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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Geschäftsordnung

Forderung nach Unter­suchungsausschuss zu Warburg/Cum-Ex beraten

Die Dimensionen sind gewaltig: 280 Millionen Euro Kapitalertragsteuer sollen der Hamburger Warburg-Bank aufgrund von Cum-Ex-Geschäften zu Unrecht erstattet worden sein; es steht der Verdacht politischer Einflussnahme im Raum. „Deswegen gibt es nur einen Weg, dieses Thema jetzt sorgfältig zu untersuchen, nämlich die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses“, sagte Dr. Mathias Middelberg, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, am Donnerstag, 20. April 2023, in einer Aussprache des Deutschen Bundestag über den Antrag der Union (20/6420), einen 2. Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der Vorlage zufolge sollen dem Untersuchungsausschuss zwölf ordentliche Mitglieder angehören. Die SPD-Fraktion und die CDU/CSU-Fraktion sollen jeweils drei Mitglieder stellen, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP jeweils zwei Mitglieder. Jeweils ein Mitglied sollen die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke stellen. Der Antrag wurde vom Bundestag an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.

Union übt heftige Kritik an Kanzler Scholz

Middelberg sagte, man hätte sich den Antrag sparen können, wenn Bundeskanzler Olaf Scholz Scholz (SPD), der früher Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg gewesen war, irgendwann ehrlich Rede und Antwort gestanden hätte. Das sei leider nicht der Fall gewesen. Zugleich sei Hamburg unter Scholz das einzige Bundesland gewesen, das Cum-Ex-Gelder nicht zurückverlangt habe. Die Union wolle wissen, wer dafür verantwortlich ist.

In ihrem Antrag schreibt die Union, dass sich Scholz am 1. Juli 2020 in einer Aussage vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages konkret an ein Treffen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und Miteigentümer der Warburg-Bank, Christian Olearius, am 10. November 2017 habe erinnern können. Kurz nach dem 1. Juli 2020 seien zwei weitere Treffen von Scholz und Olearius bekannt geworden sowie ein von Scholz initiiertes Telefonat mit Olarius. In weiteren Befragungen habe sich Scholz dann nicht mehr an Treffen erinnern können. Die Union schreibt von einem „rasanten und umfassenden Gedächtnisverlust des Bundeskanzlers“.

SPD wirft Union „Stimmungsmache“ vor

Die Koalitionsfraktionen bezweifelten, ob sich die Hamburger Vorgänge mit einem Untersuchungsausschuss des Bundestages aufklären lassen könnten. Michael Schrodi (SPD) erklärte, der Steuervollzug sei Aufgabe der Länder.

Seit zweieinhalb Jahren gebe es in Hamburg einen Untersuchungsausschuss. Dessen Ergebnisse seien eindeutig: An all den von Middelberg geschilderten Unterstellungen sei nichts dran. Es habe keine Verfehlungen gegeben, es sei kein Steuergeld verlorengegangen. Und dennoch wolle die CDU/CSU einen nahezu identischen Untersuchungsausschuss im Bundestag einbringen. Es gehe der Union nur um Stimmungsmache gegen Kanzler Scholz.

AfD nennt Unionsantrag „mehr als dünn“

Stephan Brandner (AfD) bezeichnete den Untersuchungsantrag der Union als „mehr als dünn“, befürwortete aber eine Untersuchung der Vorgänge um die Warburg-Bank. Scholz stehe für Ausweichen, Wegducken und für Gedächtnisverlust: „Wie kann eine solche Person Deutschland überhaupt regieren“, fragte Brandner.

Aufklärung sei notwendig, aber es gebe erheblich größere Probleme in Deutschland, wie unter anderem das Corona-Desaster, die Nordstream-Sprengung und die schrankenlose Einwanderung. 

Grüne verweisen auf U-Ausschuss in Hamburg

Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) nannte es das gute Recht der Union, Transparenz herstellen und die Finanzmarktkriminalität aufklären zu wollen. Das sehe auch ihre Fraktion als wichtig an. Der erste Untersuchungsausschuss des Bundestages habe bereits wichtige Erkenntnisse geliefert und ein Bewusstsein für die Probleme geschaffen.

