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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Inneres

Debatte zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und Dokumenten­wesens

Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. April 2023, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens (20/6519) beraten. Im Anschluss an Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Dokumententyp Kinderreisepass abzuschaffen. Stattdessen solle ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können. In begründeten Ausnahmefällen soll auch ein vorläufiger Reisepass beantragt werden können, der in der Regel sofort ausgestellt werden könne. Das Mindestalter für die Nutzung eines elektronischen Identitätsnachweises (eID) soll laut Gesetzentwurf auf 13 Jahre reduziert werden. Mit dem Gesetz sollen zudem Verordnungsermächtigungen geschaffen werden, um Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch des Antragstellers auch im Inland an diesen zu versenden.

Wird durch einen Umzug des Inhabers eines Dokuments eine andere Behörde zuständig, soll weiterhin die Behörde für die Registerführung zuständig bleiben, die das Dokument ausgestellt hat. Die neue zuständige Behörde soll durch automatisierte Abrufe ohne Zeitverzug auf die im Register gespeicherten Daten zugreifen können. Sobald die Voraussetzungen für eine synchrone Kommunikation der jeweiligen Behörden  geschaffen sind, soll die Speicherung bei der neu zuständig gewordenen Behörde entfallen. Um bundesweit einen stets verfügbaren automatisierten Lichtbildabruf zu ermöglichen, sollen die Pass- oder Personalausweisbehörden verpflichtet werden, den berechtigten Behörden diesen Abruf jederzeit zu gestatten.

Weitere Änderungen zielen darauf ab, dass die Behörden, die die Echtheit des Passes oder Personalausweises oder die Identität des Inhabers überprüfen, berechtigt werden, die Personendaten mit Ausnahme der biometrischen Daten automatisiert in ein Datenverarbeitungssystem zu überführen. Durch die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes soll eine Rechtsgrundlage für jene Fälle geschaffen werden, in denen bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber oder -inhaber im Ausland eine strafbare Handlung vornehmen wird. Unter diesen Voraussetzungen sollen dem Entwurf zufolge passbeschränkende Maßnahmen in Form einer Passversagung, einer Passentziehung oder einer Ausreiseuntersagung vorgenommen werden können, heißt es im Entwurf.

Ziel der Änderungen ist es laut Regierung, Verwaltungsabläufe zu modernisieren und den Aufwand für die Behörden wie für die Bürger zu verringern. Durch die Einführung des neuen Passversagungsgrundes soll zudem Kindesmissbrauch im Ausland verhindert werden. (vom/27.04.2023) 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Johann Saathoff

Johann Saathoff

© DBT/Stella von Saldern

Saathoff, Johann

Parlamentarischer Staatssekretär des Innern und für Heimat

Josef Oster

Josef Oster

© Josef Oster/ Laurence Chaperon

Oster, Josef

CDU/CSU

Steffen Janich

Steffen Janich

© Steffen Janich

Janich, Steffen

AfD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/6519 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens
    PDF | 639 KB — Status: 24.04.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Renner, Martina (Die Linke) Wegge, Carmen (SPD) Jurisch, Dr. Ann-Veruschka (FDP), Khan, Misbah (B90/Grüne)
  • Überweisung 20/6519 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Novellierung des Passwesens stößt auf geteiltes Echo

Zeit: Montag, 3. Juli 2023, 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2 600

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ (20/6519) sowie die dazu vorgelegten Änderungs- und Entschließungsanträge der Koalitionsfraktionen sind bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, 3. Juli 2023, auf ein geteiltes Echo gestoßen. Datenschützer warnten vor der Entstehung von Schattendatenbanken, während unter anderem von Seiten der Bundesdruckerei der Wille zur Vereinfachung und Modernisierung begrüßt wurde.

Gesetzentwurf und Entschließungsantrag

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ künftig ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden kann. Zudem soll durch die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes Kindesmissbrauch im Ausland verhindert werden.

In einem Entschließungsantrag verlangen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP das Datenschutzcockpit nach Umsetzung der bereits bestehenden Anforderungen aus dem Registermodernisierungsgesetz als zentrales Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Bürgerinnen und Bürger zu etablieren. Außerdem wird ein Passversagung bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen, gefordert. Eine weitere Entschließung thematisiert die Eintragung des Doktorgrades sowie Eintragungsfähigkeit von ausländischen akademischen Graden in hoheitlichen Ausweisdokumenten. Weitere Änderungsvorschläge betreffen das Bundesverfassungsschutzgesetz und das Aufenthaltsgesetz.

Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung

Jürgen Müller, Stellvertreter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, übte Kritik an der geplanten Regelung, wonach Daten, die Behören im Rahmen einer Identitätsprüfung aus dem Chip ausgelesen haben, medienbruchfrei in anderen Datenverarbeitungssystemen weiterverarbeitet können, „sofern sie dazu durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes berechtigt sind“. Diese Regelung entspräche nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Es müsse ausgeschlossen werden, dass Schattendatenbanken entstehen, „in denen Daten aus Identitätsfeststellungen ohne klare Zweckbindung für möglicherweise erst in der Zukunft erforderliche weitere Datenverarbeitungen gespeichert werden“, forderte Müller.

Auch Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte sah die Gefahr von Schattendatenbanken mit sensiblen biometrischen Daten. Dies könne zu einem ganz anderen Gefühl der Überwachung in der Bevölkerung führen. Sehr kritisch stehe er auch der Entschließung zu Passversagungsgründen gegenüber. Eine Anknüpfung an die inhaltliche Ausrichtung einer Versammlung oder einen undefinierten Extremismusbegriff sei unzulässig. Entsprechend habe das Bundesverfassungsgericht auch schon 2009 entschieden.

Verarbeitung biometrischer Daten

Kirsten Bock von der Stiftung Datenschutz wandte sich gegen einen automatisierten Lichtbildabruf für öffentliche Stellen. Die Verarbeitung biometrischer Daten stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der betroffenen Person dar. Daher müssten erhebliche öffentliche Interessen erfüllt sein, um einen solchen Zugriff zu rechtfertigen und besonders hohe technische Anforderungen an die Sicherheit der Übermittlung gestellt werden, sagte sie.

Stefan Hofschen von der Bundesdruckerei GmbH begrüßte die geplante Neuregelung. Es gebe damit eine Reihe von Vereinfachungs- und Verbesserungsansätzen, die den Bürgerservice verbessern sollen. Die Abschaffung des Kinderreisepasses führe zu einer Vereinheitlichung der Prozesse, „und auch dazu, dass die Bürger weniger oft in die Behörde müssen“. Gut sei auch, dass die Voraussetzungen für den Direktversand von Personaldokumenten geschaffen würden.

Direktversand von Dokumenten

„Gut gemein, ist nicht immer gut gemacht“, befand Simon Japs vom Deutschen Städtetag. Problematisch beim Versand der Ausweisdokumente sei beispielsweise, dass dieser an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sei, insbesondere an die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes und an die Zustellung ausschließlich an die Meldeanschrift. Dies schränke den in Frage kommenden Personenkreis erheblich ein und lasse auf eine geringe Nutzungsquote schließen, sagte er. Weitere Probleme seien durch die vorgesehene persönliche Zustellung zu befürchten.

Joost Raue vom Amt für öffentliche Ordnung in Stuttgart begrüßte zwar den Wegfall des einjährigen Kinderreisepasses. Das angenommene Entlastungspotenzial sei jedoch unrealistisch, befand er. Gerade Kinder in den ersten Lebensjahren veränderten ihr Erscheinungsbild in kurzen Zeiträumen. Ein für sechs Jahre gültiger Pass werde daher im Regelfall vor dem Ende seiner Gültigkeitsdauer ungültig werden.

Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag begrüßte die Option des Direktversandes von Dokumenten. Auf diese Weise könnten sowohl die Bürger wie auch die derzeit außergewöhnlich hoch belasteten Ausländerbehörden entlastet werden. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass die prinzipiell entlastende Wirkung des Direktversandes „nicht durch neue bürokratische Erschwernisse konterkariert wird“.

Rechtsunsicherheit über die Gültigkeit

Die Gesetzesbegründung geht bei der Abschaffung von Kinderreisepässen aus Sicht von Prof. Meinhard Schröder von der Universität Passau in mindestens zwei Punkten von falschen Voraussetzungen aus und verschleiere damit einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Ein- und Ausreisefreiheit sowie in die europäischen Freizügigkeitsrechte. Sie erhöhe zudem die Rechtsunsicherheit über die Gültigkeit von Kinderpässen, sagte Schröder. Es werde übersehen, dass die Gültigkeit eines Passes nicht nur durch das Verfalldatum begrenzt ist, sondern auch endet, wenn dieser „eine einwandfreie Feststellung der Identität des Passinhabers nicht zulässt“.

Mit Blick auf die Registermodernisierung sagte Prof. Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes, es bestehe eine nicht nur geringe Wahrscheinlichkeit, „dass die Verwendung der Steuer-ID als allgemeines Personenkennzeichen durch das Bundesverfassungsgericht untersagt werden wird“. Die Registermodernisierung voranzutreiben, werde sicherlich zu Effizienzgewinnen beitragen, so Sorge. Eine verfassungskonforme, datenschutzgerechte Lösung auf dem Stand der Technik sollte seiner Ansicht nach aber Priorität genießen.

Prävention von Sexualstraftaten

Kriminalrätin Linda Söllenböhmer vom Bundeskriminalamt (BKA) sieht die Änderung des Passgesetzes zur Prävention von Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen als „immanent wichtig“ an.

