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  • 1. Lesung
  • 2./3. Lesung
Inneres

Bundestag berät Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (20/8291) vorgelegt, der am Donnerstag, 21. September 2023, erstmals im Parlament beraten wurde. Anschließend haben die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Innenausschuss. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Regierungsentwurf sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 22. April dieses Jahres für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Dazu sieht die Vorlage eine Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. März 2024 vor, mit der das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 22. April 2023 „zeit- und wirkungsgleich übernommen“ wird.

Die Erhöhung berücksichtigt den Angaben zufolge einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich laut Bundesregierung die Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen und die Grundgehaltspannen beim Auslandszuschlag zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro sowie zusätzlich um 5,3 Prozent linear.

Dynamische Besoldungsbestandteile

Dynamische Besoldungsbestandteile wie zum Beispiel der Familienzuschlag und Amtszulagen sollen den Angaben zufolge in Anlehnung an den Tarifvertrag um 11,3 Prozent erhöht werden. „Die Monatsbeträge der Zonenstufen des Auslandszuschlags nach Paragraf 53 Absatz 2 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) werden um einen Sockelbetrag in Höhe von 160 Euro sowie zusätzlich um 4,24 Prozent und die Monatsbeträge der Zonenstufen des Auslandszuschlags nach Paragraf 53 Absatz 2 Satz 3 BBesG um 9,04 Prozent linear erhöht“, heißt es in der Vorlage weiter. Wie daraus ferner hervorgeht, sollen die Versorgungsbezüge entsprechend den Grundgehältern für die Besoldung erhöht werden. Die Anwärtergrundbeträge sollen den Angaben zufolge neu festgelegt werden, um das im Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz festgelegte Verhältnis zwischen dem Anwärtergrundbetrag und der Eingangsbesoldung wiederherzustellen.

Wie die Bundesregierung des Weiteren ausführt, haben die Tarifvertragsparteien am 22. April 2023 ebenfalls den „Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise“ (TV Inflationsausgleich) geschlossen, der für die Tarifbeschäftigten für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro vorsieht. Auszubildende sollten in den genannten Monaten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 620 Euro beziehungsweise monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 110 Euro erhalten.

Sonderzahlungen

Auch dieses Tarifergebnis soll laut Bundesregierung auf die Bundesbesoldung und -versorgung übertragen werden. Dementsprechend erhielten Empfänger von Dienstbezügen und von Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro.

„Empfängern von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz gewährt, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen“ an Versorgungsempfängern der Fall gewesen sei, schreibt die Bundesregierung ferner. Empfänger von Anwärterbezügen erhielten für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 620 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 110 Euro.

Polizeizulage und Zulagen für militärische Führungsfunktionen

Zugleich sieht der Gesetzentwurf vor, die sogenannte Polizeizulage für ruhegehaltsfähig zu erklären, ebenso die Zulagen für militärische Führungsfunktionen, für Soldaten als Kompaniefeldwebel, im maritimen Bereich, für Beamte sowie Soldaten im Einsatzdienst der Feuerwehr und für Beamte der Bundeswehr als Gebietsärzte sowie für Soldaten als Rettungsmediziner oder als Gebietsärzte.

Dabei soll die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage in Anlehnung an den von 1990 bis 1998 geltenden Rechtszustand wiederhergestellt werden. Dies gelte auch für Beamte sowie Soldaten (mit vormaligem Anspruch auf diese Zulage), die bis zum Inkrafttreten der Regelung in den Ruhestand getreten oder versetzt worden sind und bei denen die Polizeizulage auf Grund des Versorgungsreformgesetzes 1998 bisher nicht ruhegehaltfähig war. Eine Nachzahlung für zurückliegende Zeiträume ist laut Vorlage nicht vorgesehen. Darüber hinaus sollen mit dem Gesetzentwurf die Befristungen dreier bis Ende 2023 geltender Stellenzulagen bis zum 31. Dezember 2027 verlängert werden. (sto/irs/22.09.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Ingo Schäfer

Ingo Schäfer

© Ingo Schäfer/Daniel Koke

Schäfer, Ingo

SPD

Petra Nicolaisen

Petra Nicolaisen

© Petra Nicolaisen/ Nikolaus Schiemann

Nicolaisen, Petra

CDU/CSU

Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy

Huy, Gerrit

AfD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/8291 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
    PDF | 1 MB — Status: 11.09.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Emmerich, Marcel (B90/Grüne) Kuhle, Konstantin (FDP) Pau, Petra (Die Linke) Wegge, Carmen (SPD) Wittmann, Mechthilde (CDU/CSU)
  • Überweisung 20/8291 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Bundestag beschließt Anhebung der Bundesbesoldung

Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge im Bund werden zum 1. März 2024 angehoben, womit das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 22. April 2023 für Beamte „zeit- und wirkungsgleich übernommen“ wird. Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023, den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024“ (20/8291) angenommen. Zugestimmt hatten alle Fraktionen bei Enthaltung der AfD-Fraktion. Der Innenausschuss hatte zuvor im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Gesetz beschlossen (20/9348). Vom Haushaltsausschuss lag zur Abstimmung ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/9385) vor.