Doch beziehe sich der Unionsantrag nur auf Hamburg, und dort gebe es bereits einen Untersuchungsausschuss. Daher müssten in den Untersuchungsausschuss des Bundestages weitere relevante Sachverhalte aufgenommen werden, zum Beispiel die Cum-Cum-Geschäfte.

Linke begrüßt Forderung nach U-Ausschuss

Christian Görke (Die Linke) begrüßte den Unionsantrag: „Wir als Linke kaufen dem Kanzler seine Erinnerungslücken nicht ab.“ Görke forderte die SPD auf, die 45.000 Euro Parteispenden von der Warburg-Bank zurückzahlen. Scholz habe sich dreimal mit Olearis getroffen, als schon längst gegen den Banker ermittelt worden sei.

An die Union gewandt sagte Görke, auch deren Weste sei alles andere als weiß. Das müsse auch untersucht werden.

FDP bezeichnet Antrag als „Theater“

Markus Herbrand (FDP) sagte, Aufklärung sei nötig, aber zwei Ausschüsse in der gleichen Sache müsse es nicht geben. Der Antrag sei Theater, „und das auch noch im falschen Schauspielhaus“.

Es handele sich um Hamburger Themen, und daher sei schleierhaft, wie ein Untersuchungsausschuss des Bundestages Erkenntnisse aus dem Hamburger Rathaus gewinnen könne.

Untersuchungsauftrag

Der Ausschuss soll die Anwendung von Bundesrecht bei den Rückforderungen unberechtigter Kapitalertragsteuererstattungen der Warburg-Bank im Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltung Hamburg seit dem 1. Januar 2011 aufklären. Untersucht werden soll unter anderem, welche Prüfungen und Entscheidungen es im Zusammenhang mit den zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank gab. Ermittelt werden soll, welche Stellen in Hamburg und im Bund die politische Verantwortung dafür tragen. Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion wirft das Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Verantwortung des damaligen Ersten Bürgermeisters, des späteren Bundesfinanzministers und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz im Zusammenhang mit der Warburg-Steueraffäre schwerwiegende Fragen auf.

Daher soll der Untersuchungsausschuss der Frage nachgehen, ob Hamburg im Jahr 2016 das einzige der 16 Bundesländer war, welches die Rückforderungen von zu Unrecht erhaltenen Kapitalertragsteuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften verjähren lassen wollte und was die Gründe dafür waren. Geklärt werden soll, ob Hamburg 2017 erst durch das Bundesministerium der Finanzen zu einer Geltendmachung veranlasst worden und aus welchem Anlass das Ministerium tätig geworden war. Geklärt werden soll auch, welche Kontakte es zwischen Vertretern der Warburg-Bank und dem damaligen Bürgermeister Scholz, dem damaligen Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) sowie weiteren Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg gegeben hat. Kontakte des damaligen Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs (SPD) und des früheren Innensenators Alfons Pawelczyk (SPD) im Zusammenhang mit dem Steuerfall Warburg sollen ebenfalls untersucht werden. Auch soll der Ausschuss der Frage nachgehen, ob es Spenden und Zuwendungen an die die Hamburger Regierung tragenden Parteien von der Warburg-Bank, von mit ihr verbundenen Unternehmen oder von Gesellschaftern der Bank gab.

Zur Rolle des heutigen Bundeskanzlers heißt es in dem Antrag, dass sich Scholz am 1. Juli 2020 in einer Aussage vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages konkret an ein Treffen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und Miteigentümer der Warburg-Bank, Christian Olearius, am 10. November 2017 habe erinnern können. Das sei auch im Protokoll der Sitzung so festgehalten. Kurz nach dem 1. Juli 2020 seien zwei weitere Treffen von Scholz und Olearius bekannt geworden sowie ein von Scholz initiiertes Telefonat mit Olarius. In einer weiteren Befragungen am 9. September 2020 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sowie am 30. April 2021 im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft habe Scholz dann jedoch erklärt, dass er sich nicht an die Treffen erinnere. Nach Ansicht der Unionsfraktion wirft dieser „rasante und umfassende Gedächtnisverlust des Bundeskanzlers“ die Frage auf, ob es um einen „tatsächlichen oder taktischen Erinnerungsverlust“ gehe und ob Scholz der Öffentlichkeit, den Abgeordneten des Bundestages und denen der Hamburger Bürgerschaft die Wahrheit gesagt habe. (hle/ste/20.04.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Katharina Beck