„Wir haben die Pflicht, die schwächsten Menschen in unserer Gesellschaft – die Kinder – insbesondere auch diejenigen, die keinen Schutz durch Familie und Staat im Ausland aufgrund vielfältiger Ursachen erfahren, vor deutschen Staatsangehörigen, die mit dem alleinigen Ziel des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ins Ausland reisen, zu schützen“, sagte sie und sprach sich für eine Erweiterung des Paragrafen 7 (Passversagen) im Passgesetz aus.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ soll künftig ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können, schreibt die Regierung. „In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel sofort ausgestellt werden kann“, heißt es in der Vorlage.

Zudem soll laut Bundesregierung durch die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes Kindesmissbrauch im Ausland verhindert werden. Im Hinblick auf die beabsichtigte Schaffung der Möglichkeit, Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch der antragstellenden Person auch im Inland an diese zu versenden, sollen den Angaben zufolge die erforderlichen Verordnungsermächtigungen geschaffen werden. Ferner sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, das Mindestalter für die Nutzung eines elektronischen Identitätsnachweises auf 13 Jahre zu reduzieren.

Wie die Bundesregierung ausführt, besteht der Nutzen des Gesetzentwurfs darin, Verwaltungsabläufe zu modernisieren und durch angepasste Verfahren den Aufwand für die Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Darüber hinaus werde die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln gesichert und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten. (hau/sto/03.07.2023)

Dokumente

  • 20/6519 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens
    PDF | 639 KB — Status: 24.04.2023

Tagesordnung

  • 45. Sitzung am Montag, dem 3. Juli 2023, 16.30 Uhr - Öffentliche Anhörung
  • 20(26)59-2 - Gutachtliche Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung - Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens - BT-Drucksachen 20/6519, 20/7076
  • 20(4)257 - Änderungsantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens - BT-Drucksachen 20/6519, 20/7076
  • 20(4)258 - Entschließungsantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens - BT-Drucksachen 20/6519, 20/7076
  • 20(4)259 - Entschließungsantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens - BT-Drucksachen 20/6519, 20/7076
  • 20(4)260 - Entschließungsantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens - BT-Drucksachen 20/6519, 20/7076

Protokolle

  • Protokoll - 45. Sitzung - 3. Juli 2023 - Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens

Sachverständigenliste

  • Aktuelle Liste der Sachverständigen - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 3. Juli 2023, 16.30 Uhr - Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens

Stellungnahmen

  • 20(4)229 - Stellungnahme Prof. Ulrich Kelber, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens - BT-Drucksachen 20/6519, 20/7076
  • 20(4)268 A - Stellungnahme Simon Japs, Deutscher Städtetag - Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens - BT-Drucksachen 20/6519, 20/7076 - 3. Juli 2023
  • 20(4)268 B - Stellungnahme Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag e. V. - Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens - BT-Drucksachen 20/6519, 20/7076 - 3. Juli 2023
  • 20(4)268 C - Stellungnahme Prof. Dr. Meinhard Schröder, Universität Passau - Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens - BT-Drucksachen 20/6519, 20/7076 - 3. Juli 2023
  • 20(4)268 D - Stellungnahme Prof. Dr. Christoph Sorge, Universität des Saarlandes - Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens - BT-Drucksachen 20/6519, 20/7076 - 3. Juli 2023
  • 20(4)268 E - Stellungnahme Kriminalrätin Linda Söllenböhmer, Bundeskriminalamt - Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens - BT-Drucksachen 20/6519, 20/7076 - 3. Juli 2023
  • 20(4)268 F - Stellungnahme Kai Dittmann, Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. - Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens - BT-Drucksachen 20/6519, 20/7076 - 3. Juli 2023
  • 20(4)268 G - Stellungnahme Kirsten Bock, Stiftung Datenschutz - Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens - BT-Drucksachen 20/6519, 20/7076 - 3. Juli 2023
  • 20(4)268 H - Stellungnahme Joost Raue, Amt für öffentliche Ordnung, Stuttgart - Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens - BT-Drucksachen 20/6519, 20/7076 - 3. Juli 2023

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Bundestag schafft Kinderreisepass ab

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ (20/6519, 20/7076, 20/7293 Nr.1.8) stimmten am Freitag, 7. Juli 2023, die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einer vom Ausschuss geänderten Fassung. CDU/CSU und Linke votierten gegen das Gesetz, die AfD enthielt sich ihrer Stimme. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte zuvor noch Änderungen am Gesetz beschlossen (20/7615). Im Übrigen nahm das Parlament auch eine Entschließung an. Demnach soll die Bundesregierung nun unter anderem das Datenschutzcockpit nach Umsetzung der bereits bestehenden Anforderungen aus dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) als zentrales Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Bürgerinnen und Bürger zu etablieren und kontinuierlich weiterentwickeln. Zum Regierungsentwurf hatte der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/7616) vorgelegt.

Ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Registermodernisierung ohne einheitliches Personenkennzeichen“ (20/7567) wurde mehrheitlich abgelehnt. Bei Zustimmung der Antragsteller votierten SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP bei Enthaltung der AfD gegen die Initiative.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ soll künftig ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können, schreibt die Regierung. „In begründeten Einzelfällen kommt - bei Anerkennung im Reisezielland - auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel sofort ausgestellt werden kann“, heißt es in dem Gesetz.

Zudem soll laut Bundesregierung durch die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes Kindesmissbrauch im Ausland verhindert werden. Im Hinblick auf die beabsichtigte Schaffung der Möglichkeit, Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch der antragstellenden Person auch im Inland an diese zu versenden, sollen den Angaben zufolge die erforderlichen Verordnungsermächtigungen geschaffen werden. 

Wie die Bundesregierung ausführt, besteht der Nutzen des Gesetzentwurfs darin, Verwaltungsabläufe zu modernisieren und durch angepasste Verfahren den Aufwand für die Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Darüber hinaus werde die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln gesichert und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten.

Änderungen im Innenausschuss

Die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene Senkung des Mindestalters für die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises von 16 auf 13 Jahre wurde im Innenausschuss zuvor gestrichen. Auch die Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe wurde geändert.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen fasste das Gremium zugleich mehrere Entschließungen. Davon zielt eine auf eine „Passversagung bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen“. In einer zweiten Entschließung spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass ein Doktorgrad im Pass oder Personalausweis nicht mehr in das Datenfeld „Name“ eingetragen wird, sondern in ein anderes Datenfeld auf dem Ausweisdokument.

Abgelehnter Antrag der Linken

Nach dem Willen der Linksfraktion soltel die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, „mit dem die Registermodernisierung ohne die Einführung oder Verwendung eines einheitlichen Personenkennzeichens als Ordnungsmerkmal erfolgt“. Wie die Fraktion in ihrem Antrag darlegte, sieht das im April 2021 verkündete Gesetz „zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze“ im Kern die Ausweitung der Steuer-ID „zu einem registerübergreifenden, veränderungsfesten Ordnungsmerkmal für zunächst 51 Register sowohl des Bundes als auch der Länder vor“. Die Daten in den einzelnen Registern sollten dabei in Verwaltungsprozessen eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können.

„Somit würde beispielsweise die Steuer-ID auch im Passregister hinterlegt“, schrieben die Abgeordneten weiter. Der hierzu entscheidende Artikel 1 des „Registermodernisierungsgesetzes“ trete jedoch erst in Kraft, nachdem das Bundesinnenministerium „im Bundesgesetzblatt bekannt gibt, dass die technischen Voraussetzungen für den Betrieb nach dem Identifikationsnummerngesetz gegeben sind“. Dies sei bisher nicht erfolgt, sodass die praktische Einführung des einheitlichen Personenkennzeichens mangels einer gesetzlichen Grundlage bisher auch nicht begonnen worden sei.

Dem Antrag zufolge sollte davon abgesehen werden, diesen Artikel 1 in Kraft treten zu lassen. Zur Begründung führte die Fraktion aus, dass einheitliche Personenkennzeichen in Deutschland mehrfach missbraucht worden seien. Beispielsweise habe die „Reichpersonalnummernkartei zur Heranziehung der Bevölkerung zum Kriegsdienst in der Zeit des nationalsozialistischen Deutschlands“ gedient und das Personenkennzeichen in der DDR die Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit erleichtert. Um den möglichen Missbrauch eines einheitlichen Personenkennzeichens zu verhindern, dürfe man kein solches Personenkennzeichen einführen. (sto/hau/ste/07.07.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

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Dokumente

  • 20/6519 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens
    PDF | 639 KB — Status: 24.04.2023
  • 20/7076 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens - Drucksache 20/6519 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 213 KB — Status: 31.05.2023
  • 20/7293 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 15. März bis 14. Juni 2023)
    PDF | 207 KB — Status: 16.06.2023
  • 20/7567 - Antrag: Registermodernisierung ohne einheitliches Personenkennzeichen
    PDF | 165 KB — Status: 04.07.2023
  • 20/7615 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6519, 20/7076, 20/7293 Nr. 1.8 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens
    PDF | 313 KB — Status: 05.07.2023
  • 20/7616 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/6519, 20/7076, 20/7293 Nr. 1.8, 20/7615 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens
    PDF | 174 KB — Status: 05.07.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 20/7615 Buchstabe a (Gesetzentwurf 20/6519 und 20/7076 in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 20/7615 Buchstabe b (Entschließung annehmen) angenommen
  • Antrag 20/7567 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 22.05.2025