Parlament

Tobias Peterka kandiert erfolglos als Vizepräsi­dent des Bundestages

Der AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka ist mit seiner Kandidatur als Stellvertreter der Bundestagspräsidentin gescheitert. Gegen einen entsprechenden Wahlvorschlag der AfD (20/6088) votierten am Donnerstag, 20. April 2023, in namentlicher Abstimmung 586 Abgeordnete. 78 Parlamentarier waren für Peterka, 15 enthielten sich der Stimme.

Der 40-jährige Abgeordnete gehört dem Bundestag seit 2017 an und zog jeweils über die bayerische Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Der Diplom-Jurist vertritt den Wahlkreis Bayreuth. Er ist ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss und in dessen Unterausschuss Europarecht sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales und im Wahlausschuss für die vom Deutschen Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts. Peterka ist zudem stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Parlamentariergruppe. Der AfD gehört er seit 2013 an, er ist Gründungsmitglied des Landesverbandes Bayern und seit 2015 Vorsitzender des AfD-Bezirks Oberfranken.

Zuletzt hatte die AfD-Fraktion am Donnerstag, 16. März 2023, erfolglos ihren Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler für das Vizepräsidentenamt nominiert. In geheimer Wahl stimmten 573 Abgeordnete gegen Ziegler. 87 Abgeordnete votierten für ihn, zehn enthielten sich. 

Wahl eines Mitglieds im Parlamentarischen Kontrollgremium

Ebenfalls erfolglos kandierte der AfD-Abgeordnete Bernd Schattner als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes. Das Parlament lehnte einen entsprechenden Wahlvorschlag der AfD (20/6089) mit 588 Nein-Stimmen bei 76 Ja-Stimmen und 15 Enthaltungen ab. 

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das Gremium umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. (eis/20.04.2023)

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