Katharina Beck

© Katharina Beck/Oliver Hadji

Beck, Katharina

Bündnis 90/Die Grünen

Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Matthias Hauer

Matthias Hauer

© Matthias Hauer/ Tobias Koch

Hauer, Matthias

CDU/CSU

Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Barbara Hötzel

Heiligenstadt, Frauke

SPD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Bruno Hönel

Bruno Hönel

© Bruno Hönel/Stefan Kaminski

Hönel, Bruno

Bündnis 90/Die Grünen

Patrick Schnieder

Patrick Schnieder

© Patrick Schnieder/ Tobias Koch

Schnieder, Patrick

CDU/CSU

Maximilian Mordhorst

Maximilian Mordhorst

© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling

Mordhorst, Maximilian

FDP

Robert Farle

Robert Farle

© Robert Farle/ Stefan Schäfer

Farle, Robert

fraktionslos

Esra-Leon Limbacher

Esra-Leon Limbacher

© Esra Limbacher/Dominik Butzmann

Limbacher, Esra

SPD

Michael Frieser

Michael Frieser

© Michael Frieser/ Lutz Wolf

Frieser, Michael

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/6420 - Antrag: Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode
    PDF | 184 KB — Status: 18.04.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/6420 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (DGS)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Geschäftsordnung

Sachverständigen-Kritik am Cum-Ex-Antrag der Union

Zeit: Donnerstag, 22. Juni 2023, 15.30 bis 17.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung am Donnerstag, 22. Juni 2023, unter Leitung der stellvertretenden Vorsitzenden Esther Dilcher (SPD) ist der Antrag der Unionsfraktion (20/6420) auf Einsetzung eines zweiten Untersuchungsausschusses in der vorliegenden Form von den meisten Sachverständigen kritisch beurteilt worden.

Die Union will die Umstände der Steueraffäre der Hamburger Warburg-Bank im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Steuergestaltungen untersuchen lassen. Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion wirft auch das Agieren der Freien und Hansestadt Hamburg unter der Verantwortung des damaligen Ersten Bürgermeisters, des späteren Bundesfinanzministers und jetzigen Bundeskanzlers Olaf Scholz im Zusammenhang mit der Warburg-Steueraffäre schwerwiegende Fragen auf, die von dem Ausschuss geklärt werden sollen. 

Anliegen verfassungsrechtlich umstritten

Für Prof. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, stellt sich der Unionsantrag jedoch „insgesamt als rechtswidrig dar“, wie er in seiner Stellungnahme darlegte. Die Kompetenzgrenze, die das Bundesstaatsprinzip dem Untersuchungsrecht des Bundestages ziehe, sei überschritten worden. Auch im Falle eines Antrags einer qualifizierten Minderheit könne es „keine Pflicht des Bundestages geben, einen rechtswidrigen Einsetzungsbeschluss zu fassen. Einen verfassungswidrigen Untersuchungsausschuss einzusetzen, ist dem Bundestag angesichts seiner Verfassungsbindung (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) verboten.“ Eine von der Union ins Gespräch gebrachte Ergänzung des Antrags ändere daran nichts. Allenfalls einige Teile des Antrags seien zulässig. 

