Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. Mai 2023, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Doppelbesteuerung I: Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Litauen wollen sowohl Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermeiden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (20/6817). Ziel sei es, das gemeinsame Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting  BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung. Die Vorlage wird federführend im Finanzausschuss beraten.

Doppelbesteuerung II: Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Lettland wollen Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermeiden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes (20/6819) zu dem Protokoll vom 29. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 21. Februar 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Ziel sei es, das gemeinsamen Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung. Die federführende Beratung des Gesetzentwurfs soll der Finanzausschuss übernehmen.

Doppelbesteuerung III: Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Abkommens vom 25. Januar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (20/6818) wird federführend im Finanzausschuss beraten. Ziel sei es, das gemeinsame Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting - BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung.

Entwicklungszusammenarbeit: Die AfD-Fraktion will das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) finanziell und personell stärken und das Instrument der ressortübergreifenden Evaluierung von eingesetzten öffentlichen Entwicklungsmitteln (ODA-Mittel) insgesamt ausbauen. Dazu fordert sie die Bundesregierung in einem Antrag (20/6916) auf, den der Bundestag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überweisen will. Nach Ansicht der Antragsteller besitzen Evaluierungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit eine „zentrale Bedeutung“. Durch sie seien die entwicklungspolitischen Wirkungen der umgesetzten Maßnahmen und Projekte überprüfbar und nachvollziehbar. Deshalb solle das DEval zeitnah institutionell und finanziell deutlich gestärkt werden, insbesondere im Hinblick auf zukünftige ressortübergreifende Evaluierungen. 

Energie: Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Energiehilfen nicht mit massiv bürokratischem Aufwand belasten“ (20/6910) vorgelegt. Die Vorlage ist zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen worden.

Rotwild: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag zum Thema „Wildökologische Raumplanung beim Rotwild ermöglichen, rotwildfreie Gebiete abschaffen“ (20/6917) vorgelegt. Die Initiative wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Die Grundlage für die Neuregelung soll „eine großflächige wildökologische Raumplanung nach österreichischem Vorbild sein“, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich gemeinsam mit den Ländern dafür einzusetzen, dass in den Landschaftsrahmenplänen der Länder die Regionalpläne wildgerecht und angepasst umgesetzt würden. Außerdem sollen die Länder gemeinsam ein bundesweites Rotwildmanagement „fakten- und wissensbasiert sowie zeitgemäß umsetzen“, heißt es in dem Antrag.

Bundesrechnungshof: Der Bundesrechnungshof hat seine Rechnung für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Demnach lagen die Ausgaben des Hofes 2022 bei 167,382 Millionen Euro und damit 5,523 Millionen Euro unter dem Soll. Die Einnahmen lagen mit 2,385 Millionen Euro rund 164.000 Euro über dem Plan. Die Rechnung liegt als Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes (20/6838) vor und wurde an den Haushaltsausschuss zur Federführung überwiesen.

(eis/25.05.2023)

Marginalspalte