Kontroverse um Stromkosten und Inflationsausgleich
Die Sozialpolitik stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 12. Oktober 2023. Den Abgeordneten berieten zwei Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Strom gehört zum menschenwürdigen Leben – Strombedarf im Bürgergeld und in der Altersgrundsicherung decken“ (20/8723) und „Bürgergeld und Sozialhilfe bleiben unter Hartz-IV-Niveau – Betroffenen den vollen Inflationsverlust ausgleichen“ (20/7641). Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Antrag zum Bürgergeld
Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem ersten Antrag (20/8723) eine Anpassung der Strombedarfe im Bürgergeld und in der Grundsicherung im Alter. Strom gehöre zu einem lebenswürdigen Leben dazu, der Betrag, der dafür im Regelsatz angesetzt ist, sei jedoch viel zu niedrig schreibt die Fraktion und verweist auf die drastisch gestiegenen Energiepreise.
„Diese Existenznöte und die Energiearmut müssen endlich abgestellt werden. Dafür müssen die Stromkosten in realistischer Höhe übernommen werden - orientiert am mittleren Verbrauch und mit Blick auf den Einzelfall.“ Auch Weiße Ware (zum Beispiel Waschmaschinen) müsse aus dem Regelsatz heraus genommen werden. Außerdem brauche es ein Recht auf eine unabhängige Energiesparberatung, fordert Die Linke. Sie verlangt konkret, dass die Stromkosten bis zu einer „Nicht-Prüfungsgrenze“ in voller Höhe übernommen werden. Diese Nicht-Prüfungsgrenze soll einem Verbrauch der Obergrenze der Stufe E des Stromspiegels entsprechen, sodass die unteren 70 Prozent aller Haushalte erfasst würden. Die bisherigen Pauschalen sollen im Gegenzug aus den Regelbedarfen herausgenommen werden. Außerdem fordern die Abgeordneten, dass Stromschulden in voller Höhe auf Basis eines Darlehens übernommen werden und eine schnelle Schuldnerberatung angeboten wird.
Antrag zum Inflationsausgleich
Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) vorzulegen, der eine Anpassung der Regelbedarfe anhand des regelbedarfsrelevanten Verbraucherpreisindexes vorsieht (20/7641). Zudem soll nach dem Willen der Linken für 2023 eine Sonderzahlung vorgesehen werden, mit der der inflationsbedingte Kaufkraftverlust zwischen 2021 und 2023 ausgeglichen wird. In Zukunft soll eine neue gesetzliche Sonderzahlung zu Beginn eines Jahres den inflationsbedingten Kaufkraftverlust des Vorjahres ausgleichen.
Zur Begründung schreibt die Fraktion in dem Antrag, dass Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen besonders unter der Inflation mit gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen litten, der Kaufkraftverlust innerhalb des vergangenen Jahres bislang jedoch nicht ausgeglichen worden sei. „Die Grundsicherung erreicht immer noch nicht dasselbe Kaufkraftniveau wie 2021. Menschen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe haben weniger für den täglichen Bedarf zur Verfügung als noch vor zwei Jahren“, schreiben die Abgeordneten. (emu/hau/12.10.2023)