Prof. Jelena von Achenbach von der Justus-Liebig-Universität Gießen erklärte, der Antrag der Unionsfraktion sei nur in Teilen verfassungsrechtlich zulässig. Es sollten Vorgänge in der hamburgischen Regierung und Verwaltung untersucht werden, obwohl es keine allgemeine Aufsicht des Bundestages über die Länder gebe. Eine Untersuchung von Vorgängen im Land sei zwar verfassungsrechtlich nicht generell ausgeschlossen, sondern könne als Grundlage der Kontrolle der Bundesregierung zulässig sein. Dies gelte insbesondere in Bezug auf die grundgesetzlich vorgesehene Aufsicht der Bundesregierung über die Bundesauftragsverwaltung. Insgesamt gehe es beim Steuerrecht und bei der Finanzverwaltung zudem um einen wesentlich durch den Bund geprägten Rechts- und Verwaltungsbereich. Um verfassungsrechtlich zulässig zu sein, müsste das Untersuchungsanliegen aber in diesem Sinne ausgerichtet und begründet werden. „Dies ist bislang nicht der Fall“, konstatierte von Achenbach in ihrer Stellungnahme.

Das Handeln des Kanzlers vor der Amtsübernahme

Auch Prof. Christoph Möllers von der Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, argumentierte unter anderem, zum Handeln der Bundesregierung, das von einem Untersuchungsausschuss untersucht werden könne, gehöre das Handeln des Bundeskanzlers in seiner amtlichen Funktion. Die frühere Tätigkeit in einer Landesregierung gehöre nicht dazu, weil die Kontrolle einer Landesregierung nicht zum Aufgabenbereich des Bundestags gehöre.

Prof. Christoph Schönberger (Universität zu Köln, Rechtswissenschaftliche Fakultät) hielt in seiner Stellungnahme nur die Fragen in dem Unionsantrag für zulässig, „die sich auf das Aufsichtshandeln des Bundesfinanzministeriums, der Bundesregierung und von damit befassten Behörden im Geschäftsbereich der Bundesministerien im Hinblick auf die Geltendmachung von Steuerrückforderungen gegenüber der M.M. Warburg & Co. Bank durch die hamburgischen Landesbehörden beziehen“. Die übrigen Fragen seien unzulässig, weil sie das Handeln der hamburgischen Behörden und die Kommunikation des heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz zum Gegenstand der Untersuchung machen wollten. 

„Eigenstaatlichkeit Hamburgs wird nicht berührt“

Prof. Heiko Sauer (Universität Bonn, Fachbereich Rechtswissenschaft, Lehrstuhl für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht) hielt den Einsetzungsantrag für überwiegend verfassungsrechtlich unzulässig, weil er im Kern auf die unmittelbare Untersuchung von Vorgängen in der Freien und Hansestadt Hamburg und des Handelns der dortigen politisch Verantwortlichen gerichtet sei. Dass es dabei um einen Fall der Bundesauftragsverwaltung gehe und auch finanzielle Interessen des Bundes berührt seien, ändere an dem Ergebnis nichts. 

Anderer Auffassung war Paul Glauben, Ministerialdirigent a. D. beim Landtag Rheinland-Pfalz: Gegen den Einsetzungsantrag bestünden weder unter dem Gesichtspunkt der vertikalen Gewaltenteilung noch im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der parlamentarischen Untersuchung durch einen Untersuchungsausschuss verfassungsrechtliche Bedenken. Ein effektives Untersuchungsrecht erfordere, dass der Untersuchungsausschuss auch Feststellungen zum Verhalten von Länderbehörden treffen könne. Dass es parallele Ermittlungen von Untersuchungsausschüssen auf Landes- und Bundesebene gebe, sei Staatspraxis. Auch werde die Eigenstaatlichkeit Hamburgs nicht berührt. 

Budgetrecht und Eigeninteresse des Parlaments 

Prof. Christian Waldhoff (Humboldt-Universität Berlin, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Finanzrecht) hielt den Antrag für verfassungsgemäß. Die Fragen nach Hamburger Ereignissen seien als maßgebliche Vorfragen für die anderen Fragen zu sehen.

