs des Bundesamtes für Naturschutz“ (20/4981) beraten. Im Anschluss der Debatte haben die Abgeordneten in Kenntnis der Unterrichtung eine Entschließung mit der Mehrheit vom SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und AfD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen, die die Vorlage des nächsten Berichtes nicht vor Ende der 20. Wahlperiode fordert. Ab der 21. Legislaturperiode soll der Bericht dann nur noch einmal in der Mitte der jeweiligen Legislaturperiode als Ressortbericht vorgelegt werden, weil sich herausgestellt habe, dass der jährliche Turnus zu kurz sei, um die Sorgfaltserklärungen und die Nutzerkontrollen adäquat abzubilden, da diese längerfristig angelegt seien. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Unterrichtung (20/5562) vor.

Unterrichtung durch die Bundesregierung

Erstmals, so heißt es im Bericht des für den Vollzug des Nagoya-Protokolls zuständigen Bundesamtes für Naturschutz (BfN), sei eine Forschungseinrichtung wegen einer Verletzung der Sorgfaltspflichten nach der EU-Verordnung zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls über den Zugang zu genetischen Ressourcen mit einem Bußgeld belegt worden. Im Berichtszeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 seien insgesamt acht Verfahren anhängig gewesen, die bereits im letzten Berichtszeitraum wegen Verstößen gegen die EU-Verordnung (EU-VO) Nr. 511/2014 eingeleitet worden seien.

Bei vier Verfahren im Sektor Grundlagenforschung würden gegen die betroffenen Einrichtungen aufgrund der Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten gemäß Artikel 4 Absatz 3 der EU-VO Verwarnungen ausgesprochen. Einem weiteren Forschungsinstitut sei die Nutzung nach Paragraf 2 Absatz 2 des Nagoya-Protokoll-Umsetzungsgesetzes (NagProtUmsG) untersagt worden. Mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens sei zudem zu rechnen, heißt es in der Vorlage weiter.

Bußgeldverfahren gegen Biotechnologie-Unternehmen

Ein Verfahren aus dem Sektor Pflanzenschutz wurde laut BfN eingestellt, weil der Anwendungsbereich der EU-VO nicht betroffen war. In einem weiteren Fall wurde gegen ein Biotechnologie-Unternehmen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Damit sei die Beweiserhebung in nahezu allen Kontrollverfahren des ersten Kontrollzyklus abgeschlossen. Ein zweiter Kontrollzyklus läuft laut Bericht seit Februar 2022. Dabei wurden 110 Einrichtungen unter anderem aus den Sektoren Biotechnologie, Nahrungs- und Futtermittel, Pharmazie, Kosmetik und Pflege, Pflanzen- und Tierzucht sowie Grundlagenforschung einer Risikobewertung unterzogen. Bei 79 Einrichtungen sei eine Nutzung genetischer Ressourcen im Anwendungsbereich der EU-VO entweder ausgeschlossen oder als unwahrscheinlich eingestuft worden, schreibt BfN. Bei 30 Einrichtungen hingegen sei das Kontrollverfahren „auf schriftlichem Wege“ eingeleitet worden. Eine weitere Einrichtung wurde laut Bericht für den nächsten Kontrollzyklus vorgemerkt.

„Kein oder nur ein geringes Bewusstsein für das Nagoya-Protokoll“ bei kontrollierten Einrichtungen
Von den 30 risikobasierten schriftlichen Kontrollen sind danach im Berichtszeitraum fünf ohne Hinweis auf Verstöße beendet wurden. In drei Fällen habe ein Anfangsverdacht vorgelegen, der Vor-Ort-Kontrollen erfordert und weiteren Klärungsbedarf gezeigt habe, so das BfN. Insgesamt zeige sich im zweiten Kontrollverfahren erneut, dass bei den kontrollierten Einrichtungen „kein oder nur ein geringes Bewusstsein für das Nagoya-Protokoll und die EU-VO“ vorhanden sei.

Das Nagoya-Protokoll - offiziell „Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenen Vorteile“ - ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der 2014 in Kraft getreten ist. Deutschland ist seit 2016 Vertragspartei des Nagoya-Protokolls. (sas/hau/09.02.2023)

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