Parlament

Antrag fordert Stopp neuer Sektorleitlinien für Export­kredit­garantien des Bundes

Der Bundestag hat am Mittwoch, 11. Oktober 2023, erstmals über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Neue Sektorleitlinien für Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes stoppen – Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen erhalten“ (20/8727) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Wirtschaftsausschuss.

Antrag der Union

In ihrem Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, die geplanten klimapolitischen Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien in ihrer jetzigen Form nicht in Kraft zu setzen. Dadurch könne eine Unterscheidung in „gute und in weniger gute, in gewünschte und weniger gewünschte Wirtschaftstätigkeit“ deutscher Unternehmen um Ausland verhindert werden. Gefordert wird außerdem, Technologien und Produkte deutscher Unternehmen, die insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern noch zu wesentlichen Emissionsreduktionen beitragen können, nicht pauschal von der staatlichen Garantievergabe auszuschließen oder bei der Garantievergabe zu benachteiligen. Vielmehr solle der Fokus auf positiven Anreizen und nicht auf Ausschlüssen bestimmter Produkte liegen, schreibt die Fraktion. 

Bei Exportkreditgarantieren (sogenannte Hermes-Deckungen) handelt es sich um Investitionsgarantien des Bundes für international tätige Unternehmen, die Exporteure, Investoren und Banken vor wirtschaftlichen und politischen Risiken und dadurch bedingte Zahlungsausfälle im Auslandsgeschäft schützen sollen. Aus einem Entwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 24. Juli 2023 geht hervor, dass sogenannte klimapolitische Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien eingeführt werden sollen. In dem Antrag schreibt die Unionsfraktion, dass künftig für den Export bestimmte Technologien und Produkte in eine grüne, weiße und rote Kategorie unterteilt werden sollen. Demnach solle für Technologien und Produkte, die in die rote Kategorie fallen, ein Deckungsausschluss gelten, schreibt die Fraktion. Entsprechende Exporte würden folglich nicht mehr durch Exportkreditgarantien abgesichert. (emu/irs/11.10.2023)

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