Energie

Abgesetzt: Änderung der Differenzbetrags­anpassungs­verordnung

domino kettenreaktion. Eine Hand stoppt die fallenden Dominosteine.

Die Preisentwicklung auf dem Energiemarkt ist Thema im Plenum. (picture alliance / complize/Shotshop | complize)

Der Bundestag hat die für Donnerstag, 6. Juli 2023, geplante Abstimmung über eine Verordnung der Bundesregierung „zur Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung“ (20/7225, 20/7293) von der Tagesordnung abgesetzt. Über die Vorlage sollte auf Basis einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie angekündigten Beschlussempfehlung entschieden werden. 

Mit der Regelung soll der Preiswettbewerb zwischen Energieversorgern sichergestellt werden. Der Differenzbetrag ist der Betrag, der sich aus der Differenz zwischen dem für die Belieferung der Entnahmestelle vereinbarten Arbeitspreis und dem Referenzpreis ergibt. Er ist die maßgebliche Stellgröße für die Entlastung der Kunden und Letztverbraucher. 

Anreize für den Anbieterwechsel setzen

Aufgrund der aktuellen Marktlage, die maßgeblich durch sinkende Großhandelspreise geprägt sei, wie es in der Verordnung heißt, dürfte die Differenzbetragsanpassungsverordnung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung dem Ziel, Anreize zu setzen zum Anbieterwechsel bei nicht marktüblichen Preisen nicht vollumfänglich gerecht werden, weswegen der Differenzbetrag für ausgewählte Verbrauchsgruppen angepasst werde.

Das bisherige Antragsgeschehen der Gas- und Strompreisbremse zeige, dass ein Großteil der Gas- und Stromlieferungen unter den bisherigen Begrenzungen des Differenzbetrags bleibe, heißt es in der Vorlage. Im Wärmebereich sei ein größerer Anteil der Liefermengen oberhalb der Begrenzung des Differenzbetrags bepreist. (mis/hau/04.07.2023)

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