Der Bundestag als Zentralverantwortlicher für das gesamte Haushaltsgeschehen habe ein Eigeninteresse daran, dass dem Bund zustehende Steuereinnahmen ihm nicht vorenthalten würden. Das Budgetrecht als Königsrecht des Parlaments dürfe nicht an Informationsdefiziten scheitern. Hinzu komme, dass es beim heutigen Kanzler Scholz nicht nur um die damaligen Vorgänge in Hamburg gehe, sondern wie er in seinem jetzigen Amt mit diesen Vorgängen umgehe. (hle/22.06.2023)

Dokumente

  • 20/6420 - Antrag: Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode
    PDF | 184 KB — Status: 18.04.2023

Tagesordnung

  • 21. Sitzung am Donnerstag, dem 22. Juni 2023, 15.30 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 21. Sitzung in Geschäftsordnungsangelegenheiten

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Dr. Jelena von Achenbach
  • Stellungnahme Prof. Dr. Lars Brocker
  • Stellungnahme Dr. jur. Paul J. Glauben
  • Stellungnahme Prof. Dr. Christoph Möllers
  • Stellungnahme Prof. Dr. Heiko Sauer
  • Stellungnahme Prof. Dr. Christoph Schönberger

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Geschäftsordnung

Forderung nach Cum-Ex-Untersuchungs­ausschuss zurückgewiesen

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 5. Juli 2023, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu Cum-Ex abgelehnt, obwohl die Union das für die Einsetzung erforderliche Quorum erreicht hatte. Für die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (20/7552), in der eine Ablehnung des Unionsantrages (20/6420) empfohlen wird, stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen stimmten die Unionsfraktion sowie die Fraktionen der AfD und der Linken.

Ein Änderungsantrag der Union (20/7574), die Ablehnungsempfehlung des Ausschusses in eine Zustimmungsempfehlung zu ändern, wurde abgelehnt. Der Untersuchungsausschuss soll die Cum-Ex-Steueraffäre der Hamburger Warburg Bank und die Rolle des damaligen Ersten Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz untersuchen. Ein Geschäftsordnungsantrag der AfD-Fraktion, Scholz zur Debatte herbeizurufen, wurde abgelehnt.

SPD gegen „verfassungswidrigen U-Ausschuss“

Dr. Johannes Fechner (SPD) sprach von einem „denkwürdigen Tag“. Zum ersten Mal in der Parlamentsgeschichte traue sich eine Oppositionspartei, einen verfassungswidrigen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu stellen. Die Union wolle Vorgänge in einem Bundesland untersuchen. Doch dafür sei der Bundestag nicht zuständig.

Außerdem gebe es zu Cum-Ex bereits eine Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft. „Wir wollen keinen verfassungswidrigen Untersuchungsausschuss“, so Dr. Fechner.  Zur inhaltlichen Diskussion sagte Fechner, Scholz habe keinen Fehler gemacht. Der Union gehe es nicht um Sachaufklärung, sondern sie wolle „mit möglichst viel Dreck“ auf den Kanzler werfen.

Union will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

Patrick Schnieder (CDU/CSU) erklärte, die Ablehnung der Koalition sei ein „historisch einmaliger Vorgang“ und zeige, wie respektlos die regierungstragende Mehrheit mit dem Parlament umgehe. Von den Argumenten der Koalition bleibe nichts übrig. Untersuchungsausschüsse hätten sich regelmäßig mit dem Handeln von Ländern befasst. 

Schnieder kündigte an: „Wir werden vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wir werden das grundlegende Recht der Opposition einklagen.“ Schnieder fragte: „Wovor hat Bundeskanzler Olaf Scholz Angst? Warum hat er die Hosen gestrichen voll? Was hat er zu verbergen?“

Grüne: Antrag ist nicht verfassungskonform

Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Grundsätze Aufklärung und Transparenz habe die Grünen-Bundestagsfraktion immer hochgehalten. Die Rechte von Minderheiten im Bundestag seien von allergrößter Bedeutung.

Man habe aber auch die Aufgabe, entsprechend der Verfassung zu verfahren. Das sei ausführlich geprüft worden. Der Antrag sei in dieser Form nicht verfassungskonform. Substanzielle Veränderungen habe die Union nicht vorgenommen. Es sei keine leichte Entscheidung, aber der Antrag sei abzulehnen.