Die Erhöhung berücksichtigt den Angaben zufolge einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich laut Bundesregierung die Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen und die Grundgehaltspannen beim Auslandszuschlag zum 1. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro sowie zusätzlich um 5,3 Prozent linear.

Dynamische Besoldungsbestandteile

Dynamische Besoldungsbestandteile wie zum Beispiel der Familienzuschlag und Amtszulagen werden in Anlehnung an den Tarifvertrag um 11,3 Prozent erhöht werden. „Die Monatsbeträge der Zonenstufen des Auslandszuschlags nach Paragraf 53 Absatz 2 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) werden um einen Sockelbetrag in Höhe von 160 Euro sowie zusätzlich um 4,24 Prozent und die Monatsbeträge der Zonenstufen des Auslandszuschlags nach Paragraf 53 Absatz 2 Satz 3 BBesG um 9,04 Prozent linear erhöht“, heißt es in dem Gesetz weiter. Wie daraus ferner hervorgeht, sollen die Versorgungsbezüge entsprechend den Grundgehältern für die Besoldung erhöht werden. Die Anwärtergrundbeträge sollen den Angaben zufolge neu festgelegt werden, um das im Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz festgelegte Verhältnis zwischen dem Anwärtergrundbetrag und der Eingangsbesoldung wiederherzustellen.

Wie die Bundesregierung des Weiteren ausführte, haben die Tarifvertragsparteien am 22. April 2023 ebenfalls den „Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise“ (TV Inflationsausgleich) geschlossen, der für die Tarifbeschäftigten für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro vorsieht. Auszubildende erhalten in den genannten Monaten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 620 Euro beziehungsweise monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 110 Euro.

Sonderzahlungen

Auch dieses Tarifergebnis galt es laut Bundesregierung auf die Bundesbesoldung und -versorgung zu übertragen. Dementsprechend erhalten Empfänger von Dienstbezügen und von Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro.

„Empfängern von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz gewährt, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen“ an Versorgungsempfängern der Fall gewesen sei, schrieb die Bundesregierung ferner. Empfänger von Anwärterbezügen erhalten für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 620 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 110 Euro.

Polizeizulage und Zulagen für militärische Führungsfunktionen

Zugleich wird mit dem Gesetz die sogenannte Polizeizulage für ruhegehaltsfähig erklärt, ebenso die Zulagen für militärische Führungsfunktionen, für Soldaten als Kompaniefeldwebel, im maritimen Bereich, für Beamte sowie Soldaten im Einsatzdienst der Feuerwehr und für Beamte der Bundeswehr als Gebietsärzte sowie für Soldaten als Rettungsmediziner oder als Gebietsärzte.
Dabei soll die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage in Anlehnung an den von 1990 bis 1998 geltenden Rechtszustand wiederhergestellt werden. Dies gelte auch für Beamte sowie Soldaten (mit vormaligem Anspruch auf diese Zulage), die bis zum Inkrafttreten der Regelung in den Ruhestand getreten oder versetzt worden sind und bei denen die Polizeizulage auf Grund des Versorgungsreformgesetzes 1998 bisher nicht ruhegehaltfähig war. Eine Nachzahlung für zurückliegende Zeiträume ist laut Vorlage nicht vorgesehen. Darüber hinaus sollen mit dem Gesetzentwurf die Befristungen dreier bis Ende 2023 geltender Stellenzulagen bis zum 31. Dezember 2027 verlängert werden. (sto/ste/ste/16.11.2023)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Ingo Schäfer

Ingo Schäfer

© Ingo Schäfer/Daniel Koke

Schäfer, Ingo

SPD

Petra Nicolaisen

Petra Nicolaisen

© Petra Nicolaisen/ Nikolaus Schiemann

Nicolaisen, Petra

CDU/CSU

Marcel Emmerich

Marcel Emmerich

© Marcel Emmerich / Moritz Reulein

Emmerich, Marcel

Bündnis 90/Die Grünen

Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy

Huy, Gerrit

AfD

Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

© Konstantin Kuhle/ Munir Werner

Kuhle, Konstantin

FDP

Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

Dorothee Martin

Dorothee Martin

© photothek

Martin, Dorothee

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/8291 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
    PDF | 1 MB — Status: 11.09.2023
  • 20/9348 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8291, 20/8676, 20/8819 Nr. 11 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
    PDF | 249 KB — Status: 15.11.2023
  • 20/9385 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8291, 20/8676, 20/9348 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
    PDF | 200 KB — Status: 15.11.2023
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Pau, Petra (Die Linke)


Gesetzentwurf 20/8291 und 20/8676 (Beschlussempfehlung 20/9348: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Bekanntgabe Ergebnis der namentlichen Abstimmung

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-de-anpassung-bundesbesoldung-977348

Stand: 18.05.2025