AfD: Koalition begeht Verfassungsbruch

Kay Gottschalk (AfD) nannte das Verhalten der Koalition einen „Anschlag von noch nie dagewesenen Qualität auf das Minderheitenrecht der Opposition“. Gottschalk sprach von einer Delegitimierung der Demokratie.

Der Bundestag habe eine direkte Untersuchungskompetenz. Die Koalition begehe eine „ganz bewussten Verfassungsbruch“, überschreite eine „rote Linie“ und sei „eine Schande für unser Land“.

FDP: Bundestag ist kein Oberparlament

Stephan Thomae (FDP) sprach von einer schwerwiegenden Entscheidung, die die Koalition nicht auf die leichte Schulter nehme. Die Kontrolle der Regierung durch einen Untersuchungsausschuss sei ein elementarer Bestandteil der Demokratie.

Elementarer Bestandteil sei aber auch der Föderalismus, der Bund und Ländern unterschiedliche Aufgaben zuweise. Landtage hätten demgemäß Landesregierungen zu kontrolliernen und der Bundestag kontrolliere die Bundesregierung. „Der Bundestag ist kein Oberparlament“, erklärte Thomae.

Linke fordert Aufklärung im Bundestag

Christian Görke (Die Linke) warf der Ampelkoalition vor, mit Fingerhakeleien den Untersuchungsgegenstand so klein wie möglich zu halten.

Doch die Menschen hätten ein Recht darauf, dass „dieser finanzpolitische Skandal mit allen erforderliche Mitteln und Ressourcen hier im Deutschen Bundestag aufgeklärt wird“. Die Koalition suche ihr Heil in verfassungsrechtlichen Haarspaltereien.

CDU/CSU-Antrag zu Aktenverlusten

Angenommen wurde vom Bundestag ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/7573) zur Verhinderung möglicher Aktenverluste. Die Fraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke stimmten für den Antrag, die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP enthielten sich.

In dem Beschluss werden Bundes- und Landesbehörden aufgefordert, keine Daten, Akten und sächliche Beweismittel zu Cum-Ex-Fragestellungen zu vernichten. (hle/05.07.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Patrick Schnieder

Patrick Schnieder

© Patrick Schnieder/ Tobias Koch

Schnieder, Patrick

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

Stephan Thomae

Stephan Thomae

© Stephan Thomae/ Sonja Thürwächter

Thomae, Stephan

FDP

Christian Görke

Christian Görke

© DiG/ Thomas Kläber

Görke, Christian

Die Linke

Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

Manuela Rottmann

Manuela Rottmann

© Dr. Manuela Rottmann / Stefan Kaminski

Rottmann, Dr. Manuela

Bündnis 90/Die Grünen

Mechthilde Wittmann

Mechthilde Wittmann

© Mechthilde Wittmann/ Ralf Lienert

Wittmann, Mechthilde

CDU/CSU

Frauke Heiligenstadt

Frauke Heiligenstadt

© Frauke Heiligenstadt/ Barbara Hötzel

Heiligenstadt, Frauke

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/6420 - Antrag: Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode
    PDF | 184 KB — Status: 18.04.2023
  • 20/7552 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7339 - Einordnungen nach dem Definitionssystem der Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität
    PDF | 281 KB — Status: 03.07.2023
  • 20/7573 - Antrag: Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode - Aktenverluste aufgrund verzögerter Einsetzung verhindern
    PDF | 130 KB — Status: 04.07.2023
  • 20/7574 - Änderungsantrag: zu der Beratung des Antrags der Fraktion der Abgeordneten Friedrich Merz, Alexander Dobrindt, Thorsten Frei, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksachen 20/6420, 20/7572 - Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode
    PDF | 153 KB — Status: 04.07.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/7574 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/7572 (Antrag 20/6420 in der Ausschussfassung ablehnen) angenommen
  • Antrag 20/7573 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 17.05.2025